Entwicklung eines Studienganges „Internationales Wirtschaftsrecht“ in Kaliningrad – Drs 18/161 – 158 B
Ergänzung des Haushaltsplan-Entwurfs 2004 Einrichtung eines zentralen Verwahrplatzes für abgeschleppte Fahrzeuge im Zusammenhang mit der Neuordnung des Abschleppwesens – Drs 18/132 – 158 B
Mir ist mitgeteilt worden, dass vor Eintritt in die Tagesordnung aus den Reihen der SPD-Fraktion gemäß Paragraph 44 in Verbindung mit Paragraph 26 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Frau Hilgers, Sie haben das Wort für maximal zwei Minuten.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sind nicht damit einverstanden, dass die Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen heute auf der Tagesordnung steht. Es ist strittig, ob die Wahl überhaupt stattfinden muss, da ungeklärt ist, ob das in der letzten Wahlperiode gewählte stellvertretende Mitglied noch im Amt ist. Auch im Ausschuss der Regionen selber herrscht über diese Frage keine Einigkeit. Der Präsident der Bürgerschaft hat den Präsidenten des Senats gebeten, diese strittige Frage in Berlin zu klären. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Daher stellt dieser Tagesordnungspunkt einen Eingriff in ein schwebendes Verfahren dar. Lassen Sie uns diesen Punkt bis zur Klärung vertagen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Hilgers, es mag sein, dass im Ausschuss der Regionen darüber Unklarheit besteht.
Allerdings möchte ich Sie auf die Drucksache 18/1 verweisen, ausgefertigt von unserer damaligen Bürgerschaftspräsidentin Frau Dr. Stapelfeldt, in der es ganz klar heißt, dass nach dem Nizza-Vertrag die Amtszeit der AdR-Mitglieder mit dem Ablauf der Wahlperiode endet, das heißt also, wenn das Parlament, welches sie entsendet, neu gewählt wird. Dieselbe Auffassung hat auch der neue Bürgerschaftspräsident vertreten und es gibt keinerlei begründete rechtliche Zweifel daran, dass wir diese Wahl durchführen können. Deswegen werden wir die Wahl auch heute durchführen. Die Prüfung durch die Bundesregierung würde bestenfalls dadurch beschleunigt werden, dass wir bereits eine Wahl vorgenommen haben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn eine Frage strittig und von einer unabhängigen Stelle in Prüfung befindlich ist, spricht aus meiner Sicht einiges dafür, dass
man diese Klärung und diese Prüfung erst einmal abwartet. Bei allem Respekt vor dem Ausschuss der Regionen ist eine Unsicherheit über eine stellvertretende Mitgliedschaft in diesem Ausschuss für eine gewisse überschaubare Zeit – bis diese Prüfung abgeschlossen ist – nun wirklich vertretbar. Deshalb wären wir auch dafür, entsprechend dem Antrag der SPD zu verfahren.
Wer den Tagesordnungspunkt 7, Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union, vertagen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Vertagungswunsch ist abgelehnt. Dann werden wir heute die Wahl vornehmen.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 21. April dieses Jahres wurde in Hamburg in der Bürgerschaft einstimmig, getragen durch die Kraft von 170 000 Unterschriften aus dem Volksbegehren „Mehr Zeit für Kinder“, das modernste Kinderbetreuungsgesetz der Republik beschlossen.
Nach dreimaligem Einbringen des Gesetzesentwurfes in die Bürgerschaft – das erste Mal Anfang 2002 – hat sich die Initiative durchgesetzt. Initiative und Senat haben sich geeinigt.
In der gemeinsamen Presseerklärung von Olaf Scholz haben Sie, Herr Bürgermeister von Beust, am 19. April dieses Jahres ein weiteres politisches Versprechen gegeben, welches ein Kernelement der Einigung zwischen Initiative und dem Senat darstellt. Ich zitiere:
„… die Senatsseite … gab … die Zusicherung, dass die Behörde für Soziales und Familie gleich nach Verabschiedung des Gesetzes beginnen wird, auch den Eltern von Kindern im Krippenalter, deren ansonsten gewährleistete Berufstätigkeit an der fehlenden Kinderbetreuung scheitern würde, Plätze anzubieten.“
„… Eltern eine neue Arbeitsstelle nicht antreten können, weil ihr Kind in keiner Weise anders betreut werden kann beziehungsweise ein Verlust des bisherigen Arbeitsplatzes droht, weil die bisherige Betreuungsperson plötzlich ausfällt und die Familie dadurch in eine extreme Notsituation geraten würde.“