Wenn keines der bisher vorgebrachten Argumente verfangen hat, so gibt die offene Situation um die endgültige Festlegung der Orthographie dringend Anlass, die Einführung des Büchergeldes wenigstens zu verschieben.
Meine Damen und Herren von der CDU, muten Sie den Eltern nicht auch noch zu, dass sie heute für Bücher bezahlen müssen, die morgen überholt sein werden.
Aber nicht nur in diesem Punkt steht die jetzige Eile in bedenklichem Gegensatz zu der Nachlässigkeit, mit der die Schulsenatorin das Gesetz vorbereitet hat. So musste die Neuregelung der Anmeldung zur Grundschule nachträglich vom Senat in den Gesetzentwurf aufgenommen werden. Erst mit dieser Änderung werden die neuen Anmeldeverbünde überhaupt rechtlich möglich.
Anders als in der Drucksache ausgeführt, wird die Neuregelung der Einschulung mitnichten die Position der Eltern stärken. Das ist das, was Sie, Herr Heinemann, immer erzählen. Vielmehr werden Eltern und ihre Kinder zum Spielball einer launischen Schulentwicklungsplanung.
Fakt ist – und es gelten hier die Fakten –, der Senat hat allgemein keine Antwort auf die Ursachen der Abwanderung von bestimmten Schulen. Deutliche Warnsignale geben die diesbezüglichen Anmeldezahlen für die Haupt- und Realschulen. Sie haben nämlich einen historischen Tiefstand erreicht. Nach drei Jahren Beust-Senat, der sich die Stärkung der Hauptschule auf die Regierungsfahne geschrieben hat, wurde das Gegenteil bewirkt. Das belegt, dieser Senat hat die falschen Rezepte für eine zukunftsfähige Schulentwicklungspolitik. Das ist die Wahrheit, das sind die Fakten.
Herr Heinemann, man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass wir im Grundschulbereich mit den neu eingeführten Anmeldeverbünden Ähnliches erleben werden.
Der Senat stärkt nicht die Schulen, sondern die soziale Segregation. Hauptbetroffene werden die Schulen in unterprivilegierten Stadtteilen sein. Die Folgen für diese Stadtteile sind vielen in diesem Hause in den letzten Monaten hinlänglich beschrieben worden.
Anmeldeverbünde und Mindestgrößen im Verbund mit Personalverknappung beschleunigen die Entwicklung prall voller Grundschulklassen. Das ist nicht das, was die Eltern sich unter einer stärkeren Berücksichtigung ihrer Interessen vorstellen. Auch von einer Stärkung der Elternrechte kann keine Rede sein. Der Gesetzentwurf sieht wörtlich vor, dass Eltern in Zukunft einen Anmeldewunsch haben dürfen, und man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, dass das etwas anderes ist als ein Rechtsanspruch.
Der Senat versucht aber, die Schulwahlentscheidung der Eltern als Pseudoplebiszit über die Abwicklung von Schulen zu verkaufen. Es sind aber die politischen Vorgaben, die in die Sackgasse führen. Eine pädagogisch begründete Mindestzügigkeit ist eine Fiktion, die durch die aktuellen Schulleistungsstudien mindestens infrage gestellt werden kann. Wenn die pädagogische Leistungsfähigkeit kleiner Schulen gefährdet ist, dann durch die drastische Verschlechterung der Lehrerversorgung, die die Schullandschaft seit drei Jahren Zug um Zug zu verkraften hat.
Das ist des Pudels Kern, Ihre Schulentwicklungskonzeption, und es besteht wahrlich keine Eile, sie in Gesetzesform zu gießen. Im Gegenteil. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit erlaube ich mir an der Stelle einmal,
Wenn ich mir die Anmelderunde anschaue, so kann ich zusammenfassend nur feststellen, dass die Eltern ihre Rechte nutzen und dass sie die Schulstandortplanung angenommen haben. Die Panikmache von der Opposition, die in den letzten Wochen im Zusammenhang mit der Schulorganisation durch die Medien lief, wird ins Leere laufen. Davon bin ich fest überzeugt.
Die Hamburgerinnen und Hamburger wissen ganz genau, um was es hier wirklich geht. Die Realität sieht nämlich an vielen Stellen schlicht anders aus, als Sie sie hier darstellen.
Die Anmelderunde hat den Schulentwicklungsplan nicht nur bestätigt, sondern sie hat sogar eine ganz eindeutige Sprache für die zukünftige Entwicklung aufgezeigt. Die neuen Anmeldeverbünde sind von den Schulleitern, die heute zum ersten Mal die Verantwortung hierfür hatten, am 6. April mit Augenmaß im Sinne der Elternwünsche gestaltet worden. In den Anmeldekonferenzen am Ballerstaedtweg und an der Rothestraße mit mehr als zehn Anmeldeverbünden habe ich mich vor Ort selbst davon überzeugen können. Die Behörde muss lediglich in wenigen Fällen noch hinsichtlich der Klassenbildung nachsteuern. Ich denke, das ist der Beweis und ein ganz wichtiger Schritt in Richtung selbst verantwortete Schule mit verantwortlichen Schulleitern.
Wir halten weiterhin die Mindestzügigkeiten, die heute zur Debatte stehen, für das richtige Ziel unserer Schulstandorte. Dieses Ziel gilt es mittelfristig zur Gewährleistung der Qualität von Schule zu erreichen. Natürlich wird es weiterhin aus regionalen wie auch aus sozialen Gründen Ausnahmen von dieser Regel geben. Das soll und muss auch mit dieser Schulrechtsänderung so bleiben.
Verantwortung für das Große und Ganze heißt zugleich, den Blick für den einzelnen Standort zu schärfen. Ich werde mich deshalb auch in Zukunft der teilweise unbequemen Herausforderung ausgewogener Einzelentscheidungen stellen. Deshalb, davon bin ich fest überzeugt, gilt auch heute genau wie schon im letzten Herbst bei der Schulentwicklungsplanung, dass das Gerede von massenhaften Schulschließungen wahrlich keine Basis hat.
Genauso ist es mit der Realität bei der Reform der Lernmittelbeschaffung. Sie alle wissen, Hamburg ist das achte von 16 Bundesländern, das Eltern und Erziehungsberechtigte an der Finanzierung der Bücher teilnehmen lässt. Mit Hilfe dieser Elternbeteiligung werden wir den Bücheretat voraussichtlich annähernd verdreifachen können. Damit sind wir in der Lage, endlich wieder neue, aktuelle Bücher in alle Hamburger Schulen zu bekommen.
Ich möchte um mehr Ruhe bitten. Es sind lauter Kleingruppen, die sich unterhalten. Es ist ein unerträgliches Gebrabbel und Gebrummel. Die richtige Konsequenz ist, wer weiterreden möchte, möchte das bitte draußen tun. – Danke.
Moderate Höchstsätze für die Leihe, die Wahlmöglichkeiten zwischen Kauf und Leihe und die Gebührenbefreiungen für sozial schwache Familien sowie für Familien mit drei und mehr schulpflichtigen Kindern machen dieses Modell sozialverträglich im Gegensatz zu den anderen Modellen, die bisher in den anderen Ländern verbreitet sind.
Der Zeitplan für die Einführung, der heute schon mehrfach Thema war, ist anspruchsvoll. Das ist nicht zu leugnen. Ich weiß, dass die Schulen – insbesondere unsere Schulsekretärinnen – in diesen Tagen echte Herausforderungen zu bestehen haben. Für diese Annahme und die Bewältigung dieser Herausforderungen möchte ich an der Stelle den Mitarbeiterinnen der Sekretariate, aber auch den Lehrkräften und der Elternschaft danken und ihnen auf jeden Fall an dieser Stelle sagen, die Anstrengung lohnt sich für unsere Kinder, für bessere Bücher und damit auch für bessere Bildung.
Wir sind im Übrigen mit der Auswahl der Software, die jetzt an die Schule geht, mit den Schulungen der Schulsekretärinnen und der Information der Elternschaft voll im Zeitplan. Seit gestern stehen alle relevanten Planungen zusätzlich auf den Internetseiten der Behörde. Die Eltern werden in nächster Zeit mit einer breiten Informationskampagne weiter informiert.
Vielleicht noch einen Satz zum Umgang mit Schulbüchern. Frau Ernst, ich kann Ihnen an der einen Stelle nicht folgen. Sie wollen für Lehrkräfte Initiativen zum Umgang mit neuen Schulbüchern. Die Lehrer brauchen keine Initiativen zum Umgang mit neuen Schulbüchern. Lehrer sind Profis in der Vermittlung von Inhalten unter Anwendung zeitgemäßer Lern- und Lehrmethoden. Dieses Vertrauen habe ich in unsere Lehrer in Hamburg.
Der dritte Teil des heutigen Fünften Schulrechtsänderungsgesetzes betrifft das absolute Rauchverbot an Schulen. Ich hoffe, wir sind uns alle einig, dass Rauchen in hohem Maße gesundheitsschädlich ist. Zugleich – das ist vielleicht noch alarmierender – hat nachgewiesener Maßen der Nikotinkonsum bei Jugendlichen die Einstiegsfunktion für späteren Drogenkonsum. Das hat unsere Untersuchung gezeigt. Das dürfen wir nicht länger mittragen und auch nicht länger verantworten.
Nun ist dieses Gesetz ein Gesetz und noch lange nicht gelebte Wirklichkeit. Ein Gesetz kann auch nicht und nie die notwendige Prävention im Interesse der Kinder und Jugendlichen ersetzen. Mit der Umsetzung des Gesetzes verringern wir aber in erheblichem Umfang die den Jugendlichen für das Rauchen zur Verfügung stehende Zeit. Auf der anderen Seite schafft das Gesetz auch einen verbindlichen und verlässlichen Rahmen für Prävention und Gesundheitsaufklärung an den Schulen und unterstützt unsere schulischen Präventionsangebote nachhaltig. Unser Suchtpräventionszentrum hat ein breites Begleitprogramm erarbeitet, das von Best Practice Beispielen bereits rauchfreier Schulen bis zur Information über Entwöhnungskurse reicht. Auch das werden wir demnächst der Öffentlichkeit vorstellen.
Ich glaube, die Zeit des guten Zuredens und toleranten Zuwartens in Sachen "blauer Dunst" sind endgültig vorbei. Hier sollten und müssen gerade Lehrer Vorbild sein.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie Ihren Freunden von den Gewerkschaften nahe bringen würden, dass der Widerstand gegen ein Rauchverbot an Schulen wirklich nicht mehr zeitgemäß ist.
Das wäre in meinen Augen ein positiver Beitrag zur Gesundheit unserer Schüler und Lehrerschaft, wie wir ihn mit dieser Schulrechtsänderung angehen. – Vielen Dank.
Herr Heinemann, ich bin nicht die Jeanne d'Arc des Kampfes gegen die Zigarettenautomaten. Ich bin die Jeanne d'Arc des Kampfes für eine ehrliche Drogenpolitik in Bezug auf legale und illegale Drogen.
Das absolute Rauchverbot an Schulen. Über das Ziel, da möchte ich auf Frau Dinges-Dierig antworten, sind wir uns alle einig. Eine rauchfreie Schule ist das Ziel. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, eine rauchfreie Gesellschaft, jedenfalls da, wo Menschen aufeinander treffen, von denen ein Teil nicht vom Rauch belästigt werden möchte, selbst das könnte ein Ziel sein. Aber – jetzt kommen wir zur Frage der Umsetzung.
Es gibt ein Rauchverbot für Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren. Es gibt übrigens auch ein CannabisVerbot, das an allen Schulen für alle Altersstufen gilt. Nur, um noch einmal klarzustellen, dass es keine grüne Propaganda gibt, das sollte jetzt aufgehoben werden, oder dass gesagt wird, wir wären für die völlige Freigabe aller Drogen an allen Schulen.
Es gibt allerdings die Möglichkeit für Sechszehn- bis Achtzehnjährige und für über Achtzehnjährige – also Lehrerinnen und Lehrer und ältere Schülerinnen und Schüler –, sie vom Rauchverbot auszunehmen. In der Drucksache des Senats wird gesagt, das schwäche die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit von Aufklärungsanstrengungen und Rauchverboten gegenüber jüngeren Schülerinnen und Schülern.