Erstens: Die Strukturen und Kapazitäten wurden verbessert. Die neue Justizvollzugsanstalt Billwerder ist mit fast 800 Haftplätzen im geschlossenen Vollzug neu geschaffen worden.
Ein Stationsvollzug führt zu mehr Sicherheit und es ist kein allgemein offenes Haus wie früher. Es war fahrlässig, was Sie in der großen Anstalt gemacht haben.
Die Konzentration der Anstalten von zwölf auf fünf Standorte ist ein ganz wichtiger Punkt, der zu mehr Übersichtlichkeit und Kontrolle der Haftanstalten führt. Sie haben gesagt, das sei nicht machbar – ein Versagen Ihrer alten Regierung.
Zweitens: Vollzugslockerungen. Durch unsere Regierung hat es einen Rückgang von Urlaubsgewährungen im Jahr 2001 von 17 000 – das muss man sich einmal anhören – auf 8600 im Jahr 2004 gegeben. Es hat einen Rückgang der Ausgangsgewährungen von 22 387 auf 14 000 gegeben. Man stelle sich bitte einmal vor, da sitzt jemand in Haft und bekommt eine Ausgangsgewährung, gerade das, was wir nicht wollen. Wir wollen nicht, dass die draußen herumlaufen.
Drittens: Die außerordentlichen Vorkommnisse in den Haftanstalten sind über die Hälfte reduziert worden; ich nenne einige Beispiele.
Hungerstreik: In den Jahren 1999 bis 2001 gab es unter Rotgrün 172 Hungerstreiks, in den Jahren 2002 bis 2004 nur 75, also minus 56 Prozent. Das zeigt doch, dass auch bei den Gefangenen weniger Bedarf war. Oder Gewalt unter Gefangenen. In den Jahren 1999 bis 2001 gab es 326 Vorkommnisse, 2002 bis 2004, unter CDU-Regierung, 195, minus 40 Prozent. Da sprechen Sie von Gefährdung im Strafvollzug, wenn es 40 Prozent weniger Gewalt unter Gefangenen gibt.
Aber jetzt der allerschönste Punkt, die Entweichungen. In den Jahren 1999 bis 2001 gab es 220 Entweichungen, in unserer Regierungszeit 103 für den gleichen Zeitraum, also 53 Prozent weniger; man höre und staune. 53 Prozent weniger Entweichungen unter CDU-Regierung ist Sicherheit und nicht das, was Sie hier behaupten.
Noch ein Sicherheitsproblem, das Telefonieren aus den Haftanstalten. Unter Rotgrün war es, einzigartig in der Bundesrepublik, möglich, ungeregelt und unkontrolliert von jeder Telefonzelle – man bedenke und staune, auf jedem Flur gab es Telefonzellen – mit einer Telefonkarte nach draußen zu telefonieren, die von draußen aufgeladen werden konnte; ein Skandal. Die neuen Regelungen für das Telefonieren dienen der Sicherheit. Maximal zwölf Stunden im Monat darf ein Gefangener telefonieren für maximal 100 Euro; das mag für manche Privatpersonen immer noch viel sein. Telefonieren ist nur von der eigenen Station aus möglich und es gibt gesperrte Listen. Die Opfer dürfen zum Beispiel nicht angerufen werden, es dürfen nur Familienangehörige angerufen werden aus reinen Resozialisierungsgründen.
Thema Jugendarrest: Früher wurden Jugendliche gar nicht zum Jugendarrest vorgeladen. Der Sanktionscharakter ist nun tatsächlich auch eingeführt worden, die müssen antreten; das ist auch ein Sicherheitsaspekt. Die laufen nicht mehr herum, sondern werden viel früher an die Konsequenzen gewöhnt.
All diese Maßnahmen haben zu einem Mehr an Sicherheit geführt. Die Sicherheit des Strafvollzugs ist bei uns in guten Händen und lassen Sie die Angstmacherei, die Sie hier betreiben.
Deswegen werden wir Ihren Antrag auf Rücküberweisung an den Rechtsausschuss nicht annehmen, denn genug ist genug und wir machen da nicht mehr mit. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Spethmann, was Sie in dieser Angelegenheit im Rechtsausschuss abgeliefert haben, ist wirklich eine Karikatur dessen, was sich ein Abgeordneter gegenüber der Regierung leisten sollte.
Wenn Sie hier davon reden, Sie wollten keine Dauerkontrolle, dann kann ich wirklich nur darüber lachen, denn Sie haben sich dagegen verweigert, dass dieser Bericht, der aufgrund der beispiellosen Ausbruchsserie gefertigt worden ist, an dieser einen Stelle durchgesehen wird. Das wäre zumindest eine punktuelle Kontrolle gewesen. Darauf haben Sie sich aber nicht eingelassen. Sie wollten das nie und wir mussten uns als Oppositionsfraktion jeden kleinen Schritt mühselig und mit großem Aufwand erkämpfen.
Es ist wirklich ein Hohn, wenn Sie jetzt davon reden, das sei eine Dauerkontrolle. Es ist höchstens eine dauerhafte Angelegenheit gewesen, diese punktuelle Kontrolle, die aufgrund dieser Ausbruchsserie wirklich geboten war, wirksam durchzusetzen.
Wir haben eine interessante Akteneinsicht in zwei Stufen erlebt. In positiver Erinnerung habe ich noch die Einsichtnahme des Sicherheitsberichts in den Räumen des Staatsrats. In diesem Fall muss man den Senat loben, hier wurde zumindest das Lesen dieses Sicherheitsberichts von den äußeren Bedingungen her sehr angenehm gemacht. Dafür danke ich Herrn Lüdemann noch einmal ausdrücklich. Wir konnten dann schon einmal erste Erkenntnisse gewinnen, indem wir den Sicherheitsbericht zumindest selber einsehen konnten.
Wir hatten im Rahmen der Akteneinsicht beantragt, dass wir sowohl den Sicherheitsbericht sehen als auch die Vorgänge und die Akten, die bei dessen Erstellung zusammengetragen worden sind. Auch im Hinblick auf die Konsequenzen wollten wir Einsicht haben.
Wir haben bei dieser Gelegenheit zunächst nur den Bericht bekommen. Das war natürlich ziemlich unbefriedigend, aber wir konnten schon ein paar Punkte erkennen. Wir konnten feststellen, dass es im Hamburger Strafvollzug, Stand zweites Quartal 2004, also fast drei Jahre nach Antritt des jetzigen Justizsenators, ganz erhebliche Sicherheitsmängel im Hamburger Strafvollzug gegeben hat. Es gab eine Liste, auf der erhebliche Sicherheitsmängel aufgeführt wurden, aufgrund derer die Gefahr bestand, dass Ausbrüche passieren oder Straftaten innerhalb des Strafvollzugs begünstigt werden könnten. Diesen Stand konnten wir schon einmal feststellen.
Deswegen ist die Aussage absolut richtig, dass durch die Einsichtnahme der Abgeordneten die Sicherheit der Hamburger Bevölkerung nicht gefährdet war, sondern nur die Haltbarkeit des angeklebten Etiketts des Garanten der Sicherheit im Hamburger Strafvollzug, dieses Justizsenators.
Wir haben in der Diskussion um diesen Sicherheitsbericht nicht locker gelassen. Es gab sehr sonderbare Vorgänge. Dass sich die CDU-Fraktion dazu hergegeben hat, dass sich ihre Abgeordneten ihre eigene Rolle haben so klein machen lassen, ist kein Ruhmesblatt für ihre parlamentarische Arbeit.
Ich erinnere dabei – das ist die Erklärung dafür, warum wir uns so oft und so lange mit diesem Sicherheitsbericht auseinander setzen mussten – an die Situation, in der wir den Sicherheitsbericht, den wir alle im Rechtsausschuss gelesen hatten, im Hinblick auf die Konsequenzen und die möglicherweise zwischenzeitlich ergriffenen Abhilfemaßnahmen beraten und durchgehen wollten. Dann wurde uns gesagt, die Gesetzbücher dürften nicht auf dem Tisch liegen, wenn gleichzeitig der Sicherheitsbericht ausliegt.
Dieses Anliegen hatte ich, weil im Sicherheitsbericht mehrfach auf das Strafvollzugsgesetz verwiesen wurde. Noch einmal in das Buch hineinzugucken, wäre sicherlich nicht verkehrt gewesen, damit man zumindest weiß, auf welcher Basis Strafvollzug stattzufinden hat.
Dass das die CDU nicht so stark interessiert, wissen wir, sie tritt das Strafvollzugsgesetz regelmäßig mit Füßen. Wir haben den Anspruch – den haben wir uns auch nicht abkaufen lassen –, dass wir eine vernünftige Kontrolle auf der Grundlage der für uns maßgeblichen Gesetze vornehmen. Dazu gehört natürlich auch, dass man seine wichtigsten Arbeitsmaterialen mitnehmen kann. Auf dieses alberne Verfahren haben wir uns deswegen nicht eingelassen.
Es kam dann die zweite Stufe der Akteneinsicht, die noch mehr Erkenntnisse erbracht hat. Es stellte sich die Frage, nachdem wir sehen konnten, dass es erhebliche Sicherheitsmängel gibt, was eigentlich vorher gemacht worden ist, um diese Sicherheitsmängel abzustellen. Es gab sehr interessante Vorgänge, beispielsweise wurde ein Sicherheitsmangel ungefähr zwei Monate vor der Bürgerschaftswahl 2001 erstmals aktenkundig gemacht. Wie das so ist, wurde von den zuständigen Mitarbeitern ein konkreter Abhilfevorschlag gemacht. Es ging um eine
bauliche Maßnahme. Es wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt und alles ging seinen normalen Gang. Dann kam die Bürgerschaftswahl dazwischen und der Justizsenator schrieb – das kann man aus der Akte sehen –: Für diese Maßnahme ist leider kein Geld da. Wir müssen erst einmal den miesen baulichen Zustand in der Untersuchungshaft beheben und erst dann können wir diese baulichen Probleme beheben.
Wir haben gesehen, dass 2004 immer noch die gleichen Mängel bestanden – drei Jahre lang war Zeit – und die Sanierung der Untersuchungshaftanstalt zwischenzeitlich nicht erfolgt ist. Hier wurden Sicherheitsmängel auf die lange Bank geschoben und das auch noch mit vorgeschobenen Begründungen.
Welcher politische Kern steckt eigentlich darin? Frau Spethmann hat es schon deutlich gemacht, indem Sie sagte, Urlaubsgewährung und Ausgangsgewährung seien grundsätzlich von Übel und gehörten abgeschafft. Das ist genau der Punkt. Mit seinem Gerede, er würde für Sicherheit sorgen, hat Senator Kusch eine ganze Menge Maßnahmen begründet, die nicht nachweisbar zu mehr Sicherheit, sondern die bei den Gefangenen zu einer ganzen Menge Einschränkungen bei Maßnahmen geführt haben, die zur Resozialisierung absolut notwendig sind. Diese Einschränkungen wurden mit angeblichem Sicherheitsgewinn begründet. Den gab es aber nicht. Im Gegenteil. Es kommt heute viel häufiger als früher vor, dass Gefangene ohne jegliche Vorbereitung, mit der Plastiktüte in der Hand vor die Tür geschickt werden und ihnen gesagt wird: Guck, wo du bleibst. Wenn Sie sagen, das sei nicht mehr Ihr Problem, dann antworte ich Ihnen, Sie haben einen verkürzten Sicherheitsbegriff.