Protokoll der Sitzung vom 15.12.2004

(Michael Neumann SPD: Und ich habe Ihnen ge- sagt, dass ich es trotzdem kritisiere!)

weil er zur Konferenz der Länder gefahren ist, in der es heute um die Föderalismusdebatte geht. Aber es liegt vermutlich daran, dass die Halbwertszeit sonstiger politischer Erinnerungen bei Ihnen bekanntermaßen grottentief schlecht ist.

(Beifall bei der CDU – Michael Neumann SPD: Nein, ich habe es Ihnen gestern gesagt!)

Zurück zum Thema. Wieder einmal diskutieren wir die Zukunft des Landesbetriebes Krankenhäuser. Diesmal bin ich sehr erleichtert, dass die Debatte nun endlich ein gutes Ende findet. Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichts gibt den Weg frei für den längst überfälligen Beschluss der Bürgerschaft, den LBK in zwei Stufen mehrheitlich zu privatisieren. Das ist auch gut so.

(Beifall bei der CDU – Wolfhard Ploog CDU: Rich- tig!)

Die mündliche Begründung des Verfassungsgerichts lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Ausdrücklich wird betont, dass die Vielzahl der Erörterungen und Befassungen hier im Plenum sowie in den Ausschüssen die

Ernsthaftigkeit belegen, mit der wir uns mit dem Volksentscheid auseinander gesetzt haben.

(Erste Vizepräsidentin Barbara Duden übernimmt den Vorsitz.)

Genau das haben wir immer wieder erklärt, genau das haben Sie von der SPD und der GAL immer bestritten.

(Beifall bei der CDU – Katja Husen GAL: Wir wa- ren das, die das thematisiert haben!)

Es bedurfte ganz offenbar der Nachhilfe durch das Gericht, damit Sie das endlich begreifen.

Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, dem Senat dafür zu danken, dass er das Ziel mit Augenmaß und Kompetenz weiterverfolgt hat.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte auch meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Gesundheitsausschuss für die intensive Arbeit danken, die sie in dieses Thema investiert haben.

(Beifall bei der CDU – Unmutsäußerungen bei der SPD und der GAL – Glocke)

Herr Krüger, gestatten Sie Frau Mandel eine Zwischenfrage?

Wie Sie sich vorstellen können, erinnere ich mich sehr gern an den 29. Februar dieses Jahres. Die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler hat ganz klar entschieden, wem sie die politische Verantwortung für diese Stadt gibt und wem nicht.

(Petra Brinkmann SPD: Und was mit dem LBK passieren soll!)

Die Hamburgerinnen und Hamburger haben auch zum Ausdruck gebracht, Frau Brinkmann, wie wichtig ihnen gute Krankenhäuser sind, die jedem offen stehen. Gesundheit ist in der Tat keine Ware. Darin zumindest stimme ich mit den Initiatoren der Initiative gegen den Verkauf des LBK überein.

(Vereinzelter Beifall bei der GAL)

Medizin ist aber auch eine hochwertige Dienstleistung, die sich immer weiter entwickelt und entsprechend finanziert werden muss. Die anhaltende Diskussion über die verschiedenen Modelle aller Parteien für eine Gesundheitsreform ist doch der deutliche Beleg dafür, dass medizinische Leistungen einfach untrennbar von der Frage ihrer Finanzierbarkeit betrachtet werden müssen.

Der LBK – also der überwiegende Teil der staatlichen Krankenhäuser in Hamburg – befindet sich seit Jahren in sehr schwerem Wasser. Genau genommen war der Tanker LBK nie wirklich flott. Die kürzlich veröffentlichte Rechnungshofsberichterstattung zu Liquiditätshilfen der Landeshauptkasse zeigt auf, dass der Chef eines privaten Unternehmens mit ähnlichen Problemen längst im guten Anzug beim Amtsgericht angetreten wäre, um Insolvenz anzumelden. Ein Schicksal, das staatlichen Unternehmen nicht widerfahren kann. Das ändert aber in fataler Weise nichts an ihren Problemen.

Ich bin ganz sicher, dass früher SPD-geführte Senate diese Probleme ebenfalls sehr genau kannten. Ideologi

sche Scheuklappen, mangelnder Mut für wirkliche Veränderungen und Rücksichtnahmen auf eine Klientel, die der SPD traditionell sehr nahe steht, haben aber seit Jahren erforderliche Entscheidungen verhindert.

(Beifall bei der CDU)

Dies hat dazu geführt, dass der LBK mittlerweile bei der Landeshauptkasse mit weit über einer halben Milliarde Euro in der Kreide steht und darüber hinaus noch einmal mehr als 400 Millionen Euro an Pensionsverpflichtungen bestehen. Das ist zusammen eine Größenordnung, die nahezu 1 Milliarde Euro erreicht.

(Jenspeter Rosenfeldt SPD: Die werden wir jetzt los?)

Das ist eine Situation, für die Sie, verehrte Kollegen – beziehungsweise Ihre Vorgänger – von der SPD, die Verantwortung tragen.

(Michael Fuchs CDU: Das ist wohl wahr!)

Da wir in den letzten beiden Tagen immer wieder beobachten konnten, dass die SPD offenbar ein gestörtes Verhältnis zu finanziellen Dimensionen hat – ich will gar nicht an den prominenten Sozialdemokraten erinnern, der einst Brutto mit Netto verwechselte –,

(Manuel Sarrazin GAL: Und die CDU hat den schwarzen Koffer!)

möchte ich Ihnen zwei andere Größenordnungen als Vergleich nennen.

Erstens: Wir diskutieren hier über Jahreshaushalte von circa 10 Milliarden Euro für die Hansestadt. Die Gesamtverbindlichkeiten des LBK belaufen sich auf fast 1 Milliarde Euro.

Zweitens: Die Verschuldung Hamburgs, die wir auch mit diesem Doppelhaushalt bekämpfen wollen, beläuft sich auf 26 Milliarden Euro. Noch einmal: Die Gesamtverbindlichkeiten des LBK belaufen sich auf 1 Milliarde Euro.

(Zuruf von Dirk Kienscherf SPD)

Wie gesagt, die Hamburger haben am 29. Februar nur zu gut gewusst, wohin Sie ihr Kreuz machen und wo eben nicht.

(Beifall bei der CDU – Petra Brinkmann SPD: So ist es! Nicht beim Verkauf!)

Dass die SPD dann irgendwann auch für einen Minderheitsverkauf war, ist zwar ein Zeichen später Einsicht, aber keines für politische Kompetenz. Dass es für ein Unternehmen in einer derartigen Situation kein übergroßes Käuferinteresse geben dürfte, erschließt sich jedem, der wenigstens die Grundrechenarten beherrscht.

Herr Kerstan, der, wie wir gestern erfahren durften, aus einer Kaufmannsfamilie kommt, wird Ihnen vielleicht erklären können, warum ein Kaufmann kein Geld in ein schwer angeschlagenes Unternehmen stecken wird, wenn er keinen Einfluss darauf hat, das Ruder herumzureißen. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass die Entscheidung über eine mehrheitliche Privatisierung des LBK erst getroffen wurde, als ein neuer, tatkräftiger und entschlossener Senat im Amt war.

(Beifall bei der CDU)

Wer weiß, vielleicht hat sich der eine oder andere von Ihnen in diesem Moment heimlich den Schweiß von der roten oder der grünen Stirn gewischt.

Zurück zum 29. Februar. Der Senat und die CDUFraktion haben das Votum der Hamburgerinnen und Hamburger zur Teilprivatisierung des LBK sehr ernst genommen. Wie ernst, das hat heute das Verfassungsgericht ausdrücklich gewürdigt.

(Doris Mandel SPD: Die haben sich mit der Sache gar nicht befasst!)

Alle, wirklich alle Optionen haben noch einmal auf dem Prüfstand gestanden. Aber die Ziele blieben dabei unverändert klar: Die LBK-Krankenhäuser sollten gesichert und für die Zukunft fit gemacht werden, es galt, die Interessen der Beschäftigten zu berücksichtigen sowie die medizinische Versorgung sicherzustellen und der Haushalt musste vor weiteren Risiken entlastet werden. Die Entscheidung, die Teilprivatisierung des LBK in zwei Stufen erfolgen zu lassen, war daher folgerichtig der zweifellos richtige Weg und kommt der Intention der Hamburgerinnen und Hamburger so nah wie möglich.

In der Tat entspricht dies nicht dem Wortlaut des Volksentscheides.

(Christa Goetsch GAL: Nein, wirklich nicht!)

Aber diese Entscheidung entspricht der politischen Verantwortung des Senats für die Hansestadt, die die Wählerinnen und Wähler in die Hände der CDU gelegt haben. Über die juristische Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung hat das Verfassungsgericht heute erneut befunden. Der verfassungsrechtliche Teil ist damit geklärt. Lassen Sie mich aber noch kurz auf die wichtigsten inhaltlichen Aspekte der Teilprivatisierung eingehen.

Das Haushaltsrisiko verringert sich und wir können es uns nicht weiter leisten, dafür 60, 70, 80, 90 Millionen Euro in jedem Jahr auszugeben. Übrigens dürfte uns allein die Verzögerung weitere 90 Millionen Euro gekostet haben.

Was die Sicherung der Krankenhäuser anbelangt, darf ich auf das von Ver.di in Auftrag gegebene Gutachten verweisen. Ich weiß, dass Ver.di für dieses Gutachten am liebsten den Aggregatzustand verändern würde, aber es kann nun einmal nicht verdunsten. Es ist vermutlich einfacher, …

(Erhard Pumm SPD: Es ist gar kein Gutachten!)