Protokoll der Sitzung vom 21.04.2004

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen

der Europäischen Union – Drucksache 18/1 (Neufassung) –]

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl von zehn ehrenamtlichen Mitgliedern und deren Vertreterinnen und Vertretern für die Kreditkommission – Drucksache 18/4 –]

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Datenschutzgremiums nach § 14 der Datenschutzordnung der Bürgerschaft – Drucksache 18/5 –]

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl von drei Mitgliedern für die Regionalkonferenz der Gemeinsamen Landesplanung Hamburg/ Niedersachsen/Schleswig-Holstein – Drucksache 18/11 (Neufassung) –]

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl von 15 Deputierten der Justizbehörde – Drucksache 18/62 –]

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl von 15 Deputierten der Behörde für Bildung und Sport – Drucksache 18/63 –]

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl von 15 Deputierten der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit – Drucksache 18/64 –]

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl von 15 Deputierten der Kulturbehörde – Drucksache 18/65 –]

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl von 15 Deputierten der Behörde für Soziales und Familie – Drucksache 18/66 –]

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl von 15 Deputierten der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt – Drucksache 18/67 –]

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl von 15 Deputierten der Behörde für Wirtschaft und Arbeit – Drucksache 18/68 –]

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl von 15 Deputierten der Behörde für Inneres – Drucksache 18/69 –]

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl von 15 Deputierten der Finanzbehörde – Drucksache 18/70 –]

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses – Drucksache 18/103 –]

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft:

Wahl eines Mitglieds für den Kontrollausschuss zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes – Drucksache 18/113 –]

Wir haben diverse Wahlen vorzunehmen. Die Fraktionen haben vereinbart, dass diese in einem Wahlgang durchgeführt werden sollen.

Die Stimmzettel liegen Ihnen vor. Sie enthalten bei den Namen je ein Feld für Ja-Stimmen, für Nein-Stimmen und für Enthaltungen. Sie dürfen auf dem Stimmzettel bei jedem Namen ein Kreuz machen. Mehrere Kreuze bei einem Namen beziehungsweise weitere Eintragungen oder Bemerkungen machen den Stimmzettel ungültig. Auch unausgefüllte Zettel gelten als ungültig. Bitte nehmen Sie nun die Wahlentscheidung vor. Mit dem Einsammeln werden wir etwas warten.

(Die Wahlhandlung wird vorgenommen.)

Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? – Dann schließe ich die Wahlhandlung. Die Wahlergebnisse werden jetzt ermittelt. Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus, dass diese zu Protokoll gegeben werden.

Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 39 auf: Stellungnahme der Bürgerschaft zum Volksentscheid „Mehr Bürgerrechte – Ein neues Wahlrecht für Hamburg“.

[Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD: Stellungnahme der Bürgerschaft zum Volksentscheid „Mehr Bürgerrechte – Ein neues Wahlrecht für Hamburg“ – Drucksache 18/131 –]

Zu diesem Antrag liegt Ihnen als Drucksache 18/135 ein Antrag der GAL-Fraktion vor.

[Antrag der Fraktion der GAL: Stellungnahme der Bürgerschaft für die Informationsbroschüre zum Volksentscheid über ein neues Wahlrecht in Hamburg – Drucksache 18/135 –]

Wer wünscht das Wort? – Der Abgeordnete Schira.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Am 13. Juni stimmen die Hamburger über eine Änderung ihres Wahlrechts ab.

(Unruhe im Hause – Glocke)

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, hinauszugehen, wenn Sie Gespräche führen. Das Wort hat der Abgeordnete Schira.

In zahlreichen Sitzungen des Verfassungsausschusses und Debatten im Parlament hat die Bürgerschaft mit großer Mehrheit einen Vorschlag zur Reform des Hamburger Wahlrechtes erarbeitet. Nachdem sich Jahrzehnte in Sachen Wahlrecht nichts getan hat, haben wir – wie es guter demokratischer Tradition entspricht – einen Vorschlag erarbeitet, der eine breite Akzeptanz in der Bürgerschaft gefunden hat. Unser Vorschlag – das sollten wir in den nächsten Wochen selbstbewusst und offensiv der Öffentlichkeit in unserer Stadt erklären – ist viel bürgernäher als der Vorschlag der Initiative.

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Ergebnis siehe Seite 121

Was ist daran bürgernah,

(Jens Kerstan GAL: gar nichts!)

Richtig, Herr Kerstan, gar nichts.

wenn nur 17 Wahlkreise mit teilweise bis zu 70 000 Einwohnern künstlich geschaffen werden? Was ist daran bürgernah, wenn fünf Stimmen für den Wahlkreis und fünf Stimmen für eine Partei abzugeben sind? Was ist daran bürgernah, wenn pro Wahlkreis bis zu fünf Abgeordnete in das Parlament gewählt werden?

17 Wahlkreise sind für die Stadt Hamburg viel zu wenig.

(Beifall bei der CDU)

Einzelne Abgeordnete müssten hier im Parlament bis zu 13 Stadtteile vertreten; das ist wahrlich nicht bürgernah. Zehn Stimmen, die gesammelt oder getrennt werden, führen zu chaotischen Verhältnissen in der Wahlkabine und bestimmt zu vielen ungültigen Stimmen. Die Wahl ist dann beliebig, die einzelne Stimme des Wahlberechtigten zählt nicht mehr und Wahlergebnisse werden undurchsichtig. Bei einem Wahlergebnis, bei dem drei bis fünf Abgeordnete pro Wahlkreis gewählt werden, fragt sich der Bürger doch zu Recht: Wer hat eigentlich die Verantwortung im Wahlkreis? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seien wir doch einmal ehrlich. Wie verhalten wir uns bei unangenehmen Dingen im Wahlkreis, wenn wir in einem solchen System gewählt werden? Es ist doch menschlich verständlich zu sagen: Ich weiß es auch nicht so genau, wenden Sie sich doch bitte an meine vier Kollegen, die das verbockt haben und dafür eigentlich verantwortlich sind. Das wird passieren, wenn sich die Initiative durchsetzt.

Der Entwurf der Bürgerschaft ist klar und im Ergebnis demokratischer. Es gibt 50 Wahlkreise, die mehr Einfluss für den Einzelnen und mehr Mitsprache vor Ort bedeuten. Bei 50 Wahlkreisen hat jeder Stadtteil seine Stimme in der Bürgerschaft.

(Beifall bei der CDU)

Bei 50 Wahlkreisen gibt es pro Wahlkreis einen verantwortlichen, direkt gewählten Abgeordneten vor Ort, der dann der demokratisch legitimierte Ansprechpartner für die Wähler des Wahlkreises ist.

Unser Ex-Kollege Rolf Kruse hat immer darauf hingewiesen, dass die Wählerinnen und Wähler mit dem Wahlkreisabgeordneten eine Person verbinden, die direkt mit der relativen Mehrheit der Wähler gewählt wird. Bis zu drei Direktkandidaten und bis zu fünf Stimmen für eine Parteiliste sind unklar und undeutlich, dieser Vorgang ist nicht nachvollziehbar und nicht transparent. Wenn Wahlvorgänge nicht mehr nachvollzogen werden können und wir ein Regiebuch für die Erklärung brauchen, dann führt dies zu mehr Politikverdrossenheit

(Beifall bei der CDU)

nach dem Motto: Meine einzelne Stimme ist nicht so wichtig, es kommen sowieso drei bis fünf Kandidaten durch. Deshalb: Eine Stimme für den Stadtteil mit direkter Verantwortung eines Abgeordneten, eine Stimme für die Partei des Wählerwunsches. Dieses Wahlrecht ist verständlich und hat sich bewährt, es ist klar und wahr und nachvollziehbar. Wir appellieren darum an die Wählerinnen und Wähler, am 13. Juni den Gesetzentwurf der Bürgerschaft: „Bürgernahe Demokratie – 50 Wahlkreise für Hamburg“ zu unterstützen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält Frau Duden.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eigentlich ist es unverständlich, dass so wenige Abgeordnete – zumindest in der Mitte dieses Hauses – dieser Diskussion lauschen, weil es nämlich ursächlich um ihre eigene Zukunft geht.

(Beifall bei der CDU und bei Farid Müller GAL)