Norbert Frühauf
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kaum sagt Frau Pauly hier einmal etwas Vernünftiges zur Wirtschafts- und Steuerpolitik, schon kommt Herr Dobritz nach vorn und sagt, es sei ihm zu kompliziert, er könne es nicht verstehen.
Das ist symptomatisch für die Wirtschaftspolitik der SPD.
Es ist in fünf Minuten leider hier nicht zu machen, der SPD die Wirtschafts- und Steuerpolitik zu erklären. Wir wissen nur eines: Es ist eine Strukturreform erforderlich, es ist insbesondere eine Steuerreform erforderlich, die nicht nachfrageorientiert, sondern angebotsorientiert ist. Mit der Nachfrage ist das nämlich in Deutschland so eine Sache. Das frei verfügbare Einkommen pro Monat liegt bei 43 Prozent der Haushalte unter 100 Euro und weitere 40 Prozent der Haushalte können zwischen 100 und 300 Euro ausgeben. Die Nachfrage sinkt und die erhofften Effekte, die durch die Erhöhung des Kindergelds und des Grundfreibetrags eintreten sollten, sind schlichtweg ausgeblieben.
Was wir brauchen, ist eine Entlastung der Unternehmen von Unternehmenssteuern. Hier wurde bereits gesagt, dass auf dem Jahresgewinn 36,4 Prozent lasten. Dagegen liegen die Unternehmenssteuern in einigen EUBeitrittsländern im Bereich von 13 bis 19 Prozent und wo sie höher liegen, denken andere Regierungen darüber nach, wie sie weitere Steuersenkungen praktizieren können.
Was muss denn noch passieren, wenn diese Aussichten die etablierten Parteien nicht zum Handeln bringen? Dann fordere ich die etablierten Parteien auf, endlich mit dem Geschacher und Taktieren aufzuhören und sich ihrer Aufgabe zu besinnen. Ändern Sie schleunigst die Bundesgesetze, schaffen Sie echte Reformen, beenden Sie den Subventionsirrsinn und hören Sie vor allen Dingen auf, die Menschen täglich mit neuen Horrorgeschichten von steigender Mehrwertsteuer und immer neuen Gebühren zu verwirren. Die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben ist die Wurzel für die chronisch ungenügende Eigenkapitalausstattung des Mittelstands.
Es macht keinen Sinn, hier am Aschermittwoch der SPD den Unterschied zwischen angebots- und nachfrageorientierter Steuerreform zu erklären. Sie haben es bisher nicht begriffen und ich habe auch keine Hoffnung, dass die SPD in den nächsten Jahren hier zu einer Umkehr kommt.
Wenn der deutsche Standort wettbewerbsfähig sein will, dann muss er die Unternehmenssteuern senken. Anders kommt für Ausbildungsplätze und auch für Arbeitsplätze in Hamburg nichts heraus. Deshalb, meine Damen und Herren, lasst uns Druck nach Berlin machen, denn das kommt auch Hamburger Arbeitsplätzen zugute.
Sieh an, ich wäre noch gar nicht an der Reihe gewesen, Frau Präsidentin. Eigentlich hätten wir hier noch ein paar vernünftige Wortbeiträge der anderen Parteien zu dem Thema erwartet, das angemeldet ist, nämlich Steuer- und Abgabenlast in Berlin.
Nun hören wir hier von Herrn Dobritz – und jetzt wollen wir den Bezug zu Hamburg noch einmal ganz klar verdeutlichen – Geschichten über Beiersdorf und seinen Tennisclub.
Herr Müller-Sönksen erzählt etwas vom Hafenclub und macht langwierige Ausführungen zur Bremer Koalition. Er erzählt uns etwas vom Berliner Bankgeschäft und irgendetwas von der FDP. Aber die Steuer- und Abgabenpolitik, die hier in Hamburg nachhaltigen Schaden anrichtet, wird in der Tat nicht in Bremen und nicht von der Berliner Bank gemacht, sondern von der Bundesregierung in Berlin.
Ich sage noch einmal, die Hamburger Wirtschaft leidet in der Tat darunter, dass in Berlin die falsche Steuer- und Abgabenpolitik gemacht wird. Daran können hier auch Verschleierungsreden über Tennis- und Hafenclubs überhaupt nichts ändern.
Das hat Herr Müller-Sönksen gesagt.
Noch einmal aus der Sicht des Mittelstandes, weil es so spannend ist: Der Hamburger Mittelstand geht in die Insolvenz, weil ihm die Kapitalausstattung fehlt. Das ist das entscheidende Problem. Diese wird in der Tat dadurch schlechter, weil in Berlin an Stelle von Entlastungen immer höhere Abgaben auf die Kleinunternehmen zukommen. Jetzt wird noch von der Erhöhung der Mehrwertsteuer gesprochen. Na dann: Gute Nacht!
Wenn die etablierten Parteien nicht endlich begreifen, dass auch für Hamburger mittelständische Betriebe eine deutliche Entlastung nun wirklich zügig umgesetzt werden muss, dann steuern wir in ein Tal der Tränen und der Unternehmensinsolvenzen, wie Sie es noch nicht erlebt haben. Ich sage nur: Schlaft weiter oder wählt die Partei Rechtsstaatlicher Offensive.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Pauly, mit diesem Gesetz wird alles andere als Wahlkampf gemacht. Es liegt seit Anfang 2002 vor. Sie haben es versäumt, sich in den letzten zwei Jahren damit auch nur zu befassen.
Das gilt genauso dafür, dass Herr Friedrich Adolphi gesagt hat, noch Fragen zu haben.
Sie haben zwei Jahre Zeit gehabt, die Dinge durchzugehen. Die Wirtschaftsbehörde hat sich die Mühe gemacht und alle Kammern haben sich damit auseinander gesetzt. Was jetzt auf dem Tisch liegt, ist letztlich das Ergebnis dieser Abstimmung. Dieses Gesetz ist ganz klar ein SollGesetz, es ist eine Richtlinie für staatliches Handeln. Wir haben hart mit der Wirtschaftsbehörde und mit den Kammern gekämpft, die mehr wollten. Die Wirtschaftsbehörde wollte natürlich gar nichts,
sie möchte sich nicht zu irgendetwas verpflichten. Wenn man „soll“ sagt, dann ist das sehr wohl auch eine praktikable Aufforderung an die Aufstellung von Bebauungsplänen, möglichst Gewerbeflächen in einer Größenordnung von 15 Prozent zu berücksichtigen. Genau das ist die Forderung der Handwerkskammer seit über zehn Jahren. Das Sie diese noch nie gehört haben, ist bedauerlich, spricht aber nicht für Ihre Kompetenz.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! 70 Prozent aller Gesetze und Verordnungen im öffentlichen Bereich sind in der Zeit der sozialliberalen Koalition entstanden. Insofern ist es natürlich Quatsch, wenn sich die FDP hinstellt und sagt, sie sei die Deregulierungspartei. Im Übrigen haben wir in der Tat zusammen zwei Jahre Zeit gehabt, damit anzufangen. Wir haben damit angefangen und es hat dazu geführt, dass sich eine Kommission unter der Leitung der Justizbehörde darangemacht hat, hier zu durchforsten.
Das Ergebnis sollte im Februar vorliegen.
Es ist Februar und das kann ja nur bedeuten, dass irgendetwas gefunden wurde und dass man noch weitersuchen will.
Diese Hoffnung will ich nicht aufgeben, dass diese Untersuchung dann im Sommer Ergebnisse zeigt. Ich glaube allerdings, dass der Ansatz, die ganzen Verordnungen durchzusehen, nicht unbedingt der richtige ist, sondern ich glaube, dass man von ganz konkreten Lebenssachverhalten ausgehen muss, die man daraufhin untersuchen muss, von welchen Reglementierungen diese entlastet werden sollen, wie zum Beispiel in der Wirtschaft und da, wo Regulierungen eben stören. Ich kann mir kaum vorstellen, dass bei diesen Verordnungen, die in der Großen Anfrage aufgelistet wurden, etliche dabei sind, die überflüssig sind. Das wird nicht der Fall sein, sondern man wird ganz konkret sehen müssen, für welchen Tatbestand man diese Verordnungen innerhalb dieser Verordnung vereinfachen oder vielleicht sogar weglassen kann.
Aber allzu große Hoffnungen habe ich an dieses Vorhaben nicht, denn diese Verordnungen – und das wissen Sie selber, die Sie ja auch als Sozialdemokraten diese Verordnungen haufenweise gemacht haben – haben auch irgendwo ihren Sinn. Also wird man sehr viel Mühe darauf verwenden müssen, die Einzelheiten innerhalb dieser Verordnungen zu prüfen. Wir haben einen kleinen Versuch gemacht. Sollte es die Justizbehörde nicht schaffen, hier zu Ergebnissen zu kommen, sind Sie alle – die meisten von Ihnen sind ja Juristen oder Lehrer, die können es noch besser – aufgerufen, daran selber zu
arbeiten. Herr Rumpf und die Antragsteller, Herr MüllerSönksen, Herr Schrader, das sind ja alles Juristen,
die in der Tat nicht nur selber in die Parlamentsbibliothek gehen können, sondern die sich mit ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern selber die Mühe machen können, hier nach konkreten Möglichkeiten zu suchen. Dabei weiterhin viel Spaß, aber dass das wichtig ist, haben wir bereits in der letzten Sitzung festgestellt und es bleibt wichtig. Lassen Sie nicht nach und schlafen Sie nicht ein dabei.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben zur Änderung des Schulgesetzes im Hinblick auf das Tragen eines Kopftuches und anderer Bekleidungsstücke im Schulunterricht einen Gesetzesentwurf eingebracht, mit dem religiöse, politische oder weltanschauliche Kleidung geregelt werden soll.
Das Bundesverfassungsgericht hat im September letzten Jahres den rechtlichen Rahmen für ein Kopftuchverbot an Schulen abgesteckt. Bundespräsident Rau hat gesagt, die öffentliche Schule muss für jeden zumutbar sein, ganz gleich, ob er Christ, Heide oder Moslem ist. Das ist richtig.
Christoph Böhr, stellvertretender Vorsitzender der CDU, sagte, die durch das islamische Kopftuch symbolisierte Rechts- und Gesellschaftsordnung sei mit der Verfassung
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der Bundesrepublik nicht in einem einzigen Punkt vereinbar. Auch dem stimme ich zu.
Kanzler Schröder und Guido Westerwelle fordern ein flächendeckendes Kopftuchverbot für die Bundesrepublik. Ebenso unterstützt das Bündnis türkischer Einwanderer diese Forderung. Nach dessen Auffassung hat ein Kopftuch als Symbol für einen fundamentalistischen Islam an Hamburger Schulen nichts zu suchen. Es fördere nicht die Integration, sondern sei integrationshemmend. Zwischen der individuellen Entscheidung, ein Kopftuch zu tragen, und dem Zur-Schau-Stellen eines Kopftuches im öffentlichen Dienst durch eine Beamtin bestehe ein himmelweiter Unterschied. So sehen wir es ebenfalls.
Das Kopftuch wird auch als politisches Symbol zur Kampfansage an die Werte unseres Grundgesetzes instrumentalisiert. Es steht oft für die Unterdrückung der Frau und die Ablehnung der westlichen Werte. Es steht auch für Abgrenzung, Intoleranz und damit für das Gegenteil dessen, was wir anstreben: Toleranz, Integration und ein gutes Zusammenleben.
Bischof Huber, Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche, sagte, Toleranz dürfe nicht zur Beliebigkeit werden. Die Demokratie müsse sich auch der Grenze ihrer Toleranz bewusst bleiben. Als Teil der Islamisierung sei das Kopftuch nicht mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst vereinbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass das Einbringen religiöser oder weltanschaulicher Bezüge durch Lehrkräfte in Schule und Unterricht den in Neutralität zu erfüllenden staatlichen Erziehungsauftrag, das elterliche Erziehungsrecht und die negative Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler beeinträchtigen könne.
Es handelt sich bei dem vorliegenden Gesetzesentwurf um eine Konkretisierung der allgemeinen beamtenrechtlichen Dienstpflichten der Lehrkräfte im Hinblick auf ihr äußeres Auftreten. Die Meinungsfreiheit der Lehrkräfte ist dadurch nicht betroffen.
Sie ist grundsätzlich durch das Beamtenrecht geregelt, das ohnehin die Einflussnahme durch mündliche Bekundung verbietet. Die abstrakte Möglichkeit der Beeinflussung – ich wiederhole: die abstrakte Möglichkeit – der Schulkinder, die möglichen Konflikte und die Störung des Schulfriedens sollen ausgeschlossen werden. Es geht nicht um den Einzelfall. Im Übrigen muss sich der Beamte ohnehin durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung eintreten.
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass das Verbot des Kopftuchtragens im Schuldienst eine gesetzgeberische Entscheidung darstellt, die eine zulässige Einschränkung der Religionsfreiheit sei und auch im Einklang mit Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention steht. Dies ist durch alle Instanzen festgestellt worden.
Das Bundesverfassungsgericht hat dabei ferner klargestellt, dass alle Religionen gleich zu behandeln sind. Insoweit gab es in den letzten Monaten eine diffuse Diskussion in der Öffentlichkeit und in den Medien, weil manche das Bestreben haben, ihre eigene Religion vorzuziehen und dabei den Islam zu diskriminieren. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb klar gesagt, dass die Religionen auch bei einem Kopftuchverbotgesetz im Hinblick auf die beamtenrechtlichen Pflichten gleich zu behandeln sind. Das ergibt sich bereits aus der beamtenrechtlichen Verpflichtung in Artikel 33 Absatz 3 des Grundgesetzes, wonach alle Beamten ohnehin gleich zu behandeln sind.
Die Bundesländer, die versuchen, eine Ungleichbehandlung der Religionen herbeizuführen und allein auf ein Kopftuchverbot abstellen, diskriminieren nach unserer Auffassung nicht nur den Islam als Religion, sondern werden an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts letztendlich scheitern. Manche sagen, unsere abendländischen Religionen – zu denen wir stehen – müssten ausgenommen werden. Aber dies ist nicht Inhalt unseres Gesetzentwurfs. Hier sind alle Religionen gleichermaßen betroffen; es gibt keine Ausnahmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat weiter ausdrücklich ausgeschlossen, dass Behörden oder Gerichte darüber von Fall zu Fall entscheiden dürfen. Insoweit erübrigt sich die Diskussion darüber, ob einzelne Personen oder einzelne Religionen von Verboten betroffen sein könnten.
Als Vorinstanz hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht hervorgehoben, dass das Neutralitätsgebot – und das ist für die GAL interessant – mit wachsender kultureller Vielfalt und einem zunehmenden Anteil bekenntnisfreier Schüler zunehmend an Bedeutung gewinnt und nicht etwa – wie die GAL fälschlich annimmt – aufzulockern sei, weil die religiöse und kulturelle Vielfalt inzwischen das Leben in der Schule prägt.
Ich glaube, Sie.
Das Bundesverfassungsgericht hat auch klargestellt,
hören Sie zu, sonst verstehen Sie es wieder nicht – dass es dem Gesetzgeber freisteht, den Rahmen abzustecken, in dem die Einschränkung erfolgt. Es ist wichtig, dieses klarzustellen. Das heißt, es geht hier nicht um Bekleidung, auch nicht um Schmuckstücke, die man um den Hals trägt – wie etwa ein Kreuz an einer Kette – und es geht schon gar nicht um Kreuze an der Wand. Dies ging bei der Diskussion in den Medien munter durcheinander. Das Symbol Kreuz ist längst ausgeurteilt. Hier hat das Bundesverfassungsgericht längst entschieden, dass das Kreuz abgenommen werden muss, wenn jemand dieses wünscht.
Schon gar nicht geht es um Adventskränze oder Tannenbäume, die als heidnische Bräuche weder religiöse Symbole darstellen noch Bekleidung sind. Schließlich – auch das muss man wissen – betrifft das Verbot nicht die konfessionellen oder die Privatschulen.
Der Zeitpunkt, ein solches Gesetz einzubringen, ist richtig. Wenn nicht rechtzeitig eine Regelung getroffen wird, dann wird es in absehbarer Zeit zu Konflikten kommen. Es befindet sich eine Anzahl von Kopftuchträgerinnen im Lehramtsstudium. Andere Länder wie Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Berlin sind dabei, entsprechende Gesetze auf den Weg zu bringen oder wollen dies tun.
Außerdem ist dann – wenn andere Länder vorangehen – zu erwarten, dass die Lehramtsbewerberinnen aus anderen Bundesländern nach Hamburg kommen werden. Hamburg war sicher unter Rotgrün dafür bekannt, dass die Probleme immer erst groß werden mussten – die größte Drogenszene, die Hauptstadt des Verbrechens und die gescheiterte Integration in Wilhelmsburg –, bevor man sie zu lösen begann. Das muss nicht so sein. Man kann handeln, bevor die Konflikte entstehen und bevor das Problem so groß wird und man zu spät kommt.
Unser Gesetz ist auch kein Schnellschuss, wie bereits in der Presse zu lesen war. Wir arbeiten seit vielen Monaten intensiv an dem Thema, und zwar so, wie man es von Politikern erwarten kann, die vorausschauend handeln. Wir haben uns mit den Ansichten der Islamwissenschaftler, der türkischen Gemeinde und den Gesetzesentwürfen der anderen Bundesländer juristisch auseinander gesetzt, um deren Fehler zu vermeiden.
Wenn man hört, dass sich die CDU noch nicht ausreichend mit dem Thema befasst hat, dann mag es sein, ist aber keine Entschuldigung dafür, um dieses Gesetz im Ausschuss zu beerdigen. Andere Bundesländer sind schneller; auch dort ist die CDU mit dabei.
Nach der Wahl – so ist meine Befürchtung – wird das Thema nicht mehr händelbar sein. Herr von Beust schweigt,
er ist auch nicht anwesend.
Er wirbt für Darbovens Milchkaffee und für eine Kneipe auf der Reeperbahn.
Aber er schweigt zu einem Thema, das das Bundesverfassungsgericht als eine der größten gesellschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit bezeichnet hat.
Ich glaube, eine klare Position zu dieser Frage wäre nicht schlecht. Die Menschen wollen dazu etwas hören, sie wollen nicht wissen, wie viel Bier man trinken muss, um lustig zu werden.
Der Bürgermeister verzichtet – wenn auch nicht ganz – auf politische Themen, denn immerhin hat er eine Koalitionsaussage zugunsten der FDP gemacht. Diese hat sich
aber strikt gegen ein Kopftuchverbotgesetz ausgesprochen. Insofern kann man Rückschlüsse ziehen.
Eine weitere Baustelle in der Schulbehörde möchte der Senator von der FDP ebenfalls nicht haben; auch das ist verständlich, aber keine Entschuldigung, wenn man vorausschauend Politik für die Bürger dieser Stadt machen will. Mit einer FDP-Regierungsbeteiligung wird es kein Kopftuchverbot geben, ebenso wenig mit der GAL und vermutlich auch nicht mit einer großen Koalition, denn die SPD ist in dieser Frage gespalten.
Es besteht aus diesem Grund nur jetzt die letzte Chance, parteiübergreifend – wie es bei einer solchen Frage durchaus sein sollte – ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Nach der Neuwahl besteht dafür möglicherweise keine Chance mehr.
Es wäre schade, wenn Hamburg die Chance vergibt, in dieser Frage noch tätig zu werden. Das gleiche Dilemma gibt es in Berlin, wo die SPD ein solches Gesetz dringend einführen möchte, aber die PDS verhindert es. Das Gleiche wird der SPD hier mit der GAL und möglicherweise auch der CDU mit der FDP passieren.
Ich kann nur an Sie appellieren: Tun Sie einen Schritt in die richtige Richtung, kneifen Sie nicht, haben Sie Mut, das Thema zu diskutieren und eine Entscheidung zu treffen. Deshalb schieben Sie dieses Thema nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf.
Nun wird uns Frau Kiausch – das habe ich an Ihrem Handzeichen gesehen – erzählen, warum sich der Kanzler und das Bundesverfassungsgericht irren und warum früher alles besser war. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will nur kurz auf einiges eingehen, was hier gesagt worden ist.
Es entsteht hier tatsächlich der Eindruck, dass die Redner oder die Fraktionen noch nicht einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufmerksam gelesen haben.
Das sollten Sie tun, aber das war für mich nicht klar, dass Sie das in den letzten sechs Monaten oder spätestens nach der Entscheidung des Gerichts getan haben, weil wir ja nicht erst seit heute über diese Frage diskutieren.
Es geht durch alle Urteile, die sich bisher mit dieser Frage befasst haben, sowie auch dem überwiegenden Anteil der Orientalwissenschaftler doch zumindest eine Feststellung, dass nämlich das Kopftuch
nun lassen Sie mich aussprechen, ja, natürlich nicht für alle – auch geeignet ist, diese politisch-weltanschauliche fundamentalistische Einstellung zu verkörpern. Daraus haben wirklich alle Instanzen gemacht, dass man sagt, es ist in der Einzelperson keine konkrete Gefahr, wie Herr Maier richtig sagt, feststellbar. Das würde auch auf einen Extremistenerlass, sozusagen auf eine Einzelschnüffelei hinauslaufen. Das will doch niemand.
Deshalb ist es aber trotzdem richtig, dass – wie das Verfassungsgericht sagt – die abstrakte Gefahr besteht, dass es dadurch zu Konflikten kommt, weil das Zeichen auch geeignet ist, dieses zu verkörpern und es deshalb notwendig ist, das nicht – wie es Baden-Württemberg gemacht hat – an der persönlichen Eignung einer Einzelperson festzumachen, sondern dass man gerade deshalb ein Gesetz braucht, wo man sagt, alle Beamten sind hier gleich zu behandeln, weil das Kopftuch auch geeignet ist – jedenfalls abstrakt –, grundsätzlich diese Konflikte her
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beizuführen und den Schulfrieden zu stören. Da kommt es nicht darauf an, ob der Einzelne das macht oder nicht. Es geht hier nicht – und das muss ich auch Frau Koop noch einmal sagen – um das Kreuz an der Wand oder um den Hals. Es geht hier um eine Bekleidungsvorschrift.
Nein, das steht nirgends. Das habe ich nirgends gesagt. Diesen Blödsinn haben Sie einmal in der „Morgenpost“ gelesen, aber das ist Unsinn. Es geht überhaupt nicht um Symbole anderer Art. Es geht hier um eine Konkretisierung der Beamtendienstpflichten in Bekleidung. Es geht nicht um die Wand und den Adventskranz. Den tragen Sie doch nicht auf dem Kopf.
Jetzt sagt Frau Goetsch: „Die Kippa wollen Sie auch verbieten.“ Jetzt kommen wir zu diesem sensiblen Punkt, der auch den Bundespräsidenten so bewegt hat. Natürlich will ich nicht die Kippa verbieten, ich will auch nicht den Dalai Lama hier verbieten, auch nicht die Mönchskutte.
Noch einmal: Das Beamtenrecht sieht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, dass alle diese Kleidung und Beamten gleich zu behandeln sind. Das sagt das Bundesverfassungsgericht. Es stellt sich deshalb für mich, jedenfalls als Juristen, nicht mehr die Frage, ob ich das anders machen will. Das ist ausgeurteilt.
Ja, in der Tat. Was nützt mir denn ein Gesetz? Herr Professor Battis hat ja zu Recht das Gesetz von Nordrhein-Westfalen kritisiert, die wieder den Versuch gemacht haben, nur das Kopftuch herauszudiskriminieren und das, was Sie ja jetzt alle denken, nämlich das Kreuz als heiliges abendländisches Symbol und die Kippa, auszunehmen. Aber das, sagt das Verfassungsgericht, geht nun mal nicht, denn alle Beamten kleiden sich hier gleich und haben die Neutralität.
Das sagt es sehr wohl.
Natürlich kleiden sie sich nicht gleich, außer die in Uniform, aber sie haben hier gleichermaßen auf religiöse, weltanschauliche, politische Bekleidung zu verzichten. Das sagt es.
Deshalb haben wir wahrscheinlich gar nicht die Wahl, Unterschiede zwischen Kippa, Mönchskutte oder Kopftuch zu machen. Da kann man dann nur sagen, so wie auch manche Länder entscheiden, dass wir die Nonnentracht in unseren öffentlichen Schulen beibehalten wollen. Wenn wir das konsequenterweise wollen, dann können wir auch auf das Kopftuchverbot verzichten. Aber das ist nicht meine Idee, sondern es ist durch alle Instanzen so festgestellt, dass hier die Gleichbehandlung im Beamtenrecht nach Artikel 33 Absatz 3 nun einmal steht. Das können wir hier nicht als Abgeordnete wegdiskutieren. Sie können nur ein anders lautendes Gesetz machen und
haben dann das Problem, dass es dann von den Gerichten aufgehoben wird. Aber warum sollte man solche stümperhaften Gesetze vorlegen? Deshalb haben wir mit unserem Entwurf die Fehler, die Baden-Württemberg jetzt macht, vermieden, indem wir es gleich so gemacht haben, wie das Bundesverfassungsgericht es fordert.
Ein anderer Punkt ist, Frau Kiausch hat ja die richtigen Fragen gestellt, aber nun haben das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht diese Fragen beantwortet.
Nein, wir müssen kein Gesetz machen. Aber wenn Sie sich die Frage stellt, ob das nicht lieber die Schüler, die Schule, die Lehrer selbst oder die Schulkonferenz entscheiden sollen, dann kann ich nur sagen, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gesagt hat: Nein, entweder macht ihr ein Gesetz, das das vorschreibt, oder nicht. Aber die Behörden und Gerichte sind nicht befugt, den Einzelfall zu prüfen, wenn solch ein Gesetz vorliegt, denn eines geht nur: Einzelfallprüfung – und die wurde abgelehnt, das war ja in Baden-Württemberg der Fall – oder ihr macht eine Bekleidungsvorschrift. Das war die gesetzliche Fragestellung.
Des Verhaltens, das war der letzte Punkt. Es geht eben nicht um das Verhalten. Ich wiederhole mich jetzt leider, weil Herr Maier es immer noch nicht verstanden hat. Das Bundesverfassungsgericht sagt: Durch das Tragen – Herr Maier, hören Sie doch wenigstens zu – …
Weil er so intelligent ist und es sich lohnt, sich mit ihm zu unterhalten.
Herr Maier, das Bundesverfassungsgericht hat, wie ich eben ausführte, gesagt, durch diese politischweltanschaulichen Symbole – und das Kopftuch wird nun einmal nach dem Stand der Wissenschaft dazu gezählt – geht abstrakt auch der Anschein aus, es handele sich um ein politisch-fundamentalistisches Symbol. Das wird überhaupt nirgendwo mehr angezweifelt, dass es das auch ist. Allein dieses auch bedeutet eben abstrakt die Gefährdung des Schulfriedens. Wenn man diese Gefährdung ausschließen will, muss man eben solch ein Gesetz machen. Wenn man meint, dass man weiter warten kann, bis es erst zu solchen Konflikten kommt und wir dann 100 beamtete Kopftuchträgerinnen haben, dann kann man das auch tun. Aber wenn Sie dann in die Konflikte geraten, dann wird es so gut wie unmöglich, daran noch etwas zu ändern. Das wissen Sie selbst.
Herr Dr. Schinnenburg, wir diskutieren das im kleinen Kreise weiter,
aber Sie verwechseln hier leider, was das Gericht zur Frage der Eignung gesagt hat. Da haben Sie Recht, aber uns geht es jetzt darum, dass hier nicht – wie in BadenWürttemberg – die Frage der Eignung eine Rolle spielt, sondern dass man hinsichtlich der Bekleidungsvorschriften eine gesetzliche Regelung trifft. Da muss man, da haben Sie auch Recht, solch ein Gesetz nicht machen, aber man kann es, und darüber werden wir uns dann weiter unterhalten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Abwesenheit der Abgeordneten in diesem Hause sowie die Abwesenheit der Presse zu 99 Prozent und auch der Zuschauer zeigt doch, dass Mittelstandspolitik in dieser Stadt kein Thema ist, das irgendjemanden interessiert. Es sollte allerdings die Abgeordneten sehr wohl interessieren. Wir haben von Frau Ahrons gehört, was in den letzten zwei Jahren angeschoben wurde. Es ist eine ganze Menge. Wir sollten nicht nachlassen, die Bemühungen in dem Bereich zu verstärken. Da ich nicht viel Redezeit habe, will ich mich auf zwei Dinge beschränken.
Erstens: Hamburg darf nicht nur Kleinklein machen, nicht nur umziehen und das eine oder andere Programm verschieben. Wir müssen auch nach Europa gucken, Herr Senator. Ich denke insbesondere daran, dass wir versuchen sollten zu verhindern, dass die EU-Richtlinie, was Basel II angeht, nicht in nationales Recht übernommen wird. Andere Staaten haben bereits erklärt, dass sie diese Übernahme verweigern, und wir sollten darauf pochen, dass das hier ebenfalls nicht erfolgt. Ich will auf die Einzelheiten dazu jetzt nicht eingehen.
Zweitens bin ich der Meinung, dass Hamburger Politik auch Auswege aus der Finanzierungskrise des Mittelstands suchen muss. Ein Ausweg kann die Einrichtung einer Landesinvestitionsbank in Kooperation mit Schleswig-Holstein sein. Die außergewöhnlichen Erfolge der Landesinvestitionsbank Schleswig-Holstein zeigen, dass wir um diese Maßnahme nicht mehr herumkommen.
Vorteile sind sichtbar: Entlastung des Haushalts, Bündelung und zügige Verarbeitung der Förderprogramme, ermäßigte Kredite für Existenzgründer und Investitions- und Überlebenshilfe für bereits existierende Unternehmen.
Meine Damen und Herren! Hier ist viel zu tun. Ich weiß, das sind schwierige Arbeitsfelder, aber man sollte dieses zumindest nicht beiseite wischen, wie das in der Vergangenheit leider getan wurde, sondern die Ohren aufmachen und sich schlau machen. Ich habe bereits mit Frau Ahrons und Frau Pauly die Landesinvestitionsbank in Kiel besucht und wir haben dort Eindrücke gewonnen. Ich
denke, man muss jetzt die Kraft finden, sich damit auch intensiv zu beschäftigen, denn man kann dort viel Honig für den Hamburger Mittelstand saugen.
Insgesamt, denke ich, hat Frau Ahrons Recht: Was Berlin vermasselt, wird sich in Hamburg nicht in kurzer Zeit umdrehen lassen. Wir brauchen in erster Linie einen weiteren Schritt des Bundeskanzlers, das heißt seinen Rücktritt als Kanzler. Dann, denke ich, geht es auch wieder mit der Wirtschaft in Deutschland und auch in Hamburg bergauf.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Pauly! Das ist hier eine Aktuelle Stunde der Bürgerschaft. Sie spielen Bundestag, das ist verfehlt. Das Thema ist auch nicht wirklich aktuell.
Ich darf daran erinnern, dass die sozial-liberale Koalition 70 Prozent aller 90 000 Steuerrichtlinien und Verordnungen geschaffen hat,
und jetzt wollen Sie sich hier als Retter der Vereinfachung des Steuersystems hinstellen. Die Koalition hat damals mit Ihrer Beteiligung in der Koalitionsvereinbarung eine Absenkung der Gewerbesteuer abgelehnt; das war unser Vorschlag, Ihrer auch.
Aber jetzt zu kommen und zu behaupten, wir schaffen die gesamte Gewerbesteuer ab, das ist Blödsinn.
Eine Stadt kann nur so viel ausgeben, wie sie auch eingenommen hat, und das sagen wir auch Herrn Dr. Mirow und Herrn Soltau. Der eine will Millionen ins Kita-Loch versenken und der andere verspricht 70 Millionen für dies und das. Aber Herr Mirow bürgt sogar persönlich, das ist erfreulich. Das heißt, sein Jaguar wird der Zwangsvollstreckung anheim fallen und er wird dauerhaft im Rutschauto durch diese Stadt fahren.
Lassen Sie diesen bundespolitischen Quatsch, lassen Sie uns Hamburger Politik machen und das heißt, seriöse Einnahmen, gefolgt von seriösen Ausgaben; anders geht es nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es steht außer Frage, dass es eine richtige und wichtige Entscheidung ist, Hamburg als Flugzeugstandort für den Flugzeugbau zu haben. Aber genauso wichtig ist es, Bürgerinteressen nicht außer Acht zu lassen. Es kann nicht um Wahlkampfgeplänkel und darum gehen, ob man sich kurz vor einer Wahl so oder so entscheidet, sondern von Anfang an war es einzig und allein Aufgabe aller Beteiligten, festzustellen, ob erstens die Start- und Landebahnerweiterung überhaupt notwendig ist und zweitens, ob all das auch rechtmäßig ist. Nur darum kann es gehen.
Das bedeutet aber nicht, dass der politische Wille blind Vorrang vor den Interessen der Bürger oder dem Eigentum der Menschen hat, die betroffen sind, oder vor einer Landschaft, die gewachsen ist und ein Stück Hamburger Lebensraum darstellt. Unsere Partei hat keine Spenden von Airbus bekommen.
Ich kann mir deshalb durchaus erlauben, unsere Bedenken vorzutragen, die nach wie vor auch durch Airbus nicht ausgeräumt werden konnten, ob denn die geplante Erweiterung der Startbahn wirklich erforderlich ist,
ob wirklich Arbeitsplätze in angekündigtem Umfang entstehen und entstanden sind und das Wachstum in diesem Bereich wirklich so sein wird, wie es jetzt angekündigt ist. All diese Fragen, meine Damen und Herren, sind aber im Planfeststellungsverfahren zu klären. Dort wird geklärt, ob die Erweiterung der Landebahn zulässig ist, ob sie rechtlich den Bürgerinteressen widerspricht oder ob das Gemeinwohl einem Ausbau Vorrang vor dem Eigentum der Bürger vor Ort gibt.
All das ist abzuwägen. Das ist ein relativ sachlicher Vorgang, den die Planfeststellungsbehörde zu vollziehen hat. Dieser Vorgang ist nicht abgeschlossen und ich erwarte von der Planfeststellungsbehörde, dass sie sehr sorgsam und genau auch die Einwendungen der Bürger und der betroffenen Eigentümer abwägt und genau gewichtet.
Es ist auch nicht so, wie Herr Egloff sagt, dass hier nur 10 Meter mal 10 Meter Grundstücke infrage stehen, die natürlich unter dem Vorwand gekauft wurden, die Sache zu blockieren. Es geht hier aber auch noch um weitere Grundstücke, es geht um die Menschen in dem Stadtteil und um ein Stück Land und Landschaftsraum.
Gleichwohl, denke ich, können wir der Planfeststellungsbehörde soviel Vertrauen entgegenbringen, dass sie diese Belange sorgsam gegeneinander abwägt und müssen nicht unterstellen, dass all diese Belange nur wegen des politischen Willens in den Wind geschlagen werden. Wenn es dazu Anhaltspunkte gibt, würde auch dies unseren erbitterten Widerstand hervorrufen. Andererseits gibt es auch Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde. Letztlich werden ohnehin – egal, wie das Verfahren ausgeht – die Gerichte darüber entscheiden, ob das, was die Planfeststellungsbehörde in ihrem Beschluss niederlegt, Bestand haben wird.
Etwas ganz anderes ist allerdings das, was wir heute zu entscheiden haben. Hier geht es nur um das Enteig
nungsgesetz, das letztlich nur Voraussetzung für eine eventuell erforderlich werdende Enteignung ist.
Doch.
Wenn wir es denn schon sachlich sehen, dann kann ich diese Emotionen zwar verstehen, die Sie da äußern, aber letztlich hilft es nichts. Das Enteignungsgesetz – wie auch die Vorredner gesagt haben – entscheidet eben nicht darüber, ob die Landebahnverlängerung zulässig und rechtmäßig ist, sondern es entscheidet darüber, dass eine Voraussetzung dadurch gegeben ist, später eventuell Enteignungen vorzunehmen, falls sie erforderlich werden. Frau Ahrons hat schon gesagt, dass der Senat hofft, dass dieses gar nicht erforderlich sein wird, weil mit den Betroffenen Lösungswege gefunden werden könnten.
Das Gesetz war Gegenstand in der Anhörung des Wirtschafts- und Rechtsausschusses. Die Experten und Sachverständigen haben – bis auf einige emotional Betroffene – einmütig erklärt,
dass die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gewährleistet ist. Darum bestehen in der Tat auch bei uns keine Bedenken. Dieses Gesetz ist deshalb in Ordnung. Es greift für sich allein nicht in die Rechte der betroffenen Bürger ein, sondern das wird allenfalls der Fall durch eine Entscheidung der Planfeststellungsbehörde sein. Diese hat ihre Entscheidung richtig zu treffen und die Grundlagen zu gewichten. Wir werden genauestens darauf achten, dass die Entscheidung hier nicht etwa in dem blinden Vertrauen oder unter Außerachtlassung sachgerechter Erwägungen erfolgen wird oder gar von einer blindwütigen Bauwut oder einer blinden Wirtschaftsfreundlichkeit geleitet wird, sondern hier muss juristisch ganz genau vorgegangen werden. Darauf können wir so lange vertrauen, bis nicht das Gegenteil gerichtlich bewiesen wird. Ich denke, zum heutigen Zeitpunkt ist die Aufregung noch nicht angebracht.
Deshalb können wir heute dieses Gesetz bei allen Bedenken, die wir haben, durchaus passieren lassen. Die entscheidenden Fragen, auf die es den Bürgern ankommt, auf die es gilt, Einblick zu nehmen, kommen erst noch. Das diskutieren wir im Planfeststellungsverfahren. Dort müssen wir die technischen Fragen ebenso klären wie die politischen.
Heute wurde hier bereits noch einmal der allgemeine politische Wille bekundet, dass Hamburg als Luftfahrtstandort Gewicht haben soll und muss. Dem können wir uns alle anschließen. Sie haben es alle in der Vergangenheit getan. Die Grünen waren ebenso mit drin. Jetzt kann ich nur an die Grünen appellieren, bei der Sache die verständlichen Emotionen zu Hause zu lassen und sachgerecht zu gucken, wie man hier zu einer für alle verträglichen Lösung kommt. Wir stimmen jedenfalls diesem Gesetz zu.
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eines bedarf der Richtigstellung. Die Frauen in den öffentlichen Unternehmen sind das eine, aber die Rede von Frau Mandel ist das andere.
Frau Mandel hat sich auf die Frauen in der Politik bezogen. In manchem Senat gibt es mehr Frauen als man denkt.
Sie hat sich bei der Anzahl der Frauen, die es im Senat gibt, verzählt. Das spricht nicht für ihre Qualität.
Bleiben Sie ganz ruhig.
Und nur er.
Frau Mandel, ich bitte um ein wenig Gehör. Eines wollen wir im Sinne aller Männer, die sich politisch bemühen, richtig stellen.
Ja, ich glaube, wir haben genug Zeit.
Da halte ich es ganz wie der Senat: Auf hypothetische Fragen antworte ich nicht.
Nun wieder zu Frau Mandel.
Frau Mandel, die Politik ist sicherlich …
… von jeher eine Männerdomäne gewesen. Aber die Ursache, dass Frauen in der Politik nicht ausreichend in den Spitzenämtern vertreten sind, ist sicherlich nicht – wie Sie meinen – der Frauenfeindlichkeit geschuldet, sondern es ist für viele Frauen abschreckend, wie Politik gemacht wird.
Sie von der SPD wissen es selbst am besten, wie in verrauchten Hinterzimmern und Biergestank Politik gemacht wird. Nicht jede Frau mag dieses Klima und nicht jede Frau hat auch Zeit, sich fast jeden Abend in diesen verrauchten Hinterzimmern mit irgendwelchen Männern um unwichtige Dinge zu streiten.
Frau Mandel, ich bitte, noch ein wenig zuzuhören.
Es besteht immer – wenn Sie sich die Neueintritte anschauen, dann geht das nicht nur unserer Partei so, sondern auch der CDU oder der SPD – ein Defizit an Frauen, die in die Parteien eintreten, weil sie zum Beispiel ganz andere Interessen haben als unbedingt die Kommunalpolitik, mit der man aber anfangen muss.
Es liegt eigentlich an Ihnen, dafür zu sorgen, zunächst einmal Frauen für die Politik zu interessieren und dass sie überhaupt einer Partei beitreten. Daran mangelt es doch schon.
Ja, daran arbeite ich gern. Aber vielleicht haben Sie nicht genug ausreichenden Charme, Frauen für die Politik zu motivieren, Herr Egloff.
Es geht doch darum, wie eine Frau in ein politisches Amt kommt. Das geschieht doch nicht durch eine von der EU vorgegebenen Quote und auch nur durch die Frage nach Frauenfeindlichkeit. Sie muss erst einmal in der Gliederung einer Partei vorhanden sein und sich auch noch dazu bereit erklären, ihre Freizeit dafür zu opfern und fast jeden Abend unterwegs zu sein wie Frau Duden und andere Frauen. Dass zunächst einmal die Bereitschaft gezeigt wird, daran mangelt es bei den Frauen, die sich auf den unteren Ebenen überhaupt nicht bereit finden. Wenn es drei Frauen geschafft haben, sich gegen die Männerwelt in den Parteien durchzuboxen, dann behaupten diese plötzlich, der Anteil der Frauen müsse bei 50 Prozent liegen. Das kann doch nicht sein. Sorgen Sie einmal dafür, dass überhaupt Frauen in die Partei eintreten.
Kommt sofort.
Dann gibt es noch eine Kleinigkeit: Die Demokratie. Ich weigere mich standhaft dagegen, dass wir Frauenquoten einführen, damit wir 50 Prozent Frauen in Ämter wählen.
Das würde bedeuten – das ist bei der CDU und anderswo nicht anders –, dass wir Frauen zwingen müssten, politische Ämter zu bekleiden.
Das würde ein Zwangsamt bedeuten. Sicherlich kann Herr Dr. Mirow seine Frau zwingen, ein Amt beim NDR zu übernehmen, aber sicherlich können Sie nicht die Mutter, die zu Hause drei Kinder und andere Hobbys hat, dazu zwingen, in Ihrer Partei ein Amt zu übernehmen.
Wenn Sie es mit der Gleichstellung in der Politik ernst meinen, dann sollten Sie erst einmal dafür sorgen, dass sich überhaupt einige Frauen politisch engagieren und dass sie in die Parteien eintreten. Aber da ist bei Ihnen Fehlanzeige und bei vielen anderen Parteien leider auch. Nur hier liegt der Hase im Pfeffer.
Auf der einen Seite tun wir das, was alle Parteien machen, wir werben für die Mitgliedschaft unserer Partei. Wie Sie wissen, sind zum Beispiel die Mitgliedschaften gerade bei der SPD sehr rückläufig. Wie das bei Ihnen ist, weiß ich nicht. Bei uns sind sie immer noch steigend.
Sie wissen, wie schwer es gerade für Männer ist, Frauen anzusprechen.
Aber letztlich müssen Sie – genauso wie Sie es für junge Menschen tun – gezielte Werbeaktionen für Frauen machen. Sie müssen vor allen Dingen in der Politik dafür sorgen, dass sich Frauen dort auch wohl fühlen. Die Wahrheit aber ist: Solange Frauen sich nicht in Ihrer oder in anderen Parteien wohl fühlen, werden Sie sie auch nicht zwingen können, Parteimitglieder zu werden oder öffentliche Ämter anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Egloff hat Recht, es ist viel Zeit verstrichen und es muss viel gemacht werden. Er hat weiterhin Recht, wenn er sagt, die Vorschriftenflut komme im Wesentlichen aus Brüssel, sie komme aus dem Bund, sie komme aus Berlin. Man darf daran erinnern, dass 70 Prozent der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in den Siebzigerjahren von der sozial-liberalen Koalition, von SPD und FDP, gemacht wurden, und ich freue mich natürlich, dass die FDP jetzt auch so weit ist, dass sie erkannt hat, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Gleichwohl können wir uns nicht damit abfinden, hier untätig zu bleiben, und ich muss auch Frau Spethmann widersprechen. Sie sagt, wir hätten viel Zeit und wollten mal nicht so schnell sein. In der Tat haben wir schon viel zu viel Zeit in dieser Frage verloren. Gleichwohl scheint der FDP-Antrag dem Grunde nach überflüssig, weil wir in der Koalition den Senat beauftragt haben, die Vorschriften zu durchforsten. Es gibt einen Vorschriftencheck, der von der Justizbehörde gemacht wird. Wir versprechen uns davon vielleicht noch nicht alles, Herr Egloff, aber immerhin einen Schritt in die richtige Richtung, um erstmals überhaupt zu gucken, was wir denn in Hamburg bei der wahnsinnigen Vorschriftenflut tun können.
Im Prinzip sollte jedoch noch einmal grundlegend gesagt werden, dass insbesondere die mittelständische Wirtschaft nichts so nötig braucht wie den Abbau von Bürokratie und die Erleichterung des alltäglichen Geschäftsverkehrs mit den staatlichen Institutionen. Wir sind uns wohl alle einig, dass wir auf Berlin und die dortigen Reförmchen nicht warten und bauen können, dass Hamburg deshalb tun muss, was Hamburg tun kann.
Die zunehmende Bürokratie ist eine der Ursachen für die derzeitige strukturelle Wachstumsschwäche. Der Bürokratieabbau kann sich nicht nur auf die Durchforstung des bestehenden Regelungsdickichts beschränken, sondern muss auch sehen, dass keine weitere Bürokratie hinzukommt. Bildlich gesprochen, reicht es nicht, die Badewanne zu leeren, man muss auch den Zulauf kontrollieren.
Nur durch eine durchgreifende Entlastung von staatlicher Bürokratie lässt sich positives Wachstum und Beschäftigung erwarten.
Das Thema, das die FDP hier zu Recht aufs Tableau bringt, ist vielleicht nicht so spannend wie der Strafvollzug, aber letztlich die Existenzgrundlage unseres Volkes, nämlich die Frage nach Arbeitsplätzen durch funktionierende mittelständische Betriebe. Für mich sind bei der Deregulierung drei Dinge wichtig.
Erstens: Wenn Bürokratie abgebaut werden soll, müssen von den Unternehmen wirklich weniger Formulare auszufüllen und von staatlicher Seite tatsächlich weniger Aufgaben abzuarbeiten sein.
Zweitens: Wenn Bürokratie abgebaut werden soll, müssen Entscheidungsbefugnisse und Verfahren konzentriert und nicht ausgeweitet werden.
Drittens: Wenn Bürokratie abgebaut werden soll, darf kein neuer Bürokratiekontrollapparat aufgebaut werden.
Wenn ich diese Grundsätze an die beiden Anträge anlege, dann ist die Frage nach unserem Abstimmungsverhalten einfach. Wenn an geeigneter Stelle eine Genehmigungsfiktion eingeführt wird, werden viele Nachforderungen und langwierige Auseinandersetzungen vermieden, die Entscheidungsdauer wird verkürzt und eine besondere Kontrolle ist nicht notwendig. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu. Wer aber fordert, grundsätzlich eine Zehn-Jahres-Frist für das Auslaufen von Gesetzen einzuführen, der riskiert, dass gute und notwendige Gesetze außer Kraft treten und der gesamte Gesetzgebungsapparat wieder in Aktion treten muss, damit das Gesetz weiter gelten kann. Das ist mehr Bürokratie, aber nicht weniger.
Ebenso entsteht mehr Bürokratie, wenn für niederrangige Regelungen gar nur eine Fünf-Jahres-Frist gilt, denn diese Regelungen müssen dann aktiv verlängert werden und das schafft wiederum mehr Aufwand für Terminüberwachung, Auswirkung der Wirksamkeit, Begründung für die Verlängerung und so fort. Solange die Vorschriften nicht grundlegend entschlackt werden, macht dieser im Prinzip nicht schlechte Gedanke der FDP keinen Sinn. Die Verwaltung hat bereits jetzt genug damit zu tun, die existierenden Vorschriften zu beachten, und es widerspricht deshalb den genannten Grundsätzen: Weniger Aufgaben für die Verwaltung, keine Ausweitung der Verfahren und kein neuer Kontrollapparat. Ziel kann deshalb nur sein, viele regulierende Vorschriften endgültig abzubauen und zu vereinfachen; anders ist Bürokratieabbau nicht möglich.
Fazit: Wir können dem einen Antrag zustimmen und dem anderen nicht, Zeit verlieren durch langfristige Beratungen in Projekten und Ausschüssen ist hier jedoch nicht angemessen. Betrachten Sie diesen Antrag der FDP als Appell und Aufruf, endlich in die Hufe zu kommen und endlich für die mittelständische Wirtschaft etwas voranzubringen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das neue Wahlrecht wird den Bürgern größere Einwirkungsmöglichkeiten auf das politische Leben dieser Stadt geben. Meine Vorredner haben bereits sehr ausführlich und beinahe emotional auf das Verfahren, das die Initiative vorschlägt, hingewiesen; ich schließe mich dem an. Ein allzu kompliziertes Verfahren wird am Ende niemandem wirklich nützen.
Die Wähler haben bereits heute Schwierigkeiten, ihre Wahlentscheidungen allein nach Parteien zu differenzieren. Das geht so weit, dass Wähler heute ihre Wahlentscheidungen schon davon abhängig machen, ob ein Krieg bevorsteht oder eine Flut die Oder heimsucht. Wie soll also gleichzeitig die Wahl zwischen drei oder fünf Kandidaten getroffen werden, die auch noch vor der Haustür um eine Stimme kämpfen.
Unsere Partei und Fraktion hat sich von Anfang an für mehr Bürgernähe und Bürgerbeteiligung eingesetzt. Wir können deshalb das neue Wahlverfahren nur begrüßen als einen kleinen, aber immerhin einen Schritt zu mehr Bürgerbeteiligung. Vielleicht besteht sogar die Chance, dass die Wahlkreisabgeordneten sich stärker um die Belange ihres Wahlkreises, also ihrer Stadtteile vor Ort, kümmern. Weiterhin wird es aber sicherlich faule Abgeordnete geben, wie es jetzt auch fleißige gibt. Wir haben bereits jetzt viele Abgeordnete, die sich auch vor Ort um die kommunalen Belange kümmern, und das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die Notwendigkeit, deswegen eine Wahl in drei oder fünf Kandidaten aufzusplittern, besteht nicht. Insbesondere für Stadtteile im Hamburger Osten wie Billstedt besteht auch mit diesen Wahlkreisabgeordneten die Chance, dass auch von dort wieder einmal ein Abgeordneter in die Bürgerschaft entsandt wird. Wir haben ein gewisses Regulativ zu den Listenwahlen, die noch starr sind und bisher selten Veränderungen hervorgebracht haben. Die entscheidende Komponente ist, dass die Einwirkungsmöglichkeit auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments größer wird. 50 Wahlkreise sind dafür die richtige Zahl, 17 zu wenig, 60 zu viel.
Das neue Wahlrecht ist auch geeignet, mehr Akzeptanz für das erfolgreiche Modell der parlamentarischen Demokratie zu schaffen. Das Parteiensystem ist, wie Sie wissen, faktisch auf so genannte große etablierte Parteien beschränkt. Umso wichtiger ist es, dass vor Ort auch der Kontakt der Abgeordneten anderer Parteien zu den Bürgern hergestellt werden kann.
Zwei Grundsätze sind für die vornehmste Aufgabe der Parteiendemokratie herausragend. Es ist zum einen der Grundsatz der innerparteilichen Demokratie, das heißt, die Art und Weise, wie in den Parteien das Personal für die parlamentarische Vertretung ausgewählt wird, und zum anderen die Wahl durch das Wahlverfahren, eben die Wahl der Abgeordneten, die durch diese Parteien den Wählern vorgeschlagen wurden. Ein persönliches Kennenlernen der Abgeordneten war bisher aus verschiedensten Gründen den Wählern immer schwer bis unmöglich. Zum einen bestehen keine ausreichenden Gelegenheiten und zum anderen besteht bei den Bürgern auch nicht immer das Interesse, auch politisch Unbekannte kennen lernen zu wollen.
Wenn dieses neue Wahlrecht also mit Leben erfüllt werden soll – das sollte es –, dann liegt es an den Abgeordneten, an den Wahlkreisbewerbern, aber auch an den Bürgern, sich dieser Aufgabe zu stellen, aufeinander zuzugehen. Es sollte aber auch Interesse bei den Abgeordneten vorhanden sein, sich den Wählern vorzustellen, sich um sie zu kümmern, und umgekehrt sollten die Bürger ein Interesse daran haben, einmal mit den Wahlkreisbewerbern ins Gespräch zu kommen. Leider ist das nicht selbstverständlich, denn bereits die Bundestagswahlkreiskandidaten zeigen uns, dass der Bürger keineswegs daran interessiert ist, in großem Umfange diese Bundestagswahlkreiskandidaten überhaupt kennen zu lernen. Die Stimme wird abgegeben nach Parteipräferenz und selten nimmt der Bürger gleichzeitig die Wahl zwischen verschiedenen Persönlichkeiten vor, die sich ihm im Wahlkreis präsentieren.
Wenn das neue Wahlrecht also in dieser Hinsicht Verbesserung schaffen will, dann muss hier seitens der Bürgerschaft und vielleicht auch seitens anderer Institutionen das Interesse geweckt werden, dass hier ein wirklich demokratischeres und besseres Verfahren Platz findet und man ganz neue Möglichkeiten hat. Das Demokratisierungspotenzial soll voll ausgeschöpft werden. Dieses neue Wahlrecht ist ein kleiner Schritt, wenngleich ich mir vorstellen kann, dass hier noch mehr und weitergehendere Schritte möglich wären.
Die Funktionsfähigkeit des Wahlverfahrens muss dabei immer Kriterium sein und meine Vorredner haben ausgeführt, wo die Grenzen für die Funktionsfähigkeit der Wahl und auch bei der Aufnahmefähigkeit der Wähler sind. Die vornehmste Aufgabe der Demokratie ist somit die Auswahl der Personen und hierfür gibt es neue Möglichkeiten. Es ist gut, dass im Verfassungsausschuss ein grundsätzlicher großer Konsens gefunden wurde, und es ist gut, dass deutlich geworden ist, dass das Modell der Initiative in praktischer Hinsicht verbesserungswürdig ist.
Wir wollen das neue Wahlrecht auf eine breite Basis und Zustimmung aller beteiligten Bürger und des Parlaments stellen und ich verspreche mir von diesem Wahlrecht, das jetzt durch das Parlament vorgeschlagen wird, einen ersten Schritt, aber ich verspreche mir auch, dass dies nicht der letzte Schritt sein wird. Es wurde bereits angedeutet, dass weitere Schritte folgen könnten. Dazu wünsche ich dem Parlament die Bereitschaft zu einer offenen und mutigen Diskussion, denn Demokratie muss ständig weiterentwickelt werden, man darf nicht stehen bleiben und muss alles tun, damit die Bürgerbeteiligung in Deutschland und in Hamburg nicht nur ein leeres Wort in Sonntagsreden bleibt, sondern letztlich auch ein bisschen
mehr Eingang in die tatsächliche Arbeit und Legitimation von Politik findet. – Danke sehr.
Meine Damen und Herren! Die Sache ist zu ernst, als dass man sie im Eingabenausschuss abfrühstücken sollte.
Die Kammern in Hamburg haben – gerade auch die Handelskammer – wichtige Aufgaben für die Hamburger Wirtschaft, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen in dieser Stadt. Ich weise nur darauf hin, dass viele Aufgaben, die gerade die Handelskammer in Hamburg auch für junge Unternehmen und für Existenzgründer übernimmt, andernfalls von staatlicher Stelle geleistet werden müssten. Niemand kann wohl bestreiten, dass der Staat dazu überhaupt nicht in der Lage ist.
Das heißt, bevor wir im Eingabenausschuss den Stab brechen, sollten wir doch zunächst einmal fragen, wie die Unternehmer selbst dazu stehen. Ich erwarte zunächst von den Mitgliedern der Kammer, dass sie, wenn ihnen das nicht passt, ein einheitliches Meinungsbild für sich erarbeiten, es auch darstellen und dann an die Politik herantreten: So sind wir nicht einverstanden damit.
Der Eingabenausschuss kann bei dieser schwierigen Frage nicht das letztentscheidende Gremium sein. Für unsere Fraktion kann ich sagen, dass wir uns diesem Thema sicherlich auch im Wege der Prüfung weiter annehmen werden. Man kann das Thema nicht so einfach einheitlich mit Ja oder Nein erledigen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Einzige, der das Lächeln gefrieren wird, ist die SPD bei der Abstimmung am 29. Februar. Dem Kollegen Zuckerer hörte man regelrecht die Resignation in seiner Stimme an, wenn er hier die immer gleichen Sprüche vortragen musste, die wir uns seit vielen Monaten gebetsmühlenhaft anhören müssen.
Es bleibt jedenfalls die Feststellung richtig: Es ist nicht wahr, dass diese Regierung inhaltlich politisch abgewirtschaftet hat.
Richtig ist, dass diese Regierung nicht an ihren Sesseln klebt.
Es darf nicht Macht um jeden Preis geben. Die Neuwahl ist notwendig, wenn die Mehrheiten nicht mehr willens sind, die für die Arbeit notwendige Disziplin zu gewähren.
Bedauerlich ist, dass nicht Differenzen in der Sache, sondern allein persönliche Eitelkeiten und Schwächen die Ursache sind, die zum Ende dieser Regierung geführt haben.
Die Abspaltung eines schillernden Regenbogens allerdings ist nicht Ursache, sondern ist Folge der Neuwahlentscheidung.
Es gibt sicherlich verschiedene Gründe, warum die Neuwahlentscheidung zu diesem Zeitpunkt vom Bürgermeister getroffen wurde. Es ist müßig, im Nachhinein darüber zu philosophieren. Eines steht jedenfalls fest: Die SPD hatte keinen Anteil daran, dass es hier zu Neuwahlen kommt. Das liegt, lieber Herr Zuckerer, daran, dass nicht politisch und inhaltlich, sondern aus anderen Gründen dieser Schnitt gemacht werden muss.
Es ist klar, dass eine Koalition, wenn die Mehrheiten nicht sicher sind oder zumindest damit gedroht wird, nicht vernünftig arbeiten kann.
Es ist ebenso klar, dass politisch hätte weiter gearbeitet werden können, denn die Regierung war auf dem richtigen Weg und es hätte auch – das kann ich für meine Fraktion sagen – ohne diese Abspaltung die notwendige Mehrheit immer bestanden.
Bestanden hätte sie für die richtige Politik, die diese Stadt zwei Jahre lang positiv vorangebracht hat. Wir haben in diesen zwei Jahren mehr vorangebracht als die SPD in vielen Jahren.
Herr Dr. Freytag hat alles aufgezählt und noch einiges vergessen. Die Koalition hat bereits jetzt viele Versäumnisse rotgrüner Politik aufarbeiten können. Niemand, meine Damen und Herren, sehnt sich zurück nach Drogendealern an jeder Ecke, nach Verkehrsstauideologie, nach Parkplatzvernichtung, nach Instandhaltungsstau von Straßen und Radwegen. Niemand sehnt sich zurück nach Steuerverschwendung durch Zuwendungen und Klientelpolitik. Niemand will weiter die Verharmlosung von Kriminalität und Filz in den Behörden.
Gut, dass Sie das durch ein Juchei ansprechen. Allen Ernstes führt die SPD in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss eine Untersuchung in der Sache Kusch, dem vorgeworfen wird, mit einer Bewerberin bereits vorher einmal eine Tasse Kaffee getrunken zu haben.
Gleichzeitig verkündet der "Noch-Landesvorsitzende" der SPD Scholz, die SPD habe geeignetes Personal für einen Machtwechsel und nennt zu allererst seine eigene Ehefrau, die Schulsenatorin Britta – wie heißt Sie noch? – Scholz heißt sie doch.
Meine Damen und Herren! Die SPD ist in Sachen Filz unerreicht und niemand in dieser Stadt möchte diesen Filz zurück haben.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Dr. Andrea Hilgers SPD: Kein Niveau! Die Opposition hat nicht eine einzige Alternative anzubie- ten. Sie haben ein Notprogramm. Wenn man einmal ins Internet guckt, findet man nicht etwa ein Programm, man findet ein Notprogramm mit zehn Punkten. Darin ist nicht eine einzige Alternative. Sie haben allein bei uns ein bisschen abgeschrieben. Wenn es die einzige Erkenntnis der Opposition ist, dass die Partei Rechtsstaatlicher Of- fensive alles richtig macht, dann kann sie doch getrost in der Opposition bleiben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD und der GAL)
Was schreien Sie denn immer? Melden Sie sich doch zu Wort. Stellen Sie doch mal eine Zwischenfrage, wenn Sie eine formulieren können.
Ich habe Herrn Zuckerer doch wunderbar andächtig zugehört. Warum müssen Sie hier solchen Hühnerhaufen abgeben?
Die Elbvertiefung, meine Damen und Herren, ist auch ein Kind der SPD. Die SPD würde wohl die Elbvertiefung mitmachen zum Wohle des Arbeitsmarktes und zum Wohle des Hamburger Hafens, aber von den Grünen habe ich das nicht gehört. Hier ist man sich unschlüssig. Letztlich, meine Damen und Herren, will die SPD doch wieder mit den Grünen zusammen regieren – anders geht es doch nicht –, und dann, meine Damen und Herren, geht wieder nichts, auch nicht in Sachen Elbvertiefung.
Einig sind Sie sich nur darin, dass Sie mehr Geld ausgeben wollen. Herr Neumann fordert 4000 Beschäftigte im kommunalen Ordnungsdienst. Wir haben mit Mühe und Not – das gebe ich zu – 70 finanzieren können, aber 4000, das ist ja wohl ein Scherz. Herr Neumann denkt und will den Wählern weismachen, Geld vermehre sich durch Zellteilung. Dies wird weder im Bereich des kommunalen Ordnungsdienstes passieren noch in den anderen Bereichen. Sie versprechen 400 Lehrer, obwohl Sie die letzten 175 Lehrer nicht einmal finanziert hatten, als Sie noch regierten.
Sie fordern Personal ohne Ende, Sie wollen die Verwaltung aufblähen und haben keinen Pfennig Geld auf der Naht. Machen Sie uns doch nicht vor, dass Sie die Haushaltslage nicht kennen. Die steht doch jeden Tag in der Zeitung. Diese Augenwischerei, meine Damen und Herren, wird der Wähler nicht mitmachen. Am Ende würde Rotgrün doch wieder nur bei Schule streichen, bei denen, die sich nicht wehren können, bei Justiz und Polizei und die Kindergärtenbeiträge würden wieder erhöht werden. Davon können wir wohl ausgehen. Dann sagen Sie noch, die SPD hätte eine Kehrtwende vollzogen. Was für eine Kehrtwende soll denn das sein? Sie sagen, bei der Inneren Sicherheit sei es doch so gewesen. Das glauben Sie doch selber nicht. Sie wollen wieder mit den Grünen regieren und wollen uns weismachen, Sie würden für bessere Sicherheitsgesetze stehen. Die Grünen sind – wie im Übrigen auch die FDP – strikt gegen verbesserte, effizientere Sicherheitsgesetze.
Frau Freudenberg hat noch am 12. Dezember 2001 gesagt, Brechmitteleinsätze könne es nicht geben. Wo also, Herr Zuckerer, ist Ihre Regierungsfähigkeit? Wie wollen Sie denn Ihre Versprechen einhalten? Wie wollen Sie Ihre Kehrtwende belegen, wenn Sie mit Rotgrün doch wieder nur eines erreichen: Es geht wieder nichts.
A C
B D
Es ist schade, dass unsere Projekte nun Gefahr laufen, möglicherweise nicht mehr realisiert zu werden. Das wäre allerdings nur der Fall, wenn die SPD irgendwie die Wahl gewinnen könnte, was – Gott sei Dank – niemand glaubt. Gleichwohl bietet jede Wahl so eine Gefahr.
Wir würden in der Tat gerne unsere Projekte fortführen. Wir wollen weiter verbesserte und effektivere Sicherheitsgesetze. Wir wollen ein Kopftuchgesetz gegen die Islamisierung des Staatsdienstes. Wir wollen Sauberkeit und Sicherheit in der City. Wir wollen Gewaltprävention an den Schulen. Wir wollen zum Beispiel einen Kulturponton auf der Alster und vieles mehr.
Meine Damen und Herren! Wenn ich hier nur das Kopftuchgesetz erwähne, dann geht ein Jauchzen und Stöhnen durch die ersten Reihen der SPD. Die Grünen schweigen behäbig. Eines ist auch klar: Wenn Sie wieder mit den Grünen zusammen regieren wollten, dann ginge auch in diesem Punkt wieder nichts. Der Kanzler hat Ihnen zwar eine kleine Vorgabe gemacht, aber den Kanzler wollen Sie ja nicht mal zum Wahlkampf nach Hamburg einladen, das heißt, seine Vorgaben gehen offensichtlich ins Leere.
Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass die Menschen gesehen haben, dass wir mit der Koalition eine Politik in die richtige Richtung eingeschlagen haben, eine Politik der praktischen Vernunft, wie Sie nach den Worten von Henning Voscherau in der SPD immer noch bekämpft wird. Ich gehe davon aus, dass die Bürger dieser Stadt die Fortsetzung unserer Politik wollen. Sie wollen vernünftige Fortschritte für diese schöne Stadt. Sie wollen nicht Stau und Instandhaltungsstau, Sie wollen nicht wieder Politikstau und Untätigkeit. Wir wollen, dass rechtzeitig getan wird, was notwendig ist, und dass Einhalt geboten wird, wo Einhalt zu gebieten ist.
Meine Damen und Herren! Neuwahl ja, SPD und Grüne nein, denn ich befürchte, dann geht wieder nichts.
Nach Ihrer schwierigen Kandidatenfindung aufgrund Ihrer dünnen Personaldecke
haben Sie dann doch noch einen frierenden Kandidaten gefunden, der zur Garde der Gemächlichen gehörte und schon damals die Trägheit des Politischen mit erfunden hat. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass dieser Kandidat die Durchsetzungskraft und Power hat, mit diesem Hühnerhaufen von SPD-Fraktion zu geeinten Maßnahmen zu kommen,
zu einvernehmlichen Regelungen mit etwaigen Grünen, die ohnehin immer konterkariert werden von Widerständen, entweder in ihrer eigenen Partei, in einer Koalition mit den Grünen, mit den Gewerkschaften oder womöglich noch mit Jusos.
Nein, meine Damen und Herren, Sie freuen sich zu früh. Mit uns wird es keinen Stillstand geben. Wir sind angetreten, um Politik voranzubringen.
Ich warte ein bisschen, bis Sie das Gackern wieder aufgegeben haben. Wir haben heute viel Zeit. Es ist