Es finden wieder zu viele Gespräche am Rand statt. Auch die Kollegin Vizepräsidentin möge bitte die Gespräche am Rand einstellen. – Danke. Herr Dr. Steffen, bitte.
Das Gesetz sagt, als Regelfall soll die Sozialtherapie getrennt vom normalen Strafvollzug stattfinden. Es sagt im nächsten Absatz, dass es auch etwas anderes geben darf. Das ist in diesem Gesetz ein bisschen widersprüchlich formuliert, es ist eine bestimmte Richtung formuliert.
Man kann an dieser Formulierung des Strafvollzugsgesetzes nicht sagen, dass es bundesweit oder – was weiß ich – künftig in Hamburg eine eins a rechtswidrige Praxis geben soll. Das ist nicht der Punkt, sondern es gibt ein bestimmtes Ziel, das dahintersteht und das im Strafvollzugsgesetz formuliert wird: Sozialtherapie soll nach Möglichkeit vom normalen Vollzug getrennt sein. Jedem, der sich mit diesem Thema beschäftigt, leuchtet das ein, warum das so sein muss. Das habe ich vorhin ausgeführt, weil es nicht funktionieren kann, Sozialtherapie mit dem normalen Vollzug und allen Problemen, die dort herrschen, zu vermischen.
Das ist das Postulat. Jetzt kommt es natürlich darauf an, wie man das umsetzt, wenn man eine sozialtherapeutische Einrichtung in der Nähe einer normalen Vollzugsanstalt ansiedelt. Denn das Entscheidende ist – das weisen auch die Einrichtungen in den anderen Bundesländern aus –, dass man die gesamten Einrichtungen, die von den Insassen aufgesucht werden – Sporteinrichtungen, Werkstätten, Arbeitsmöglichkeiten, alle möglichen Freizeitangebote –, getrennt für die Insassen der Sozialtherapie vorhält. Das ist der entscheidende Punkt. Wenn man das macht, ist es egal, ob sie Mauer an Mauer stehen oder ob sie 30 Kilometer voneinander getrennt stehen. Das werden Sie aber für Haus IV nicht hinkriegen, weil Sie gar nicht so viel Geld in die Hand nehmen können, um all das getrennt ausschließlich für Haus IV zu schaffen, was es – wie beispielsweise Sporteinrichtungen, Werkstätten und so weiter – in Altengamme gibt.
Die jetzige Diskussion weist auch noch einmal auf, dass wir an dieser Stelle einen richtigen Diskussionsbedarf haben. Wir haben das Konzept, das kommen und dazu führen soll, dass die Einrichtung in Altengamme geschlossen wird, noch nicht ausführlich diskutiert. Deswegen ist es unverständlich, warum sich die CDU-Fraktion der Überweisung entgegenstellt. Das ist unverständlich und ist meiner Meinung nach nicht richtig.
Aber ich will noch einen letzten Punkt aufgreifen, nämlich die von Ihnen getroffene widersprüchliche Entscheidung, die Anstalt Bergedorf als Satellitenanstalt zu erhalten und die Anstalt Altengamme zu schließen. Mir drängt sich hier ein Verdacht auf.
Wir haben immer darauf hingewiesen, dass man für diese Anstalten keine Nachfolgenutzung finden würde. Man wird es nicht schaffen, diese Grundstücke zu verwerten, weil sie sich nun einmal nur für einen Strafvollzug oder für etwas Ähnliches eignen. In Bergedorf bleibt der sozialtherapeutische Strafvollzug. Ich kann mir vorstellen, dass die von Ihnen vorgesehene Nachfolgenutzung für Altengamme ihre Problemlösung für die Feuerbergstraße ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Senator Kusch hat meinem Kollegen Marx Geschichtsklitterung vorgeworfen.
Sie selbst, Herr Dr. Kusch, betreiben eine Geschichtsklitterung, wenn Sie den Eindruck zu erwecken versuchen, als seien Sie es, der an der Spitze derjenigen stand oder
steht, die sich dafür eingesetzt haben, die Anstalt Vierlande aufzugeben und dem Strafvollzug zu entziehen.
Ich rufe in Erinnerung: Die SPD hatte einen Haushaltsantrag für den Einzelplan 2 zum Haushalt 2005/2006 mit der zentralen Forderung "Schließung der Anstalt Vierlande und stattdessen die Beibehaltung der Sozialtherapeutischen Anstalten am alten Standort" eingebracht. Diesen Antrag haben Sie mit Billigung des Senators abgelehnt.
Vor wenigen Wochen gab es hier noch eine Debatte, wo ich den Senator gefragt habe: Erinnern Sie sich an eine von Ihnen selbst gehaltene Rede – die mir in einem Punkt gut gefallen hat –, in der anklang, die Anstalt Vierlande aufzugeben? Dazu haben Sie geschwiegen. Erst später sind Sie in einer merkwürdigen Aktion, die Kollege Marx hier geschildert hat, dazu gekommen, diese Idee quasi als Ihre eigene zu verkaufen.
Das Ergebnis ist richtig, aber wir müssen bei der Wahrheit bleiben. Es war nicht Ihre Idee. Ich habe den Eindruck, dass dies gegen Ihren Widerstand geschah.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/2014 an den Rechtsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit wurde dieses Überweisungsbegehren mehrheitlich abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer möchte den GAL-Antrag aus der Drucksache 18/2014 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit wurde dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe den Punkt 57, Drucksache 18/2018, Antrag der SPD-Fraktion: Gegen Neonazi-Demos – Neues Versammlungsgesetz in Hamburg zügig umsetzen.
[Antrag der Fraktion der SPD: Gegen Neonazi-Demos: Neues Versammlungsgesetz in Hamburg zügig umsetzen – Drucksache 18/2018 –]
Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Innenausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Dr. Dressel, bitte.
"Wir werden wachsam bleiben und unduldsam gegenüber jeder Form des Fanatismus und der Feindseligkeit gegenüber Menschen anderer Kulturen, Rassen oder Religionen."
Kommt Ihnen dieser Satz bekannt vor? – Genau diesen Satz haben wir gestern aus Anlass des vierzigjährigen Bestehens der deutsch-israelischen Beziehung einstimmig beschlossen. Dieser Verantwortung müssen wir uns
stellen. Wir müssen deshalb gerade in der Bekämpfung des Rechtsextremismus jede politische und rechtliche Möglichkeit ergreifen, um den Anfängen zu wehren.
Hier haben wir nun neue Möglichkeiten bekommen. Der Bundestag hat in seiner breiten Mehrheit aus SPD, CDU und Grünen im März ein neues Versammlungsrecht und auch ein novelliertes Strafrecht in dieser Hinsicht auf den Weg gebracht, das Lücken schließt und uns in der Bekämpfung des Rechtsextremismus helfen wird.
Die Herabsenkung der Hürden für die Volksverhetzung ist hier besonders zu nennen, aber eben auch die Verschärfung des Versammlungsrechts. Neonazis sollen künftig nicht mehr an historischen NS-Gedenkstätten oder ehemaligen Konzentrationslagern aufmarschieren können.
Eine Versammlung oder eine Demonstration kann danach verboten oder von Auflagen abhängig gemacht werden, wenn diese an Orten stattfinden, die zu einem gewissen Symbol für die Vernichtung von Menschen geworden sind. Dieses – und das möchte ich betonen – ist kein allgemeines Anti-Demo-Gesetz. Versammlungen, die die Würde dieser Orte wahren, schützen und auch verteidigen, werden gerade nicht beschränkt, sondern sie sind ausdrücklich auch in Zukunft erwünscht.
Die CDU hat auf Bundesebene die Festlegung der besonders geschützten Orte auch in die Hände der Länder geben wollen; dem ist Rotgrün auf Bundesebene entsprechend nachgekommen. Deswegen ist jetzt der Senat in der Pflicht, hier einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vom Auftrag des neuen Versammlungsrechts auch Gebrauch macht. Es gibt keinen Grund, dass die Bürgerschaft dies auf die lange Bank schiebt.
Dieser Antrag soll den Anstoß dazu geben. Er enthält bereits eine konkrete Festlegung, nämlich für den Ort der KZ-Gedenkstätte Neuengamme. Ansonsten enthält er einen Prüfungsauftrag an den Senat. Die Intention der SPD-Fraktion ist – das möchte ich ganz ausdrücklich betonen –, dass wir dafür den bundesrechtlichen Rahmen wirklich bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen ausschöpfen, die Würde dieser Orte, die es auch in Hamburg gibt, zu wahren und zu schützen.
Ansonsten ist es gelungen – das muss man einmal hervorheben –, dass es hier auf Bundesebene einen breiten Konsens gegeben hat. Nur die FDP und die PDS haben sich dem aus mehr oder minder zweifelhaften verfassungsrechtlichen Gründen entzogen. Ich würde mir wünschen, dass wir in diesem Hause auch einen solch breiten Konsens herstellen, weil wir bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus zusammenstehen müssen. Wir brauchen an dieser Stelle auch einen breiten Schulterschluss der Demokraten, damit wir hier die unerträglichen Aufmärsche an solchen Orten der Verfolgung und der Erinnerung auch klar rechtsstaatlich verhindern können.
Deshalb rufe ich Sie ausdrücklich auf, dass wir diesen Weg für ein solches Landesgesetz hier gemeinsam gehen und damit ein klares, rechtsstaatliches Signal gegen Rechts senden.
Das Versammlungsrecht ist das eine, die Zivilcourage und das beherzte Auseinandersetzen mit Rechtsextremismus und Neonazismus sind das andere. Auch hier müssen wir in Hamburg unseren Teil dazu beitragen. Dass wir hier neuen Gefahren ausgesetzt sind, kann man auch an der aktuellen Diskussion sehen. Auch in der Zeitung konnten wir es lesen, dass uns auch in Hamburg eine neue Sammlungsbewegung unter dem Dach der NPD droht. Das muss uns im Parlament alarmieren.
Wir müssen auch in Zeiten knapper Kassen die zivilgesellschaftlichen Initiativen unterstützen, die es gegen Rechts gibt. Hier darf es vor allem keinen Strohfeueraktionismus geben, der immer dann ansetzt, wenn die Rechten gerade Wahlerfolge feiern, und danach wieder abebbt. Der Bund hat es vorgemacht; mehr als 100 Millionen Euro sind für solche Initiativen in den letzten Jahren locker gemacht worden.
Hier darf Hamburg nicht nachstehen. Deshalb von dieser Stelle auch einen Aufruf an den Senat, bei den sehr umstrittenen und von uns abgelehnten Kürzungsmaßnahmen bei der Volkshochschule darauf zu achten, dass Initiativen gegen Rechtsextremismus nicht gekürzt werden.
Mein Schlusssatz lautet daher: Die Botschaft von uns muss klar sein. Null Toleranz gegen Rechts! Wir müssen uns politisch auseinander setzen, rechtlich verhindern, gesellschaftlich ächten. Das muss unsere gemeinsame Botschaft sein. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Steffen hat vorhin beim Thema Insolvenzen gesagt, dass man sich Debatten, wo es nichts zu debattieren gebe und wo man sich nicht streiten würde, eigentlich sparen könnte. Darüber kann man geteilter Meinung sein, aber wenn man diese Meinung hat, hätte man sich diese Debatte auch sparen können. Denn ich glaube, es besteht Einigkeit,