Der Bürgerschaft wird es auch in Zukunft möglich sein, ihren verfassungsrechtlichen Auftrag in vollem Umfang wahrzunehmen. Damit trägt die heutige Entscheidung des Gerichts der Autonomie des Verfassungsorgans Bürgerschaft Rechnung. Es ist eben nicht so, dass einem Volksentscheid gegenüber der Befugnis der Bürgerschaft
zur Gesetzgebung ein höherer und nicht etwa nur ein gleicher Rang einzuräumen ist. Deswegen, Frau Goetsch, ist in dieser Sache die Volksgesetzgebung auch nicht unvollständig, sondern geradezu gut und ausgewogen.
Hieran ändert auch der von der Initiative angeführte Grundsatz der Organtreue nichts. Dieser Grundsatz der Organtreue verpflichtet die Bürgerschaft dazu, im parlamentarischen Entscheidungsverfahren das Ergebnis des Volksentscheids inhaltlich und in seiner politischen Zielsetzung zu berücksichtigen, das heißt, in die Abwägung einzubeziehen und sich gewissenhaft damit auseinander zu setzen. Dieser Verpflichtung ist die Bürgerschaft eindeutig nachgekommen.
Am 21. April wurde ein Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt, ein weiterer Antrag der SPD-Fraktion, das Begehren des Volksentscheids zu unterstützen, wurde nach der Debatte im Plenum am 18. Mai abgelehnt. Zu diesem Zeitpunkt gab es weder aufseiten des Senats noch aufseiten der Regierungsfraktion irgendeine Vorfestlegung im Hinblick auf ein späteres Ergebnis. In der Sitzung am 17. Juni lehnte dann die Mehrheit des Hauses einen Antrag der GAL mit dem Inhalt ab, vom Mehrheitsverkauf abzusehen.
Die Senatsvorlage zum LBK-Verkauf enthielt dann eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Volksentscheid und den verschiedenen Verkaufsmodellen.
Das Verfassungsgericht spricht in seinem Urteil wörtlich von den ausführlichen und abwägenden Ausführungen in der Senatsvorlage. Aus der Sicht meiner Fraktion kann ich mich den lobenden Worten des Gerichts für diese ausgezeichnete Vorlage nur anschließen.
Diese Vorlage ist dann in drei gemeinsamen Sitzungen des Gesundheits- und des Haushaltsausschusses beraten worden. Es fand eine öffentliche Anhörung statt; deren Ergebnisse sind dann am 22. Oktober ausgewertet worden. In diesen Sitzungen ist das Für und Wider des Verkaufs ausführlich erörtert und das gesamte Meinungsspektrum zu diesem Themenkomplex besprochen worden.
Insofern wird keiner mehr sagen können, dass insbesondere die Regierungsfraktion sich leichtfertig über den Volksentscheid hinweggesetzt hat oder sich hinwegsetzen wird.
Die Abstimmung heute und gegebenenfalls am morgigen Tage wird das Ergebnis umfangreichster Überlegungen
und Abwägungen sein. Im Mittelpunkt der Überlegungen stand auch immer wieder, ob und inwieweit es zu verantworten ist, sich gegen die politischen Aussagen des Volksentscheids zu wenden. Diese Entscheidung hat sich die Regierungsfraktion nicht leicht gemacht. Die Mitglieder der CDU-Fraktion werden ihre Entscheidung in der Kenntnis aller Umstände – inhaltlicher und politischer Art – treffen. Sie werden dabei ihrer Verantwortung für diese Stadt und die in ihr lebenden Menschen voll gerecht werden. – Vielen Dank.
Wer möchte Ziffer 1 der Ausschussempfehlung folgen und das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse des Landesbetriebs Krankenhäuser Hamburg – Anstalt öffentlichen Rechts – beschließen, den bitte ich um das Handzeichen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen.
Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen, den bitte ich auch jetzt um das Handzeichen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einvernehmlich entschieden worden und auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.
Wer möchte sich Ziffer 2 der Ausschussempfehlung anschließen, den bitte ich um das Handzeichen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Im Hinblick auf die Spiegelstriche 4, 5 und 9 des Senatsantrags bedarf es einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?
Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bleiben bei ernsten Themen. Es weht nicht nur draußen vor der Tür ein eisiger Wind, sondern auch in der Hamburger Politik. Es wird gespart und gekürzt an allen Ecken und Enden und die Schwerpunktsetzung, der sich dieser Senat dabei bedient, ist von sozialer Kälte und Rücksichtslosigkeit geprägt.
Wir Sozialdemokraten haben dies in den letzten Tagen an vielen Beispielen aufgezeigt und bessere Vorschläge zur Lösung der fiskalischen und wirtschaftlichen Probleme dieser Stadt gemacht.
Auch der Haushalt der Justizbehörde ist von dem Sparzwang betroffen, den der Senat verordnet hat. Wo sind die neuen Richter und Staatsanwälte, die Sie dieser Stadt jahrelang versprochen haben, als Sie noch in der Opposition waren? Wo sind die neuen Bediensteten im Strafvollzug, die unsere Gefängnisse sicherer machen und den Kollegen bei ihrem aufreibenden Job helfen sollen? Nichts von all diesen Versprechungen haben Sie wahr gemacht.
Die Hamburger Richterinnen und Richter und die Hamburger Staatsanwaltschaft stehen mit dem Rücken zur Wand. Auf die dringend benötigte Entlastung werden sie aber unter Ihrer Führung noch lange warten müssen.
Im Gegenteil. Der CDU-regierte Senat baut weiter Personal ab: Am Hanseatischen Oberlandesgericht drei Richterstellen, bei der Staatsanwaltschaft vier Staatsanwaltstellen, beim Landgericht Hamburg drei Richterstellen, beim Amtsgericht Hamburg ebenfalls drei Richterstellen, am Verwaltungsgericht sind es auch noch einmal drei Stellen und beim Arbeitsgericht eine Stelle. Das sind 17 Richter – beziehungsweise Staatsanwaltsstellen, die Sie einsparen und streichen wollen. Hinzu kommen noch die Streichungen an nichtrichterlichem Personal in ungefähr der gleichen Höhe. Herr Kusch, so machen Sie die Hamburger Justiz kaputt.
Besonders dramatisch ist die Situation in den Hamburger Strafanstalten. Dramatisch deshalb, weil wir nun eine Situation erreicht haben, in der die Sicherheit der Anstalten nicht mehr voll und in jedem Fall gewährleistet ist. Da gibt es ganze Ausbruchserien, wie zum Beispiel in Billwerder, und unbesetzte Wachtürme, wie in Vierlande, wo die Insassen im Übrigen die Gitterstäbe ihrer Zellen selbst herstellen dürfen.