Aber dass Sie, Herr Müller-Kallweit, vielleicht noch nicht wissen, wie man eine Große Anfrage debattiert, dafür habe ich volles Verständnis, aber dass die Frau Senatorin so am Thema vorbei diskutiert
Die Überschrift unserer Großen Anfrage lautet: "Älter werden in Hamburg: Wohnen im Alter …" und es geht um das Wohnen im Alter, Frau Senatorin, und nicht um Seniorenpolitik in Hamburg. Es ging nur um das Wohnen und das ist das, was Sie nicht richtig beantwortet haben.
Wir haben auch nicht von einer Überalterung gesprochen, sondern es gibt Stadtteile in Hamburg – und das werden Ihnen alle Fachleute bestätigen –, in denen überproportional viele ältere Menschen wohnen und dort gibt es eben das Problem mit dem Wohnen. Dazu kommt von Ihnen kein Wort. Sie sagen, diese Stadtteile kennen Sie nicht und Sie hätten viele Verbindungen zu Vereinen, Verbänden und zum Seniorenbeirat und so weiter. Das mag alles sein, aber aus der Großen Anfrage wird deutlich, zu Wohnungsbaugesellschaften oder um Menschen zu beraten, zur Wohnungsbaukreditanstalt zu gehen, um für das Wohnen älterer Menschen Beratung zu finden, diese Verbindungen haben Sie nicht. Das hat Herr Schäfer hier moniert und das ist völlig richtig gewesen.
Herr Müller-Kallweit, Sie hatten uns vorgeworfen, für ältere Menschen und Behinderte täten wir nichts und werfen uns sozialpolitische Untätigkeit vor. Darum geht es in dieser Großen Anfrage nicht. Sie haben gesagt, wir würden für ältere Menschen nichts tun. Auch das stimmt so nicht. Sie weisen zum Beispiel auf die Haushaltsberatung zum Haushalt 2005/2006, Drucksache 18/1822 hin. Das ist das Sonderinvestitionsprogramm, in dem der Senat auf drei Parkanlagen hinweist. Frau Senatorin hat es eben noch einmal gesagt, wie wichtig Parks und die Herrichtung von Parks für Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt sind. Aber das hat nichts mit Seniorenpolitik zu tun.
Behindertengerechte Zugänge zu Parks sind für uns eine Selbstverständlichkeit, aber darum nenne ich das doch nicht eine besondere Leistung in der Seniorenpolitik. Damit hat es für uns nichts zu tun.
Sie bauen die Parks gar nicht um. Sie pflanzen nur zwei, drei Bäume dazu, die vorher abgehackt wurden und damit hat sich die Sache für Sie und das ist dann Ihre Seniorenpolitik.
Ein weiterer Punkt ist die Drucksache "Patenschaften der Generationen", die Sie auch angesprochen hatten. Da kündigen Sie in der 17. Legislaturperiode großartig an und in der 18. Legislaturperiode machen Sie nur geringe Ausführungen dazu. Genau das sind die folgenlosen Ankündigungen der Senatspolitik. Also, machen Sie Ihre Hausaufgaben besser,
machen Sie was in dem Punkt "Wohnen im Alter in Hamburg" und dann können wir uns neu darüber unterhalten. Ich will Ihnen gleich ankündigen, dass das die erste Große Anfrage zu diesem Themenbereich war. Es werden andere Großen Anfragen kommen und ich denke, dass Sie dann das Thema besser beachten werden.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/1966 federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an den Stadtentwicklungsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Die Überweisung ist einstimmig erfolgt.
Ich rufe Punkt 16 auf, Drucksache 18/2082: Bericht des Eingabenausschusses zum Thema "Einrichtung einer Härtefallkommission gemäß Paragraph 23 a Aufenthaltsgesetz.
[Bericht des Eingabenausschusses über die Drucksache 18/1583: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 10./11. November 2004 (Drucksache 18/1185) – Einrichtung einer Härtefallkommission gemäß § 23 a Aufenthaltsgesetz – Drucksache 18/2082 –]
Hierzu liegen Ihnen als Drucksache 18/2121 ein Antrag der CDU-Fraktion und als Drucksache 18/2147 ein Antrag der SPD-Fraktion vor.
[Antrag der Fraktion der SPD: Bericht des Eingabenausschusses zu Drucksache 18/1583 Hamburgisches Gesetz über die Härtefallkommission nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes – Drucksache 18/2147 –]
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 10. November beziehungsweise 11. November letzten Jahres wurde die Einrichtung einer Härtefallkommission nach Paragraph 23 a des Aufenthaltsgesetzes gefordert, um Personen, die auf der Basis des bisher geltenden Aufenthaltsrechtes keinen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erlangen konnten, bei Vorliegen besonderer persönlicher oder humanitärer Gründe einen weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen.
Der Senat kam diesem Beschluss der Bürgerschaft mit der Drucksache 18/1583 nach, in der er darlegte, dass auch er die Absicht hat und es begrüßen würde, wenn eine Härtefallkommission eingerichtet wird. In der Drucksache führt sowohl der Senat aus – und das ist auch aus der Bürgerschaft bekannt –, dass alle Fraktionen die Einrichtung einer Härtefallkommission wünschen, sodass ich, denke ich, grundsätzlich einen Konsens unterstellen kann.
Es bestanden vormals Meinungsunterschiede darüber, welche Weisungskompetenz diese Härtefallkommission haben soll, ob sie Weisungen an den Senat heranträgt oder aber lediglich Ersuchen. In dieser Frage gab es Differenzen, aber ich unterstelle, dass auch diese Differenzen inzwischen ausgeräumt sind.
Frau Özoguz und auch Frau Güclü führten in der Debatte am 19. Januar aus, dass der Personenkreis, welcher von der Tätigkeit dieser neuen Härtefallkommission berührt wird, ein ganz besonderer Personenkreis ist, der einer entsprechenden, ganz besonderen Würdigung bedarf und dem stimme ich zu.
Für die dargelegten Aspekte kann nach meiner Meinung grundsätzliches Einvernehmen erzielt werden und ich denke, auch in der Sache, in der Definition eines Härtefalles, sind die Fraktionen nicht so weit auseinander. Das ist jedenfalls meine stille Hoffnung. Damit endet dann allerdings auch die fraktionsübergreifende Einvernehmlichkeit, denn im Hinblick auf die Zusammensetzung der Härtefallkommission und wann ein Votum zustande kommt, darüber gehen die Meinungen auseinander. Soll es sich um ein parlamentarisches Gremium handeln oder eher um ein Gremium, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern so genannter gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammensetzt? Soll es sich um ein kleines Gremium handeln oder eher um ein Gremium von bis zu einem Dutzend Personen? Soll die Entscheidung der Härtefallkommission durch ein Mehrheitsvotum zustande kommen oder durch ein einstimmiges Votum?
Der Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat sich sowohl im Rahmen seiner Beratungen als auch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am 28. Februar dieses Jahres intensiv mit diesem Thema auseinander gesetzt. Insbesondere im Rahmen der öffentlichen Anhörung wurde uns durch die Vertreterinnen und Vertreter dieser so genannten gesellschaftlichen Gruppen dargelegt, weshalb es ihres Erachtens unabdingbar sei, dass sie in dieser Härtefallkommission vertreten seien. Woraus sich dieser Anspruch ableitet, wurde uns allerdings nicht dargelegt.
Soziale Gruppen und Initiativen, Institutionen, Vereine mögen sinnvoll und nützlich sein – das ziehe ich absolut nicht in Zweifel –, sie können mit Sicherheit durch ihren Rat und durch ihre Vorschläge Sachverhalte aufklären, signifikante Aspekte herausstellen, sodass man zu einer einzelfallbezogenen Entscheidung gelangt. Das ist völlig richtig. Aber es erschließt sich mir nicht, woraus sich ableitet, dass diese Vertreterinnen und Vertreter eine Entscheidung fällen können. Ein demokratisches Mandat haben Sie nicht. Es gibt unzählige Organisationen, die
sich für alle möglichen Interessen einsetzen. Der Bund der Steuerzahler setzt sich für niedrige Steuern ein, der VdK setzt sich für höhere Renten ein und die Agrarlobby setzt sich für ihre Landwirtschaftssubventionen ein. Das ist gar keine Frage. Aber eine Entscheidungskompetenz haben Sie dadurch beim besten Willen nicht und dementsprechend bleiben die Vertreterinnen und Vertreter dieser so genannten gesellschaftlichen Gruppen im Entscheidungsprozess dort, wo sie auch bislang sind, sie bleiben draußen.
Wer hat nun ein Mandat? Wir hatten schon vormals eine Debatte und dort habe ich ausgeführt, dass ich der Auffassung bin, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen ein Mandat hierfür haben und berufen sind, die Mitglieder der Härtefallkommission zu stellen.
Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft sind vom Wähler demokratisch legitimiert, sie sind unabhängig in ihrer Aufgabenwahrnehmung, sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und sie sind an keinerlei Weisungen gebunden. Das ist nach meiner Meinung eine Kompetenz, die in der Härtefallkommission erforderlich ist.
Das nunmehr vorliegende Gesetz stellt nach meiner Meinung eine gute Grundlage dar, um die Handlungsspielräume des Paragraphen 23a zu nutzen. Die Härtefallkommission wird eine kleine Kommission, die damit effizient, effektiv und vertauensvoll ihre Aufgaben wahrnehmen kann. Das Prinzip des einstimmigen Votums trägt nach meiner Meinung dazu bei, den partei- und fraktionsübergreifenden Charakter der Entscheidungen zu dokumentieren. Die Vorschaltung des Eingabenverfahrens stellt sicher, dass keine Doppelbefassung im Eingabenausschuss oder in der Härtefallkommission erfolgt und dementsprechend ist eine einzelfallbezogene und beschleunigte Aufgabenwahrnehmung sichergestellt.
Darüber hinaus sollte meines Erachtens auch klar sein, dass das Härtefallverfahren die Ausnahme von der Regel und mit Sicherheit keine politische Allzweckwaffe darstellt, um den Willen des Gesetzgebers auszuhöhlen.
Im Hinblick auf die Zusammensetzung der Härtefallkommission wird es dementsprechend, Bezug nehmend auf die weiteren vorliegenden Anträge, keinerlei Kompromisse der CDU-Fraktion geben. Für die CDU-Fraktion kann ich feststellen, dass wir vom Wähler ein Mandat erhalten haben, wir uns des Wählerauftrages bewusst sind, auch der übertragenen Verantwortung, und gewillt sind, auch diese Verantwortung im Rahmen der Härtefallkommission wahrzunehmen.
Ich kann an die Opposition nur appellieren, auch wenn Sie diesen Gesetzesentwurf nicht unterstützt, sich ebenfalls der Aufgabe und der Verantwortung zu stellen. Die CDU-Fraktion ist zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit bereit. Dementsprechend bitte ich Sie um Unterstützung für den Antrag der CDU-Fraktion und den vorliegenden Gesetzesentwurf. – Ich danke Ihnen.