Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung hat mit den verschiedenen Reformschritten die Voraussetzung dafür geschaffen, dass auf der Grundlage von mehr Wettbewerb und Transparenz die Leistungen der Krankenhäuser bezahlbar und für die Versicherten zugänglich bleiben.
Hierzu dient die Einführung von Fallpauschalen bei der Finanzierung von Krankenhausleistungen. Nach dem Grundsatz gleicher Preis für gleiche Leistung erfolgt eine Umstellung der Leistungsabrechnung der Krankenhäuser auf Fallpauschalen, die an die Stelle der alten Pflegesatzfinanzierung tritt. Damit wird unter anderem vermieden, dass Patienten nicht länger als nötig im Krankenhaus liegen müssen, weil dies aus finanziellen Gründen attraktiv für die Krankenhäuser ist.
Außerdem wurde die Voraussetzung für eine Überwindung der stärkeren Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung geschaffen. Dazu dienen im Einzelnen die Strukturverträge; das sind zum Beispiel die Hausarztmodelle, die Chronikerprogramme, die es inzwischen für Diabetes und Brustkrebs gibt – das hat Harald Krüger eben erwähnt –, aber auch die integrierte Versorgung sowie die medizinischen Versorgungszentren spielen eine wichtige Rolle.
Die CDU-Fraktion hat nun in einer Großen Anfrage vom Senat Auskunft darüber verlangt, wie sich diese Reformschritte auf die Hamburger Krankenhauslandschaft auswirken würden. Das sind berechtigte Fragen, denn wir haben nach dem Verkauf des LBK nicht nur einen dominanten privaten Anbieter, über dessen konkrete Pläne wir nach wie vor nicht viel wissen, sondern gleichzeitig vollzieht sich durch die genannten Modernisierungsschritte ein tiefgreifender Wandel in den Krankenhäusern und der Krankenhausplan, der auf diese Veränderungen reagieren soll, läuft Ende des Jahres aus. Ein neuer Plan für die nächsten fünf Jahre ist aber noch nicht erkennbar. Man möchte also meinen, dass der Anlass dieser Anfrage wichtig genug sein sollte, dass der Senat auf diese Fragen der CDU-Fraktion etwas ausführlicher antwortet und die Perspektiven für die stationäre Versorgung in Hamburg aufzeigt.
In seiner Antwort zeigt sich der Senat jedoch wortkarg. Beispiel Fallpauschalen. Die Frage, wie sich die Einführung der Fallpauschalen auf die Hamburger Krankenhäuser auswirken wird, beantwortet der Senat mit dem Hinweis auf Erörterungen auf Länderebene und auf einen geringeren Bedarf eher ausweichend. Eine Darstellung der Metropolfunktion Hamburgs, die immer so hervorgehoben wird, und die Bedarfe der Bevölkerung eines großstädtischen Zentrums wie Hamburg sucht man vergeblich.
Beispiel für die Kürzung der Verweildauer: Die Verweildauer ist deutlich und viel schneller als erwartet zurückgegangen. Zudem nehmen teilstationäre Behandlungen zu. Diese Entwicklung bringt Vorteile für die Patienten, stellt aber auch höhere Anforderungen an die Kooperation von Krankenhäusern mit den niedergelassenen Ärzten und mit den Nachsorgeeinrichtungen. Eine Perspektive oder eine Bewertung der Auswirkung dieser Entwicklung sucht man aber vergeblich in der Großen Anfrage.
Letztes Beispiel Krankenhausplan. Auf die Frage nach den Wirkungen der genannten Entwicklung auf den Krankenhausplan folgt ein dürres Rinnsal: Es sei mit einem geringen Bettenbedarf zu rechnen. Bisher haben wir unter dem von-Beust-Senat eine stetige Ausweitung der Planbetten im Krankenhausplan erlebt. Statt der ursprünglich im Krankenhausplan für 2005 angestrebten Zahl von 11 800 Planbetten wird sie mit 11 925 um 125 überschritten.
Der Weg des Einvernehmens zwischen Behörden, Kassen und Krankenhäusern, der dem Krankenhausplan 2005 zugrunde lag, wurde durch den CDU-Senat verlassen. Man findet kein Wort zu den Vorbereitungen zum Krankenhausplan 2010. Der aktuelle Krankenhausplan ist 2001 nach einem intensiven, zwei Jahre lang dauernden Diskussionsprozess verabschiedet worden. Wir warten bereits mit Spannung darauf, wann und wie der Senat den Diskussionsprozess zum Krankenhausplan 2010 eröffnen wird.
Eine weitere wichtige Frage betrifft den Personalstandard und die Lohnkosten. Es muss vermieden werden, dass hier auf Kosten der Beschäftigten ein Wettbewerb in den Krankenhäusern entsteht. Ärzte und Pflegepersonal wehren sich zu Recht gegen eine immer weitergehende Arbeitsbelastung und gegen Überstunden. Ich meine, dass die Beteiligten die Möglichkeiten viel stärken nutzen sollten, die durch die Reformpolitik der Bundesregierung eröffnet wurden. Mein Eindruck ist, dass die Möglichkeit von Strukturverträgen und integrierten Versorgungsmodellen noch zu zaghaft genutzt wird. Herr Krüger hat es eben gesagt, dass der Senat handeln und anstoßen müsse.
Nicht zuletzt erwarten die Bürgerinnen und Bürger eine Antwort auf die Frage, wie sich der Verkauf des LBK und die vom Kartellamt geforderte Abtrennung eines Krankenhauses aus dem LBK-Verbund für Hamburg auswirken wird. In Zukunft wird die Abschätzung der konkreten medizinischen Bedarfe der Bevölkerung stärker in den Vordergrund treten. Die Stadt muss darauf achten, dass sich in den Verträgen zwischen Kassen und Krankenhäusern der Bedarf der Stadt wiederfindet.
Wir werden jedenfalls nicht zulassen, dass sich der Senat mit dem Hinweis aus der Verantwortung zieht, dass das Geschehen allein durch Krankenkassen und Krankenhäuser gesteuert werde.
Leider gibt es hierfür allerdings immer mehr Anzeichen. Zum Wettbewerb gehört aber auch immer ein Schiedsrichter. Diese wichtige Funktion muss im Interesse der Patienten wahrgenommen werden. Auch hier ist der Senat in der Pflicht.
Die Große Anfrage der CDU-Fraktion spricht wichtige Themen an. Die Antworten des Senats sind leider nicht zufriedenstellend. Sie sollten noch einmal nachfassen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Krüger hat eben schon die Vorstellungen der Grünen hinsichtlich der Gesundheitspolitik auf Bundesebene – wenn ich es richtig verstanden habe – einigermaßen lobend erwähnt, die von Netzwerken ausgeht, die den Patienten nicht nur von A nach B schicken, sondern
in dem die verschiedenen Belange zu allen Zeiten respektiert werden. Er hat sich weiterhin auch lobend zum Wettbewerb im Gesundheitssystem geäußert, der die
Herr Kretschmann-Johannsen hat auch alle notwendigen Fragen gestellt, die zu dieser Großen Anfrage erforderlich sind. Mir bleiben daher nur noch zwei Punkte.
Erstens: Die Behandlung dieses Themas sollte nicht davon ablenken, dass wir gerade beim Übergang aus der Krankenhausversorgung hin zur Rehabilitation Probleme haben. Hier gibt es in zunehmendem Maße das Phänomen der so genannten blutigen Verlegung. Ich habe gesehen, dass Sie schon Ihre Unterlagen geordnet haben. Vielleicht können Sie, Herr Senator Dräger, noch etwas dazu sagen.
Zweitens: Auch die teilweise recht gute Ausstattung an teilstationären Angeboten kann nicht davon ablenken, dass trotzdem teilstationäre Angebote – beispielsweise im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie – gebraucht werden. Aber sicherlich sind diese auch im Bereich der Frührehabilitation nicht ausreichend.
Umso bedauerlicher – da Herr Kretschmann-Johannsen und ich trotzdem noch einige Fragen zu dieser Großen Anfrage gefunden haben – ist es, dass Sie sich einer Überweisung an den Gesundheitsausschuss verweigern, wo man das Thema sicherlich mit einem sehr viel interessierteren Publikum ausführlicher debattieren könnte.
Damit der Feierabend nicht allzu lange hinausgezögert wird, überlasse ich Sie dem Herrn Senator, der zu diesem wichtigen Thema sicherlich auch noch einige wissende Worte verlieren wird. Dann können wir, nachdem wir Ihre Große Anfrage zur Kenntnis genommen haben, vielleicht alle nach Hause gehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Husen, wie wissend das ist, wird sich gleich Ihrer Bewertung unterziehen.
Wir sind uns im Hause zumindest alle einig gewesen, dass einerseits mit der Einführung der Fallpauschalen die Leistungsabrechnungen und damit auch das Krankenhauswesen insgesamt grundlegend geändert werden. Die Zielsetzung ist – auch das ist klar –: Weg von der tagessatzorientierten und hin zu einer durchgängig leistungsorientierten Vergütung. Dieses bedingt einen effizienteren Ressourceneinsatz, fördert Wirtschaftlichkeit und Transparenz.
Wir waren uns – so habe ich Sie eben alle verstanden – auch darin einig, dass Hamburg diese Zielsetzungen unterstützt. Deswegen hat sich der Senat für eine vernünftige Einführung der Fallpauschalen eingesetzt – was vernünftig bedeutet, werde ich gleich noch erläutern – und die hierzu notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen aktiv begleitet, insbesondere auch über seine Tätigkeit im Bundesrat.
Auch die Hamburger Krankenhäuser – diese gehören in den Dreiklang Selbstverwaltung der Kassen, Krankenhäusern und Staat dazu – haben sich bereits frühzeitig an der Entwicklung dieses neuen DRG-Systems beteiligt und
Herr Kretschmann-Johannsen, lassen Sie mich zu Ihren Bemerkungen zum Krankenhausplan an dieser Stelle sagen, dass es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Aufnahme von Krankenhäusern in den Krankenhausplan gibt. Von diesem wurde uns gesagt, dass wir alle Krankenhäuser, die eine tatsächliche Leistung erbringen, aufnehmen müssen. Das hat in der Folge zu einer Erweiterung des Krankenhausplans geführt. Allerdings ist die Zahl der tatsächlich genutzten Betten in Hamburg gesunken, wenn auch die Zahl der im Krankenhausplan festgelegten Betten leicht gestiegen ist.
Für den zukünftigen Krankenhausplan in Hamburg wurde der Prozess bereits gestartet, und zwar einvernehmlich mit der Selbstverwaltung, also mit den Kassen und den Krankenhäusern. Wir haben in der Festlegung des weiteren Prozesses auch festgestellt, dass das bisherige Verfahren, das wir eben beschrieben haben und das zwei Jahre in Anspruch genommen hat, nicht dynamisch genug ist, um die Veränderungen aufzugreifen, die jetzt im Rahmen des DRG-Systems entstehen. Wir haben uns insofern auf ein etwas anderes Verfahren geeinigt.
Wettbewerb im Gesundheitswesen – und damit auch die Einführung der DRG-Systeme – ist richtig und wichtig; das habe ich eben gesagt und darüber sind wir uns auch einig. Trotzdem darf man nicht verkennen, dass sich die Krankenhäuser bei dieser Umstellung auf dieses System in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden. Hamburg hat sich deswegen im letzten Jahr bei der Behandlung der Thematik im Bundesrat – nämlich beim zweiten Fallpauschalenänderungsgesetz – für Anpassungen und Veränderungen eingesetzt. Mit der Abflachung des Einstiegswinkels, der Verlängerung der Konvergenzphase und der Einführung einer Kappungsgrenze – sozusagen eine Risikobegrenzung – sorgen wir dafür, dass Tempo und Intensität der Umstellung nicht den Versorgungsauftrag und nicht die Versorgungsqualität der Hamburger Krankenhäuser gefährden.
Aber – auch das ist schon angeklungen – die Selbstverwaltung ist aufgefordert, den Entgeltkatalog weiterzuentwickeln, um die im Krankenhaus erbrachten Leistungen differenziert und sachgerecht abzubilden und damit letztlich auch angemessen und leistungsbezogen zu vergüten.
Das gilt für die Grundversorgung, für hoch spezialisierte Versorgung und das gilt aber auch für Felder wie zum Beispiel die Kindermedizin. Frau Abgeordnete Fischer und ich haben uns hierüber auch schon unterhalten.
Eine mit der Zielsetzung der Fallpauschalen verbundene Folge ist die zunehmende Spezialisierung, die Bildung von Kompetenzzentren und der Ausbau der integrierten Versorgung. Gerade hier bietet das 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz neue Möglichkeiten. Aber es sind nur Möglichkeiten.
Insbesondere die Selbstverwaltung, also die Kassen und die Krankenhäuser, ist aufgerufen, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Die bisherige Praxis und der bisherige Umsetzungsstand – der Abgeordnete Krüger hatte das eben schon aufgeführt – zeigen, dass dieses sowohl für die Zahl der abgeschlossenen Strukturverträge als auch für die integrierte Versorgung insgesamt bisher nur zögerlich erfolgt.
Herr Senator, es ist mir entschieden zu viel Gebrummel auf den Bänken. Ich bitte um mehr Aufmerksamkeit. Es ist mir insbesondere zu viel Gebrummel auf den Stehplätzen. Mehr Aufmerksamkeit für den Redner bitte. – Herr Senator, bitte fahren Sie fort.
Dieses vorsichtige Herangehen muss aber primär nichts Negatives sein. Das in manchen Regionen Deutschlands beobachtete Windhundrennen – schnelle Vertragsabschlüsse, um bloß den Zugang zu den Finanzierungstöpfen zu erhalten – muss nicht zwangsläufig im Interesse der Versicherten, der Leistungserbringer und Kostenträger sein.
Hamburg kann es sich mit seiner in vielen Bereichen durch die Kooperationen der Institutionen gut vernetzten Versorgungslandschaft daher leisten, mit einem gewissen Augenmaß die durch die Gesetzesänderung möglichen Optionen zu prüfen, die bewährten Kooperationsbeziehungen dort einzubauen, wo neue Versorgungsangebote tatsächlich ein Mehr an Leistungen für die Versicherten erbringen.
Die in der Großen Anfrage dargestellte Entwicklung zeigt zudem, in welchem großen Umfang Hamburgs Krankenhäuser Leistungen, die nicht zwingend stationär zu erbringen sind – Herr Lutz Kretschmann-Johannsen hatte das auch schon erwähnt –, ambulant und tagesklinisch vorhalten. Das hat für die Patientinnen und Patienten – übrigens auch für deren Familien – häufig positive Auswirkungen.
Insofern kann man auch konstatieren, dass die in der Großen Anfrage so ein bisschen anklingende Befürchtungen hinsichtlich der Fragen von negativen Folgen bei zu frühen Entlassungen aus der stationären Versorgung in Hamburg bisher keine Bestätigung finden.
Es bedarf sicher noch ein Stück mehr an Erfahrung, um über das bereits Vereinbarte hinaus noch zu weiteren und auch weitergehenden vertraglichen Vereinbarungen zu kommen. Das gilt für Hamburg, das gilt auch bundesweit. Auch hier ist der Senat wieder im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützend tätig, solche Verträge zum Abschluss zu bringen. Auch hier werden wir die weitere Entwicklung beobachten und analysieren.
(Beifall bei der CDU – Petra Brinkmann SPD: Wa- rum diskutieren Sie das nicht mit uns im Gesund- heitsausschuss? – Gegenruf von Bernd Reinert CDU: Das diskutieren wir doch hier!)