[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drucksache 18/9 –]
Da das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht in seinem Paragraphen 4 eine geheime Wahl vorschreibt, findet die Wahl in Wahlkabinen statt.
Wir verfahren so, dass Frau Thomas und Frau Martens abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und von Frau Cornell Ihren Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Mit dem Stimmzettel gehen Sie bitte in eine der Wahlkabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte, die Stimmzettel jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitgliedes nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zu Frau Rogalski-Beeck, bei der die Wahlurne steht. Stecken Sie dann bitte Ihren Stimmzettel in die Wahlurne. Ich darf nun Frau Thomas bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Nachdem sich der Stau vor der Wahlkabine aufgelöst hat, frage ich, ob ein Mitglied dieses Hauses nicht aufgerufen wurde. – Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmabgabe abgeschlossen ist. Damit erkläre ich die Wahlhandlung für geschlossen. Ich bitte, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Es wäre nett, wenn Sie Ihre Plätze einnehmen würden. Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt.
Bei der Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 113 Stimmzettel abgegeben worden. Davon war kein Stimmzettel ungültig, also waren es 113 gültige Stimmzettel.
Frau Carola von Paczensky und Tenczien erhielten 91 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen. Damit ist Frau Paczensky und Tenczien zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden.
Frau von Paczensky, die Bürgerschaft hat Sie eben zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Damit möchte ich Ihnen die Glückwünsche des Hauses aussprechen. Ich habe Sie zunächst zu fragen, ob Sie die Wahl annehmen.
Nach Paragraph 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht haben die Mitglieder des Verfassungsgerichts vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor und bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" nachzusprechen. Der Eid hat folgenden Wortlaut:
"Ich schwöre, dass ich als gerechte Richterin alle Zeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde."
Sie haben damit den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet. Im Namen der Bürgerschaft wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand in der Amtsführung und alles Gute, Glück und auch Befriedigung für Ihre neue Aufgabe.
Wir kommen nun zu Punkt 3 der heutigen Tagesordnung, der Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Inneres.
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Inneres – Drucksache 18/721 –]
Der Stimmzettel liegt Ihnen vor. Er enthält je ein Feld für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Sie dürfen ein Kreuz machen, aber bitte nur eines. Weitere Eintragungen oder Bemerkungen würden zur Ungültigkeit führen. Auch unausgefüllte Zettel gelten als ungültig. Bitte nehmen Sie jetzt Ihre Wahlentscheidung vor.
Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? – Dann schließe ich die Wahlhandlung. Das Wahlergebnis wird nun ermittelt. Ich werde es Ihnen im Laufe der Sitzung bekannt geben.
Wir kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung, dem Haushaltsplan-Entwurf der Freien und Hansestadt Hamburg
[Senatsantrag: Haushaltsplan-Entwurf der Freien und Hansestadt Hamburg für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 und Finanzplan 2004 – 2008 – Drucksache 18/550 –]
Die Drucksache wurde bereits am 18. August 2004 im Vorwege federführend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. Zur Einbringung des Haushalts spricht zunächst der Senat. Herr Senator Dr. Peiner bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Senat bringt heute den Entwurf des Doppelhaushaltes 2005/2006 in die Bürgerschaft ein. Der Haushaltsplan liegt damit zur Beratung bis zur Verabschiedung in der Verantwortung der Bürgerschaft.
Zugleich gibt der Senat die mittelfristige Finanzplanung 2004 bis 2008 zur Kenntnis. Sie bietet eine zusammenhängende Erläuterung der finanzpolitischen Grundlagen und die aus heutiger Sicht mittelfristig, das heißt in diesem Fall sogar für die gesamte Legislaturperiode, zu erwartende beziehungsweise geplante Entwicklung der wesentlichen Einnahmen- und Ausgabenpositionen. Teil der Unterlagen ist auch der Finanzbericht 2005/2006, der auf mehr als 190 Seiten ausführliche Erläuterungen über die Finanzlage gibt.
Warum legen wir erstmalig einen Doppelhaushalt vor? Zum einen führt der Doppelhaushalt zu größerer Planungssicherheit, denn gerade in der aktuellen schwierigen Lage der öffentlichen Haushalte können dadurch die notwendigen Konsolidierungsschritte besser abgesichert werden, zum anderen erleichtern wir mit dem Doppelhaushalt auch die Arbeit aller Beteiligten, und zwar im Parlament und auch in den Behörden. Wir folgen damit dem Beispiel der meisten Bundesländer.
Die wichtigsten Eckdaten des Haushaltsplan-Entwurfs lauten: Wir haben in beiden Jahren ein Volumen von rund 9,7 Milliarden Euro in 2005 und rund 9,8 Milliarden Euro im Jahre 2006. Damit halten wir die Vorgaben des Finanzplanungsrates von Bund und Ländern ein.
Der Betriebshaushalt weist im Jahr 2006 eine schwarze Null auf, das heißt, er ist ausgeglichen. Die Investitionen steigen auf 1,03 Milliarden Euro im Jahre 2006. Trotz steigender Investitionen sinkt die Netto-Kreditaufnahme jährlich um 50 Millionen Euro auf dann 650 Millionen Euro. Wir befinden uns damit im Kreise der wenigen Bundesländer, die weiterhin verfassungsgemäße Haushalte vorlegen, die die Kreditobergrenze nicht ausschöpfen und nicht die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes erklären müssen.
Auf die einzelnen Punkte werde ich im Verlauf der Rede genauer eingehen. Ich werde den fünf Hauptabschnitten jeweils eine kurze Grundbotschaft voranstellen, um sie dann zu erläutern.
Die erste Grundbotschaft lautet: Die finanzpolitische Lage bleibt angespannt, die Konjunktur in Deutschland verläuft weiterhin schleppend, am Arbeitsmarkt ist keine Wende erkennbar. Wir müssen mit strukturell weniger Einnahmen auskommen, demgegenüber stehen aber zwangs
läufig steigende Ausgaben, zugleich müssen wir Lasten aus der Vergangenheit – neben der hohen Verschuldung und einem Investitionsstau – gleichzeitig auch die Folgen einer jahrzehntelang betriebenen Klientelpolitik in dieser Stadt bewältigen.
Die finanzpolitische Ausgangslage ist unverändert schwierig. Wirtschafts- und Finanzpolitik sind zwei Seiten derselben Medaille. Solide Wirtschaftpolitik setzt solide Finanzpolitik voraus. Geht es umgekehrt der Wirtschaft schlecht, leiden die Steuereinnahmen. Nur gesunde öffentliche Finanzen sind Voraussetzung, um wichtige Infrastrukturinvestitionen in den Wirtschaftsstandort vornehmen zu können.
Die wirtschaftliche Lage hat sich im Wesentlichen seit Beschluss des Haushaltes 2004 im Juni dieses Jahres nicht verändert. Deswegen nur kurz die wesentlichen Eckdaten.
Deutschland ist unverändert Schlusslicht bei der konjunkturellen Entwicklung der Europäischen Union. Dagegen wissen wir von einem starken Wirtschaftswachstum sowohl in Asien wie auch in den USA. Die ökonomischen Ergebnisse der Wiedervereinigung sind insgesamt noch unbefriedigend. Es wird deutlich länger dauern, bis wir gleichwertige Lebensverhältnisse auch in den neuen Bundesländern haben. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung belegt, dass Deutschland immer noch Schlusslicht unter den dort ausgewählten 20 Industriestaaten ist. Verantwortlich sind vor allen Dingen zwei Faktoren: das geringe Wirtschaftswachstum und der überregulierte Arbeitsmarkt.