Zuletzt haben CDU und SPD noch einen Zusatzantrag zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Medien vorgelegt. Durch diesen Antrag wird sichergestellt, dass es auch in diesem so wichtigen Bereich zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse der behinderten Menschen kommen kann.
Dem Zusatzantrag der GAL zum selben Thema können wir dagegen nicht zustimmen. In seiner Zielsetzung stimmt er zwar mit unseren Vorstellungen überein, er engt aber aus unserer Sicht den Senat in seiner Verhandlungsposition zu sehr ein. Wer erfolgreich verhandeln will, darf nicht zu sehr präjudiziert sein.
Ich bitte Sie daher darum, sowohl dem Gesetz als auch dem Zusatzantrag von CDU und SPD zuzustimmen. So können wir gemeinsam dafür sorgen, dass das Leben in unserer schönen Stadt in Zukunft auch für behinderte Menschen lebenswerter und leichter zu meistern sein wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf ein Gleichstellungsgesetz haben die Menschen in dieser Stadt schon sehr lange gewartet. Es sind 270 000 betroffene Menschen. Sie haben gewartet, seit das Bundesgleichstellungsgesetz im Mai 2002 beschlossen wurde. Das ist drei Jahre her. Wir als GAL-Fraktion haben damals schon gleich einen Gesetzentwurf für Hamburg vorgelegt. Jetzt sind drei Jahre ins Land gezogen. Es liegt ein Entwurf vor. Ich kann einfach nur sagen, er hat länger gebraucht, um schlechter zu werden.
Dass es der heute vorliegende Gesetzentwurf ist, auf den die Menschen in dieser Stadt ihre Hoffnung gebaut haben, finde ich sehr enttäuschend und es ist für die Betroffenen traurig, denn seit der Expertenanhörung wissen wir alle, dass dieses Gesetz wirklich keine gleichberechtigte Teilhabe und wirkliche Gleichstellung bietet. Schade, denn dieses Gleichstellungsgesetz ist das zentrale Gesetz zur verbesserten Teilhabe und zur Chancengleichheit, aber das ist verbaut.
Ziel des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes ist es zwar – und ich zitiere jetzt aus dem Gesetzestext, der Ihnen vorliegt –,
"… die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen."
"Benachteiligung beseitigen", "gleichberechtigte Teilhabe", "selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen" – so steht es jedenfalls an zentraler Stelle im Paragraphen 1 des Gesetzentwurfes. Aber hinter diesem Ziel bleibt der Entwurf bei Weitem in seinem weiteren Verlauf zurück.
Ich möchte meine negative Einschätzung gern begründen: Um das Ziel aus Paragraph 1 zu erreichen, müssen verschiedene konkrete und verbindliche Maßnahmen ergriffen werden. Gerade das leistet das Gesetz in der vorliegenden Form überhaupt nicht. Der Begriff Barrierefreiheit ist viel zu unscharf definiert und lässt den Behörden jeglichen Interpretationsspielraum, was sie denn selbst für barrierefrei halten. Damit ich das nicht nur so sage, möchte ich das auch mit einem Beispiel belegen: Barrierefrei ist ein öffentliches Gebäude schon dann, wenn es durch einen Neben- oder Hintereingang für einen Menschen mit Behinderung zugänglich ist. Im Bundesgleichstellungsgesetz, aber auch in allen anderen Ländern, die schon ein Gleichstellungsgesetz in Deutschland haben, ist ein Gebäude erst dann barrierefrei, wenn es durch den Haupteingang, also in der allgemein üblichen Weise zugänglich ist. Da muss ein Mensch mit
Behinderung erst um die Ecke, vielleicht noch an den Mülleimern vorbei, über den Parkplatz und dann hat er den Hintereingang. Das nennen wir dann barrierefrei? Sind so die Benachteiligungen wirklich beseitigt?
Nächstes Beispiel für zu unscharfe Formulierung von Barrierefreiheit: Die Hamburger Behörden sind schon dann ihrer Verpflichtung nachgekommen, wenn sie zum Beispiel für Verwaltungsverfahren in der Regel Gebärdendolmetscher haben. In der Regel. Auf Bundesebene und in allen anderen Gleichstellungsgesetzen muss grundsätzlich ein Gebärdendolmetscher vorhanden sein. Die Formulierung "in der Regel" ist eben weniger eindeutig. Nennen wir das jetzt gleichberechtigte Teilhabe?
Noch ein Beispiel. Das müsste Ihnen die Schwäche des Entwurfes vor Augen führen: die Barrieren in der Kommunikation. Der Senat erachtet es nicht als notwendig, Schriftstücke an geistig und lernbehinderte Menschen für diese einfach und verständlich zu formulieren. Er meint, dass dieses in einem Gesetz zu regeln nicht sinnvoll sei. Aber wo sollte man es dann regeln? Die Aussage, dass man Mitarbeiter – jedenfalls hatten wir es so im Protokoll des Sozialausschusses – sensibilisieren möchte, dass sie jetzt eine einfache Sprache benutzen, ist doch blanker Hohn. Dreimal wurde vor zwei Wochen eine Senatsvertreterin in den Winterhuder Werkstätten unterbrochen und gebeten, sich doch bitte verständlich auszudrücken, sodass sie die 200 Menschen dort auch verstehen könnten. Sie hat sich sichtlich bemüht, das will ich auch nicht in Abrede stellen. Aber die Menschen haben sie nicht verstanden. Jeder, der Behördenpost kennt, weiß, wie kompliziert sich eine Behörde ausdrücken kann. Da reicht eine Sensibilisierung nicht. Ist es gleichberechtigte Teilhabe, wenn ein Mensch die Post, die an ihn gerichtet ist, nicht verstehen kann?
Der öffentliche Personennahverkehr ist in die Barrierefreiheit gar nicht mit einbezogen worden. Das ist ein großer Mangel, der sich in anderen Landesgleichstellungsgesetzen überhaupt nicht findet. Hessen, Bayern, Niedersachsen und sogar das Saarland haben den barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr in ihren Gesetzen verankert. Ich halte das hier für eine ganz große Schwäche. Die CDU-regierten Länder machen es Ihnen vor. Wir bleiben dahinter zurück und das Jahre später. Einem barrierefreier ÖPNV kommt schließlich eine Schlüsselrolle zu. Möchte man die Leute wirklich am öffentlichen Leben teilhaben lassen, muss man auch ihre Mobilität gewährleisten. Im Übrigen kommt der barrierefreie öffentliche Nahverkehr nicht nur den 270 000 Behinderten, die ich angesprochen habe, zugute. Auch die Menschen, die mit Kindern unterwegs sind, die mit Karren oder Gehhilfen unterwegs sind, mit Gepäck und alle anderen freuen sich, wenn es keine Barrieren mehr im öffentlichen Nahverkehr gibt.
Das Ziel, dieses nicht aufzunehmen, aber auf die tolle Situation des barrierefreien öffentlichen Nahverkehrs in Hamburg zu verweisen, kann nicht wahr sein. Die Situation ist nicht toll. Monatelang sind Fahrstühle sogar am Hauptbahnhof kaputt. Wichtige Umsteigebahnhöfe – mir fallen haufenweise ein – wie Jungfernstieg, Kellinghusenstraße, haben keine Fahrstühle und Sie nennen das im Gesetz jetzt "öffentliche Teilhabe".
Eine wirksame Selbstvertretung von Behinderten und von Verbänden im Gremium des Landesbehindertenberei
ches ist auch nicht vorgesehen. Das Recht, Mitglieder für dieses Gremium vorzuschlagen, liegt nicht bei den betroffenen Verbänden, sondern bei der Sozialbehörde und dem Senatskoordinator. Damit ist die demokratische Legitimation des Gremiums für mich sehr fraglich. Außerdem werden bei Entscheidungen des Gremiums alle Mitglieder stimmberechtigt sein. Dadurch wird die Position derjenigen Gremiumsmitglieder, die wirklich Behindertenverbände vertreten, stark geschwächt. Eine Interessenvertretung von behinderten Menschen ist deshalb sehr geschwächt. Frau Schnieber-Jastram, Sie sagen zwar – ich zitiere Sie –, dass
Vielleicht verraten Sie uns in diesem Zusammenhang auch, auf welche Weise und wie verbindlich das denn geschehen soll, wenn es nicht im Gesetz geregelt wird?
Die Änderung der Gaststättenverordnung ist angesprochen worden. Wir haben elf Vorschläge gemacht. Auch das war einer davon. Andere Bundesländer haben es in ihren Gleichstellungsgesetzen. In Berlin gibt es überhaupt keine Konzession für eine neue Gastwirtschaft, wenn sie nicht barrierefrei ist. Hier werden die Menschen weiter ausgegrenzt. Sie sind an Besuchen in Gaststätten gehindert, bei Konferenzen, in Hotels. Es ist einfach keine gleichberechtigte Teilhabe, wie es das Ziel im Paragraphen 1 dieses Gesetzes ist.
Der Senat meint – ich könnte Ihnen das aus der Niederschrift des Sozialausschusses vorlesen –, dass der behindertengerechte Ausbau von Gaststätten der privaten Initiative überlassen werden sollte. Behinderte Menschen stellten ja einen Wirtschaftsfaktor dar. Da könnte sich ja für den einen oder anderen einmal ein Umbau lohnen. Auch die SPD-Abgeordneten fanden diese Meinung sehr fragwürdig. Aber trotzdem, liebe Kollegen, haben Sie nichts ergriffen, um das Gleichstellungsgesetz – was es ja sein soll – in der vorliegenden Form in irgendeiner Weise zu verändern. Sie haben keine Initiative ergriffen und das Gesetz nicht in eine andere Richtung gebracht. In einigen Bereichen wie dem öffentlichen Nahverkehr aber auch der Gaststättenverordnung hätte es durchaus die Möglichkeit gegeben, die betroffenen Unternehmen beziehungsweise Gewerbetreibenden durch Zumutbarkeits- und Übergangsregelungen nicht über Gebühr zu belasten. Man hätte aber ein Signal gesetzt.
Das sind einige Punkte, die ich eben aufgegriffen habe. Sie zeigen ganz klar, dass Hamburg mit dem vorliegenden Entwurf deutlich in der Qualität und den benannten Zielen hinter den anderen Ländern zurückbleibt – unabhängig davon, ob es SPD- oder CDU-geführte Länder sind – und weit hinter dem Begriff des Bundesgleichstellungsgesetzes.
Ich habe es mehrfach belegt. Es ist kein Quatsch, Herr Kollege. Aber vielleicht haben Sie sich ja genauso wenig damit befasst wie Ihre Kollegen. Es ist nämlich interessant, wenn man in den Ausschuss geht und das Gefühl hat, noch nicht einmal einer habe den Antrag, den man geschrieben hat, vielleicht vorliegen oder man würde auch noch darüber reden.
Einheitliche Ländergesetze wären sehr wünschenswert gewesen. Dann würde es für einen Menschen mit Behinderung keinen Unterschied mehr machen, ob er in Schleswig-Holstein, Bremen, Köln oder in Berlin wohnt. Aber das ist auch nicht realisiert worden. So sind die Chancen für Menschen mit Behinderung, am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt und barrierefrei teilzunehmen, in den meisten anderen Bundesländern besser als bei uns hier in Hamburg. Das halte ich für beschämend.
Als besonders ärgerlich empfinde ich, dass trotz der Expertenanhörung im Dezember keiner der von den Verbänden benannten konstruktiven Kritikpunkte berücksichtigt wurde. Warum organisiert denn der Ausschuss eine Anhörung? Warum bereiten sich die Experten vor und kommen? Kein Wort wird im nachfolgenden Gesetzentwurf noch verändert oder in den Beratungen diskutiert. Der Gesetzentwurf wurde weiterhin von der Ausschussmehrheit abgestimmt. Wir legten elf Änderungspunkte vor. Keiner wurde von Ihnen berücksichtigt. In anderen Bundesländern war es selbstverständlich, dass die anderen Parteien alle, auch die Regierungspartei, eine Änderung in das Gesetz eingearbeitet haben, in Hamburg nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen hier in Hamburg, weigern Sie sich und weigern Sie sich weiter, die Gaststätten, den öffentlichen Nahverkehr und vieles andere wirklich barrierefrei zu gestalten. Wie wäre es dann, wenn man ein Gesetz verabschiedet und es gleich richtig macht? Jetzt wollen Sie zwei Jahre ins Land ziehen lassen, wenn Sie das hier heute beschließen, und dann einmal gucken, ob man nachbessert. Vielleicht sollte man sich am Anfang einmal überlegen, was man erreichen will und wie unser Paragraph 1 denn wirklich umzusetzen ist, und dann das Gesetz verabschieden. Jetzt ziehen noch einmal zwei Jahre ins Land und die Betroffenen haben das Nachsehen.
Wenn man bei Neubauten gleich barrierefrei bauen würde, würde das nur zwei Prozent des Bauvolumens ausmachen. Rüstet man nach, wird das extrem teuer. Man kann doch nicht wirklich glauben, dass der Markt es regle, dass Gaststättenbesitzer jetzt von alleine barrierefrei bauen. Das ist eine sehr naive Vorstellung von der Realität.
Es ist kaum noch ein Mensch mit Behinderung erschienen, weil die alle wissen, dass Sie im großen Schulterschluss von SPD und CDU das jetzt hier so beschließen werden.
Nein. Wissen Sie, was empörend ist, Herr Kollege? Wenn Menschen hierher kommen, die gehörlos sind, die dort oben von drei Uhr an sitzen und diese Sitzung nicht verfolgen können. Und dann reden Sie von gleichberechtigter Teilhabe und Ohne-Barrieren-Leben?
Es ist interessant, dass Gebärdendolmetscher nur dann da sind, um diese Barrieren in der Gesellschaft zu beheben, wenn dann auch der Punkt "Behinderte" beraten wird.
Eine einzige Überlegung wurde dann aufgenommen, aber nicht in den Gesetzentwurf. Der Vorschlag, den …