Protokoll der Sitzung vom 08.09.2004

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 18/768 und 18/777 an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dem Überweisungsbegehren ist nicht stattgegeben worden. Dann lasse ich in der Sache abstimmen.

Zunächst zum Senatsantrag aus der Drucksache 18/768. In den Ziffern 1 und 3 des Petitums wird um Kenntnisnahme gebeten. Die Kenntnisnahme ist erfolgt.

Wir kommen zu Ziffer 2 des Petitums. Wer möchte das Einführungsgesetz zum Hamburger Kinderbetreuungsgesetz beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das so beschlossen worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

A C

B D

(Der Senatsvertreter gibt seine Zustimmung zu er- kennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist der Fall.

Dann werden wir die zweite Lesung auf der Sitzung am 27. Oktober vorsehen.

Wir kommen zum SPD-Antrag aus der Drucksache 18/777.

Wer möchte diesen annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag abgelehnt worden.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 54, Antrag der GAL-Fraktion: Konsequenzen aus dem Baustopp für die Verlängerung der Start- und Landebahn in Finkenwerder.

[Antrag der Fraktion der GAL: Konsequenzen aus dem Baustopp für die Verlängerung der Start- und Landebahn in Finkenwerder – Drucksache 18/797 –]

Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Wirtschaftsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Maaß, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zum Baustopp der weiteren Landebahnverlängerung bei Airbus in Finkenwerder hat der Senat eine empfindliche Niederlage erlitten, die er sich allerdings selbst zuzuschreiben hat.

Was wir jetzt brauchen, ist eine nüchterne Analyse der Ursachen, der Auswirkungen der Gerichtsentscheidung und schließlich eine Analyse der Konsequenzen, die aus dieser Entscheidung zu ziehen sind. Ich möchte auch in dieser Reihenfolge vorgehen und zunächst auf die Auswirkungen der OVG-Entscheidung eingehen, dann auf die Ursachen und die Konsequenzen, die auch in unserem Antrag aufgeführt sind.

Zunächst zur Analyse. Was bedeutet diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für Hamburg?

Die Entscheidung des OVG mag vielleicht ein Desaster für die Politik dieses Senats sein, aber sie bedeutet kein Desaster für die Flugzeugindustrie in Hamburg.

(Beifall bei der GAL)

Die größte Niederlage – man muss vielleicht ein wenig zurückblicken – im Konkurrenzverhältnis, das Hamburg traditionell zu Toulouse hat, hat Hamburg bereits vor fünf Jahren erlebt, denn da ging es um die Endlinienfertigung des A380 und um die Frage, wo diese Endlinienfertigung stattfinden sollte. Hamburg hat seine Bewerbung bekanntlich nicht durchsetzen können und die Montage des A380 findet ausschließlich in Toulouse statt. Dort wird der A380 flugfähig gemacht.

Als Kompensation für diese Niederlage, die man sicherlich eingestehen muss, auch wenn das damals nicht geschehen ist und auch sonst nicht so dargestellt wird, hat Hamburg einige Arbeitspakete erhalten, nämlich die Fertigung der Rumpfsektion des A380, den Innenausbau des A380, die Lackierung des A380, die Hälfte der Auslie

ferung des A380 und eine weitere Endlinie für die kleineren Airbus-Maschinen.

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts stellt Airbus das kleinste dieser fünf genannten Kompensationsarbeitspakete infrage, nämlich die Auslieferung der Hälfte der A380-Maschinen an den Kunden. Die großen Arbeitspakete Hamburgs an dem A380 werden dadurch nicht berührt. Das für die Arbeitsplätze sicherlich wichtigste Arbeitspaket ist erst einmal die Montage der Rumpfsektionen und dieses Arbeitspaket steht durch die OVG-Entscheidung nicht infrage, denn diese Rumpfsektionen verlassen Hamburg bekanntlich per Schiff über die Elbe und die wird auch für den A380 lang genug sein.

Das Arbeitspaket der Innenausstattung des A380 ist auch nicht von einer weiteren Landebahnverlängerung abhängig, ebenso wenig die Lackierung oder auch die weitere Endlinie für kleinere Airbusse.

Kurzum, Hamburgs Stellung als weltweit drittwichtigster Standort im Flugzeugbau wird von der OVG-Entscheidung nicht infrage gestellt, auch wenn in den letzten Wochen dieser Eindruck erweckt wurde, unter anderem auch vom Senat.

Ich halte dieses Vorgehen des Senats jedoch für verkehrt und würde vielmehr erwarten, dass er aufhört, den Standort Hamburg für die Luftfahrtindustrie schlecht zu reden und stattdessen vielmehr selbstbewusst die Stärken dieser Stadt im industriellen Flugzeugbau in den Vordergrund zu stellen.

(Beifall bei der GAL)

Was bleibt also an greifbaren negativen Folgen für den Luftfahrtstandort durch die Entscheidung zum Baustopp? Das Einzige, was bleibt, ist tatsächlich die Drohung von Airbus, dass das Auslieferungszentrum in Hamburg vielleicht jetzt doch nicht gebaut werden soll. Das Auslieferungszentrum hat sicherlich nicht eine solch hohe Bedeutung für Arbeitsplätze wie die anderen genannten Arbeitspakete, aber dennoch ist jeder Arbeitsplatz wichtig für diese Stadt. Deswegen erwarten wir, dass sich der Senat dieser unverschämten Drohung von Airbus mit Vehemenz entgegenstellt, denn seit seiner Gründung hat Airbus viele Milliarden Euro Forschungssubventionen aus Steuermitteln des Bundes erhalten, um überhaupt wettbewerbsfähig zu werden. Die Stadt Hamburg hat in den letzten Jahren trotz schwierigster bekannter haushalterischer Rahmenbedingungen für 750 Millionen Euro aus der Stadtkasse eine Erweiterungsfläche zur Verfügung gestellt, obwohl gleichzeitig Investitionen an den Schulen gespart werden, Gehälter für Polizeibeamte zusammengestrichen werden und kaum noch genug Geld da ist, um Schlaglöcher zu flicken. Auch darüber haben wir heute geredet.

750 Millionen Euro haben wir – auch die GAL – dennoch in Airbus investiert und Airbus hat im Gegenzug 2000 Arbeitsplätze für Hamburg versprochen. Jetzt stellt sich das Unternehmen hin und droht mit der Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Toulouse. So geht es beim besten Willen nicht. Es kann nicht angehen, dass ein Unternehmen jahrelang die Hand aufhält und sich, kaum, dass die ersten Probleme auftreten, in die Büsche schlägt und damit droht abzuwandern.

(Beifall bei der GAL)

So kann man nicht mit Steuerzahlern umgehen und ich wünsche mir, dass endlich auch einmal der Bürgermeister oder der Wirtschaftssenator den Mut fände, das gegenüber Airbus deutlich auszusprechen.

Im Ergebnis sind die Folgen des OVG-Urteils deswegen weniger gravierend als teilweise dargestellt. Der einzige unmittelbare Schaden besteht in der genannten Drohung von Airbus, die vom Senat zurückgewiesen gehört.

Ein weiterer Schaden – das ist dem Senat sicherlich zuzugeben – besteht darin, dass es einen Imageverlust für Hamburg gegeben hat, denn der Senat hat tatsächlich die Backen sehr dick aufgeblasen. Trotz des zweifelhaften Bedarfs für diese Landebahnverlängerung und aller bekannten rechtlichen Risiken, die jede Enteignung mit sich bringt, hat der Senat diese Landebahnverlängerung in Angriff genommen. Der Senat hat damit sehr hoch gepokert und er hat verloren.

Damit bin ich beim zweiten Teil meiner Ausführungen, nämlich der Aufarbeitung der Ursachen für diese Niederlage. Der Senat hat sich mit dieser Landebahnverlängerung in vollem Bewusstsein auf sehr dünnes Eis begeben. Wir als GAL sind diesen Weg aus guten Gründen nicht mitgegangen. Da hilft es auch nichts, dass der Wirtschaftssenator uns in diesem Zusammenhang gerne Inkonsequenz vorwirft, weil ja noch der rotgrüne Senat den ersten Planfeststellungsbeschluss zur Werkserweiterung getroffen und gegenüber Airbus auch eine Zusage für eine weitere Landebahnverlängerung gegeben hatte; das ist vollkommen richtig. Aber diese Zusage war ausdrücklich darauf beschränkt, dass der Senat eine weitere Landebahnverlängerung nur dann unterstützen wird, wenn Airbus den Bedarf für diese Landebahnverlängerung auch tatsächlich rechtssicher darlegen kann und diese Landebahnverlängerung damit auch rechtskonform ist.

Wir müssen heute zugestehen – das werden auch Sie zugestehen müssen –, dass diese Bedingungen ganz offenbar nicht erfüllt sind.

(Beifall bei der GAL)

Im Übrigen erlauben Sie mir eine Bemerkung, Herr Senator Uldall. Man kann zu dem rotgrünen Planfeststellungsbeschluss von 2000 stehen wie man will, aber eine ganz entscheidende Eigenschaft dieses von uns mitzuverantwortenden Planfeststellungsbeschlusses ist Ihrem Planfeststellungsbeschluss von 2004 sicherlich voraus: Unser Planfeststellungsbeschluss hatte vor dem OVG Bestand. Der von Ihnen verantwortete Planfeststellungsbeschluss wurde kassiert und vielleicht sagt das auch etwas darüber, wer in dieser Stadt regieren kann und wer sich eher auf das Formulieren vollmundiger Ankündigungen als auf deren Realisierung spezialisiert hat.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

An Warnungen hat es tatsächlich nicht gemangelt. Auch hier im Parlament wurden diese Warnungen erhoben und die Abgeordneten der GAL und zwei Abgeordnete der FDP, die damals noch unter uns weilte,

(Vereinzelte Heiterkeit bei der GAL und der SPD)

haben aus diesem Grund gegen das Airbus-Enteignungsgesetz gestimmt. Wir sind hier beinahe wie Vaterlandsverräter behandelt worden und ich frage Sie heute: Wer hat eigentlich dieser Stadt geschadet, indem er trotz aller bekannter Zweifel am Bedarf und erkennbarer er

heblicher rechtlicher Risiken die Landebahnverlängerung auf Deubel komm raus hier im Parlament im Schweinsgalopp durchgedrückt hat, anstatt mit dem Unternehmen nach pragmatischen Lösungen zu suchen, die ohne Enteignungen ausgekommen wären. Diesen Schuh muss sich die GAL nicht anziehen, den müssen Sie von CDU und SPD sich anziehen. Sie haben Hamburg damit massiv geschadet.

(Beifall bei der GAL)

Damit bin ich beim dritten Teil: Was können wir für die Zukunft besser machen? Wir sollten aus dem Schaden lernen. Das ist auch das Ziel unseres Antrags, den wir heute debattieren. Vom Senat hat man noch nicht viel zu den Konsequenzen aus der Entscheidung des OVG gehört, eigentlich nur zwei Dinge. Die erste Aussage des Bürgermeisters hat noch eine gewisse Originalität. Herr von Beust hat doch tatsächlich gefordert, sich jetzt grundsätzliche Gedanken über eine Schwächung der Grundrechte der Einzelnen gegenüber Mehrheitsentscheidungen des Parlamentes zu machen.

(Dr. Willfried Maier GAL: Richtig prosozialistische Argumente!)

Das ist ein bekanntes Argumentationsmuster, das wir von der CDU im Bereich der Inneren Sicherheit kennen. Wenn es jetzt aber um das Grundrecht auf Eigentum geht, dann überrascht das aus dem Munde der CDU doch ein wenig. Mit Verlaub, ich nehme der CDU den Ruf nach mehr staatlicher Intervention gegenüber dem Kapital nicht wirklich ab.

(Vereinzelter Beifall bei der GAL)

Wie würden Sie Ihre Partei denn finanzieren wollen, wenn Sie solche Grundgesetzänderungen durchsetzten? Das ginge doch überhaupt nicht. Deshalb ist diese Äußerung des Bürgermeisters vermutlich nicht wirklich ernst zu nehmen, sondern als Nebelkerze abzutun, die nichts weiter tut, als vom eigenen Versagen in der Standortpolitik abzulenken.

Die zweite Äußerung, die der Senat als Konsequenz gern äußert, ist entschieden weniger originell, denn sie lautet: Wir versuchen das Gleiche, mit dem wir schon einmal vor Gericht gescheitert sind, noch einmal. Wir prokeln ein bisschen am Planfeststellungsbeschluss herum, tricksen ein bisschen mehr und hoffen, dass es diesmal vor Gericht hält.

Meine Damen und Herren! Wenn man 750 Millionen Euro an öffentlichen Geldern investiert und dabei weiß, dass man ein erhebliches rechtliches Risiko eingeht, dann wird man doch erwarten dürfen, dass es einen Plan B gibt für den Fall, dass sich dieses Risiko tatsächlich realisiert. Und wenn wir heute hören, dass es diesen Plan B überhaupt nicht gibt und der Senat deswegen den gescheiterten Plan A einfach noch einmal versuchen will, dann ist das unseriöses Management und in der Privatwirtschaft hätte man einen Vorstand, der so vorgeht, schon längst entlassen, und zwar zu Recht.

(Beifall bei der GAL)