Der aus der Möglichkeit des zwangsweisen Brechmitteleinsatzes resultierende Verfolgungsdruck für die Dealer hat entscheidend zur Zerschlagung der offenen Drogenszene am Hauptbahnhof beigetragen und hilft dabei, die Entstehung neuer Drogenszenen zu verhindern.
Insbesondere – auch wenn Ihnen diese Tatsache nicht gefallen hat – hat sich auch die Zahl der Straßendealer verringert. Wenn man die Praxis jetzt ändert, würde sich das einmal negativ auf die bisher erzielten Erfolge,
auf die jetzt bestehende Rechtssicherheit und insbesondere auch auf das Verhalten der Straßendealer auswirken.
Dieser Senat hat die offene Drogenszene am Hauptbahnhof zerschlagen und dabei soll es bleiben. Die CDU will verhindern, dass in der Drogenszene wieder Zustände herrschen wie vor Beginn unserer Regierungsverantwortung.
Sie schlagen jetzt die Substitution des zwangsweisen Brechmitteleinsatzes durch eine kontrollierte Darmausscheidung vor. Der Vorschlag ist nicht neu. Leider – das wissen wir nun – führt diese Methode nicht zum ge
wünschten Ziel, denn sie stellt – das verschweigen Sie leider – den für den Beschuldigten belastenderen Eingriff dar und ist mit einem höheren Gefährdungsrisiko verbunden.
Schauen Sie sich doch die medizinischen Gutachten an. Die Verhältnismäßigkeit der Hamburger Praxis und mögliche Alternativen sind doch in der Vergangenheit nicht nur in Hamburg, sondern länderübergreifend ausführlich erörtert worden: Expertenanhörung im Niedersächsischen Landtag am 6. Juni 2002, Schreiben des IMK-Vorsitzenden vom 30. November 2003 an den Präsidenten der Bundesärztekammer und das Ergebnis einer mit Fachleuten besetzten Arbeitsgruppe, die am 18. September 2003 der Innenministerkonferenz in einem Bericht Empfehlungen aussprach. Diese Fakten können Sie nicht ignorieren.
Im Ergebnis hat ein Vergleich des zwangsweisen Brechmitteleinsatzes – den Sie kritisieren – mit dem Verfahren der kontrollierten Darmausscheidung – den Sie präferieren – ergeben, dass die damit notwendig verbundene Abgabe von Abführmitteln im Vergleich zum Brechmitteleinsatz nicht als milderes Mittel betrachtet werden kann.
Ich sage Ihnen auch, warum. Gegen Ihren Vorschlag, Frau Möller, sprechen insbesondere folgende Aspekte:
Zweitens: Bei Verabreichung gegen den Willen des Beschuldigten ist die gleiche Verfahrensweise wie bei der Verabreichung von Brechmitteln mittels einer Magensonde notwendig, wobei sich Dauer und Intensität des Eingriffs deutlich erhöhen. Das ist also gefährlicher.
Drittens: Die mit der Dauer der Freiheitsentziehung verbundene erhöhte Gesundheitsgefährdung durch die über viele Stunden im Körper des Betroffenen befindlichen Betäubungsmittelkügelchen, deren Haltbarkeit aufgrund der zugeführten Abführmittel in Mitleidenschaft gezogen werden könnte, führt zu einer weiteren erhöhten Gefährdung.
In der Summe der Sachargumente steht also fest, dass die bei der kontrollierten Darmausscheidung notwendige Vergabe von Abführmitteln weder als weniger risikoreich noch als im Sinne der Strafverfolgung ähnlich erfolgreich wie die Brechmittelvergabe zu betrachten ist.
Sie sprechen in Ihrem Antrag den Aspekt an, dass die ärztliche Betreuung der mutmaßlichen Tatverdächtigen verbessert werden oder überhaupt stattfinden solle. Dazu sagen ich Ihnen:
Auch heute ist bereits vor, während und nach der Verabreichung eines Brechmittels im Institut für Rechtsmedizin die ärztliche Betreuung des potenziellen Dealers durch den anwesenden Arzt gewährleistet. Es erfolgen immer
Aufklärung, Untersuchung, Anamnese, Behandlung, Dokumentation und Nachsorge, notfalls auch per Dolmetscher. Dies geschieht immer zur Begrenzung der aus medizinischer Sicht möglichen Risiken. Zudem steht eine notfallmedizinische Begleitung zum Eingreifen bereit.
Im Ergebnis heißt das: Um den Straßendealern wirksam und konsequent begegnen zu können, muss eine Androhung von Zwang und letztlich auch eine zwangsweise Durchsetzung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Beweismittel möglich sein.
Es kann nicht sein, dass der Tatverdächtige die Maßnahme durch seine Verweigerung einfach verhindert.
Ich sage Ihnen weiter: Anstatt einer besonderen Rücksichtnahme und Fürsorgepflicht der Gesellschaft für die Schwerkriminellen sollte die GAL endlich mehr für die Opfer einfordern.
Wann lernen Sie endlich, aus Ihrem Versagen im Bereich der Inneren Sicherheit? Wann endlich übernehmen Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der GAL, Verantwortung für die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt? Ich habe von Ihnen in dieser Legislaturperiode noch keinen Beitrag dazu gehört.
Auch für die GAL wird es langsam Zeit, sich den Tatsachen in dieser Gesellschaft zu stellen, anstatt endlose Ausschussdebatten zu beantragen.
Wir von der Hamburger CDU bleiben standhaft und belassen unserer Strafverfolgungsbehörde das erfolgreiche und wirksame Instrument des Brechmitteleinsatzes, der notfalls auch zwangsweise erfolgen kann. Die Hamburger CDU hat das Vertrauen in die entsprechenden Organe, dass dieses sorgfältig abgewogen und am Ende auch schonend durchgeführt wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Können wir nach diesem tragischen Todesfall in Bremen hier einfach zur Tagesordnung übergehen? Nein, das können wir nicht. Er ist es wert, dass die Frage hinsichtlich des Pro und Kontra noch einmal in einzelnen Punkten diskutiert wird. Eines möchte ich vorwegschicken:
Ihr CDU-Parteikollege, der Bremer Innensenator Röwekamp, hat sich im Zusammenhang mit diesem Todesfall absolut unerträglich verhalten.
Denn wer sich, während dieser Mensch mit dem Tode ringt, öffentlich hinstellt und sagt, dass solche Schwerstkriminellen eben mit körperlichen Nachteilen rechnen müssten, der stellt sich nicht nur außerhalb der Strafprozessordnung, sondern dem fehlt auch offensichtlich die nötige charakterliche Eignung für dieses Amt.
Politisch tragen wir Sozialdemokraten die Verantwortung dafür, dass Brechmittel in unserer Stadt zum Einsatz kommen. Zu dieser Verantwortung bekennen wir uns auch heute ausdrücklich.