Starker Tobak. Das war mindestens ein Teil eines relativ kurzen Telefonats. Herr Dr. Kusch, das ist eines Senators wirklich unwürdig.
Aber es geht noch um mehr. Sie haben dieses Telefonat auf der Grundlage von Gerüchten geführt. Sie haben im Untersuchungsausschuss erklären müssen, dass Sie bis heute nicht wissen, was Frau Dreyer ihren Mitarbeitern wirklich gesagt hat. Sie sagen dann im Untersuchungsausschuss: Ja, wenn das allerdings anders gewesen sein sollte, dann wäre die Frage Dreyer anders zu beantworten. Herr Dr. Kusch, erst greifen Sie eine kompetente Mitarbeiterin an, Sie mobben, schikanieren und benachteiligen Frau Dreyer beruflich bis heute und halten es dann nachträglich für möglich, dass es zu Unrecht geschehen sein könnte. Herr Dr. Kusch, da fehlt Ihnen jegliche soziale Kompetenz und Sie haben damit auch gegen die nach dem Beamtengesetz erforderliche Fürsorgepflicht verstoßen. Sie haben schlicht und einfach versagt.
(Michael Neumann SPD: Wer hat den Mann eigentlich zum Senator gemacht? – Beifall bei der SPD und der GAL)
Nach dem Telefonat erreichte Herrn Kusch ein ganz persönlicher Brief von Frau Dreyer, geschrieben aus einer tiefen Verletzung heraus. Ein Brief, an dem der Amtsleiter wohlgemerkt "nichts Anstößiges" findet und – Zitat:
weil er, wie Herr Düwel sagt, "eine Reaktion auf persönliche Anwürfe des Senators ist". Dieser Brief soll nun für Herrn Dr. Kusch und seine Koalitionäre, ganz im Gegensatz zum Arbeitsstab, die rechtliche Zulässigkeit der Umsetzung von Frau Dreyer in die Untersuchungshaftanstalt begründen. Das ist völlig konstruiert und da halte ich mich
"Beim Bürger wird sich angesichts dieses Verhaltens wieder einmal der ungute Eindruck verfestigen, dass die Politiker
So ist das. Alle haben es gemerkt, Herr Lüdemann. Das ist für Sie von der Koalition wirklich ein sehr peinliches Kapitel.
Dann gab es noch den Fall Städtler. Ein sehr interessanter Fall. Hier ist das Ergebnis auch eindeutig. Justizsenator Dr. Kusch wollte Herrn Dr. Städtler als Büroleiter und er hat trotz vieler rechtlicher Bedenken und Hinweise die Vertragsbedingungen durchgesetzt, die Herr Städtler in Anlehnung an Berlin verlangte. Herr Dr. Kusch kannte also wohlgemerkt die rechtliche Problematik dieses Sonderarbeitsvertrages. Ob die Justizbehörde diesen Vertrag, der von den Vorschriften des Beamtenrechts erheblich abweicht, überhaupt abschließen durfte, das ist sehr fraglich. So nachzulesen in diesem Bericht.
Herr Dr. Kusch kannte auch die privaten Lebensverhältnisse von Herrn Dr. Städtler. Sie waren andere, als die, die den Zuwendungen zugrunde lagen. Herr Dr. Städtler hat finanziell erhebliche Zuwendungen erhalten, die teilweise rechtswidrig erfolgten. Das Personalamt hat diesem Sonderarbeitsvertrag gar nicht zugestimmt und wir waren, Herr Dr. Kusch, schon sehr erstaunt darüber, dass Sie im Untersuchungsausschuss nicht bereit waren, die politische Verantwortung für diese Vorgänge zu übernehmen. Wir waren auch sehr erstaunt über die Zeugenaussage der Juristin Frau Tietz, die diesen Sonderarbeitsvertrag zu bearbeiten hatte. Herr Dr. Kusch habe ihr gegenüber geäußert – ich zitiere:
"Ihn interessiere nicht, was nicht machbar sei, sondern er wolle, dass das, was gewünscht ist, umgesetzt werde".
Das heißt doch im Klartext: Wer als Justizsenator nicht danach fragt, was rechtlich möglich ist und was rechtswidrig wäre, und wer als Justizsenator bereit ist, auch rechtswidrige Verträge billigend in Kauf zu nehmen, der ist doch für ein solches Amt völlig ungeeignet.
Herr Senator Dr. Kusch, Sie tragen für diese Vorgänge die volle politische Verantwortung und kein anderer in dieser Stadt. Sie allein.
Ja, der Bürgermeister. Aber in diesem speziellen Fall zunächst einmal für die Justizbehörde der Justizsenator und dazu muss er stehen. Er braucht nur einmal in die Verfassung zu schauen.
Erstens: Justizsenator Dr. Kusch muss für die untersuchten Vorgänge die politische Verantwortung übernehmen und sofort zurücktreten.
Zweitens: Der Anstand gebietet eine persönliche Entschuldigung gegenüber Frau Dreyer. Herr Dr. Kusch, wenn Sie das von selbst nicht schaffen sollten, dann fragen Sie doch einmal Herrn von Beust, ob er das für Sie tun kann.
Viertens: Die Justizbehörde muss den mit Herrn Dr. Städtler abgeschlossenen Sonderarbeitsvertrag einer rechtlichen Prüfung unterziehen und klären, inwieweit zu Unrecht gewährte Leistungen zurückgefordert werden können. Gegebenenfalls ist die Staatsanwaltschaft und auch der Rechnungshof einzuschalten.
Wir haben leider aus zeitlichen Gründen und auch nicht vollständig nur zwei Fälle untersuchen können. Wir haben, Herr Dr. Kusch, nicht mehr untersuchen können, ob Sie zu Mitarbeitern wirklich gesagt haben, dass unter Ihrer Führung kein Sozialdemokrat mehr befördert werde. Auch das wäre im hohen Maße rechtswidrig.
Wir haben nicht mehr untersuchen können, ob Sie sich durch die sehr fragwürdige Einstellung von Frau Soyka die Dienste ihres Mannes erschleichen wollten. Wir haben die Fälle Ploog oder auch Stallbaum nicht mehr untersuchen können. Wir haben nicht mehr untersuchen können, welche weiteren Fälle mit Vetternwirtschaft, Filz, Parteibuchwirtschaft, Begünstigung oder auch Mobbing verbunden waren und immer noch sind. Aber eines hat dieser Ausschuss gewiss geschafft, nämlich dieser Stadt deutlich zu machen, dass dieser Justizsenator, Dr. Roger Kusch, in keinen Hamburger Senat gehört. Das haben wir deutlich machen können.
Ich möchte zum Schluss dem Arbeitsstab seitens meiner Fraktion noch einmal für die geleistete Arbeit herzlich danken. – Schönen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Opposition hat versucht, den Senator hier mit einer Kampagne zu überziehen und ihm menschliches Fehlverhalten vorzuwerfen.
Wir haben bereits im Rechtsausschuss im Januar 2003 sehr ausführlich über alle Entscheidungen gesprochen und alles dargelegt. Trotzdem haben Sie diesen Untersuchungsausschuss beantragt. Sie haben damals gesagt,
dass Sie noch einige offene Fragen hätten, konnten aber nicht sagen, welche Fragen. Aber Sie können im Prinzip bis heute nichts sagen. An der Sachlage hat sich nämlich seitdem nichts geändert.
(Jens Kerstan GAL: Erbärmlich! – Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der Partei Rechtsstaat- licher Offensive)
Zunächst zu dem Vertrag mit dem Büroleiter. Herr Dr. Städtler war nicht ein alter Parteifreund von Senator Dr. Kusch. Sie wissen aus dem Ausschussbericht, dass eine Empfehlung aus Baden-Württemberg kam und daraufhin Herr Kusch Herrn Dr. Städtler nach Hamburg eingeladen hat. Man hat sich gegenseitig geeinigt, da schnell ein Büroleiter gebraucht wurde, wobei Herr Dr. Städtler aber auf die gleichen Bedingungen wie in Berlin bestand. Daraufhin hat der Senator dieses zur Prüfung in seine Behörde gegeben und die Vertragsausarbeitung angeordnet. Danach hat er sich um die Einzelheiten nicht mehr gekümmert. Innerhalb der Behörde ist dann in Absprache mit dem Justizamt und Personalamt dieser Vertrag ausgearbeitet worden.
Es gab von einzelnen Sachbearbeitern Bedenken, insbesondere von Herrn Kaczmarek, bezüglich Trennungsgeld, Umzugskosten oder Ähnlichem. Das ist von den Vorgesetzten – und nicht nur von einem – geprüft und als unberechtigt beurteilt worden.
Letztlich wurde der Vertrag fertiggestellt, von dem Amtsleiter abgezeichnet – übrigens SPD-Mitglied und unter Senator Kusch befördert, auch wenn Sie sagen, dass keine SPD-Mitglieder befördert wurden – und er ist erst dann von dem damaligen Staatsrat Strenge abgezeichnet worden. Dann ist dieser entworfene Vertrag dem Senator zur Unterschrift vorgelegt worden,