Andrea Hilgers
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Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Dies ist heute meine Abschiedsrede als kinder- und jugendpolitische Sprecherin der SPDFraktion in der Bürgerschaft. Wie es der Zufall will, kommt endlich der noch amtierende Senat seiner Pflicht zur Vorlage eines Kinder– und Jugendberichts nach und gibt mir die Gelegenheit zu ein paar grundsätzlichen Worten.
Der vorliegende Bericht macht noch einmal sehr deutlich, wie fahrlässig und wenig inspiriert Sie, Frau SchnieberJastram, mit dem Thema Kinder- und Jugendpolitik umgegangen sind und umgehen. Vieles ist klein-klein, so klein, dass man die Lupe bemühen muss, um ein Körnchen zu finden. Diese Körnchen werden dann im Ausschuss beraten werden. Sie rühmen sich vor allen Dingen für Selbstverständliches, den Nachvollzug von gesetzlich verbrieften Rechtsansprüchen oder gar für die Rücknahme eigener, nicht eingestandener Fehler. Politisch brisant ist zusätzlich das, was Sie auslassen, Ihre blinden Flecke im Bericht. Wer soll zum Beispiel, Frau Senatorin, einen Kinder- und Jugendbericht Ernst nehmen, in dem die Heterogenität der Hamburger Stadtteile und die von Ihnen verschärfte soziale Spaltung der Stadt nicht vorkommen, ein Bericht, in dem Kinderarmut kein Thema ist.
Politisch peinlich an vielen Stellen ist das, was Sie als beabsichtigt anführen. Diese Absichten und Ankündigungen sind zum Teil schon mehr als angestaubt: auf Seite 16 die Reich-Studie, die endlich irgendwann kommen soll, und die Weiterentwicklung des Kita-Informationssystems, auf Seite 17 Tagespflege als Beruf - darüber reden wir auch seit Jahren -, auf Seite 45 der PROJUGA-Ersatz - wie lange ist das Thema schon en vogue -, auf Seite 48 ein Jugendhilfeangebot für die Grenzfälle von psychiatrisch und delinquent auffallenden Jugendlichen. All dies sind zum Teil jahrelange Ankündigungen.
Nun zum Selbstverständlichen. Frau Senatorin, natürlich steigen die Versorgungsgrade im Kita-Bereich, denn das ist eine Folge des Kinderbetreuungsgesetzes. Die Einführung des Elterngeldes und die anspringende Konjunktur haben in Verbindung mit den durch die Volksinitiative durchgesetzten Rechtsansprüchen zwangsläufig einen Ausbau für die Kinder berufstätiger Eltern zur Folge, insbesondere im Krippenbereich und bei den arg zurückgefahrenen ganztägigen Angeboten.
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Dann zu einem der zurückgenommenen Fehler: Natürlich steigen die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung, wenn man aufhört, durch unsinnige Vorgaben die Anspruchsberechtigten zurückzudrängen. Ich prophezeie Ihnen, dass Sie schon recht bald in diese Bürgerschaft mit einer erheblichen Nachforderungsdrucksache für beide Bereiche kommen werden, die meiner Einschätzung nach 40 bis 50 Millionen Euro ausmachen wird. Dies, Frau SchnieberJastram, ist aber beides noch keine kinder- und jugendpolitische Idee, sondern nur der Nachvollzug von Gesetzen.
Das zeigt: keine Linie, keine Perspektive in zentralen Fragen. Sie haben grundsätzlich die soziale und bildungspolitische Dimension in der Kita-Politik in frühkindlicher Bildung nicht begriffen. Sie handeln, wenn überhaupt, in der Regel nur als Getriebene wie beim Kinderbetreuungsgesetz oder bei den vernachlässigten Kindern und andere wie die Träger und Verbände der Kinder- und Jugendhilfe handeln an Ihrer Stelle verantwortungsvoll in dieser Stadt. Dafür und für die gute Zusammenarbeit mit diesen Trägern und Verbänden danke ich diesen hier ausdrücklich.
Ohne diese kreativen Elemente in der Stadt sähe es bei Ihren Versäumnissen, Frau Schnieber-Jastram, wahrlich finster aus. Sie haben den frühen Zugang für Kinder arbeitsloser Eltern verschlechtert oder ganz versperrt und diesen Zugang für die Eltern verteuert. Sie haben nichts dazu beigetragen, den Kreislauf von Armut und Bildungsferne zu unterbrechen, sondern ihn verstärkt. Hierzu liegt Ihnen seit dieser Woche ein Antrag von uns vor, der die Regelsätze für Kinder im Rahmen von ALG II überprüfen soll. Es hat eine Debatte in dieser Stadt darüber gegeben. 208 Euro für ein wachsendes und hungriges Kind sind zu wenig.
Sie haben die Qualität von Kindertagesbetreuung verschlechtert; wir sind weit entfernt von europäischen Standards. Auf Seite 5 dieses Kinder- und Jugendberichts versuchen Sie einen hübschen Trick. Sie führen dort sieben von 14 Kernleistungsarten im Kita-Bereich an. Hier habe sich von 2002 auf 2005 in fünf von sieben Leistungsarten die Erzieher-/Kind-Relation verbessert. Sie führen aber sieben Leistungsarten nicht an. In diesen sieben nicht angeführten Leistungsarten hat sich in sechs von sieben die Relation verschlechtert, macht summa summarum acht von 14, in denen sich die Erzieher-/KindRelation verschlechtert hat und das bei Einführung eines neuen Systems, das mehr Flexibilität von den Erzieherinnen erfordert und auch neue Anforderungen stellt. Das ist ein versuchter Trick, der leider auffällt.
Auch dazu liegt Ihnen heute ein weiterer Antrag von uns zur Umsetzung der gemeinsamen Bildungsstandards in Schule und Kindergärten vor. Sie schreiben auf Seite 15 des Berichts, die Umsetzung von Bildungszielen solle evaluiert werden - dolle Wurst, Frau Senatorin. Sie haben zudem, Frau Senatorin, die Eltern nicht entlastet, sondern in den letzten Jahren belastet. DGB und die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände haben jüngst in einer gemeinsamen Erklärung die Beitragsfrei
heit für frühkindliche Bildung nachdrücklich eingefordert. Was haben Sie getan? Sie haben eine wirre Regelung für Kinder mit Sprachförderbedarf geschaffen, die das letzte Jahr beitragsfrei stellt, aber nur für den Besuch der Vorschule. Das ist stümperhaft und Stückwerk.
Diese Dürftigkeit und dieses Ausblenden muss und wird ein Ende haben. Alle Kinder, Frau Senatorin, brauchen eine frühe und nachhaltige Förderung. Eltern brauchen für ihre Kinder eine qualitativ hochwertige und verlässliche Betreuung und Bildungsangebote. Für diese zentrale gesellschaftliche Aufgabe benötigen die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinderbetreuungseinrichtungen gute Rahmenbedingungen und Anstrengungen in Aus- und Weiterbildung. Dazu haben Sie, Frau Senatorin, nichts beigetragen. Sie hatten und haben die falsche Prioritätensetzung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die pädagogische Qualität der Kinderbetreuung sowie die Bedürfnisse und das Wohl aller Kinder müssen gleichrangig und nicht hierarchisch geordnet ins Zentrum gestellt werden. Die Weiterentwicklung von Rechtsansprüchen, ihre Allgemeingültigkeit, die Beitragsfreiheit und die Qualitätsentwicklung sind gleichrangige, keineswegs absteigende Ziele.
Ich bin froh darüber, dass die SPD im Bund beim Krippenbeschluss darauf geachtet hat, dass es auch Anteile von Betriebskosten für die Länder gibt, denn das ist wichtig, wichtiger als die Investivmittel, denn hier liegt die Qualität verborgen. Das ist unser Programm.
Dieses Programm wird ab heute von meiner Nachfolgerin Carola Veit vertreten, die Sie, genau wie ich es als Fachsprecherin tat, auf die ihr eigene Art in die Mangel nehmen wird.
Zum guten Schluss ein paar persönliche Worte. Es ist mir, die ich zu Ende September mein Mandat aus beruflichen Gründen niederlegen werde, eine große Ehre gewesen, zehn Jahre diesem Parlament angehören zu dürfen. Es war mir nicht in die Wiege gelegt, so etwas zu erreichen, und ich bin stolz darauf. Viele Zufälle, große Anstrengungen und Hindernisse lagen auf dem Weg. Das war und wird meine biographische Triebfeder sein, um es den nachwachsenden Kindern und Jugendlichen leichter zu machen. Ich habe in diesem Parlament Höhen und schillernde Tiefen erlebt. Ich habe durchaus parteiübergreifend Freunde und Gegner gefunden. Mein Motto ist und war "Gute Politik lohnt die Arbeit aber ohne gründliche Arbeit gibt es keine gute Politik". Ich hoffe, Kolleginnen und Kollegen, meine Arbeit halbwegs ordentlich gemacht zu haben und danke Ihnen für die Zusammenarbeit.
Herr von Frankenberg, Ihre vasallentreuen Reden ohne Sinn und Verstand sind langweilig, da braucht man gar nicht zuzuhören.
Sie haben von einem Großteil dessen, worüber Sie heute geredet haben, nämlich vom Thema Kita, null Ahnung. Was Sie der Kollegin vorwerfen - Frau Blömeke hat schon einiges dazu gesagt -, trifft allein Ihre Verantwortung. Sie haben die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher verschlechtert, Sie haben größere Gruppen geschaffen, Sie haben die Qualität dadurch verschlechtert, dass es elf Prozent weniger für das pädagogische Personal gibt. Es fehlen 600 Erzieherinnen und Erzieher, dafür tragen Sie die Verantwortung und dagegen an arbeiten die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas. Damit, dass es dort noch Qualität gibt und ein gewisser Standard gehalten werden kann, haben
Sie nichts zu tun. Das ist blanke Selbstausbeutung. Was Sie hier machen, ist jämmerlich, Herr von Frankenberg.
Sie verweigern öffentlich und im Fachausschuss eine ernsthafte Beschäftigung mit dem Thema. Seit Wochen und Monaten wird dorthin nichts mehr überwiesen. Zum ersten Male sind Sie heute wieder bereit, eine Drucksache zu überweisen, nachdem schon zwei Ausschüsse ausgefallen sind. Das ist ein vorgezogener Wahlkampf, weil Sie im Ausschuss nicht mehr über heiße Themen reden wollen. Das ist Ihr Problem, aber nicht unseres.
- Ich bin bei der Sache, verehrter Kollege, nämlich bei Ihrer Arbeitsverweigerung.
Die Sache ist die: Die Senatorin ist heute zum wiederholten Male nicht da. Sie weigert sich - nicht nur hier, sondern auch im Ausschuss -, sich mit diesem Thema und mit diesem Parlament auseinander zu setzen. Die CDU zieht nach und hilft der Senatorin, indem sie nichts überweist. Sie schicken heute Herrn von Frankenberg in die Bütt, der von dem Thema keine Ahnung hat.
Das ist fortgesetzte Arbeitsverweigerung, gepaart mit Unkenntnis. Sehen Sie zu, dass im Ausschuss wenigstens in der Sache darüber geredet wird und diese beleidigte Nummer von Herrn Frankenberg aufhört.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Jahre 2006 fand zum ersten Mal in diesem Hamburger Rathaus die Nacht der Jugend statt. Dafür noch einmal - ich hoffe vom ganzen Hause - meinen herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerschaftskanzlei für die Vorbereitung und Durchführung.
Eine ursprüngliche SPD-Initiative wurde zu einer gemeinsamen Initiative aller drei Fraktionen des Hauses, sodass in diesem Hause am 9. November auf jugendgerechte Art an die Schrecken der Pogromnacht erinnert wurde. Es war ein großartiger Erfolg. Weit über 2.000 Jugendliche waren im Rathaus und es gab Einigkeit im Familien-, Kinder- und Jugendausschuss über eine jährliche Fortsetzung, über das Gestalten einer Tradition in dieser Veranstaltungsform.
Danach gab es eine unterschiedlich motivierte, eine sehr formale und vorgeschobene schwarz-grüne Ablehnung für die Fortsetzung dieser Nacht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich bin persönlich sehr enttäuscht über die Unbeweglichkeit der CDU und der Grünen.
Ich weiß, dass beide Fraktionen heute gegen unseren Antrag zur Durchführung der Nacht in 2007 stimmen werden. Ich finde es schade, dass diese Veranstaltung in diesem Jahre nicht fortgeführt wird. Ich möchte aber hier und heute in der Kürze der Zeit, die uns noch bleibt, von beiden Fraktionen hören, dass es diese Veranstaltung, die Nacht der Jugend im Hamburger Rathaus, in 2008 und in den Folgejahren weiter geben wird.
Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Zum zweiten Mal fällt in der nächsten Woche der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss aus, weil wir nichts mehr auf der Tagesordnung haben, da die CDU die Tagesordnung systematisch leerlaufen lässt. Wieder einmal - und auch an dieser Stelle - können Sie sich nicht zu einer Überweisung zur Diskussion unseres Vorschlags im Ausschuss durchringen. Was wir Ihnen in diesem Antrag vorgelegt haben, ist ein wichtiges Thema, keines, was eine große, immense Zahl von Menschen betrifft, aber es geht um Unterstützung für die Pflegeeltern, die sich behinderten oder schwierigen, schwer traumatisierten Kindern annehmen und für uns eine wichtige Aufgabe übernehmen. Sie haben Probleme, Schäden, die diese Kinder im Familienhaushalt oder bei Dritten verursachen, von Versicherungen ersetzt zu bekommen. Unser Vorschlag, den wir gerne mit Ihnen im Ausschuss diskutieren würden - vielleicht haben Sie einen besseren oder anderen Vorschlag -, ist die Prüfung eines Fonds für Billigkeitsentschädigungen.
Sie haben schon viele Drucksachen, die wichtig waren, in letzter Zeit nicht überwiesen. Eine möchte ich nennen, weil sie auch in dieser Woche noch in den Medien stand, zum Beispiel die Senatsdrucksache zum Petitum des Sonderausschusses Vernachlässigte Kinder. Die heute vorliegende Drucksache überweisen Sie wiederum nicht und wiederum fällt der Ausschuss aus. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich finde Ihr Vorgehen wahlkampfgesteuert und peinlich.
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU hat heute auf eine Debattenanmeldung verzichtet, die sie noch hätte machen können.
Dieses innovative Thema der Bildungshäuser oder Bildungsgärten, wie immer wir das Kind nennen, hätte eine Anmeldung zur Debatte verdient.
Wenn der von mir sehr geschätzte ehemalige jugendpolitische Sprecher Ihrer Fraktion, Herr Weinberg, hier wäre, hätte er einer Überweisung zugestimmt, weil er mit als erster im letzten Jahr die Idee hatte. Herr Weinberg weiß, wie schwierig es sein wird, diese strukturelle organisatorische und konzeptionelle Innovation zu verankern.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, wir haben noch einige Punkte in unseren Zusatzantrag aufgenommen, die wir auch schon in den Haushaltsberatungen in unserem Antrag hatten, denn wenn man über dieses Thema nachdenkt, dann muss man gleichzeitig über Qualifikationsbestrebungen bei Lehrern und Erziehern nachdenken, man muss über die Kooperation von Schule und Jugendhilfe insgesamt nachdenken, man muss über erweiterte und allgemeingültige Rechtsansprüche für Bildung, Betreuung und Erziehung nachdenken und man muss last, but not least auch über Familienentlastung, sprich Einführung von Beitragsfreiheit für frühkindliche Bildung, nachdenken.
All diese Punkte gehören debattiert und in den Ausschuss, den Sie - die Kollegin hat schon darauf hingewiesen - seit Monaten systematisch lahmlegen. Das ist eine Arbeitsverweigerung Ihrerseits und ein unerhörter Skandal, der hier nicht oft genug angesprochen werden kann.
- Sie sind zu feige.
Mit Ihrem lauwarmen Antrag haben Sie deutlich gemacht, dass Sie nicht begriffen haben, welche Anstrengung für diese bildungspolitische Innovation notwendig ist.
Das ist vergleichbar - verehrte Kollegen, ich weiß, wovon ich rede - mit der Einführung der verlässlichen Halbtagsgrundschule. Was Sie hier als Modellprojekt vorschlagen - es soll freiwillig sein und nicht gezwungen -, taugt nicht für eine Evaluation. Um so etwas systematisch zu ma
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chen, müsste man sich das zumindest in einem Bezirk angucken, die Möglichkeiten analysieren und Defizite aufdecken. Dann kann man darüber nachdenken, wie man es flächendeckend einführt. Aber was Sie mit Ihrem Antrag vorschlagen, wird dem nicht gerecht.
Im Übrigen ist das, was Ihre Bundesfamilienministerin beim Krippenthema vorschlägt - ein Drittel Investitionskosten -, wahrlich nichts. Das bringt uns nicht weiter, da braucht man mehr. Ich hoffe, dass die Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion aufgenommen werden, die darauf hinweisen, dass man für Betriebskosten, Personal und Qualifizierung Geld braucht und nicht diesen Zuschuss für Steine. Sonst kommen wir beim Thema Krippe und den Bildungshäusern nicht weiter und dieser Antrag wird seinen geruhsamen Schlaf nehmen und der Diskontinuität anheimfallen, denn das bedeutet gar nichts.
Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag aus den Haushaltsberatungen "Kinder– und Familienstadt Hamburg - Frühe Bildungschancen" mit der Nummer 18/5472 scheint eine wahre Fundgrube sowohl für die Kollegen der CDU als für die der GAL zu sein, die beide einzelne Punkte in dieser Woche recyceln.
Frau Koop sprach die Bildungshäuser an, Punkt D. 7., und die GAL heute die Reform der Frühpädagogik mit Punkt D. 8. Der Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen, enthält noch sieben weitere Punkte zum Thema Rechtsansprüche, Beitragsfreiheit, Umsetzung von Bildungsempfehlungen, Pflegesatz der Kinder mit sozialem pädagogischem Bedarf und zur systematischen Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Ich bin einmal gespannt, wer von Ihnen beiden die sieben Punkte zuerst wieder aufnimmt.
Es würde Bäume sparen, einzelne Ziffern anzunehmen.
Nein. - Wenn eine Frau nein sagt, meint sie das auch so.
Verehrte Kollegen! Es würde viel Papier sparen, einzelne Ziffern von Anträgen anzunehmen oder zumindest an die Ausschüsse zu überweisen. Dann kann man dort die Unterschiede im Detail diskutieren, Frau Koop.
Frau Blömeke hat es schon angesprochen. Wir haben eine erfreuliche Entwicklung, was die Lehrer angeht. Die
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Hochschule in der Saarlandstraße beginnt ab dem Wintersemester 2007/2008 mit einem Bachelor-MasterStudiengang zur Bildung und Erziehung mit zwei Studienschwerpunkten Frühpädagogik und Management von Bildungseinrichtungen. Frau Koop, das wird in der Folge auch zu einer Diskussion über die Entlohnung von solcher Art ausgebildeten Menschen, hoffentlich Männern und Frauen, führen. Was uns aber weiterhin fehlt - darüber sollten wir auch in den Ausschüssen diskutieren - ist, wie wir die Fortbildung für die jetzigen Erzieherinnen und Erzieher verbessern. Unser Vorschlag im eben genannten Antrag war, darüber nachzudenken, ob man das Institut für Lehrerfortbildung zu einem Institut für Erzieher und Lehrerfortbildung ausbaut. Die Ressourcen sind da und das würde auch der gemeinsamen Arbeit im Sinne von Multiprofessionalität gut tun.
Zusätzlich zur Lehre, die jetzt an den Start geht und bei der wir, genau wie die GAL, der Auffassung sind, dass ein Teil der Ausbildung von Frühpädagoginnen und Lehrerinnen zukünftig gemeinsam sein sollte, fehlt eine entsprechende Forschungsinfrastruktur, welche die empirische Wende in der Frühpädagogik stützt und befördert. Dies sollte auch ein Punkt sein.
Dann kommen wir zu dem, Frau Blömeke, was mich an Ihrer Presseerklärung ein wenig gestört hat. In der Presseerklärung heißt es, dass Sie sich vorstellen können, pro Kita-Gruppe jeweils eine an der Hochschule qualifizierte Fachkraft zum Einsatz zu bringen. Die GAL spricht davon, pro Kita-Gruppe eine an der Hochschule qualifizierte Kraft zum Einsatz zu bringen, die gemeinsam mit herkömmlich ausgebildetem Personal die Gruppen leitet. Frau Blömeke, von dieser Art von Zwischenhierarchie zwischen Kita-Leitung, Gruppenleitung und sonstigen Mitarbeitern halten wir nichts. Es wäre falsch, so etwas zu tun, übrigens ähnlich falsch, wie wir es beim Allgemeinen Sozialen Dienst mit der Taskforce halten. So etwas sollte in die Kitas nicht Einzug halten. Es kommt auf die Fort– und Ausbildung aller Mitarbeiterinnen an.
Ziel ist dabei auch, das von Ihnen angesprochene berufsbegleitende Studium in der Hinsicht zu nutzen. Auch ich habe gestern mit Interesse vernommen, dass Frau Dinges-Dierig Andeutungen in puncto Verbesserungen von Qualität von Aus- und Fortbildung macht. Daher ist es gut, dass dieser Antrag - seit langer Zeit mal wieder ein Antrag - in die entsprechenden Ausschüsse überwiesen wird und wir gemeinsam sehen können, was in der Frage geht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Politik im Bereich der Sprachförderung - insbesondere in der frühkindlichen Sprachförderung - ist in den letzten Jahren von reichlich Hü und Hot geprägt, drei Schritte zurück und einer vor.
Kinder in benachteiligten Quartieren, viele mit Sprachförderbedarf, verlieren Krippen- und Hortbetreuung, viele haben ihren Ganztagsplatz im Elementarbereich verloren, bekommen dann - wir haben das jüngst diskutiert - im Krippenbereich über die Eltern-Kind-Zentren ein paar Kita-Gutscheine zurück, längst aber nicht so viele, wie sie verloren haben.
Das, meine Damen und Herren, ist die Grundstruktur der CDU-Politik.
Nun zu dem Thema Sprachförderung. Die jeweilige Jahrgangsstärke der unter Fünfzehnjährigen beträgt in Hamburg circa 15.000 Kinder plus/minus. Im letzten Jahr vor der Schule - Frau Meyer-Kainer hatte darauf hingewiesen - sind fast alle in außerhäuslichen Bildungseinrichtungen, davon ein Drittel etwa in der Vorschule, zwei Drittel in der Kita. Gut 10 Prozent davon - das wissen wir jetzt - haben nach den Viereinhalbjährigen-Untersuchungen ausgeprägten Förderbedarf, also etwa rund 1.500 Kinder, von denen der Verteilung nach wahrscheinlich 1.000 in Kitas sind und etwa 500 in Vorschulen. Diese 1.500 Kinder sind im laufenden Schuljahr zu additiven Sprachfördermaßnahmen verpflichtet, im nächsten Schuljahr - nach Ihren Beschlüssen aus den Haushaltsberatungen - zum Besuch der Vorschule. Auch bei der Vorschule ein Hin und Her. Bis zum Schuljahr 2005/2006 war der Vorschulbesuch kostenfrei, danach wurde er für alle Eltern kostenpflichtig, eine Angleichung auf hohem Niveau, von der Herr Heinemann immer so gern spricht.
Dieses hat zu einer Abwanderung aus dem Vorschul- in den Kita-Bereich geführt, da hier für berufstätige Eltern das Betreuungsangebot flexibler gestaltet ist. Ab dem nächsten Jahr - die Kollegin hatte schon darauf hingewiesen - gilt die Vorschulpflicht mit Beitragsfreiheit für die Eltern. Kinder können nur in der Kita bleiben, wenn ihre Eltern einen Antrag auf Verbleib in der Kita stellen und weiter Gebühren zahlen.
Nun feiern Sie sich, Frau Dinges-Dierig, in der Presseerklärung am 29. März dafür, dass für das kommende Jahr 1.000 Kinder mehr in der Vorschule angemeldet sind. Diese Zahl entspricht ziemlich genau der vermuteten Anzahl der Kinder mit ausgeprägtem Sprachförderbedarf, die bisher im letzten Jahr in der Kita waren und deren Eltern sie jetzt per Gesetz verpflichtet haben, ihr Kind in der Vorschule anzumelden. Wissen tun Sie es nicht, zumindest haben Sie uns das in der Kleinen Anfrage nicht beantwortet.
Es gibt also hier, Frau Senatorin, eine per Gesetz festgelegte Steigerung der Vorschulanmeldungen, nicht eine, die durch Elternwahl und/oder besondere Gestaltung der Angebote zustande gekommen ist. Solche Pressemeldungen, Frau Senatorin, sind absolut irreführend.
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Die Sinnhaftigkeit von Vorschulklassen, in der fast jedes Kind einen ausgeprägten Sprachförderbedarf hat, will mir nicht einleuchten. Eine vergleichende Evaluation des Bildungsfortschritts, der aus Kita- oder Vorschulbesuch resultiert, liegt meinen Informationen nach im Landesinstitut vor, Frau Senatorin, wird aber nicht veröffentlicht. Warum wohl? Vielleicht ist es so, dass es keine Unterschiede gibt. Ich bin gespannt, ob und wann diese Untersuchung veröffentlicht wird.
Zusätzlich - zumindest das haben Sie in der Kleinen Anfrage beantwortet - gibt es etwa 650 Kinder, die nach der Vorschule Anschlussbetreuung brauchen, weil ihre Eltern berufstätig sind oder wegen dringendem sozialen und pädagogischen Bedarf. Diese Kinder, Frau Senatorin, und ein Großteil der Kinder, die diese additiven Sprachförderkurse besuchen, müssen täglich ihren Förderort wechseln, wenn sie in der Kita verbleiben oder der additive Kurs nicht an ihrer Grundschule, sondern an einer anderen im Verbund zustande kommt.
Bei mir in Alsterdorf denken Kitas und Schulen schon über die Einrichtung eines Shuttle-Service für diese Kinder nach, um sie sicher von einem Ort zum anderen zu bringen. Das ist nicht sinnhaft.
Die Ausweitung dieser additiven Angebote bleibt fachlich unausgegoren und stellt insbesondere berufstätige Eltern, Grundschulen und Kitas vor große organisatorische Probleme. Hier, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dämmert Ihnen offensichtlich auch etwas. Den Medien war zu entnehmen, dass Sie zur Einrichtung von sogenannten Bildungshäusern einen Antrag an die Behörde formuliert haben. In diesen Bildungshäusern sollen Kinder durchgängig Bildung und Erziehung an einem Ort erhalten. Kitas und Grundschulen sollen räumlich und konzeptionell zusammenarbeiten. Auch hier scheint Ihnen aufgefallen zu sein, dass Ihre additiven Maßnahmen und Betreuungsformen für die Kinder nicht besonders hilfreich sind und dass die Sprachförderung für Fünfjährige etwas zu spät kommt. Wie schön, dass die CDU unseren Antrag aus den Haushaltsberatungen aus dem Dezember fünf Monate später übernimmt und abschreibt, um den von ihr angerichteten bildungs- und familienpolitischen Blödsinn zu korrigieren. Nur Prüfung, Herr Kollege, alleine reicht nicht. Der von Ihnen angerichtete Nonsens muss beendet werden zum Wohle der Kinder dieser Stadt,
denn bei Ihnen sind die Belange von Kindern nicht in guten Händen, sondern Sie treten sie mit Füßen.
Frau Senatorin, Frau Strasburger, niemand von uns hat etwas dagegen, dass Sie das Ziel und die Absicht des durch die Volksinitiative durchgesetzten Kinderbetreuungsgesetzes umsetzen, nämlich mehr Kinder in Hamburg zu bilden und zu betreuen.
Wogegen wir aber etwas haben – und man kann es Ihnen wirklich nicht oft genug sagen, weil Sie es nicht begreifen –, ist, dass dies zulasten der Kinder in den 13 Stadtteilen mit den sozialen Problemlagen in Hamburg geschieht.
Das ist der Fall, Frau Senatorin.
Es ist de facto im Vergleich von 2002 und 2005 so. Das, Frau Senatorin, sind keine Zahlenspielereien, sondern Fakten aus Ihren Antworten aus der Drucksache 18/4671, das ist für jeden nachzulesen. In diesem Zeitraum ist die Anzahl der Kinder unter drei Jahren in diesen 13 Stadtteilen gestiegen. Ihr Versorgungsgrad ist aber absolut und prozentual gesunken, während der Anteil der unter drei Jahre alten Kinder in den übrigen Stadtteilen gesunken ist, ihr Versorgungsgrad aber real absolut und prozentual gestiegen ist. Insofern, Frau Senatorin, haben wir mehr betreute Kinder, wir haben aber eine Schere zwischen diesen 13 Stadtteilen und den übrigen Stadtteilen Hamburgs. Nehmen Sie das zur Kenntnis. Das ist Ihre Schuld, dass das passiert ist, dafür tragen Sie die Verantwortung, Frau Senatorin.
Was Sie nun tun und was wir auch als Ansatz nicht für falsch halten, ist, dass Sie nunmehr nach fünf Jahren Ihre eigenen Versäumnisse beginnen zu bearbeiten. Das ist die Wahrheit, Frau Senatorin.
Was Ihnen meine Kollegin, Frau Veit, vorgerechnet hat, ist, dass Sie mit dem, was Sie an Scheinen über diese Zentren vergeben wollen, noch nicht einmal den Stand von 2002 erreichen werden. Das ist die Wahrheit, Frau Senatorin. Daran können Sie auch nichts ändern, indem Sie immer darüber hinwegreden.
Frau Senatorin, der zweite Punkt, der es uns ein bisschen schwierig macht, bei dieser Drucksache Hosianna zu jubeln, ist: Es steht wahrlich viel Gutes an Aufgaben für diese Eltern-Kind-Zentren drin. Nur die Personalwochenstunden exklusive Leitung von 19,2 sind etwas unterdimensioniert. Wenn ich mir anschaue, was Sie dort alles an Aufgaben für diese Eltern-Kind-Zentren bestimmen, dann habe ich so ein wenig den Verdacht, dass Sie die benachbarte Kita und deren Personal mitdenken. Die benachbarte Kita und deren Personal sind auch nicht gerade unterausgelastet, Frau Senatorin. An der Stelle herrscht Unklarheit, wie man dies alles in diesen ElternKind-Zentren mit 19,2 Personalwochenstunden für pädagogische Fachkräfte machen können soll.
Es ist ein guter Ansatz, aber es behebt noch nicht einmal Ihre Versäumnisse. Und es ist unklar in der Abgrenzung zu den Kitas, an die sie angedockt werden, und es ist vom Personal her sehr eng gestrickt. Insofern bin ich gespannt darauf, was die hier tatsächlich mitbedachte Begleitforschung zu diesem Projekt ergibt. Die Ergebnisse werde ich mir wie immer sehr interessiert ansehen.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Wenn wir beim Thema Sprachförderbedarf entweder aus sonderpädagogischem oder sonstigen Sprachfördergründen sind, dann würde mich interessieren, ob die gegebenenfalls notwendige Anschlussbetreuung zur Vorschulpflicht, die ja sein kann, weil die Eltern berufstätig sind, ebenso kostenfrei ist wie die Vorschule?
Sie haben das Schulgesetz dahin gehend geändert,
dass eine Vorschulpflicht besteht für Kinder, die Sprachförderbedarf haben. Für die Eltern ist dann die Vorschule kostenfrei. Die Frage ist, ob auch die eventuell nötige Anschlussbetreuung kostenfrei ist.
Wenn Sie schon keine genaue Zahl haben aus der Viereinhalbjährigen-Untersuchung über die Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, haben sie dann eine ungefähre Ahnung, wie hoch der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist, die Sprachförderbedarf haben?
Wissen Sie, Frau Kollegin Strasburger, Herr Präsident, Sie haben hier am Anfang das Niveau dieses Antrags in Zweifel gezogen. Ich ziehe das Niveau Ihrer Rede in Zweifel, aber ganz deutlich.
Die Kollegin von der GAL hat drei Punkte angeführt, die, finde ich, von uns hier und am besten auch im Ausschuss weiter diskutiert werden müssen. Wenn die ARGE für ihre SGB III-Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung keine vernünftige Abstimmung mit den Kitas hinbekommt und Sie nur auf die Selbstorganisation der Mütter oder Väter verweisen, dann finde ich das peinlich, Frau Strasburger.
Wir wollen alle, dass die Menschen wieder Arbeit finden und weiter qualifiziert werden
und das dann auch schnell mit der Kinderbetreuung klappt und kein Rennen von Pontius bis Pilatus anfängt.
Sie sagen uns, auch die Erweiterung der Datenbank sei in Gang gesetzt worden. Aber, Frau Strasburger, wenn das so ist, dann kann man das überweisen und im Ausschuss klären, wie weit denn da etwas in Gang ist; das wäre auch von Interesse. Diese Datenbank, die im Rudiment vorhanden ist, ist dringend notwendig und auch gut so. Es sind alle Kitas, die im Kita-Gutscheinsystem anbieten, mit Adresse, Telefonnummer, gegebenenfalls E-Mail- oder Homepageverweis enthalten und es stehen auch alle Leistungsarten drin, die diese Kitas im Repertoire haben. Aber es ist nicht ganz einfach für die Eltern, damit umzugehen, weil manche Kitas mehr hineinschreiben, als sie in Wahrheit anbieten und weil aus diesen Angaben noch nicht zu ersehen ist, wo sie etwas frei haben. Das erschließt sich bei manchen durch Blick auf die Homepage, wo man dann weiterkommt, aber nicht bei allen und es wäre schön, wenn hier ein standardisiertes System in Anlage und Erweiterung dieser Datenbank möglich wäre.
Wir haben das im Ausschuss und auch hier schon einmal diskutiert. Es gibt durchaus nicht nur einzelne Berichte, sondern wir haben öfter vor Ort von Eltern und auch von Kita-Mitarbeiterinnen gehört, dass es durchaus Engpässe bei Fünf-Stunden-Plätzen und auch bei Krippenangeboten gibt, und zwar im regionalen Raum, weil es für Kitas nicht besonders attraktiv ist, die Rechtsanspruchsscheine anzunehmen. Die Fünf-Stunden-Scheine sind schlecht ausgestattet, sie warten lieber auf Scheine mit höheren Stunden.
Frau Strasburger, sie müssen nicht. Sie sagen dann einfach, sie seien belegt; kümmern Sie sich einmal um die Realität.
Den letzten Punkt, Frau Blömeke, sehe ich genau wie Sie. Für die benötigten Kurzzeitplätze muss es zu klaren Regelungen kommen. Die Vertragsbasis, die Quadratmeterzahl pro Kind, die vorhanden sein muss, muss gelockert und für diese Kurzzeitplätze nach Vereinbarung überschritten werden können. Gerade wenn man die
Punkte zwei und drei zusammen nimmt, nämlich das Thema Datenbank und kurzfristige Vertragsüberschreitung, dann kommen wir zu einem Überblick, der helfen kann, dass auch diejenigen, die SGB-III-Maßnahmen bekommen, schnell einen Überblick erhalten und einen Platz finden.
In welche Richtung, Herr Staatsrat, hat sich die Situation der ärztlichen Versorgung in den sozial schwachen Stadtteilen in den letzten fünf Jahren verändert?
– Haben Sie nicht. – Sieht der Senat in der Aufteilung der Versorgungsregion Hamburg in mehrere Regionen eine Lösung für die Verbesserung der ärztlichen Versorgung in den sozial schwachen Stadtteilen?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch Raucher und Raucherinnen drücken sich nicht um diese Debatte. Rauchen ist eine Sucht. Sie wissen es alle: Ich gehöre zu diesen Süchtigen.
Aus gesundheitspolitischen Gründen – ich teile die Ansicht des Kollegen Schäfer – gehören Nichtraucher vor unserer Sucht geschützt.
Es müssen weiterhin für Nichtraucher klar erkennbare, aber bewusst gewählte Ausnahmen möglich sein, die uns Raucherinnen und Raucher weiterhin die Teilnahme am öffentlichen Leben in verschiedenen Bereichen ermöglichen.
Der geteilte Beifall des Hauses.
So muss es sein, verehrte Kolleginnen und Kollegen – weitestgehende Rücksicht ohne Verdammung, dann gehen auch die Raucher und Raucherinnen diesen Weg mit.
Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CDU, haben in den Haushaltsberatungen im Dezember ein ziemliches Chaos angerichtet. Ich hatte Sie im Dezember bereits darauf hingewiesen, dass Sie auch das Kleingedruckte in Ihren eigenen Anträgen lesen sollten, das haben Sie nicht oder aber es war Ihnen egal. In Ihrem Antrag zur Sprachförderung vom Dezember haben Sie beschlossen, dass Eltern von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf keine Vorschulgebühren mehr bezahlen müssen. Wenn man bedenkt, dass Sie die Vorschule erst im August 2005 für alle Eltern gebührenpflichtig gemacht haben, klingt das nach einer feinen Sache, so ist es aber nicht, Kolleginnen und Kollegen.
Denn das Kriterium Sprachförderbedarf teilt die Gruppe der fünfjährigen Kinder jetzt in vier ungleiche Teile. Gruppe A, Fünfjährige mit Sprachförderbedarf in Vorschule: Eltern müssen keine Vorschulgebühr bezahlen. Gruppe B, Kinder mit Sprachförderbedarf in der Kita: Weil die Eltern wollen, dass ihr Kind in der Kita bleibt, müssen sie erstens einen komplizierten Antrag stellen und zweitens weiter Gebühren bezahlen. Das war das Kleingedruckte, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion. Die Gruppen C und D, Kinder ohne Sprachförderbedarf in Vorschule und Kita: Beide müssen weiter Gebühren zahlen. Eltern von Kindern mit Sprachförderbedarf, die keinen Betreuungsortwechsel für ihre Kinder wollen, werden also nicht nur benachteiligt, sondern auch
in ihrer freien Entscheidung unzulässig eingeschränkt – was für ein hanebüchener Unsinn.
Den Kitas, die in puncto Sprachförderung erhebliche Anstrengungen unternommen haben, wird einmal eben so beschieden, dass sie das nicht könnten. Wo ist eigentlich der Beweis dafür? Gibt es dazu eine empirische Studie? Wenn ja, dann legen Sie sie bitte auf den Tisch. Beide, Kita und Vorschule, haben integrative Sprachförderung, beide haben additive Sprachförderung. Wo ist also das ausschlaggebende Argument, Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion?
Geht das überhaupt – eine Vorverlagerung der Schulpflicht für einen Teil der Fünfjährigen? Selbst wenn man von einer Bildungspflicht für alle fünfjährigen Kinder ausgeht – warum werden Kitas von dieser ausgeschlossen? Schließlich gibt es hier vertraglich festgelegte verpflichtende Bildungsempfehlungen inklusive Sprachförderung und staatlich geprüfte Sozialpädagoginnen und -pädagogen und Erzieherinnen.
Im letzten Jahr beliefen sich die Einnahmen aus Elterngebühren auf 15 Millionen Euro für die Fünfjährigen. Ist es wirklich nötig, die Fünfjährigen und ihre Eltern so, wie Sie es beabsichtigen, in zahlende und nicht zahlende Gruppen nach einem bestimmten Förderbedarf auseinanderzudividieren und die Kinder damit zu stigmatisieren? Können wir uns den von Ihnen schon mehrfach angekündigten Einstieg in die Gebührenfreiheit für alle Eltern der Fünfjährigen wirklich nicht leisten? – Wir, die SPD-Bürgerschaftsfraktion, meinen: Ja, wir können das. Dazu haben wir im Dezember einen entsprechend ausfinanzierten Antrag vorgelegt.
Aber nun zurück zu den Kindern mit Sprachförderbedarf: Geht man davon aus, dass gut 10 Prozent der Fünfjährigen einen Sprachförderbedarf haben und von den circa 15 000 Kindern dieses Jahrgangs etwa ein Drittel in der Vorschule sind, gibt der Senat für die selektive Bevorzugungsmaßnahme etwa 500 000 Euro aus. Wenn die Eltern wiederum wollen, dass ihre Kinder in der Kita bleiben, weil sie diese gut finden, weil der Betreuungsumfang besser und flexibler ist oder weil sie vermeiden wollen, dass aufgebaute Beziehungen abgebrochen werden, dann müssen sie zahlen und der Senat spart sich so 1 Million Euro. Würde der Senat allen Eltern von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf die Gebühren erlassen, und zwar unabhängig von der besuchten Einrichtung, so würde das mit 1,5 Millionen Euro weniger als die Hälfte des prognostizierten jährlichen Betriebskostendefizits von 3,6 Millionen für die Elbphilharmonie ausmachen, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Warum werden Eltern und Kinder diesem Wirrwarr ausgesetzt? Warum beschließen Sie nicht – um in Ihrer Logik der selektiven Bevorzugung von Sprachförderkindern zu bleiben – einen gerechten Gebührenerlass zumindest für alle Sprachförderkinder? Kommen Sie da auf einen anderen Kurs.
Besser für die frühkindliche Bildung, Kolleginnen und Kollegen, und ohne stigmatisierende Effekte für die Kinder ist allemal die Beitragsfreiheit für das letzte Jahr vor der Schule. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, den später auf der Tagesordnung stehenden Antrag unserer
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Fraktion und der Fraktion der GAL an den Familienausschuss zu überweisen. Setzen Sie sich dafür ein, dass Ihr selbst angerichtetes unsägliches Chaos so bald als möglich beendet wird.
Herr Senator Gedaschko, Sie reden das Problem hier klein.
Es sind durchaus mehr als zwei Kitas, die Probleme mit Lärm in Nachbarschaftskonflikten haben, aber nicht alle kommen vor Gericht. Herr Senator, wir wollen keine weiteren Kläger ermutigen und insofern kommt es darauf an, sich die vorliegenden Regelungsentwürfe genau anzugucken.
Wir alle wollen nicht, dass bei lauten Lebensäußerungen von Kindern die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie beim Lärm von Kreissägen. Wie können wir aber diese Maßstäbe für eine kinder- und familienfreundliche Stadt gesellschaftlich in dieser Stadt verankern? Die Hamburger Erfahrung lehrt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass dies geregelt werden muss, Appelle reichen hier nicht.
Die vorgelegte CDU-Variante eines banalen appellativen Programmsatzes ist hier unzureichend; da sind sich GAL und SPD einig. Unterschiedlicher Meinung sind GAL und SPD lediglich in der Heranziehung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, einig, Herr Senator, in der Privilegierung von sozialem Lärm und nicht von Anlagen.
Was soll außerdem, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, diese missliche Einfügung: "Erziehung zur Rücksichtnahme auf Nachbarn ist Bestandteil des pädagogischen Auftrages der Kindertageseinrichtungen und der Schule." Vielfältige weitere lyrische Ergänzungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes lassen sich hier denken. Aber wozu darf nach Auffassung der CDU demnächst von Nachbarn Klage eingereicht werden gegen die angeblich unzureichende Umsetzung dieses pädagogischen Auftrags? Wo soll das wieder hinführen? Sollen die Erzieherinnen und Erzieher dafür persönlich haften und wie misst man das, verehrte Kolleginnen und Kollegen?
An der Stelle, Herr Senator, Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ist Ihr Gesetz nicht nur nicht weiterführend, sondern einfach schädlich.
Sie versuchen hier, auch einen bei Ihnen ungelösten Konflikt zu umschiffen. Sie drücken sich um die fundamentale Entscheidung zugunsten des Rechts der Kinder auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit,
weil Sie nicht wirklich den Schutz des Privateigentums der Kläger beschädigen wollen. Heraus kommen die uns vorliegenden Halbheiten.
Dies wird keiner Richterin und keinem Richter die Entscheidungsfindung zugunsten der Kinder erleichtern. Nehmen Sie unser Angebot einer erneuten Beratung an, lassen Sie sich von Expertinnen und Experten beraten. Ihre Formulierung hat keine, sondern sogar eine schädliche Wirkung. Sie verkehren die Verhältnisse ins Gegenteil, Herr Senator, wenn Sie das den GAL- und SPDEntwürfen vorwerfen, das ist fast eine Projektion. Sie leisten hier keinen Beitrag zu einer kinder- und familienfreundlichen Stadt Hamburg. Überweisen Sie diesen Antrag noch einmal an den Ausschuss und lassen Sie uns zu einem gemeinsamen Entwurf kommen, der wirklich Rechtssicherheit bringt.
So wird da nichts draus.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion! Ich möchte ganz ruhig an die Zeit vor einem Jahr erinnern, als das gemeinsame Petitum des Sonderausschusses auf den Weg gebracht worden ist. Der gemeinsame Impuls aus dem Sonderausschuss, für das Kindeswohl etwas zu tun, war sehr stark und hat es geschafft, über Parteiinteressen hinweg etwas zu formulieren, von dem alle drei Fraktionen im Hause überzeugt waren, dass es für die Kinder dieser Stadt etwas nach vorne bringt.
Einen wichtigen Punkt haben wir zur Debatte angemeldet, nämlich die gemeinsame Überzeugung, das Netz bei diesen Untersuchungen zu knüpfen und diese verpflichtend zu machen. Weitere zentrale Punkte aus diesem Petitum waren jetzt im Bericht des Senats zum Sonderausschuss in ihrem jeweiligen Bearbeitungsstand angeführt. Hätten wir gewusst, dass Sie sich auch heute nicht überzeugen lassen, dieses anzumelden, hätten wir es heute in der Debatte mit angemeldet, um Sie zu zwingen, wenigstens darüber zu debattieren. Das ist eine peinliche Nummer.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, warum ich es für zwingend notwendig halte, dass Sie diesen Bericht auch überweisen. Wir haben die Notwendigkeit, uns kontinuier
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lich über den Bearbeitungsstand der vielen Punkte zu vergewissern, weil wir im Sonderausschuss vieles beauftragt haben. Der Kollege Kienscherf hat schon einen Punkt angesprochen, nämlich die Frage des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Hier, Herr von Frankenberg, waren wir uns einig, dass das der entscheidende Punkt ist. Der Allgemeine Soziale Dienst muss funktionieren und wieder in die Lage versetzt werden, aufsuchende Arbeit machen zu können. Er darf keine Wartelisten haben.
Ich bin nicht überzeugt, dass wir den ASD schon so weit haben. Sie belasten mit der Besetzung der vakanten Stellen die Bezirke. Das führt erkennbar schon zu Vakanzen in anderen Bereichen bei den Bezirken. Sie hatten im letzten Jahr bis zu 40 Prozent der 22 Stellen nicht besetzt. Heute kam pünktlich eine Protokollerklärung, die nachweist, dass es Anfang Januar ganz gut aussieht. Ich will hoffen, dass das das ganze Jahr über so bleibt.
Zweitens: In der Senatsdrucksache zum Petitum des Sonderausschusses geben Sie die Überprüfung der Sollstärke auf. Sie prüfen nicht nach, ob diese Sollstärke für die Arbeit, die wir uns wünschen, ausreichend ist. Und Sie deuten an, dass Sie im Jahr 2007 nicht mehr extern ausschreiben wollen. Auch das, Frau Senatorin, halte ich für fatal, weil die Auffrischung des ASD von außen dringend notwendig ist.
Auch das, was in dieser Senatsdrucksache zum Netz für Kinder in puncto Fallmanagement steht, ist nicht befriedigend und muss im Kinder-, Jugend- und Familienausschuss diskutiert werden. Das Fallmanagement läuft hier mit alter Software, dort mit neuer Software. Sie haben die nicht abgeschlossenen Fallakten überprüft, können aber nicht darüber berichten, was das Ergebnis dieser Prüfung ist. Es bleiben bei uns Zweifel daran, ob der ASD seine aufsuchende Arbeit machen kann. Es bleiben bei uns Zweifel, ob Sie ein modernes Fallmanagement für den ASD an den Start gebracht haben. Das müssen wir im Auge behalten.
Ein zweiter zentraler Punkt im gemeinsamen Petitum des Sonderausschusses zum Kindesschutz war die Frage der Ganztagsbetreuung für Kinder mit sozialpädagogischem Bedarf. Auch hier sind wir nicht so weit, wie wir zum Wohl dieser Kinder sein müssten. Wir haben einen Betreuungsumfangverlust in den benachteiligten Quartieren, wir haben darüber schon oft geredet. Wir haben einen verringerten Anteil – Ihre Drucksache ist in den Zahlen falsch, Frau Senatorin – von Kindern, die einen Gutschein nach sozialpädagogischem Bedarf bekommen. Das waren vor Einführung des Gutscheinsystems 17 Prozent, jetzt sind es noch knapp 10 Prozent. Auch hier haben wir Handlungsbedarf, Frau Senatorin.
Ein dritter wichtiger Punkt, über den wir reden müssen: Wir haben im Sonderausschuss die Berliner hier gehabt, die Berliner Polizei mit ihrem zentralen Dezernat für Delikte gegen Schutzbefohlene. Der Senat hat sich in diesem Punkt anders, für ein dezentrales Modell, entschieden. Haben Sie sich die Passagen einmal durchgelesen? – Ich habe dieses dezentrale Modell nicht verstanden. Auch über diesen Punkt müssen wir dringend weiter reden.
Der Kollege Kienscherf hat es angesprochen, auch das Thema Zusammenarbeit der verschiedenen Instanzen, die sich mit dem Kindeswohl beschäftigen, ist nicht abgearbeitet. Es gibt dazu in weiten Teilen keine klaren
Regeln oder sie sind noch nicht ausreichend kodifiziert. Es bleibt viel zu tun. Sie wollen es nicht debattieren, das ist peinlich genug. Sie wollen es nicht überweisen, das ist ein Skandal. Seien Sie auch hier bei einem wirklich wichtigen Thema, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion, genauso spontan wie bei der Leichtathletikhalle.
Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. So heißt es im Paragraf 1 des Kinder- und Jugendgesetzes.
Wie steht es um dieses Recht von Kindern und Jugendlichen im CDU-regierten Hamburg? "Soziales können wir uns erst wieder leisten, wenn es uns besser geht", sagt der Bürgermeister. Das ist nicht nur zynisch, sondern auch grundfalsch.
Die Folge ist eine Politik des Ausblendens, des Ausgrenzens und der Spaltung. Sie haben keine Idee, wie diese soziale Spaltung in der Stadt überwunden werden kann. Das, Herr Bürgermeister, Frau Schnieber-Jastram, muss sich grundlegend ändern. Hierbei ist der Grundtenor der Oppositionsanträge einhellig und eindeutig.
Was sagen Sie den Eltern, die tagtäglich miterleben, dass in den Kitas viel zu große Gruppen teilweise von nur einer Erzieherin betreut werden und dadurch kaum Zeit für Bildung und Erziehung bleibt? Was sagen Sie den alleinerziehenden Müttern, die nur kurzfristig Arbeitsverträge erhalten und ihr Kind mehrfach aus der Krippe abmelden und wieder eingewöhnen müssen? Wie erklären Sie den integrationspolitischen Widersinn, dass Sprachförderbedarf nur einen Fünf-Stunden-Platz garantiert? Nichts sagen Sie! Weiter so, ist Ihre Meinung, Frau Senatorin.
In unserem Konzept für eine kinder- und familienfreundliche Stadt werden die sozialen Kompetenzen von Familien gestützt und die Leistungen der Familie für die Gemeinschaft geachtet.
Wir wissen, anders als Sie, dass Familien ohne soziale Netze, ohne gute Kitas und gute Schulen nicht funktionieren. Insbesondere für Kinder aus Risikofamilien bedarf es oftmals einer ganz besonderen Anstrengung und solidarischen Hilfe. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Bedürfnisse und das Wohl der Kinder werden wir gleichrangig in das Zentrum einer kinder- und familienfreundlichen Metropole stellen.
Den Kindern ihr eigenes Recht zu geben bedeutet, ihren im Kinderbetreuungsgesetz verankerten Rechtsanspruch auf individuelle Förderung umzusetzen, unabhängig von der Lebenslage der Eltern und je nach sozialen, pädagogischen oder sprachlichen Förderbedarf, Frau Senatorin.
Mein Kollege Fraktionsvorsitzender hat das gestern treffend formuliert. Die Herkunft der Kinder darf nicht ihre Zukunft bestimmen. Das ist unser Credo und danach handeln wir, Frau Senatorin.
Sie hingegen haben in Ihren vorliegenden Haushaltsanträgen die zentralen Fehler Ihrer Politik der letzten Jahre nicht begriffen. Was tun Sie? Nachdem Sie drei Schritte zurückmarschiert sind, tappen Sie halbherzig einen halben Schritt nach vorn. Wie viel haben Sie in den letzten Jahren gemurkst, gestrichen und gekürzt und wie wenig geben Sie nun zurück.
Sie stellen nach nunmehr drei Jahren fest, dass das Kinderbetreuungsgesetz ein Ausbaugesetz ist, das sich aus Eltern und Kita-Mitarbeiterinnen nicht mehr herauspressen lässt und stellen für diesen Ausbau Mittel ein. Echte Frühmerker sind Sie. Sie tun nichts für die Qualität und nichts für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Sie stellen fest, dass Sie ein ernsthaftes Problem bei der Versorgung der unter Dreijährigen haben und richten Nachbarschaftszentren ein, weil Sie langsam ahnen, dass frühe Bildung, Erziehung und Betreuung auch etwas mit Prävention zu tun hat. Frau Senatorin, was sagen Sie eigentlich den Kindern, die Sie in den letzten Jahren ausgeschlossen haben? Pech gehabt oder zur falschen Zeit geboren?
Sie machen die Vorschule im letzten Jahr vor der Schule verpflichtend und für Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf gebührenfrei. Das, Frau Senatorin, ist zu spät. Eine gezielte Sprachförderung muss viel früher einsetzen und sie muss ganztägig sein.
Nebenbei bemerkt, Kolleginnen und Kollegen der CDU, es empfiehlt sich, bei diesem Antrag das Kleingedruckte zu lesen. Sollten nämlich die Eltern ihre Kinder zu diesem Zweck in die Kitas schicken, sollen sie bestraft werden. Aber wofür eigentlich? Und anders als in der Vorschule müssen weiterhin Gebühren bezahlt werden. Was haben Sie sich eigentlich hierbei gedacht?
Nein, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das ist alles andere als glaubwürdig. Das ist Politikersatz. Es ist der Versuch, durch hastige Last-Minute-Aktionen von Ihren gravierenden Versäumnissen abzulenken. Es ist kein Konzept, sondern ein Herumstümpern an der Oberfläche.
Eine Qualitätsoffensive, die Entlastung für Familien, innovative Konzepte im Übergang von der Kita zur Grundschule in der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule sowie vermehrte Anstrengungen im präventiven Bereich sind notwendig.
Zunächst komme ich zur Qualitätsoffensive in den Kitas. Erstens muss deutlich mehr in die Umsetzung der Bildungsempfehlungen investiert werden. Ein Betrag von 1,02 Euro pro Kind und Monat war und ist ein schlechter Witz, Frau Senatorin. Hierdurch bleiben die Bildungsempfehlungen nur schön bedrucktes Papier. Wir wollen eine Verfünffachung dieses Grundbetrages. Das sind 2,4 Millionen Euro mehr für eine deutliche Qualitätsverbesserung.
Zweitens muss entschieden früher, und zwar bereits vor der viereinhalbjährigen Untersuchung, mehr in die Sprachförderung investiert werden. Dieser Titel gehört deutlich um 1,8 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro angehoben.
Drittens bedarf es genau wie in den Grundschulen einer deutlichen Verstärkung der Ressourcen für die Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Hier haben wir gut 12 Millionen Euro ausfinanziert. Das, Frau Senatorin, sind gezielte Investitionen in die frühkindliche Bildung zum Wohl aller Kinder und eine deutliche Verstärkung bei Kindern mit einem besonderen individuellen Förderbedarf.
Was tun Sie für die Entlastung der Familien, Frau Senatorin, Herr Bürgermeister? Glaubt man den Hamburger Medien, dann haben Sie bereits vor einem Jahr das beitragsfreie letzte Jahr vor der Grundschule eingeführt. Das haben Sie aber nicht und das haben Sie auch jetzt mit der Vorlage des Doppelhaushaltes nicht vor, wir aber schon und auch die GAL. Das Konzept ist ausfinanziert und keiner hat das in der gestrigen Generaldebatte bestritten, Frau Senatorin.
Neben dieser Qualitätsoffensive werden diese konkreten Entlastungsschritte für Familien mit Kindern benötigt. Frühkindliche Bildung ist Bildung und Bildung gehört beitragsfrei. Frühkindliche Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein. Sie muss perspektivisch für Eltern genauso beitragsfrei sein wie die schulische Bildung. Hierzu muss in einem ersten Schritt für Kinder in der Kita und in der Vorschule dieses letzte Jahr vor Grundschulbeginn beitragsfrei gestaltet werden.
Dieses, Frau Senatorin, ist auch der erste notwendige Schritt und der systematische Einstieg in innovative Konzepte. Konzepte für Bildung, Erziehung und Betreuung in gemeinsamer Verantwortung von Kita, Vorschule und Grundschule.
In unserem Konzept der Bildungsgärten soll genau das passieren. Unser Ziel ist die Kooperation von Schule und Jugendhilfe auf gleicher Augenhöhe. Sie hingegen spielen weiter beide gegeneinander aus, indem das eine etwas kostet und das andere nicht; welch ein Unsinn.
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Lassen Sie uns zur Unterstützung ein neues Ausbildungsprofil Frühpädagogik schaffen, welches Erzieherinnen und Lehrerinnen in Teilen gemeinsam ausbildet, und lassen Sie uns das Institut für Lehrerfortbildung zu einem Ort der Fortbildung für Lehrerinnen und Erzieherinnen machen; das wäre mal eine vorwärtsweisende Maßnahme.
Nicht nur im Bereich der Kindertagesbetreuung, Frau Senatorin, fehlt Ihnen allerdings der Blick für präventive Aspekte der Jugendhilfe. Sie setzen die Forderungen des gemeinsamen Petitums aus dem Sonderausschuss "Vernachlässigte Kinder" unzureichend um. Davon kann auch Ihre eilig einberufene Pressekonferenz ohne große Neuigkeiten nicht ablenken.
Bei den verpflichtenden U-Untersuchungen murksen Sie im Bundesrat. Wir haben Ihnen eine neue Initiative vorgelegt. Setzen Sie sie um, machen Sie konkret für Hamburg einen weiteren Fortschritt für die vernachlässigten Kinder, damit uns so etwas wie Jessica nicht mehr passiert.
Setzen Sie endlich den Allgemeinen Sozialen Dienst in den Stand, seine Aufgaben wahrzunehmen. Wir wollen die Ausfinanzierung der 22 ASD-Stellen nicht zulasten der Bezirke, sondern aus zentralen Verstärkungsmitteln. Wir wollen prüfen, ob diese Sollstärke ausreichend ist; dazu fehlt Ihr Bericht. Wenn diese Überprüfung endlich vorliegt, muss die Verstärkung kommen und diese mag im Bereich von 40 Stellen liegen, vielleicht aber auch mehr. Dies muss nach Analyse des ausstehenden Berichts Anfang des Jahres wieder auf die Tagesordnung.
Wir fordern eine Verdoppelung der Mittel für die Familienhebammenprojekte. Auch dies, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, ist finanzierbar.
Was Sie im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit anrichten, ist unverschämt. Nicht nur, dass Sie seit Jahren die Tarifsteigerung nicht ausfinanzieren, so schrauben Sie auch noch am Verteilungsschlüssel herum. Was kommt dabei heraus? Die Bezirke Mitte, Eimsbüttel und Nord verlieren in zwei Jahren 424 000 Euro; alle drei rotgrün regiert, was für ein Zufall, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Es spricht nichts dagegen, dass die anderen Bezirke mehr bekommen, denn ein gutes, nichtkommerzielles Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche tut not. Sie verteilen aber zulasten der Kinder in Mitte, Eimsbüttel und Nord, und zwar in den Quartieren, in denen Kinder meist nicht viel zu lachen haben und das ist schäbig.
Diese Schieflage der bezirklichen Rahmenverteilung hat die CDU auch bemerkt, korrigiert sie aber an einer anderen Stelle zugunsten von Altona, Bergedorf und Harburg. Wer regiert da noch mal? Lassen Sie uns beide Titel aus zentralen Verstärkungsmitteln ausgleichen, dann wäre den Kindern in allen Bezirken geholfen.
Auch die Spielhäuser will die CDU bedenken, sehr schön. Sie finanzieren das durch eine Absenkung des Titels für Tagespflege. Wie passt es dazu, wenn Sie gleichzeitig auf allen öffentlichen Werbeträgern der Stadt neue Tagesmütter und -väter suchen? Das scheint mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, arg widersprüchlich.
Halbherzigkeiten, Peinlichkeiten, Widersprüche, verspätete und unzureichende Teileinsichten, aber kein Konzept bleiben die Kennzeichen christdemokratischer Kinder-, Familien- und Jugendpolitik. SPD und Grüne setzen hier andere Akzente, menschlich und kreativ gegen die auseinanderwachsende Stadt.
Verehrte Präsidentin, Frau Strasburger, lassen Sie mich noch einmal kurz auf vier Punkte eingehen.
Zu den Nachbarschaftszentren: Nichts gegen niedrigschwellige an Kitas angedockte Bildungs- und Beratungsangebote auch für Eltern. Nur, zur Kompensation Ihrer falschen Politik im Bereich frühkindlicher Prävention und Bildung sollten sie nicht herangezogen werden. Kinder, die einen individuellen Förderbedarf haben, haben Anspruch auf einen Kitaplatz. That's it.
Zweitens: Wellcome-Center. Frau Strasburger, Sie haben den Antrag leider erwähnt. Das ist der wohl peinlichste Antrag der Haushaltsberatungen.
Sie machen den Senat mit diesem Antrag darauf aufmerksam, dass er bitte schön 2007/2008 Mittel in gleicher Höhe einstellen soll wie in 2005 und 2006. In diesem Titel, Frau Strasburger, werden noch weitere 32 Projekte gefördert. Da hätten Sie ganz viele Anträge einbringen können.
Drittens: Frau Strasburger, bei den bezirklichen Rahmenzuweisungen denke ich nicht nur an Wirtschaftlichkeit. Ich möchte, dass zur Wirklichkeit der Kinder auf dem Dulsberg auch im nächsten Jahr das Ferienspektakel gehört und der Bauspielplatz am Brunnenhof auch weiterhin sein klasse Angebot für Kinder auf dem Kiez in vollem Umfang zur Verfügung stellt. Das möchte ich.
Frau Schnieber-Jastram, Ihre Trauer über geschlossene Spielhäuser ist Heuchelei pur.
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Denn Sie sind verantwortlich für die permanente Mittelkürzung für diesen Bereich und die Bezirke.
Ihre Verkleisterung, Frau Schnieber-Jastram, und ihre pompösen Berichte über Kitazahlen kommentiere ich nicht mehr. Das habe ich in den letzten zwei Jahren zur Genüge getan. Dazu ist alles gesagt. Peinliche Wiederholungen von Ihrer Seite machen es nicht besser. Nur so viel zum Schluss: Das Kinderbetreuungsgesetz, Frau Schnieber-Jastram – wer hat es erfunden? – Die SPD, nicht Ricola und schon gar nicht die CDU.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Hesse, das war die falsche Rede. Auf jeden Fall war es keine Entgegnung auf die Rede meines Kollegen Böwer.
Es war zutiefst widersprüchlich, denn wie kann Herr Böwer populistisch sein, wenn er Ihr CDU-Papier in weiten Teilen zustimmend kommentiert. Das will mir nicht so ganz einleuchten.
Ein Dissens, Herr Kollege Hesse, war und ist zwischen der CDU-Fraktion und der Senatorin erkennbar. Gegenüber der Behördenvorstellung hat die CDU-Fraktion das
Notwendige an Korrekturen vorgenommen. Das ist gut so und bleibt hier festzuhalten.
Sie bringen oft das falsche Argument vor, dass die Arbeit der Opposition im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss das Vorgehen in der Geschlossenen Unterbringung behindert. Erst dieser Untersuchungsausschuss hat dafür gesorgt, zumindest halbwegs rechtsmäßige Zustände dort herzustellen, Kollege Hesse.
Einen Punkt finde ich ziemlich daneben. Uns hier vorzuwerfen, dass wir kein Interesse an diesen Jugendlichen hätten, ist nach den vielen gemeinsamen Beratungen im Fachausschuss eine Frechheit, für die ich von Ihnen eine Entschuldigung bei den Kollegen der Jugendhilfepolitik erwarte.
Also, Kollege, herunterkommen, hören, was gesagt wird, die fachliche Debatte ernst nehmen, unserem Antrag zustimmen und sich auf die sichere Seite gegenüber Ihrer Behörde begeben. Wir haben zweimal bei der Behörde nachgefragt, was sie von Ihrem Positionspapier hält und ob sie es umsetzt. Sie hat sich nicht damit befasst. Doppelt gemoppelt hilft, der Antrag liegt vor. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Hören Sie auf, so platt herumzupolemisieren und stimmen Sie zu.
Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der GAL-Fraktion! Frau Schnieber-Jastram sieht heute ein bisschen anders aus als sonst. Es wundert mich, dass sie nicht da ist.
Ihr Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der GAL, greift richtige Punkte für die Notwendigkeiten des Ausbaus und die Qualitätsverbesserung im Krippenbereich auf. Lassen Sie mich diese drei nennen.
Erstens: Durch das neu eingeführte Elterngeld wird die Nachfrage berufstätiger Eltern nach Krippenbetreuung in den nächsten Jahren ansteigen.
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Zweitens: Über eine finanzielle Beteiligung des Bundes am Ausbau des Angebots für unter Dreijährige nachzudenken, macht Sinn. Auch Frau Strasburger findet die Idee nicht so schlecht.
Drittens – und das ist gravierend, Frau Blömeke hat darauf hingewiesen –: Der Hamburger Senat setzt den auch im Kinderbetreuungsgesetz formulierten individuellen Rechtsanspruch von unter dreijährigen Kindern auf Bildung, Erziehung und Betreuung, der unabhängig von der Berufstätigkeit ihrer Eltern Geltung hat, nicht um. Das hat fatale Folgen.
Es gibt aber auch, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der GAL, mehrere Probleme mit Ihrem Antrag. Ihr Antrag ist angelehnt – Frau Strasburger wies darauf hin – an einen Antrag Ihrer Bundestagsfraktion. Dieser berücksichtigt die länderspezifischen Gegebenheiten nicht in ausreichendem Maße. Hamburg hat – bezogen auf die westdeutschen Bundesländer – immer einen überdurchschnittlichen Versorgungsgrad in der Krippen- und auch Hortbetreuung gehabt, aber Gutes kann ja noch besser werden. Mit dem durch die Volksinitiative "Mehr Zeit für Kinder" durchgesetzten Kinderbetreuungsgesetz ist darüber hinaus mit tatkräftiger Unterstützung der SPD ein weiterer erheblicher Ausbau auch im Krippenbereich angelegt worden. Ihr Lob, Frau Strasburger, für dieses Gesetz nehme ich immer gerne an,
denn wir haben im Kinderbetreuungsgesetz zwei Rechtsansprüche, die für unter Dreijährige gelten.
Erstens den Rechtsanspruch für berufstätige Eltern. Dieser wird auch für die mit Einführung des Elterngeldes steigende Nachfrage greifen. Hier ergibt sich also kein neuer Regelungsbedarf für Hamburg.
Zweitens haben wir den Rechtsanspruch für alle Kinder auf Förderung nach ihrem individuellen Bedarf. Auch der steht im Kinderbetreuungsgesetz. Die Behörde, Ihr Senat, setzt diesen Rechtsanspruch aber nicht um. Das haben wir hier vielfach diskutiert. Das ist ein zentrales politisches Defizit dieses Senats und speziell dieser Senatorin, insbesondere im Bereich der Stadtteile mit sozialen Problemlagen.
Dort wird – und das kann man diesem Senat nicht oft genug sagen – eine steigende Anzahl von Kindern von frühkindlicher Bildung ausgeschlossen und die präventive und sozialpolitische Wirkung von Kinderbetreuung sträflich missachtet. Dies ist ein Problem, ein von uns beiden erkanntes Problem, aber auch dieses bedarf keiner zusätzlichen Regelung, sondern einer anderen Politik, einer anderen Umsetzung eines vorhandenen Gesetzes, einer Erfüllung eines verbrieften Rechtsanspruchs. Zudem, liebe Kolleginnen und Kollegen von der GAL, finde ich diese Regelungen mit einem Bundesgutschein unnötig kompliziert und bezweifle auch, dass alle Kinder unter drei Jahren die Verwirklichung eines Ganztagsplatzes brauchen. Sie brauchen – das ist richtig – einen Rechtsanspruch auf Förderung nach ihrem individuellen Bedarf, unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern, und dieser steht im Hamburger Gesetz.
Über die von Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der GAL, und uns immer wieder angesprochenen Versäumnisse des CDU-Senats bei der Umsetzung des
Kinderbetreuungsgesetzes und die von Ihnen angeführte Finanzierungsvariante für Verbesserungen insgesamt und bei der Qualität für den Ausbau der Kinderbetreuung würde ich gerne im Ausschuss reden. Daher stimmen wir einer Überweisung an den Ausschuss zu. In der Sache aber müssen wir Ihren Antrag, so wie er vorliegt, ablehnen.
Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Aus den Antworten zu dieser Großen Anfrage werden zwei zentrale Probleme bei Ihrer Art der Ausgestaltung von Kindertagesbetreuung deutlich. Erstens: Die verschwindend geringe Anzahl von Eltern, die aufgrund der Härtefallregelungen aus dem Kinderbetreuungsgesetz den Elternbeitrag ganz erlassen bekommen, einen sogenannten Nullschein erhalten. Zweitens: Das konzeptionelle und auch pädagogische Wirrwarr für Eltern und Kinder durch lauter neue additive Anschlussbetreuungslösungen im Kita-Gutscheinsystem.
Zunächst zum ersten Punkt: Wir hatten hier bereits diskutiert, dass es ein zunehmendes Problem der Verschuldung der Eltern bei den Kitas gibt. Das ist ein Problem, das in Hamburg bis zu 7 Prozent der Eltern, also geschätzte 3500 Eltern, betrifft. SPD und GAL haben einen gemeinsamen Antrag eingebracht, um einen Weg aufzuzeigen, der verhindert, dass Kinder aufgrund der Notlage ihrer Eltern ihren Kita-Platz verlieren. Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion hatten diesen Antrag abgelehnt – zum Schaden für die Kinder dieser Stadt, zum Schaden für genau die Kinder, die unsere Unterstützung für einen gesicherten Zugang zu frühkindlicher Bildung brauchen. Dies wird, das prophezeie ich Ihnen, gravierende Folgen für das weitere Fortkommen dieser Kinder haben.
In unserem Antrag war auch der Hinweis auf die Möglichkeit der Härtefallregelung für Eltern in finanzieller Not enthalten. Aufgrund dieser Härtefallregeln können die Eltern einen sogenannten Nullschein erhalten, müssen also keinen Elternbeitrag zahlen. Laut den Übersichten aus der vorliegenden Großen Anfrage werden im KitaGutscheinsystem 56 955 Kinder, in stadteigenen Einrichtungen 273 Kinder, in der Tagespflege 5613 Kinder, in der Vorschule 5683 Kinder und beim Pädagogischen Mittagstisch 1617 Kinder betreut. Das sind in diesen Leistungs- und Betreuungsarten insgesamt 70 141 Kinder.
Wie häufig werden denn nun in ganz Hamburg Nullscheine gegeben? Für 727 von 56 955 im Kita-Gutscheinsystem betreute Kinder, das sind 1,3 Prozent, haben die Eltern einen Nullschein. Für acht von 273 in stadteigenen Einrichtungen betreute Kinder, das sind 2,9 Prozent, haben die Eltern einen Nullschein. Für 41 von 5613 in Tagespflege betreuten Kindern, das sind 0,7 Prozent, haben die Eltern einen Nullschein. Für 20 von 5683 in der Vorschule betreute Kinder, das sind sage und schreibe 0,4 Prozent, haben die Eltern einen Nullschein. Und für 51 von 1617 Kindern, die den Pädagogischen Mittags