Protokoll der Sitzung vom 27.04.2005

haben Sie erhalten. Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.

Wer stimmt dem Überweisungsbegehren unter B zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 4, Drucksache 18/1729, Große Anfrage der GAL-Fraktion: Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission über Dienstleistungen im Binnenmarkt.

[Große Anfrage der Fraktion der GAL: Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission über Dienstleistungen im Binnenmarkt – Drucksache 18/1729 –]

Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Europaausschuss überweisen. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.

Dann stelle ich fest, dass die Bürgerschaft die Große Anfrage, Drucksache 18/1729, ohne Besprechung zur Kenntnis genommen wird.

Tagesordnungspunkt 6, Drucksache 18/1903, Große Anfrage der GAL-Fraktion zum Thema: Der Stellenplan der Schulbehörde.

[Große Anfrage der Fraktion der GAL: Der Stellenplan der Schulbehörde – Drucksache 18/1903 –]

Wir hierzu eine Besprechung beantragt?

(Zurufe von der SPD und der GAL: Ja!)

Das ist der Fall. Dann wird die Besprechung für die nächste Sitzung vorgesehen.

Tagesordnungspunkt 17, Drucksache 18/2003, Bericht des Verfassungsausschusses zum Thema: Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes.

[Bericht des Verfassungsausschusses über die Drucksache 18/1524: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 10./11. November 2004 – Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes (Drucksache 18/1101) – Drucksache 18/2003 – ]

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid hat die Bürgerschaft bereits in ihrer Sitzung vom 14. April 2005 in erster Lesung beschlossen.

Heute liegt Ihnen als Drucksache 18/2159 ein gemeinsamer Antrag der Fraktion der SPD und der GAL vor.

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Siehe Anlage 1 Seite 1564.

[Antrag der Fraktionen der SPD und der GAL: Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes – Drucksache 18/2159 –]

Mir ist mitgeteilt worden, dass nunmehr aus den Reihen der SPD-Fraktion gemäß Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Der Abgeordnete Dr. Dressel hat es.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sind also jetzt wild entschlossen, heute den letzten Sargnagel in eine funktionierende direkte Demokratie in dieser Stadt hineinzuhauen.

(Oh-Rufe bei der CDU)

Das ist noch einmal eine Erwähnung an dieser Stelle wert.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Vor allem, dass Sie nicht den Mut haben, das Volk selbst darüber entscheiden zu lassen, wie es zukünftig abstimmen will, das ist nur noch feige. Das muss an dieser Stelle auch noch einmal gesagt werden.

(Beifall bei der SPD und der GAL – Wolfgang Beuß CDU: Das haben Sie alles letztes Mal schon gesagt! Wie lange sollen wir das noch hören?)

Immerhin haben wir an dieser Stelle einen Trost: Das Volk kann Sie dazu zwingen und es wird Sie dazu zwingen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Eines muss auch noch mal gesagt werden, und zwar bezogen auf die letzte Bürgerschaftssitzung. Es war ziemlich unerträglich, in welcher Art und Weise Sie auch hier versucht haben zu argumentieren, auch bestimmte Argumente von mehr Demokratie zu dem Thema Amtseintragung für sich instrumentalisiert haben. Auch das kann nicht unwidersprochen stehen bleiben, denn – darüber haben wir letztes Mal intensiv diskutiert – es nützt nichts, über diese Amtseintragung zu reden, so lange man nicht auch über die Eintragungsfrist redet. Wenn man einmal genau hinguckt, liegt die Amtseintragung – man höre und staune – in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Berlin bei acht Wochen, in Brandenburg bei vier Monaten, in Schleswig-Holstein bei sechs Monaten und in Niedersachsen sogar bei zwölf Monaten.

(Rolf Harlinghausen CDU: Sagen Sie doch mal etwas zu den Quoren!)

Ja, die Quoren spielen an der Stelle überhaupt keine Rolle. Wenn Sie das Verfahren der Amtseintragung da miteinander vergleichen, dann geht es logischerweise um die Frage, wo man sich eintragen kann und an der Stelle, wie lange.

(Rolf Harlinghausen CDU: Nur, wo es passt!)

Sie wollen an der Stelle nur noch drei Wochen und das haben Sie letztes Mal nicht gesagt. Sie haben an der Stelle einfach falsch gespielt und das muss Ihnen hier noch einmal ins Stammbuch geschrieben werden.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Noch eine weitere Sache gehört zur Wahrheit dazu. In den anderen Bundesländern geht der Trend zu mehr

direkter Demokratie. Dort heißt es, mehr Demokratie wagen. Sie in Hamburg kehren das um. Bei Ihnen heißt es, weniger Demokratie wagen und das kann für diese Stadt nicht das Richtige sein.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Doch eines übersehen Sie und damit komme ich zu unserem Ergänzungspetitum. Wieder einmal operieren Sie im verfassungsrechtlichen Graubereich, obwohl mittlerweile drei Volksinitiativen einen gesicherten Rechtsstatus nach diesem Gesetz erlangt haben. Sie haben hier auf jeglichen Vertrauensschutz für diese Initiativen verzichtet. Sie haben nicht nur darauf verzichtet, Sie haben natürlich bewusst und billigend in Kauf genommen, dass diese Initiativen es sehr schwer haben werden, die nächsten Stufen zu erreichen. Sie haben diesen Initiativen in die Knie getreten. Das ist nicht nur unfair, das ist verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Sie müssen Übergangsregelungen und Vertrauensschutzbestimmungen schaffen. Das haben Sie bisher nicht vorgelegt. Wir haben dazu heute noch einen Entwurf für die zweite Lesung eingebracht. Eine solche Vertrauensschutzbestimmung verlangt auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das sollten Sie an der Stelle noch einmal mitbekommen. Deshalb ist unsere Aufforderung heute – wir werden Sie in der Sache nicht mehr umstimmen können, was das Gesetz insgesamt angeht, das wissen wir auch –:

(Klaus-Peter Hesse CDU: Richtig!)

Seien Sie wenigstens so anständig und beschließen Sie unser Ergänzungspetitum, denn auch Ihnen kann an ständig neuer Munition für ein Verfassungsgerichtsverfahren nicht gelegen sein. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Dr. Jäger.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dressel, das waren die altbekannten Vorwürfe, nur dieses Mal schärfer vorgetragen als seinerzeit von Herrn Petersen. Zugegeben, gut gemacht, aber wieder nur laut gebrüllt und in der Sache nichts Neues.

(Beifall bei der CDU und bei Michael Neumann SPD – Dr. Willfried Maier GAL: Sie haben auch noch nicht mal Gründe für Ihre Änderung gefun- den!)

Sie gehen mit Ihrem Änderungsantrag wieder von der falschen Annahme aus, dass der Gesetzentwurf die Volksgesetzgebung faktisch unmöglich macht oder abschafft. Dieser Vorwurf ist falsch.

(Beifall bei der CDU)

Ein weiterer Punkt ist und auch das habe ich in der Debatte beim letzten Mal erwähnt: Sie führen die Verfassung immer nur dann an, wenn es Ihnen passt, aber dazu will ich hier nichts wiederholen.

(Michael Neumann SPD: Sie gar nicht!)

Selbstverständlich, Herr Neumann, führen wir sie dort an, wo sie hingehört, und zwar an allen Stellen.