Protokoll der Sitzung vom 11.02.2004

Für das Handwerk und die gesamte Bauindustrie war die Entscheidung zugunsten des Ausbaus der AirbusProduktion von großer Bedeutung. Rund 660 Millionen Euro werden von Airbus in den Ausbau investiert, ein gigantisches Sonderinvestitionsprogramm für die angeschlagene Bauwirtschaft des Nordens.

(Werner Dobritz SPD: Warum haben Sie früher immer dagegen gestimmt?)

Das wüsste ich aber. Ich bin seit 1993 hier und habe immer mitgestimmt.

(Werner Dobritz SPD: Gut, Sie waren damals noch nicht dabei! Ich rede aber von Ihrem Bürgermeis- ter!)

Worum geht es denn heute? Bereits im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der Flugzeugwerft hatte Airbus darauf hingewiesen, dass möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt die Verlängerung der bestehenden Start- und Landebahn notwendig werden könnte. Jetzt hat Airbus die Entscheidung getroffen, auch eine Frachtversion des A380 zu bauen, und aufgrund des höheren Startgewichts braucht sie die längere Landebahn. Da der damalige Senat im Rahmen des Standortwettbewerbs um die Produktionsstätte für den A380 zugesagt hatte, notfalls auch eine Start- und Landebahn zur Verfügung zu stellen, wie sie bereits heute in Toulouse vorhanden ist, müssen wir jetzt handeln.

Die Erweiterung ist bis zum Beginn der Vollproduktion im Jahr 2006 erforderlich, um dieses Projekt auf keinen Fall zu gefährden. Da die Fakten von Anfang an bekannt waren, kommt diese Entwicklung eigentlich nicht überraschend. Es geht darum, die noch im Eigentum Dritter stehenden Grundstücke für die Erweiterung der Start- und Landebahn zur Verfügung zu stellen. Wir entscheiden heute nicht über die Verlängerung, sondern schaffen nur die rechtliche Voraussetzung für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und dessen anschließende Umsetzung.

Trotz des sich abzeichnenden wirtschaftlichen Erfolgs dieser Ansiedlungsentscheidung für die Metropole Hamburg sind die Stimmen der Kritiker immer noch nicht verstummt und zahlreiche Gerichtsverfahren gegen das Planfeststellungsverfahren anhängig. Die Stadt gewinnt eines nach dem anderen dieser Verfahren.

(Christian Maaß GAL: Das stimmt doch überhaupt nicht! Das Urteil ist rechtswidrig! Quatsch!)

Natürlich, die meisten haben wir gewonnen.

Um nun diese Rechtsposition in einem zweiten Planfeststellungsverfahren zu sichern, müssen wir dieses Gesetz heute beschließen. Eine kleine Gemeinschaft von AirbusGegnern hat ein Minigrundstück in ihren Besitz gebracht, das als Sperrgrundstück eine Verlängerung der Start- und Landebahn verhindern soll.

(Christian Maaß GAL: Das sind mehrere Hektar, Frau Ahrons!)

Sicherlich hat in einem Rechtsstaat jeder Bürger das Recht, staatliche Entscheidungen juristisch nachprüfen zu lassen und alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten bis zum Letzten auszuschöpfen. Als Bürgerschaft allerdings müssen wir die Interessen des Gemeinwohls fest im Blick haben und alles dafür tun,

(Christian Maaß GAL: Und die Verfassung auch?)

dass gleichermaßen richtige wie wichtige Entscheidungen zum Wohle Hamburgs Bestand haben. Wir müssen handwerklich korrekt arbeiten und das heißt, unsere Entscheidungen müssen politisch und juristisch wasserdicht sein.

Die ausführlichen Beratungen des WerkflugzeugplatzEnteignungsgesetzes mit den führenden Rechtsexperten im Rahmen unserer gemeinsamen Anhörung

(Christian Maaß GAL: Das ist doch Hohn, was Sie hier veranstalten! Das ist absoluter Unsinn!)

durch Schreien wird das auch nicht besser, Herr Maaß, und Ihr Benehmen ist eh nicht immer das Beste –

(Beifall bei der CDU)

haben gezeigt, dass der Gesetzentwurf den hohen Anforderungen unseres Grundgesetzes hinsichtlich des Schutzes des Grundrechts auf Eigentum entspricht. Er kann damit – das hat Herr Egloff erwähnt – als ultima ratio als Grundlage für die Enteignung dienen. Soweit sollte es in letzter Konsequenz eigentlich nicht kommen. Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass es dem Senat gelingt, mit den Betroffenen Lösungen auszuhandeln, die zum Ausgleich der Interessen beider Seiten führen, im Zweifelsfall also Lösungen gefunden werden, die die besonderen Situationen insbesondere der betroffenen Landwirte berücksichtigen.

Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetz zu. Allerdings ist das Abstimmungsverhalten der GAL immer wieder interessant, denn Sie haben doch gemeinsam mit der SPD 1999 die Grundsatzentscheidung für den Airbus-Standort getroffen. Wenn Sie also politisches Verantwortungsgefühl haben, dann stimmen Sie heute auch wieder zu.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat jetzt Herr Frühauf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es steht außer Frage, dass es eine richtige und wichtige Entscheidung ist, Hamburg als Flugzeugstandort für den Flugzeugbau zu haben. Aber genauso wichtig ist es, Bürgerinteressen nicht außer Acht zu lassen. Es kann nicht um Wahlkampfgeplänkel und darum gehen, ob man sich kurz vor einer Wahl so oder so entscheidet, sondern von Anfang an war es einzig und allein Aufgabe aller Beteiligten, festzustellen, ob erstens die Start- und Landebahnerweiterung überhaupt notwendig ist und zweitens, ob all das auch rechtmäßig ist. Nur darum kann es gehen.

Das bedeutet aber nicht, dass der politische Wille blind Vorrang vor den Interessen der Bürger oder dem Eigentum der Menschen hat, die betroffen sind, oder vor einer Landschaft, die gewachsen ist und ein Stück Hamburger Lebensraum darstellt. Unsere Partei hat keine Spenden von Airbus bekommen.

(Jörg Lühmann GAL: Ach, deshalb!)

Ich kann mir deshalb durchaus erlauben, unsere Bedenken vorzutragen, die nach wie vor auch durch Airbus nicht ausgeräumt werden konnten, ob denn die geplante Erweiterung der Startbahn wirklich erforderlich ist,

(Rose-Felicitas Pauly FDP: Ist das die Rache da- für, dass Sie keine Spenden bekommen haben?)

ob wirklich Arbeitsplätze in angekündigtem Umfang entstehen und entstanden sind und das Wachstum in diesem Bereich wirklich so sein wird, wie es jetzt angekündigt ist. All diese Fragen, meine Damen und Herren, sind aber im Planfeststellungsverfahren zu klären. Dort wird geklärt, ob die Erweiterung der Landebahn zulässig ist, ob sie rechtlich den Bürgerinteressen widerspricht oder ob das Gemeinwohl einem Ausbau Vorrang vor dem Eigentum der Bürger vor Ort gibt.

(Dr. Dorothee Freudenberg GAL: Also lehnen Sie es ab!)

All das ist abzuwägen. Das ist ein relativ sachlicher Vorgang, den die Planfeststellungsbehörde zu vollziehen hat. Dieser Vorgang ist nicht abgeschlossen und ich erwarte von der Planfeststellungsbehörde, dass sie sehr sorgsam und genau auch die Einwendungen der Bürger und der betroffenen Eigentümer abwägt und genau gewichtet.

Es ist auch nicht so, wie Herr Egloff sagt, dass hier nur 10 Meter mal 10 Meter Grundstücke infrage stehen, die natürlich unter dem Vorwand gekauft wurden, die Sache zu blockieren. Es geht hier aber auch noch um weitere Grundstücke, es geht um die Menschen in dem Stadtteil und um ein Stück Land und Landschaftsraum.

Gleichwohl, denke ich, können wir der Planfeststellungsbehörde soviel Vertrauen entgegenbringen, dass sie diese Belange sorgsam gegeneinander abwägt und müssen nicht unterstellen, dass all diese Belange nur wegen des politischen Willens in den Wind geschlagen werden. Wenn es dazu Anhaltspunkte gibt, würde auch dies unseren erbitterten Widerstand hervorrufen. Andererseits gibt es auch Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde. Letztlich werden ohnehin – egal, wie das Verfahren ausgeht – die Gerichte darüber entscheiden, ob das, was die Planfeststellungsbehörde in ihrem Beschluss niederlegt, Bestand haben wird.

Etwas ganz anderes ist allerdings das, was wir heute zu entscheiden haben. Hier geht es nur um das Enteig

nungsgesetz, das letztlich nur Voraussetzung für eine eventuell erforderlich werdende Enteignung ist.

(Jens Kerstan GAL: Ach, so naiv sind Sie doch nicht, Herr Frühauf!)

Doch.

(Heiterkeit und Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Wenn wir es denn schon sachlich sehen, dann kann ich diese Emotionen zwar verstehen, die Sie da äußern, aber letztlich hilft es nichts. Das Enteignungsgesetz – wie auch die Vorredner gesagt haben – entscheidet eben nicht darüber, ob die Landebahnverlängerung zulässig und rechtmäßig ist, sondern es entscheidet darüber, dass eine Voraussetzung dadurch gegeben ist, später eventuell Enteignungen vorzunehmen, falls sie erforderlich werden. Frau Ahrons hat schon gesagt, dass der Senat hofft, dass dieses gar nicht erforderlich sein wird, weil mit den Betroffenen Lösungswege gefunden werden könnten.

Das Gesetz war Gegenstand in der Anhörung des Wirtschafts- und Rechtsausschusses. Die Experten und Sachverständigen haben – bis auf einige emotional Betroffene – einmütig erklärt,

(Jens Kerstan GAL: Das waren Autoren! Das wa- ren keine Sachverständigen!)

dass die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gewährleistet ist. Darum bestehen in der Tat auch bei uns keine Bedenken. Dieses Gesetz ist deshalb in Ordnung. Es greift für sich allein nicht in die Rechte der betroffenen Bürger ein, sondern das wird allenfalls der Fall durch eine Entscheidung der Planfeststellungsbehörde sein. Diese hat ihre Entscheidung richtig zu treffen und die Grundlagen zu gewichten. Wir werden genauestens darauf achten, dass die Entscheidung hier nicht etwa in dem blinden Vertrauen oder unter Außerachtlassung sachgerechter Erwägungen erfolgen wird oder gar von einer blindwütigen Bauwut oder einer blinden Wirtschaftsfreundlichkeit geleitet wird, sondern hier muss juristisch ganz genau vorgegangen werden. Darauf können wir so lange vertrauen, bis nicht das Gegenteil gerichtlich bewiesen wird. Ich denke, zum heutigen Zeitpunkt ist die Aufregung noch nicht angebracht.

(Antje Möller GAL: Sie verhöhnen die Leute!)

Deshalb können wir heute dieses Gesetz bei allen Bedenken, die wir haben, durchaus passieren lassen. Die entscheidenden Fragen, auf die es den Bürgern ankommt, auf die es gilt, Einblick zu nehmen, kommen erst noch. Das diskutieren wir im Planfeststellungsverfahren. Dort müssen wir die technischen Fragen ebenso klären wie die politischen.

Heute wurde hier bereits noch einmal der allgemeine politische Wille bekundet, dass Hamburg als Luftfahrtstandort Gewicht haben soll und muss. Dem können wir uns alle anschließen. Sie haben es alle in der Vergangenheit getan. Die Grünen waren ebenso mit drin. Jetzt kann ich nur an die Grünen appellieren, bei der Sache die verständlichen Emotionen zu Hause zu lassen und sachgerecht zu gucken, wie man hier zu einer für alle verträglichen Lösung kommt. Wir stimmen jedenfalls diesem Gesetz zu.

(Vereinzelter Beifall bei der Partei Rechtsstaat- licher Offensive)

A C

B D

Das Wort hat Herr Maaß.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Ahrons, Herr Frühauf, es ist Ihr gutes Recht, anderer Meinung zu sein als wir und diesem Gesetz auch zuzustimmen. Doch ich möchte Sie um eines bitten: Bitte verhöhnen Sie nicht noch die Betroffenen in dieser Debatte in der Art und Weise, wie Sie es getan haben, die hier vollkommen deplatziert ist.

(Beifall bei der GAL – Norbert Frühauf Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Sie sind deplatziert, sonst gar nichts! – Werner Dobritz SPD: Jetzt gönne ich mir Thomas Ebermann!)

Die GAL lehnt dieses Gesetz aus folgenden Gründen ab. Der erste Grund liegt darin, dass wir die Absicherung des Gemeinwohls durch dieses Gesetz als nicht hinreichend gesichert ansehen, denn nach Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes dürfen Enteignungen nur zum Wohl der Allgemeinheit erfolgen und Gemeinwohl bedeutet – zumindest nach dem bisherigen Verständnis –, dass es nur für Einrichtungen, die von der Allgemeinheit nutzbar sind, erfolgen darf.