Ich gebe Ihnen das Wahlergebnis bekannt: Bei der Wahl des Vizepräsidenten des Rechnungshofes sind 115 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren alle 115 gültig. Mit Ja haben 101 gestimmt, mit Nein sechs, Stimmenthaltungen gab es acht.
Nach Artikel 71 Absatz 4 der Hamburgischen Verfassung ist für die Wahl des Vizepräsidenten des Rechungshofes eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bürgerschaft erforderlich, also mindestens 81 Ja-Stimmen. Herr Otto-Abeken hat 101 Ja-Stimmen erhalten und ist somit zum Vizepräsidenten des Rechnungshofes gewählt.
Herr Otto-Abeken, ich darf Ihnen im Namen des ganzen Hauses die Glückwünsche zu Ihrer Wahl aussprechen
Wir kommen nun zur Wahl zweier Mitglieder des Rechnungshofes. Die Fraktionen haben vereinbart, dass diese Wahlen in einem Wahlgang durchgeführt werden können. Auch für diese Wahl sind Wahlkabinen vorgesehen. Wir verfahren wieder so, dass Frau Thomas und Frau Martens abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und den Stimmzettel entgegenzunehmen. Der Stimmzettel enthält bei den Namen je ein Feld für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Sie dürfen bei jedem Namen ein Kreuz machen, aber bitte nur eins. Stimmzettel, die den Willen des Mitgliedes nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Mit dem Stimmzettel gehen Sie bitte in eine der Wahlkabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zu Frau Rogalski-Beeck, bei der die Wahlurne steht. Stecken Sie dann bitte Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.
Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmabgabe abgeschlossen ist. Damit erkläre ich die Wahlhandlung für geschlossen. Ich bitte, nun die Stimmauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Für Herrn Hans Joachim Manfred Mose wurden 112 Stimmzettel abgegeben; alle waren gültig. Er erhielt 96 Ja-Stimmen bei sechs Nein-Stimmen und zehn Stimmenthaltungen.
Für Herrn Olde Friedrichsen wurden ebenfalls 112 Stimmzettel abgegeben; einer war ungültig. Er erhielt 97 Ja-Stimmen bei sieben Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen.
Nach Artikel 71 Absatz 4 der Hamburgischen Verfassung ist für die Wahl eines Mitglieds des Rechnungshofs eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bürgerschaft erforderlich, also mindestens 81 JaStimmen. Herr Mose hat 96 Ja-Stimmen und Herr Friedrichsen 97 Ja-Stimmen erhalten. Somit sind beide gewählt worden.
Ich darf Herrn Mose und Herrn Friedrichsen im Namen des ganzen Hauses Glückwünsche zu Ihrer Wahl aussprechen und ihnen eine glückliche Hand in der Amtsführung wünschen. Herzlichen Glückwunsch!
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 5: Drucksachen 18/3310, 18/3403 und 18/3432: Wahl von zwei Mitgliedern des Stiftungsrates der "Hamburger Stiftung Asien-Bücke", Wahl einer oder eines Deputierten der Justizbehörde und Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Bildung und Sport.
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl von zwei Mitgliedern des Stiftungsrates der "Hamburger Stiftung Asien-Brücke" – Drucksache 18/3310 –]
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Justizbehörde – Drucksache 18/3403 –]
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Bildung und Sport – Drucksache 18/3432 –]
Die Fraktionen haben vereinbart, dass die Wahlen in einem Wahlgang durchgeführt werden können. Die Stimmzettel liegen Ihnen vor. Sie enthalten bei den Namen jeweils ein Feld für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Sie dürfen auf jedem Stimmzettel ein Kreuz machen, aber bitte nur eines. Mehrere Kreuze beziehungsweise weitere Eintragungen oder Bemerkungen würden zur Ungültigkeit führen. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Bitte nehmen Sie jetzt Ihre Wahlentscheidung vor. Ich darf die Schriftführerinnen bitten, mit dem Einsammeln der Stimmzettel zu beginnen.
Sind jetzt alle Stimmzettel abgegeben worden? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung. Die Wahlergebnisse werden nun ermittelt. Ich werde sie Ihnen im Laufe der Sitzung bekannt geben.
Tagesordnungspunkt 59, Drucksache 18/3463, Antrag der GAL-Fraktion: Wiedereinführung und Weiterentwicklung der Armutsberichterstattung in Hamburg.
[Antrag der Fraktion der GAL: Wiedereinführung und Weiterentwicklung der Armutsberichterstattung in Hamburg – Drucksache 18/3463 –]
Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Sozialausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Frau Gregersen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich zu unserem Antrag komme, der die Wiedereinführung und Weiterentwicklung der Armutsberichterstattung betrifft, möchte ich die Frage stellen: Was ist überhaupt Armut? Die EU-Kommission hat das 1984 so definiert und das hat bis heute Gültigkeit:
"Als arm gelten Personen, Familien und Gruppen, die über sehr geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in ihrem Land als Minimum annehmbar ist."
Bezogen auf die finanzielle Situation benennt die EU eine konkrete Armutsgrenze, die bei 60 Prozent des durchschnittlichen nationalen Einkommens liegt. Wer darunter liegt, gilt als arm.
Um aber auch die von der EU eben angesprochenen kulturellen und sozialen Armutslagen erfassen zu können, müssen wir weitere Lebensbereiche beachten. Bildung und Ausbildungsstand, Arbeit, Wohnraumversorgung, Zugang zu den Hilfen, Zugang zu Kultur und Sport, Mobilität, Gesundheit und die gesundheitliche Versorgung. Arme Personen und Personengruppen sind oft nicht nur in ihrer materiellen Situation benachteiligt, sondern haben auch in diesen Lebensbereichen eine geringe Teilhabemöglichkeit. Wie können zum Beispiel Kinder, deren Eltern wenig Einkommen haben, am Musikunterricht, am Schwimmunterricht und an Museumsbesuchen teilhaben oder teure Sportgeräte besitzen? Die Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern aus solchen Familien sind leider immer noch viel zu gering. So weit zur Frage, was bedeutet "Armut".
Das Problem der Armut hat sich in den letzten Jahren tendenziell sehr verstärkt. Das geht zum Beispiel aus dem nationalen Armutsbericht der Bundesregierung aus den Jahren 2001 und 2005 hervor, ebenso aus der für Hamburg immerhin vorliegenden Statistik über Sozialhilfeempfänger sowie aus einer Studie, die der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband im August 2005 vorgelegt hat. Demnach beträgt die Kinderarmut in Hamburg 20,4 Prozent. Das bedeutet, dass jedes fünfte Kind in Hamburg in Armut lebt. Damit nimmt unser reiches Hamburg bei der Kinderarmut neben Berlin und Bremen eine beschämende und unrühmliche Spitzenposition ein. Armut existiert und Armut muss auch endlich in Hamburg Beachtung finden.
Die von mir eben erwähnten Untersuchungen sind aber nicht spezifisch auf Hamburg zugeschnitten. Sie können deshalb eine eigene Hamburger Armutsberichterstattung nicht ersetzen. Auch die für Hamburg vorliegenden Sozialhilfestatistiken sagen nur etwas über die Anzahl der Sozialhilfeempfänger aus. Die Menschen, die unabhängig von Sozialhilfe leben und trotz ihrer Erwerbstätigkeit arm sind, fehlen in den Statistiken, so wie viele andere Daten zur Armut fehlen.
Eine große Anzahl diesbezüglicher Antworten des Senats gibt da immer wieder Aufschluss: Es liegen keine aktuellen Zahlen vor oder sie sind nicht erfasst worden und so weiter. Die aktuellen Zahlen zur Obdachlosigkeit sind bereits – ich habe nachgeschaut – aus dem Jahre 1995, als es einmal eine Zählung gab. Diese Zahlen sind aber
Ich zitierte eben die Schlagzeile einer Presseerklärung des Senats vom 8. November 2005 zur Wachsenden Stadt. Genau das ist unsere Forderung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Kein weiteres Herumdoktern ohne genaue Kenntnis und ohne Ahnung, sondern erst eine umfassende Diagnose und dann bitte eine passgenaue Armutstherapie.
Sie fordern Transparenz und Daten und Steuerung. – Wir auch. Also schaffen wir endlich diese überprüfbaren Daten und verbessern die Steuerung. Machen wir also endlich eine umfassende Bestandsaufnahme, denn nur wenn wir genau wissen, wie die Situation in Hamburg ist, dann können wir auch wirksame Maßnahmen und Programme zur Armutsbekämpfung entwickeln und diese auch regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüfen. Solch eine Bestandsaufnahme leistet nur ein Armutsbericht und den brauchen wir.