Protokoll der Sitzung vom 27.04.2005

Wir schaffen hier insgesamt eine vernünftige und effiziente Regelung, die auch in Zukunft eine lebendige Volksgesetzgebung möglich macht. Daher besteht kein Bedarf für eine Übergangsregel. Wir werden Ihren Zusatzantrag daher hier ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Michael Neumann SPD: Das ist aber eine Überraschung!)

Das Wort erhält der Abgeordnete Müller.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Jäger, unterschiedlicher Meinung zu sein in diesem Hause ist eine Sache, aber die Spielregeln für ein anderes Verfassungsorgan zu ändern, das gleichberechtigt neben der Bürgerschaft steht, ist eine andere.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Wir haben daher den Vertrauensschutz hier und heute noch einmal als Ergänzung angemeldet, weil wir auch gemerkt haben, dass Sie im gesamten Verfahren beratungsresistent waren und dass Sie sich bis zum Schluss keine Gedanken gemacht haben, was eigentlich mit den Volksinitiativen passiert, die jetzt laufen.

Es geht nicht nur um die Volksinitiativen gegen Ihre Politik, sondern es gibt jetzt auch noch eine Volksinitiative, die gerade vor dem Hamburger Verfassungsgericht gewonnen hat, nämlich auf Durchführung des Volksbegehrens. Was ist mit dieser Initiative? Sie ist mit ganz anderen Bedingungen gestartet und diese ändern Sie hier heute.

Das Volksbegehren "Bildung ist keine Ware" liegt noch vor dem Verfassungsgericht. Auch hier ist die Frage, ob es zum Volksentscheid kommt, wobei man ganz deutlich sagen kann, dass man hierbei mit ganz anderen Bedingungen gestartet ist.

Ich finde es nicht nur unfair, dass diese Bürgerschaft mit Ihren Stimmen mehrheitlich beschließt, sondern ich meine auch, dass es nicht möglich sein darf, dass wir hier als Bürgerschaft dem Volk als anderem Verfassungsorgan ein Schnippchen schlagen wollen, weil wir schneller sind, und einfach die Spielregeln während des Spiels ändern und sagen: Jetzt machen wir das einmal anders.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Hinzu kommt, dass die Volksinitiativen und auch das Volksbegehren bereits den Status eines Verfassungsorgans erreicht haben. Hier gilt der Grundsatz der Organtreue, was eigentlich in jedem Parlament anerkannt ist.

Dieser Grundsatz bedeutet – vielleicht muss man das einigen Abgeordneten hier noch einmal klar machen –, dass sich die Staatsorgane zueinander verantwortlich und gewissenhaft verhalten, frei von Zeitnot und Druck. Nur hier ist heute das Gegenteil der Fall.

Sie missachten das Volk als Verfassungsorgan und ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich mich für Ihr Verhalten schäme, weil das

(Oh-Rufe bei der CDU)

Ansehen dieses Parlaments draußen in der Bevölkerung beschädigt wird.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Dr. Steffen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Reinert und sehr geehrter Herr Jäger, Sie haben in den letzten Debatten immer wieder den Vergleich mit anderen Bundesländern bemüht.

In den letzten Debatten stand für uns im Vordergrund, abzuwarten, was in Hamburg geschieht und wie direkte Demokratie in Hamburg funktioniert. Aber trotzdem haben wir tatsächlich auch noch einmal in die Zahlen geschaut, wie es in den anderen Bundesländern aussieht. Dazu möchte ich Ihnen zum Thema Amtseintragung ein paar Zahlen nennen.

(Bernd Reinert CDU: Die haben wir doch schon gehört!)

Wenn man sich diese Zahlen genau ansieht, kann man sagen, dass die Amtseintragung beim Volksbegehren in fast allen Fällen der Todesstoß für die direkte Demokratie ist.

(Wolfgang Beuß CDU: Was wollen Sie denn damit sagen?)

Das werde ich Ihnen erklären.

Wir haben in Hamburg elf Volksinitiativen gehabt. Davon sind vier zum Stand des Volksentscheids gekommen. Das sind immerhin 36 Prozent und das ist der Level, von dem aus wir starten und vergleichen können.

Wenn man sich alle Bundesländer ansieht, die eine Amtseintragung haben, dann werden gerade einmal 9,8 Prozent der Volksinitiativen am Ende zu Volksentscheiden, also eine deutliche Verringerung.

Diese Zahl wäre bei weitem nicht so gut, wenn es nicht die eine rühmlich Ausnahme gäbe, auf die Sie sich berufen. Sie führen immer an, dass es in Bayern eine lebendige und direkte Demokratie gibt. Das sei doch eigentlich das Beispiel, wo man mit solchen Verfahrensregelungen sehr wohl zu Rande kommt.

(Bernd Reinert CDU: So stand es in der "taz"!)

Man muss auch zugeben, dass Bayern unter diesen Bundesländern tatsächlich das herausragende Beispiel ist. Aber Bayern hat auch eine andere politische Situation, nämlich eine absolute Mehrheit, die fast nicht einnehmbar für politische Gegner ist.

(Beifall bei der CDU)

Das schlägt sich natürlich in der Volksdemokratie nieder. In Hamburg haben wir aber eine andere Situation.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ich hoffe, so verblendet sind selbst Sie nicht. Aber selbst Bayern – wenn wir das Hamburger Niveau von 36 Prozent zugrunde legen – schafft es gerade einmal 14 Prozent der Volksinitiativen zum Stand eines Volksentscheides. Das sind nur 4 Prozent mehr als der Schnitt aller Bundesländer. Es lässt sich also durchweg sagen, dass überall die Amtseintragung ein ganz sicheres Mittel ist, um die direkte Demokratie abzuwürgen.

Es gibt natürlich auch das negative Beispiel, der absolute Ausreißer nach unten, und das ist Brandenburg. Brandenburg hat seit der Einführung der direkten Demokratie

tatsächlich 20 Volksinitiativen gestartet und keine davon ist zustande gekommen. Das ist auch ein Beispiel für ein Bundesland, wo es, vergleichbar mit Hamburg, sehr niedrige Quoren gibt. Dort ist tatsächlich die direkte Demokratie von Anfang an wirksam verhindert worden.

Herr Reinert, Herr Jäger, Sie hatten in den letzten Debatten und auch heute wieder die Sorge geäußert, dass wir die Argumente so oft wiederholen werden, bis sie uns aus den Ohren herauskommen.

(Wolfgang Beuß CDU: Ja, ist so!)

Ich verspreche Ihnen, hier wird lange noch nicht Schluss sein. Wir werden aufgrund der Volksinitiativen, die zustande gekommen sind, noch lange Gelegenheit haben, hier wieder Debatten zu führen. Es darf auch gar nicht oft genug wiederholt werden: Ihre Pläne sind ein Anschlag auf die lebendige Demokratie in Hamburg.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Zunächst zum Antrag der Fraktion der SPD und der GAL. Das ist die Drucksache 18/2159. Wer möchte diesen annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen dann zur Abstimmung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in zweiter Lesung.

Die GAL-Fraktion hat gemäß Paragraph 36 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung beantragt. Frau Thomas und Frau Martens werden Sie daher gleich in alphabetischer Reihenfolge aufrufen.

Wenn Sie das Vierte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in zweiter Lesung beschließen möchten, antworten Sie bitte – und zwar laut und deutlich – mit "Ja", wenn Sie es ablehnen wollen mit "Nein" und wenn Sie sich enthalten wollen, antworten Sie bitte mit "Enthaltung". Ich darf nun Frau Thomas bitten, mit dem Namensaufruf beginnen zu wollen.

(Der Namensaufruf wird vorgenommen.)

Sind alle aufgerufen worden? – Das ist der Fall. Ich erkläre die Abstimmung für geschlossen.

Meine Damen und Herren, das Abstimmungsergebnis wird nun kurzfristig ausgezählt und Ihnen gleich mitgeteilt.

(Bernd Reinert CDU: Gibt es schon Hochrechnun- gen?)

Meine Damen und Herren, das Ergebnis gebe ich Ihnen jetzt wie folgt bekannt: Ja-Stimmen 60, Nein-Stimmen 54, Enthaltung keine. Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen worden.

Jetzt kommen wir zum Aufmerksamkeitstest des Abends. Ich rufe noch einmal auf den Tagesordnungspunkt 16, Berichte des Eingabenausschusses, und zwar den Bericht 18/2066.