Protokoll der Sitzung vom 27.04.2005

Einen kleinen Moment, Herr Abgeordneter. Ich bitte Sie hiermit um mehr Ruhe. Vielen Dank.

… und den Visa-Untersuchungsausschuss etwas in den Hintergrund getreten. Ich glaube, es ist notwendig, dass wir uns alle noch einmal erinnern, weshalb wir heute hier überhaupt über das Thema Schulzwang sprechen und wie es dazu gekommen ist.

Wir sprechen hier nicht über einen Einzelfall, in dem Eltern ihr Kind schwer misshandeln. Etwa hundert Kinder werden in Deutschland pro Jahr zu Tode misshandelt. Eine erhebliche Dunkelziffer ist noch hinzuzurechnen. Fast alle getöteten Kinder werden in der eigenen Familie umgebracht. Fremde Kindermörder machen nur fünf Prozent aus. Im Jahr 2003 wurden in Deutschland 4168 Fälle von Misshandlung und Vernachlässigung polizeilich bekannt. Ich denke, diese Zahlen zeigen, wie erforderlich es ist, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um adäquat auf solche Fälle reagieren zu können.

Bei den jetzt veranlassten Maßnahmen und bei unserer Gesetzesinitiative geht es darum, das Netz enger zu knüpfen. In unserem freiheitlichen Rechtsstaat, der auch das Prinzip der Selbstverantwortung in starkem Maße hochhält, kann eine lückenlose Überwachung natürlich nicht stattfinden. Das muss uns allen bewusst sein. Der

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Ergebnisse siehe Seite 1525 C.

Staat muss jedoch seine Möglichkeiten ausnutzen und sein Eingriffsinstrumentarium verbessern, um solche Situationen zu bewältigen.

Wenn es um das Kindeswohl geht, wollen wir keinen Nachtwächterstaat, sondern einen Staat, der sich zu den Kindern hinwendet und den Eltern hilft. Ich wiederhole: Wir wollen keinen Nachtwächterstaat in diesem Punkt. Insofern kann ich mich dem leidenschaftlichen Plädoyer von Renate Schneider, die am Freitag den Hamburger Bürgerpreis für ihr Projekt "Kinder helfen Kindern" erhalten hat, nur anschließen. Meinen Glückwunsch an dieser Stelle noch einmal für Renate Schneider. Ich glaube, ich spreche zumindest in diesem Punkt für das ganze Haus.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie uns an dieser Stelle einen konzentrierten Blick auf die neuen Regelungen zur Schulpflicht werfen. Falls es zukünftig zu der Situation kommt, dass erheblich gegen die Schulpflicht verstoßen wird, wird die Verwaltung das Recht und die Pflicht haben, Zwangsmittel einzusetzen. Adressat der staatlichen Bemühungen zur Erfüllung der Schulpflicht sind vorrangig die Sorgeberechtigten. Hier geht es also vor allem um Maßnahmen und Pflichten, die die Eltern betreffen.

Die Zwangsmittel erschöpfen sich natürlich nicht in der Verhängung von Bußgeldern. In Einzelfällen wird es im Sinne einer ultima ratio auch dazu kommen, dass Kinder zwangsweise in der Schule vorgeführt werden müssen. Dieses kann auch gegen den Willen der Eltern geschehen. Dieses kann auch dadurch geschehen, dass sich Vollziehungsbeamte Zutritt zur Wohnung verschaffen. Das war in der Vergangenheit in dieser Form noch nicht möglich.

Die Anordnung hat durch eine Person zu erfolgen, die die Befähigung zum Richteramt besitzt. Bei der zwangsweisen Vollziehung ist im Gesetz vorgesehen, dass ein Pädagoge anwesend sein muss, sodass hier auch sichergestellt ist, dass bei dieser sehr einschneidenden Maßnahme eine Betreuung durch eine Person erfolgen kann, die die nötige fachliche Kompetenz aufweist.

Ich möchte an dieser Stelle auch von den Erfolgen des Schulzwanges in anderen Bundesländern berichten. Es ist durchaus nicht so, dass es Schulzwang nur in Hamburg geben soll. In vielen anderen Bundesländern gibt es im Schulgesetz Schulzwang, zum Beispiel in SchleswigHolstein, in Hessen, im Saarland, Nordrhein-Westfalen, auch in Bayern. Die Liste ließe sich noch verlängern.

(Doris Mandel SPD: Gibt es dort keine Kinder, die umgekommen sind?)

Wir sprechen hier über Maßnahmen, die erforderlich sind. Wir müssen erst einmal das Instrumentarium schaffen, um solche Fälle zukünftig zu vermeiden. Die Deutsche Kinderhilfe zum Beispiel begrüßt derartige Gesetzesinitiativen. Ich glaube, das ist eine Institution, die sich auch ganz gut mit diesem Thema auskennt.

Es geht aber nicht nur darum, solche Tragödien wie den Fall Jessica zu bewältigen. In Einzelfällen kann es auch so sein, dass gegen notorische Schulschwänzer vorgegangen wird. Ich denke, auch das ist ein Punkt, den man hier erwähnen muss. In Bayern hat der Schulzwang auch dazu geführt, dass die Zahl der Schulschwänzer deutlich verringert wurde. Einen solchen Erfolg wünsche ich mir auch für Hamburg.

(Beifall bei der CDU)

Für besonders wichtig halte ich die Bestimmung, nach der auch die Teilnahme am Vorstellungsverfahren Viereinhalbjähriger zur Schulpflicht gehört.

(Barbara Ahrons CDU: Ja, genau!)

So verlegen wir den Erkenntnishorizont weiter nach vorn. In unserer Diskussion im Schulausschuss – Frau Goetsch, ich spreche Sie speziell an – bestand Einvernehmen darüber, dass es notwendig ist, einen möglichst frühen Zeitpunkt zu finden, an dem man Erkenntnisse über die Kinder gewinnen kann. Sicherlich ist es notwendig, sich auch Maßnahmen zu überlegen, die schon vor dem Verfahren der Vorstellung Viereinhalbjähriger liegen. Heute wollen wir aber erst einmal die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch beschließen.

Die Mühlen des Gesetzgebers mahlen oft langsam. In diesem Fall hat die Behörde für Bildung und Sport aber sehr schnell einen Gesetzentwurf mit den notwendigen Veränderungen vorgelegt. Dieser ist auch nicht, wie von Frau Fiedler im Schulausschuss bemerkt, mit heißer Nadel gestrickt, sondern, so bin ich der Meinung, die vorgeschlagenen Maßnahmen sind absolut sinnvoll und erforderlich.

Ich kommen jetzt zurück an den Anfang meines Vortrages. Die vorliegenden, furchtbaren Zahlen über Kindesmisshandlung und -vernachlässigung machen schnelles Handeln erforderlich. Schnelligkeit ist bei diesem Thema eine Tugend. Ich würde mich deshalb über ein einstimmiges Votum der Bürgerschaft heute freuen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält die Abgeordnete Ernst.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD-Fraktion wird dem vorgelegten Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes und zur Einführung eines Schulzwanges zustimmen. Uns liegt daran, dass die Schulbehörde auch dieses Instrument an die Hand erhält, ohne die Einschaltung anderer Behördendienststellen aufsuchen und versuchen zu können, die Schulpflicht durchzusetzen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Wir möchten, dass nichts unversucht bleibt, und wir möchten, dass alles getan wird, damit die Vernachlässigung von Kindern nicht lange unbemerkt bleibt.

Herr Lemke, machen Sie sich aber nichts vor: Dieses Instrument allein wird niemals ausreichen, weil es spät greift und weil es auch nicht weit genug reichen kann. Ich möchte zur Diskussion der letzten Wochen sagen, auch zur Ausschussdebatte, auch nach Ihrem Beitrag, Herr Lemke: Es bleibt ein seltsamer Beigeschmack zurück. Sowohl die öffentlichen Äußerungen als auch die Erläuterungen im Schulausschuss waren nämlich falsch oder fragwürdig, die Sie zu diesem Thema vorgetragen haben. Sie haben immer wieder den Eindruck erweckt, dass auf Grundlage der bestehenden Gesetze die Schulpflicht in Deutschland nicht durchgesetzt werden könne. Sie haben das eben wieder getan. Das ist falsch. Sie haben im Ausschuss auf die Aufforderung, uns einen Fall zu nennen, wo Sie auf der Grundlage des bestehenden Schulgeset

zes die Schulpflicht nicht durchgesetzt sehen und wo Sie diesen neuen Paragraphen brauchen, keinen einzigen Fall nennen können.

Stattdessen war interessant, was Sie ausgeführt haben, Frau Senatorin Dinges-Dierig. Sie haben nämlich etwas allgemeine Angriffe gegen die Jugendämter formuliert und gesagt, diese fänden die Durchsetzung von Schulpflicht nicht so wichtig, weil sie das Kindeswohl nicht gefährdet sähen und deshalb könne man nicht tätig werden, weil die Jugendämter behaupteten, erst bei Kindeswohlgefährdung könne man tätig werden. Wir haben also im Ausschuss gelernt, dass die Behörde für Soziales und Familie mit der Senatorin Schnieber-Jastram und die Behörde für Schule und Sport mit der Senatorin DingesDierig nicht an einem Strang ziehen, wenn es darum geht, dass Kinder regelmäßig zur Schule gehen. Das ist schon an sich eine etwas verwunderliche Aussage, aber vor dem Hintergrund, dass uns allen doch bewusst ist, dass der Kampf gegen die Vernachlässigung von Kindern häufig daran scheitert, dass Behörden nicht koordiniert arbeiten, finde ich dieses Spiegelbild im Senat erbärmlich.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte noch ein weiteres Problem Ihrer Haltung nennen, wenn Sie den Eindruck erwecken, man könne die Schulpflicht nicht durchsetzen: Sie legitimieren nachträglich fehlerhaftes Verhalten, das es offenbar gegeben hat, und Sie setzen auch ein Signal für die Zukunft, dass man Gesetze nicht so ernst nehmen müsse. Dabei wissen wir alle, dass, wenn es darum geht, Schulpflicht durchzusetzen, nicht in erster Linie die Gesetzeslage entscheidend ist, sondern vor allem umgehend eine Reaktion an den Schulen erfolgen muss und dann ein entschlossenes und zielgerichtetes Handeln aller daran Beteiligten. Das ist die entscheidende Voraussetzung, um gegen Schulschwänzen vorzugehen, nicht so sehr die Gesetzeslage.

Ich möchte noch einmal an das erinnern, was wir nicht vergessen haben, als wir uns Ende der Neunzigerjahre mit dem Thema Jugendkriminalität befasst haben. Professor Pfeiffer hatte damals empirisch nachgewiesen, dass alle Jugendlichen, die kriminell geworden sind, irgendwann begonnen haben, die Schule zu schwänzen. Diese Jugendlichen sind befragt worden und von ihnen haben damals 50 Prozent gesagt, niemals habe die Schule auf ihr Schwänzen auch nur irgendwie reagiert. Das ist nämlich der entscheidende Punkt, an dem man unbedingt ansetzen muss.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Wer in der Stadt unterwegs ist – und das sind wir –, hört immer noch davon, dass Kinder tage- und wochenlang nicht zur Schule gehen und keine Reaktion erfolgt, dass die Eltern nicht informiert werden, dass nichts passiert.

Die Richtlinie, die wir damals in Kraft gesetzt haben, gehört überarbeitet. Ich glaube, das haben wir alle gemerkt, als wir sie gelesen haben. Aber es war auch vorgesehen, dass diese Richtlinie überarbeitet wird. Sie ist aber bisher nicht überprüft worden. Schulsenator Lange selbst hat damals mit großer Presseöffentlichkeit angekündigt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen und wie wichtig das sei. Das war 2003. Seitdem ist nichts passiert. Dadurch haben wir den Eindruck, dass die Entschlossenheit, das Thema Schulschwänzen ernst zu nehmen, in den letzten Jahren ein wenig nachgelassen hat. Ich wäre

froh, wenn das aufhören würde und das Augenmerk wieder stärker hierauf gelegt würde.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Die SPD-Fraktion will, dass es kein Schulschwänzen in Hamburg gibt, auf das nicht reagiert wird. In den meisten Fällen wird es ausreichen, wenn eine Lehrkraft, unterstützt durch Sozialarbeit, die Familie aufsucht, aber es wird nicht reichen. Es wird Fälle geben, wo die Gerichte entscheiden müssen, und es wird Fälle geben, wo die Polizei die Schulpflicht durchsetzen muss.

Inzwischen sind wir auch eines Besseren belehrt, denn es hat vor zehn Tagen ein Urteil in Hamburg gegeben. Dort sind die Eltern eines muslimischen Mädchens gezwungen worden, ihr Kind zur Schule zu bringen. Die Eltern wollten es nicht, weil sie nicht wollten, dass ihr Kind am Schwimmunterricht teilnimmt. Dieses Urteil kann uns doch nur allen Mut machen, weil es zeigt, dass auf der Grundlage der bestehenden Gesetze Gerichte bereit sind, so zu urteilen, dass die Schulpflicht durchgesetzt wird, auch wenn sonst unzweifelhaft das Wohl dieses Kindes gar nicht gefährdet war. Ich glaube, das sollte Ihnen Mut machen und Ihnen helfen, nicht so verzagt zu sein, sondern auch die bestehenden Gesetze zur Anwendung zu bringen.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Es kann uns allen doch nur um eines gehen: Kinder müssen vor Vernachlässigung geschützt werden. Die staatliche Hilfe muss effektiv eingesetzt werden. Dort, wo es Systeme organisierter Verantwortungslosigkeit gibt, müssen sie durchbrochen werden und geltendes Recht muss angewandt werden. Uns geht es darum, dass Hilfe die Kinder wirklich erreicht und dass man nicht nur den Eindruck von Aktivität erweckt. Ob Sie das wirklich meinen, wird die Zukunft zeigen. – Vielen Dank.

Das Wort bekommt die Abgeordnete Goetsch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieses Urteil vor zehn Tagen war schon interessant: dass es eben doch möglich ist, per Gericht die Schulpflicht durchzusetzen. Möglich scheint es also zu sein.

Ich will nun aber auf diese schrecklichen Ereignisse kommen. Da ist es natürlich wichtig, dass wir hinsehen, was genau zu tun ist. Ich glaube, es geht nicht nur um die Durchsetzung der Schulpflicht, sondern dass man das gesamte Kindeswohl im Auge haben muss, denn es geht nicht nur darum, ein Kind in der Schule zwangsvorzuführen, sondern es davor zu bewahren, dass es vernachlässigt wird, dass es von den Eltern gequält oder eingesperrt wird. Eigentlich gibt es dafür schon ganz klare Gesetze und Vorgaben. Nur, was wir erleben mussten, ist, dass die wirkungsvolle Umsetzung nicht gelungen ist. Das muss abgestellt werden. In einem entscheidenden Punkt hat die Schulbehörde auch sofort reagiert, sodass eine Lücke geschlossen wurde, nämlich dass es nicht im Ermessen des einzelnen Sozialarbeiters oder Sozialpädagogen steht, weiter zu intervenieren oder das Jugendamt zu benachrichtigen, sondern dass es ein Muss ist und man es nicht nur mit einem Bußgeld abtun kann. Das ist ein zentraler Punkt.

Man muss auch erwähnen, dass REBUS geschaffen wurde, sich um Kinder und Jugendliche zu kümmern, die im System sind, und dass es jetzt um Situationen geht, in denen man – da gebe ich Herrn Lemke Recht – die Kinder möglichst früh vor Schuleintritt erreichen muss, um Vernachlässigungen frühzeitig zu erkennen. Deshalb ist es wichtig, dass beim Eintritt in die Schule – Vorstellung, Viereinhalbjährigentest, spätestens bei der Einschulung – Unregelmäßigkeiten bemerkt werden. Wenn das Kind nicht kommt, muss REBUS sofort das Jugendamt einschalten, falls das Kind nicht erreicht wird. Dann ist diese Lücke geschlossen.

Das Jugendamt verfügt über die Möglichkeiten – da sind wir einer Meinung –, sich notfalls auch mit Polizeigewalt Zugang zu verschaffen. Das ist gar nicht die Frage. Es muss sich Zugang zum Kind verschafft werden, wenn es darum geht, dem Kindeswohl zu entsprechen, und es muss klar sein, wenn ein Jugendlicher nicht regelmäßig zur Schule kommt, welche Wege verbindlich eingeschlagen werden müssen. Aber im Mittelpunkt muss stehen, was da eigentlich zu Hause los ist. Das muss die zentrale Frage sein. Das ist der Punkt, zu dem wir als GALFraktion sagen, da greift das Gesetz zu schnell, weil nicht gewährleistet ist, dass das Jugendamt eingeschaltet wird. Was nützt es denn, wenn Sie das Kind mit der Polizei in die Schule bringen und es passiert nichts zu Hause, dieses Kind aber eventuell schnellstens aus diesem Haus heraus in eine Pflegefamilie oder in ein Kinderschutzhaus muss, weil – was weiß ich – der Vater säuft, die Mutter schlägt oder umgekehrt? Dieses Kind braucht dann nicht nur das Polizeiauto vor der Tür, damit es in die Schule gefahren wird, sondern es muss mit REBUS und Jugendamt eingeschritten, also familieninterveniert werden.

Da liegt die große Aufgabe. Die funktioniert eben noch nicht in Hamburg. Da hat tatsächlich Bayern – ich hatte letztens auch Schleswig-Holstein genannt – bessere und verbindlichere Kooperationen und zwar nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern die haben eine regelhafte Zusammenarbeit der Schule mit dem Jugendamt.

Der Schulzwang ist also unseres Erachtens nicht der richtige Weg, da die Instrumente vorhanden sind und sie nur angewendet werden müssen. Wir lehnen den Schulzwang in dieser Form ab, da die Schulpflicht schon längst durchgesetzt werden kann.