Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen. Das ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 32, Drucksache 18/1617, Antrag der CDU-Fraktion: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes.
[Antrag der Fraktion der CDU: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes – Drucksache 18/1617 –]
Die Bürgerschaft hat das 28. Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes in der Sitzung vom 2. Februar 2005 bereits in erster Lesung beschlossen. Die GAL-Fraktion hat nun eine Überweisung der Drucksache 18/1617 an den Rechtsausschuss, die SPDFraktion eine Überweisung an den Haushaltsausschuss beantragt.
Wer stimmt dem Überweisungsbegehren an den Rechtsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt dem Überweisungsbegehren an den Haushaltsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Die SPD-Fraktion hat gemäß Paragraph 36 Absatz 1 unserer Geschäftsord
nung eine namentliche Abstimmung beantragt. Frau Thomas und Frau Martens werden Sie daher gleich in alphabetischer Reihenfolge aufrufen.
Wenn Sie das 28. Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes in zweiter Lesung beschließen möchten, dann antworten Sie bitte mit Ja, wenn Sie es ablehnen wollen, mit Nein, und wenn Sie sich enthalten möchten, antworten Sie bitte mit Enthaltung.
Ist ein Mitglied der Bürgerschaft nicht aufgerufen worden? – Es sind alle aufgerufen worden. Dann erkläre ich die Abstimmung für geschlossen.
Meine Damen und Herren! Das Abstimmungsergebnis wird nun ermittelt und Ihnen in wenigen Minuten mitgeteilt. Die Sitzung ist für kurze Zeit unterbrochen.
Bei der Abstimmung über das 28. Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes in zweiter Lesung gab es 60 Ja-Stimmen und 49 Nein-Stimmen. Damit wurde das Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.
Tagesordnungspunkt 34, Drucksache 18/1686, Antrag der SPD-Fraktion: Exzellenzinitiative für Hamburg sichern.
Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Wissenschaftsausschuss überweisen. Wer stimmt dem Überweisungsbegehren zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt. Dann lasse ich in der Sache abstimmen.
Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 18/1686 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 39, Drucksache 18/1718, Antrag der CDU-Fraktion: Erweiterung und Vertiefung der Befugnisse zur Datenerhebung durch Gerichtsvollzieher.
[Antrag der Fraktion der CDU: Erweiterung und Vertiefung der Befugnisse zur Datenerhebung durch Gerichtsvollzieher – Drucksache 18/1718 –]
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Rechtsausschuss überweisen. Wer stimmt dem Überwei- sungsbegehren zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – _____________ * Einzelergebnisse siehe Seite 1286
Mir ist mitgeteilt worden, dass nun aus den Reihen der GAL-Fraktion gemäß Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. – Herr Dr. Steffen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Dass ich mich hier noch einmal zu Wort melde, muss in der Tat sein. Ich hätte es sehr begrüßt, wenn dieser Antrag zunächst einmal im Rechtsausschuss beraten worden wäre.
Als ich Ihren Antrag durchlas, kam er mir ziemlich unsinnig vor. Da sogar der Senat noch aufgefordert wird, sich in diesem Sinne auf Bundesebene einzusetzen, besteht hier die Gefahr der Blamage für die Hamburgische Bürgerschaft. Deswegen muss ich ein paar Worte zu diesem Thema verlieren.
Der Antrag kam mir nicht nur selbst unsinnig vor, ich habe mich deshalb auch noch einmal bei Leuten rückversichert, die sich rechtspolitisch regelmäßig mit diesen Fragen beschäftigen. Ich habe deswegen einerseits beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten nachgefragt und andererseits bei dem hamburgischen Vorsitzenden des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes. Beiden Institutionen war dieser Antrag vollkommen neu. Erstaunlich fand ich, dass der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund nicht informiert war. Beide haben im Ergebnis auch meinen Bedenken zugestimmt.
Ich muss das kurz ausführen, weil die Zwangsvollstreckung nicht unbedingt jedermanns Leib- und Magenthema ist. Ganz grob gesagt sind die Gerichtsvollzieher für die Vollstreckung in bewegliche Sachen – sprich: die Einrichtung zu Hause zu pfänden –, zuständig, währenddessen die Vollstreckung in Forderungen – beispielsweise in Lohn oder Gehalt – überhaupt nicht Sache der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ist, sondern dafür Gerichte oder gerichtliche Stellen zuständig sind. Hierbei setzen auch die Zweifel an, weshalb diese zusätzlichen Datenerhebungskompetenzen notwendig oder überhaupt sinnvoll sein sollen, denn die Gerichtsvollzieher sollen nach diesem Antrag Informationen erhalten können von Banken, von Versicherungen, von Grundbuchämtern, auch vom Bundeszentralregister, also durch einen Strafregisterauszug. Es geht also um sehr umfangreiche Kompetenzen. Solche Daten mögen Sinn machen, wenn es tatsächlich um die Vollstreckung von Forderungen geht, weil man beispielsweise fragen muss, bei wem derjenige vielleicht gearbeitet hat oder bei welchen Arbeitgeber oder sonstigen Vertragspartnern könnte er noch Forderungen haben. Aber den Gerichtsvollzieher interessiert das alles nicht, weil er nur den Gewahrsam an bestimmten beweglichen Gegenständen zu prüfen hat.
Jetzt hat mir der hamburgische Vorsitzende des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes erklärt, es könnte sein, dass die CDU etwas aufgeschnappt hat. Es gibt nämlich tatsächlich Reformdiskussionen, ein anderes Verfahren einzuführen. Für die Zwangsvollstreckung ist es das so genannte Rechnungspräsentationsverfahren. Danach soll ein Gläubiger nicht mehr zu Gericht gehen müssen, wenn er aus einer Rechnung eine Forderung hat. Er soll nicht mehr erst bei Gericht einen Titel erwirken müssen, sondern es soll möglich sein, dass der Gerichtsvollzieher die Forderung präsentiert, und wenn der Schuldner sie anerkennt, soll er sie, ohne dass das Gericht dazwischen geschaltet wird, vollstrecken können. Im Rahmen dieses
Verfahrens wird dann diskutiert, dass der Gerichtsvollzieher bestimmte weitere Kompetenzen für die Vollstreckung in Forderungen bekommen soll.
All das wird in dieser erwähnten Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert. Dann, wenn man wirklich diese zwei Schritte gehen würde, würde sich die Frage nach diesen Datenerhebungskompetenzen stellen.
Nur, die CDU macht es anders. Sie sagt gar nicht, wir unterstützen zum Beispiel dieses Rechnungspräsentationsverfahren, das ist im Antrag gar nicht erwähnt, sondern sie sagt, wir hauen erst einmal die ganzen Datenschutzvorschriften weg und alles andere interessiert uns nicht. Das halten wir für ziemlich unverantwortlich und deswegen lehnen wir diesen Antrag ab.
Ich glaube, Sie können nicht von der genügenden Praxis aus als Anwalt reden. Wenn Sie als Anwalt feststellen, wie viele Schuldner versuchen, ihre Vermögenswerte zu verstecken, ist es hanebüchen, wie wenig Auskünfte Gerichtsvollzieher einziehen können. Gerade bei der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ist es ausgesprochen wichtig, dass die Rückmeldung erfolgt, welche Vermögenswerte und welche Konten beim Schuldner vorhanden sind.
Wir wollen Gerichtsvollzieher handlungsfähig machen. Wir wollen, dass sie mehr Befugnisse haben. Es gibt einen wollen, dass sie mehr Befugnisse haben. Es gibt einen Ersuchensantrag, der schon in die Richtung geht, was die Bund-Länder-Arbeitsgruppe umsetzt. Insoweit kann ich nur darauf hinweisen, dass die Vollstreckungsbehörden der Länder und des Bundes, die Arbeitslosengeld und Ähnliches eintreiben, mit all solchen Einkünften und Auskünften ausgestattet sind. Insoweit ist das nur logisch, dass wir das hier auch erweitern. – Danke.
Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 18/1718 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schluss: 20.32 Uhr __________ Hinweis: Die mit * gekennzeichneten Redebeiträge wurden in der von der Rednerin beziehungsweise vom Redner nicht korrigierten Fassung aufgenommen. __________ In dieser Sitzung waren nicht anwesend: die Abgeordneten Dr. Barbara Brüning, Gesine Dräger, Inge Ehlers, Hartmut Engels, Rolf Harlinghausen, Katja Husen, Dr. Verena Lappe und Karin Timmermann.