Insgesamt kann man hier sagen, dass es eigentlich nur eine Inszenierung gegen Herrn Kusch gewesen ist, weil Sie gegen die Inhalte der Justizpolitik nicht angekommen sind. Davon wollten Sie ablenken und von den 4,5 Millionen Euro, die Herr Kusch von Frau Peschel-Gutzeit als
Schulden übernommen hat. Herr Kusch hat im Senat durchgesetzt, dass diese der Justizbehörde erlassen werden, damit die Justizbehörde überhaupt arbeitsfähig ist. Sonst hätten wir 70 bis 90 Stellen dank Ihrer Politik, die wir übernommen haben, einsparen müssen.
15 neue Staatsanwälte plus die Rechtspfleger, die günstigere und sehr viel effektivere Umplanung des "Luxusknasts" in Billwerder und
der bessere Strafvollzug sind Erfolge. Aus Santa Fu konnte jeder ungehindert telefonieren, was man sich gar nicht vorstellen kann, jeder konnte seinen Geschäften und Drogengeschäften weiter nachgehen. Das ist alles nun reguliert worden. Das sind Erfolge. Unter Ihnen haben wir Richter gehabt – das ganze Landgericht –, die protestiert haben. Haben Sie in den letzten zwei Jahren mal einen Protest der Richter vom Amts- oder Landgericht gehört? Überhaupt nicht. Von diesen inhaltlichen Erfolgen wollten Sie mit diesem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ablenken. Das ist Ihnen aber nicht gelungen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der von Rotgrün beantragte Untersuchungsausschuss, dem ich seit seiner Einsetzung vor einem dreiviertel Jahr als Obmann meiner Fraktion angehörte, hat nicht das von der Opposition gewünschte Ergebnis gebracht.
Alle gegen den Justizsenator Dr. Kusch erhobenen Vorwürfe sind haltlos und entbehren jeglicher Grundlage. Die rechtliche Würdigung ergibt, dass sich weder der Justizsenator, noch andere Mitglieder des Senates oder der Behördenleitungen zu keinem Zeitpunkt in Fragen der Personalauswahl rechtswidrig verhalten haben.
Wenn es je eine Anklage gegeben hätte, so wäre die Folge ein Freispruch gewesen. Außer Spesen nichts gewesen. Das Einzige, was die Opposition durch die Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses herausgefunden hat,
ist die Tatsache, dass auch ein hamburgischer Senator ein Mensch mit Stärken, aber auch mit Schwächen ist. Es spricht vieles dafür, dass der Justizsenator bei seinem Telefonat am 20. und 21. Juni 2002 davon ausgehen musste, dass sich eine seiner Mitarbeiterinnen ihm gegenüber illoyal verhält und die politischen Vorgaben der Behördenleitung hintertreibt.
Dieser Verdacht wird durch das spätere Verhalten der Mitarbeiterin noch bestärkt. Der Ton- und die Wortwahl des Senators waren sicherlich unglücklich, aber menschlich nur allzu verständlich. Dr. Kusch hat mehrfach öffent
lich eingeräumt, dass er sich in diesem Telefonat im Ton vergriffen habe und hat sich dafür ausdrücklich und in aller Form entschuldigt. Damit muss die Sache aber auch ihr Bewenden haben.
In der Sache selbst muss der Senator allerdings nichts zurücknehmen. Was den Umstand betrifft, die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Vierlande nicht, wie zunächst geplant, als Leiterin der Justizvollzugsanstalt Nesselstraße, sondern als stellvertretende Leiterin der Untersuchungshaftanstalt einzusetzen, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden. Es hat gar keine rechtlich bindende Zusage gegeben, die Leitung der Nesselstraße zu übernehmen. Herr Lüdemann hat das bereits ausgeführt. Selbst wenn man allerdings annehmen sollte, dass es eine Zusage gegeben hätte, so ist die Behörde bei einer nachträglichen Änderung der Sachlage, bei deren Kenntnis die Behörde die Zusage nicht erteilt hätte, an diese nicht mehr gebunden. Hier ist nämlich der Paragraph 38 Absatz 3 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes analog anzuwenden.
Senator Kusch hat in seiner Vernehmung vor dem PUA erklärt, dass ihm bereits während des Telefonats mit der Beamtin Zweifel an der Eignung der Leitung der Nesselstraße gekommen wären. Diese Zweifel hätten sich durch den besagten Brief, der fünf Tage nach dem Telefonat unter Missachtung des Dienstweges direkt an ihn gerichtet war, verfestigt. Insofern wäre die Rücknahme einer erteilten Zusage – stets unterstellt, es gebe eine solche –, auch ermessensfehlerfrei.
Der Inhalt des Briefes stellt eine Verletzung des Loyalitätsgebots und der Gehorsamspflicht dar. Der Brief wurde nicht etwa unmittelbar nach dem Telefonat, sondern fünf Tage später geschrieben, fünf Tage, an denen sich die Beamtin auch über ihre eigene Verhaltensweise noch einmal Gedanken machen konnte, fünf Tage, in denen sie in Ruhe das Geschehen hätte reflektieren und überlegt hätte handeln können. Die Formulierungen in dem Brief lassen jedoch auf Unbelehrbarkeit und Trotz schließen. Der Senator musste deshalb davon ausgehen, dass es auch künftig gegenüber politischen Vorgaben Abweichungen geben wird. Die Entscheidung des Justizsenators war deshalb richtig.
Der zweite untersuchte Vorgang, Dr. Städtler, hat im Grunde genommen überhaupt nichts ergeben, was die Verantwortung des Senators betrifft. Herr Lüdemann hat hierzu Ausführungen gemacht, ich will es gar nicht wiederholen.
Die Opposition ist mit ihrem Vorhaben, den Justizsenator zu beschädigen, in eine Sackgasse gekommen. Nun muss sich Rotgrün zu Recht von den Wählerinnen und Wählern fragen lassen, ob es opportun gewesen war, personelle und finanzielle Kapazitäten durch die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses zu binden. Dass der Ausschuss ein Dreivierteljahr mit hohem Kosten- und Zeitaufwand ermittelt hat, nur um im Ergebnis die Unschuld des Justizsenators zu beweisen, ist den Bürgern nur schwer vermittelbar.
Außer Spesen nichts gewesen. Lieber Herr Zuckerer und Herr Frank, Ihre Rücktrittsforderungen sind ein Zeichen von Ignoranz.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Barbara Duden SPD: Das ist Ihre politische Hygiene!)
Das bloße Wiederholen macht diese Forderung auch nicht überzeugender. Nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass die Arbeit des Justizsenators wie auch die Arbeit der Bürgerkoalition im Schwerpunktbereich Innere Sicherheit äußerst erfolgreich ist.
Ich erinnere auch noch einmal an den PUA der letzten Wahlperiode, als es um die bewiesenen Vorgänge in der BAGS ging. Da offenbarte sich der Filz pur. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, vorhin klang es schon einmal aus Ihren Reihen an und ich wiederhole es: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, wie Herr Böwer richtig sagte. Das gilt auch für Sie.
Während in der Regierungszeit von Rotgrün gemauert und vertuscht worden war, hat Senator Kusch bereits frühzeitig, nämlich am 13. Januar 2003, zu allen Gerüchten, Vorwürfen und Unterstellungen in beispielloser, vielleicht sogar zu großer Offenheit Stellung genommen. Das macht eben den Unterschied aus. Wer nichts zu verbergen hat, der kann sich auch unbesorgt der öffentlichen Diskussion stellen. Das haben wir getan und alle Vorwürfe der Opposition haben sich als haltlos erwiesen.
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, haben in Ihrer Regierungsverantwortung Polizei und Justiz fast kaputtgespart. Ihr Ablenkungsmanöver PUA ist gescheitert.
Wir haben dem Bereich Justiz und Inneres endlich wieder die nötige Stellung eingeräumt, die er haben sollte. Das haben die Bürgerinnen und Bürger erkannt. Niemand in dieser Stadt will Rotgrün zurück und auch keinen faulen Kompromiss wie eine große Koalition. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! So sehr ich mich über die kommende Neuwahl freue, in einer Beziehung bedauere ich sie wirklich, denn ich hätte diesen Untersuchungsausschuss sehr gerne weiterbetrieben.
(Michael Neumann SPD: Machen wir hinterher weiter! – Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Machen Sie doch!)
Obwohl wir gerade erst mit den Ermittlungen angefangen hatten und obwohl die krassesten Vorwürfe überhaupt noch nicht untersucht waren, haben wir Ermittlungsergebnisse zu Tage gebracht, welche diese Regierung sehr schlecht aussehen lassen. Reden wir doch einfach von dem, was wir untersucht haben, Herr Lüdemann, bleiben wir bei den Fakten.
Die Arbeit im Untersuchungsausschuss war gerade dabei, Fahrt aufzunehmen, und die ersten Ermittlungen haben eine erste Ahnung davon gegeben, was sich in der Justizbehörde seit dem 1. November 2001 abgespielt hat. Wir haben in diesem Untersuchungsausschuss einen Justizsenator kennen gelernt, der sich und seine Behörde nicht unter Kontrolle hat, einen Senator, der Beamte vor den Kopf stößt, der unbestätigte Gerüchte als Grundlage für Bestrafungsaktionen nimmt, der es zulässt, dass engen, persönlichen Mitarbeitern Zahlungen in Höhe von mehreren tausend Euro ohne jede Rechtsgrundlage gewährt werden.
Wenn es um das finanzielle Wohlergehen seiner engsten Mitarbeiter ging, dann gab es einen "Senator Dr. Jekyll", und wenn es um das Kaltstellen von Mitarbeitern ging, die dem Senator ideologisch nicht in den Kram passten, dann gab es den "Behördenleiter Mr. Hyde".
Mir ist in diesem Untersuchungsausschuss wirklich klar geworden, wie Senator Dr. Kusch zu seinem justizinternen Spitznamen "Die lächelnde Guillotine" gekommen ist.
Herr Kusch kann von Glück reden, dass ihn die Neuwahlen zunächst vor weiteren Ermittlungen bewahren.