Herr Warnholz, es ist zu unruhig hier. Diejenigen, die den Raum verlassen wollen, sollten dies leise tun. Die anderen sollten dem Redner zuhören. Bitte, Herr Warnholz.
Ich freue mich zunächst einmal, dass sich die GAL erstmals in diesem Hause offen zur Bundeswehr bekennt.
Das hat ein bisschen lange gedauert, aber zum fünfundzwanzigjährigen Geburtstag der GAL-Bundespartei kann man erwarten, dass Sie der politischen Pubertät allmählich entwachsen sind. Herzlichen Glückwunsch!
Während die GAL einen Festakt für den fünfundvierzigjährigen Geburtstag des Zivildienstes eine Regelung beantragt, die ihn als Ausdruck einer pluralistischen und freien Gesellschaft festschreibt – die ich für richtig empfinde –, steht doch der runde Geburtstag unserer auf das Grundgesetz vereidigten Streitkräfte im Vordergrund.
Ich möchte damit nicht das Engagement und das soziale Wirken der vielen jungen Männer schmälern, die aus anerkannten religiösen oder ethischen Motiven den Dienst an der Waffe verweigern. Ohne diese Ersatzdienstleistenden müssten wir unser Sozialsystem in dem einen oder anderen Bereich mit Sicherheit neu definieren.
Der Dank der CDU-Fraktion gilt vor allem aber den engagierten Frauen und Männern, die auch unter dem Einsatz ihres Lebens unser Vaterland gegen Angriffe von außen im Rahmen der NATO verteidigen müssen oder aber auch – dies gewinnt in unserer neuen Weltordnung immer mehr an Bedeutung – den Menschen, die unsere Unterstützung in aller Welt benötigen, hilfreich unter dem Mandat der UNO oder auch in Unglücksfällen zur Seite stehen.
Ich bin wirklich stolz auf die jungen Soldatinnen und Soldaten, die derzeit in Afrika – auch, wie wir heute hörten, auf Sri Lanka, in Thailand oder in Indonesien – als Reservisten, Ärzte, als Sanitäter, Pioniere oder Fernmelder, bei welcher Waffengattung Sie auch immer sind, ihren Dienst versehen. Diese Frauen und Männer arbeiten Tag und Nacht, um den Betroffenen in den Katastrophengebieten mit dem Bau von Trinkwasserbrunnen, von Krankenhäusern oder bei der Instandsetzung der benötigten Infrastruktur zu helfen.
Aber denken wir auch an die Flutkatastrophe von 1962 in Hamburg. Es ist gerade einmal gut 40 Jahre her. Damals wie heute hatten und haben wir diesen unermüdlichen Einsatz der Soldaten bei dieser großen Katastrophe zu gedenken und auch zu danken.
Unser Parlamentsheer war immer da, wenn die Menschen die Angehörigen der Bundeswehr brauchten. Dies setzte sich bei dem Einsatz des Großbrandes in der Heide – vor den Toren Harburgs – 1976 oder auch während der Schneekatastrophe 1978/1979 fort.
Die Bundeswehr ist ein Teil unserer Gesellschaft. Wir, die Gesellschaft, sind auch immer ein Teil der Bundeswehr gewesen. Daher hält es die CDU für wichtig, das fünfzigjährige Bestehen unserer Streitkräfte in unmittelbarer Nähe des Sitzes von Bürgerschaft und Senat zu ehren.
Lieber Kollege Maaß von der GAL, wenn in fünf Jahren der Ersatzdienst auf eine sicherlich erfolgreiche Vergan
genheit zurückblicken kann, dann werden Sie uns Ihren Antrag erneut vorstellen. Ich versichere Ihnen im Namen der CDU-Fraktion, dass wir diesen unterstützen werden.
Aber wir feiern am 7. September erst einmal den fünfzigsten Geburtstag der Bundeswehr in diesem schönen Rathaus. Ich denke, das sind wir den Millionen Soldatinnen und Soldaten schuldig, die ihren Dienst abgeleistet haben. Einbeziehen sollten wir dabei – das sage ich noch einmal ausdrücklich – die Reservisten, aber auch die vielen Bundeswehrbediensteten, die letztlich dazu beigetragen haben, 60 Jahre lang in Deutschland den Frieden zu bewahren. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sind der CDU für diesen Antrag dankbar. Ich kann von dieser Stelle schon jetzt sagen, dass wir Ihrem Antrag zustimmen werden, weil 50 Jahre Bundeswehr tatsächlich ein rundes Jubiläum ist und diese in dieser Zeit sehr viel für unsere Stadt geleistet hat. Es ist auch gut, dass die CDU die Initiative ergriffen hat, da der Senat mit nur sehr wenig Gedienten aufwarten kann; im Moment ist gar keiner da. Insofern ist es gut, dass die CDU einen Blick darauf hatte.
Die Bundeswehr hat sich verdient gemacht. Sie ist am 7. Juni 1955 gegründet worden; das haben Sie erwähnt. Ich will nicht alle Verdienste aufzeigen und wiederholen, die Sie schon gebracht haben. Die Bundeswehr kann stolz sein auf eine Tradition, die ihr bundes- und weltweit Anerkennung und Dankbarkeit gebracht hat und die weit über die ursprüngliche Aufgabe der Landesverteidigung gediehen ist. Wir alle hier können froh sein, dass sich das so entwickelt hat und dass sich die Bundeswehr so in unsere Gesellschaft eingefügt hat.
Zu den Grünen ist zu sagen: Wir stimmen auch Ihrem Antrag zu, aber natürlich hat Herr Warnholz Recht. Dieser Antrag ist ein bisschen an den Haaren herbeigezogen. Ich habe überlegt, was das eigentlich soll. Aber dann ist mir klar geworden, dass Herr Maier da die Hände im Spiel hatte: Die beiden Feiern sollten aus finanzpolitischen Gründen zusammengelegt werden,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal ist es ein bisschen fraglich, warum wir überhaupt diese Debatte hier führen, denn der Senat hat in seiner Weisheit bereits einen Termin für die geforderte Feier bestimmt. Die Fraktionen haben davon auch schon Kenntnis bekommen, dass am 5. September 2005 eine solche Feier, wie Sie hier noch einmal mit viel Emphase gefordert wird, stattfinden wird. Wenn Sie Freude daran haben, sich hinter abgefahrene Züge zu werfen, dann wollen wir uns dem nicht verschließen und auch hier darüber debattieren.
Zum fünfzigjährigen Bestehen der Bundeswehr soll eine Feier ausgerichtet werden. Herr Warnholz hat vollkommen Recht, dass es Zeiten gegeben hat, da hätte meine Fraktion gegen die Durchführung einer solchen Feier gestimmt. Heute werden wir dies nicht tun, denn wir glauben, dass die Bundeswehr ihren berechtigten Platz im demokratischen, wehrhaften Rechtsstaat hat
und weil wir davon überzeugt sind, dass die Bundeswehr einen unerlässlichen Beitrag zur Sicherung des internationalen Friedens leistet.
Die Einsätze im Kosovo und in Afghanistan sind bereits genannt worden. Eine Feier, die den mitunter auch lebensgefährlichen Einsatz der vielen jungen Frauen und Männer in der Bundeswehr würdigt, ist deshalb grundsätzlich richtig.
Wir sind jedoch auch der Auffassung, dass mit der Geschichte der Armee im demokratischen Rechtsstaat denklogisch auch die Geschichte des Zivildienstes verbunden ist. Denn es ist gerade die Errungenschaft unseres Staates gewesen, nach dem Zusammenbruch der Nazidiktatur gleichzeitig mit der Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Gründung der Bundeswehr sowie für die Einführung der Wehrpflicht auch die Grundlagen für die Regelungen des Zivildienstes zu schaffen. Damit wurde auch eine Grundlage dafür geleistet, dass gedient werden kann, Herr Beuß, ohne an die Waffen zu gehen und dennoch seinem Staat zu dienen.
In den vergangenen Jahrzehnten haben eben nicht nur die Frauen und Männer in der Bundeswehr, sondern auch die Zivildienstleistenden bei unzähligen Einzelschicksalen Gutes getan und ihren Dienst für den Staat geleistet. Diese Arbeit geschah – und sie geschieht auch heute noch – oft im Verborgenen und ohne, dass der Einsatz der Zivildienstleistenden besonders öffentlich gewürdigt wird. Wir glauben, dass es an der Zeit ist, diesen Einsatz der Zivildienstleistenden gegenüber dem Wehrdienst als gleichwertigen und wertvollen Dienst am Volke zu würdigen. Die geplante Feier ist dafür der richtige Ort.
Deswegen sollte in die Feier zum fünfzigjährigen Bestehen der Bundeswehr auch eine Würdigung des Zivildienstes einbezogen werden. Denn, Herr Warnholz, wenn Sie
den doch eher bürokratischen Akt, auf den Sie sich bei diesem runden Geburtstag beziehen, nämlich die Ausgliederung einer Abteilung, aus der dann das Bundesverteidigungsministerium entstanden ist, als Geburtsstunde der Bundeswehr bezeichnen, dann kann man doch mit der gleichen Berechtigung sagen, dass im gleichen Jahr mit der Regelung im Grundgesetz immer mit daran gedacht wurde, einen Zivildienst außerhalb der Bundeswehr einzurichten, in dem ein Dienst ohne Waffe geleistet werden kann. Dann muss man diesen runden Geburtstag auch für den Zivildienst gelten lassen.