Der Senat hat weiterhin darauf reagiert, dass er in der Drucksache eine Abwägung vorgenommen hat und noch einmal auf die Frage eingegangen ist: Was ist zu tun im Hinblick auf die Entscheidung durch das Volk? Der Senat hat aber keine inhaltliche Veränderung vorgenommen, sondern was anschließend hier steht, ist wortwörtlich das Gleiche, wie ein Jahr zuvor eingereicht. Das heißt, in Wirklichkeit wurde seitens des Senats und von Ihnen nichts abgewogen, sondern nur formal dem Allernotwendigsten Genüge getan.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichtes mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen.
Es hat zum einen wichtige verfassungsrechtliche und -politische Fragen geklärt und es ermöglicht zum anderen notwendiges gesundheitspolitisches Handeln zum Wohle der Hamburger.
Lassen Sie mich zunächst auf diesen zweiten genannten Punkt etwas näher eingehen. Das Gericht hat festgestellt, dass es gegen den Verkauf des Landesbetriebes Krankenhäuser keine rechtlichen Hindernisse gibt. Wir müssen uns also die politische Frage stellen – auch und gerade nach dem Volksentscheid, Herr Dr. Schäfer –, warum dieser Verkauf stattfinden soll.
Die Antwort sagen wir hier und heute wirklich nicht zum ersten Mal: Dieser Verkauf ist nötig, um die Steuerzahler und Hamburgs Haushalt zu entlasten.
Sie selbst, Herr Dr. Schäfer, haben auf die Höhe der Schulden von 1 Milliarde Euro hingewiesen. Das passt Ihnen alles nicht, aber es ist trotzdem wahr.
Sie hätten auch darauf hinweisen müssen, das die laufenden Verluste jedes Jahr noch dazukommen und diesen Schuldenberg erhöhen. Wir brauchen diesen Verkauf des Landesbetriebes Krankenhäuser, damit durch zusätzliches Geld, das durch den Investor eingebracht wird, neue Investitionen in die Krankenhäuser getätigt werden können. Wir werden damit eine bessere Krankenhausversorgung für die Menschen in dieser Stadt schaffen.
Herr Dr. Schäfer hat nun gesagt: Wenn die Krankenhäuser privatisiert werden, dann wird die Pflege auf ein Billigstniveau absinken. Das wäre nicht sehr wirtschaftlich gedacht.
Schauen Sie sich doch einmal die Freigemeinnützigen an. Unter wem sind diese jahrzehntelang vernachlässigt worden? Unter Ihnen
und trotzdem haben sich gleichzeitig bei den staatlichen Krankenhäusern riesige Schuldenberge aufgehäuft. Das, Herr Neumann, ist die Wahrheit. Sie sollten lieber zuhören, anstatt dazwischenzuquaken.
Ein Betreiber eines Krankenhauses muss ein Interesse an guter Pflege haben. Ansonsten bleiben ihm die Patienten weg und gehen zu den anderen Anbietern.
Wenn die SPD, was sie heute angekündigt hat, den Verkauf ablehnen wird, dann stellt sie hier und heute einen weiteren riesigen ungedeckten Scheck zusätzlich zu ihren Haushaltsanträgen aus.
Wenn der Verkauf unterbleibt, dann hat der Haushaltsplan, über den wir uns heute den dritten Tag unterhalten, überhaupt keinen Bestand mehr. Er ist reine Makulatur.
Allein für den Weiterbetrieb des Landesbetriebes Krankenhäuser ohne Investitionen und Modernisierung müssten wir an anderen Stellen, Herr Neumann, – und das müssten Sie auch, wenn Sie an der Regierung wären – weitere harte Einschnitte tätigen. Das können wir nicht verantworten. Für den Landesbetrieb Krankenhäuser und auch für die Stadt ist es besser, dass dieser Verkauf stattfindet.
Ich möchte dann auf die rechtlichen Aspekte eingehen. Es bleibt festzuhalten, dass dieses Urteil die Rechtsauffassung der CDU-Fraktion in vollem Umfang und in jedem einzelnen Punkt uneingeschränkt bestätigt.
Ich glaube auch, dass man an dieser Stelle dem Prozessvertreter der Bürgerschaft, Herrn Professor von Mutius Dank sagen darf, dass er diese Argumentation offensichtlich so überzeugend dem Gericht vorgebracht hat.
Herr Maaß, vielleicht darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass das Urteil einstimmig ergangen ist und es kein Minderheitenvotum gab. Das ist aus drei Gründen wichtig.
Erstens: Wir haben eine wirklich verlässliche Klarheit für zukünftige Volksbegehren und Volksentscheide, für Initiatoren, für die Bürgerschaft und den Senat.
Zweitens: Es zeigt, dass die Anwürfe, die aus Ihren Reihen und aus den Reihen der SPD gekommen sind, absolut substanzlos sind.
Drittens: Es zeigt, dass die Initiatoren, Herr Pumm, besser beraten gewesen wären, wenn sie erst gar nicht zum Verfassungsgericht gelaufen wären.
Ich möchte hier noch in Erinnerung rufen, Herr Neumann, was Sie uns hier mehrfach vorgeworfen haben, nämlich "moralischen Verfassungsbruch".
Herr Neumann hat soeben die verfassungsgerichtliche und amtliche Bestätigung bekommen, dass er nicht zum Kreise der Verfassungsexperten gehört, Herr Dr. Dressel.
Wenn Herr Neumann hier in der letzten Debatte zu diesem Thema gesagt hat, es sei ein einmaliger Vorgang in der hamburgischen Geschichte, dass die Bürgerschaft