Dazu brauchen wir fachlichen, externen Sachverstand. Das hat mit einem demokratischen Mandat an dieser Stelle nicht viel zu tun.
Deswegen frage ich Sie noch einmal: Was wollen Sie eigentlich mit der Härtefallkommission? Meine Interpretation ist – hier können Sie wieder sagen: Da scheiden sich die Geister –, dass Sie lediglich der Behörde zur Hilfe kommen wollen, denn uns wird inzwischen immer klarer, dass es sehr viele Fälle gibt, wo die Behörde trotz Ermessensspielraumes nicht entscheiden mag oder nicht
entscheiden will. Eine Härtefallkommission wäre dann das Feigenblatt, um eine Entscheidung zu begründen.
Ich muss Ihnen ganz deutlich sagen, dass ich mich auf diese Art und Weise nicht für Entscheidungen instrumentalisieren lassen, die innerhalb der Behörde nicht gefällt werden wollen oder können. Diese intransparente Art und Weise, ohne jegliche fachliche, sachliche Unterstützung von außen, können wir nicht mittragen, da eine Entscheidung durch das Vetorecht der CDU im Grunde schon vorgegeben ist. Um es einmal ganz klar zu sagen:
Wir werden Fälle in die Härtefallkommission bekommen, bei denen immer – ich sage immer – von vornherein klar ist, ob die CDU ihr Vetorecht wahrnehmen wird oder nicht. Ich wette mit Ihnen, dass es keinen Fall geben wird,
wo nicht von vornherein der CDU die Linie des Senats bekannt ist und auch von ihr in den Härtefallkommission hineingetragen wird. Dann liegen die Entscheidungen auf der Hand. Wir setzen uns zwar zusammen, reden lange, streiten uns oder wir versuchen, einen Konsens herzustellen und so weiter, aber Sie werden immer nur zustimmen, wenn Sie dies schon vorab mit dem Senat abgestimmt haben.
Das befürchte ich, aber das wird sich herausstellen. Wir werden sehen, wie die Arbeit vonstatten geht.
Selbstverständlich werden wir die Arbeit nicht grundsätzlich verweigern. Doch wir werden uns – daran werden Sie sich gewöhnen müssen – immer wieder hier im Plenum und auch an anderer Stelle mit der Arbeit dieser Härtfallkommission sehr selbstkritisch auseinander setzen und mit dem Appell in die Öffentlichkeit gehen, uns dabei kritisch zu begleiten. Wir werden die CDU mit in diese Verpflichtung hineinnehmen. Hamburg wird leider das einzige Bundesland sein, das erstens das Vetorecht der Mehrheit des Parlaments und zweitens keinerlei Öffnung in die Gesellschaft hat.
Ich sage Ihnen: Dieser Topf ist viel zu voll und viel zu groß für uns. Wir Abgeordneten verheben uns mit der Überprüfung humanitärer und persönlicher Gründe. Das ist nicht unsere Aufgabe. Dafür gibt es Fachleute, wie zum Beispiel die sozialen Gruppen, die Sie für sinnvoll und nützlich halten, ihnen aber jede Entscheidungskompetenz absprechen.
Das sind die Menschen, die sich jahrelang mit den Situationen in anderen Ländern beschäftigen. Das sind die Gruppen, die medizinische Probleme beurteilen können. Das sind auch die, die das entscheiden sollten, denn die rechtlichen Aspekte, für die man das parlamentarische Mandat braucht, sind dann schon längst angesprochen und ausdiskutiert. Diese Härtefallkommission ist genau dazu da, um die Gesellschaft mit in diese Entscheidung einzubeziehen. Genau das verweigern Sie.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bayern hat noch keine Härtefallkommission, weil sich – um das einmal zu betonen – die Kirchen noch nicht einig sind.
Herr Kienscherf, um das einmal ganz klar zu sagen: Wir haben hier keine Orientierungsorgien hinter uns und haben uns auch nicht an Hessen, sondern an Hamburg orientiert. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt: Zu sagen, dass eine demokratisch bestimmte Kommission nicht unabhängig sei, ist schon frech. Das behaupte ich einmal. Das kann doch wohl nicht sein.
Frau Möller, zu Ihrer Frage, was wir mit einer Härtefallkommission wollen, eine ganz einfache Antwort: Härtefälle lösen, ganz einfach. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist der Punkt.
Was daran perfide sein soll, kann ich – das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen – nicht nachvollziehen. Ich betone ausdrücklich, dass der Senat das Vorhaben begrüßt, auch in Hamburg eine Härtefallkommission einzusetzen.
Nicht der Senat setzt sie ein, sondern das Parlament. Mit der Einrichtung der Härtefallkommission verbinden der Senat und ich ganz persönlich die Erwartung, dass Aufenthaltserlaubnisse künftig auch in Härtefällen erteilt werden können, für die das Aufenthaltsrecht bisher keine Lösungsmöglichkeit vorgesehen hat. Das ist doch der entscheidende Punkt.
Das gilt beispielsweise für Fälle, bei denen der Eingabenausschuss und die Bürgerschaft die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis empfohlen haben, der Senat aber wegen der Rechtslage dem nicht folgen konnte. Das wissen Sie doch ganz genau, Frau Möller. Wir konnten nicht folgen, weil die Rechtslage ist wie sie ist. Bisher durften ausreisepflichtigen Ausländern oftmals selbst dann keine Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden, wenn dies eine außergewöhnliche Härte bedeutete. Das haben Sie, der Senat und die Ausländerbehörde festgestellt. Wir konnten über bestimmte Hürden nicht springen. Das ist der entscheidende Punkt. Wir wollen diesen Menschen helfen.
Der Senat unterstützt ausdrücklich den Ansatz aus dem bürgerschaftlichen Ersuchen, das künftige Härtefallverfahren eng mit dem Eingabeverfahren zu verzahnen. Dadurch werden nun einmal unnötige doppelte Verfahren und Verzögerungen vermieden, auch wenn Sie das vorhin lächerlich gemacht haben. Das ist faktisch aber so.
Wir nutzen durch diese Verzahnung schlicht und einfach Synergieeffekte, um durch die Empfehlungen der Härtefallkommission an den Senat schneller Entscheidungen für die Menschen zu erreichen.
Eingaben betreffen häufig – genau wie Härtefallverfahren – die Ausreisepflicht von Ausländern. Eine enge Abstimmung zwischen Härtefall und Eingabeverfahren erleichtert eine einheitliche Entscheidungspraxis. Der Koordinierungsaufwand wird damit auch geringer und die bereits vorhandene Fachkompetenz wird genutzt und beispielsweise in der Geschäftsstelle des Eingabenausschusses gebündelt. Schließlich – das ist auch ein ganz wichtiger Punkt – wird die verfassungsrechtlich garantierte Aufgabenstellung des Eingabenausschusses gewahrt.
Ich möchte es an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Durch die Verzahnung des Härtefallverfahrens mit dem Eingabeverfahren wird die Position der Hamburgischen Bürgerschaft gestärkt. Eine Härtefallkommission aus – wie in einigen Ländern vorgesehen – Kommissionen der Landesregierung führt hingegen zu einer Entmachtung des Petitions- oder des Eingabenausschusses.
Durch das Einstimmigkeitsprinzip ist außerdem sichergestellt, dass diese Ersuchen auf einem umfassenden politischen Konsens basieren und damit auf einer starken demokratischen Legitimation beruhen.
Frau Möller, nicht die Mehrheitsfraktion hat hier ein Vetorecht, sondern jede hier vertretene Fraktion hat es. Das muss man auch einmal klarstellen, dass wissen Sie ganz genau. Es geht hier nicht um Mehrheiten, sondern darum, Härtefälle menschlich und human zu entscheiden.
Über diese Form der parlamentarischen Legitimation verfügen zum Beispiel Flüchtlingsorganisationen oder sonstige Einrichtungen, deren Beteiligung teilweise von Ihnen gefordert wird, eben nicht. Härtefallersuchen werden so nicht zum Spielball widerstreitender Interessen. Die geringe Anzahl der Mitglieder erleichtert außerdem auch einstimmige Entscheidungen.
Lassen Sie mich darüber hinaus noch zwei Aspekte hervorheben, zumal sie zurzeit etwas breiter öffentlich diskutiert und auch von Herrn Kienscherf bereits angesprochen wurden.
Es geht dabei um die Frage, wer aus guten Gründen in unserem Land bleiben darf und wer nicht. Entgegen manchen Äußerungen, die leider nicht aus sachlichen, sondern aus ideologischen Gründen gemacht werden, möchte ich zur Sache betonen: Jeder Ausländer, der einen Aufenthalts- oder Asylgrund hat, darf auch bei uns bleiben.
Dass dieser Senat das Zuwanderungs- und Aufenthaltsrecht bei humanitären Fällen großzügig auslegt, beweisen beispielsweise die Stichworte "Kinderbleiberecht" und "Härtefallkommission".
Gerade Deutschland ist im internationalen Vergleich ein flüchtlingsfreundliches Land, das bei Krisen in dieser Welt immer bereit stand und immer bereit stehen wird zu helfen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die mehr als 12 000 Bosnier, die Hamburg aufgenommen hatte. Ich
sage aber auch ganz deutlich: Wenn der Grund für diesen Aufenthalt weggefallen ist, dann müssen die Menschen auch wieder in ihre Heimat zurückkehren. Dort werden sie nämlich gebraucht.