Hierbei handelt es sich um eine Selbstbefassung gemäß Paragraph 53 Absatz 2 zur Neueinrichtung des Afghanistan-Referats, hier: Sachstandsbericht. Wären Sie bei der Sitzung dabei gewesen, könnten Sie vielleicht auch zum Inhalt beitragen.
Es erfolgte dementsprechend eine Behandlung dieser Sachfrage, eine Erörterung zum Sachstand innerhalb des Afghanistan-Referates und dementsprechend sehen wir von der CDU-Fraktion auch keinen Bedarf, hierzu eine erneute Evaluation durchzuführen. Des weiteren impliziert dies auch, dass wir eine Aussetzung der Abschiebung nach Afghanistan selbstverständlich ablehnen. Hierfür gibt es keinen Grund. Die zielstaatbezogenen Abschiebungshindernisse, die es vormals gegeben hat – das steht ganz ohne Frage –, bestehen nicht mehr. Es wird von der GAL angeführt, dass angeblich rechtstaatliches Handeln der Innenbehörde nun nicht vollkommen praktiziert wird.
Abzuschiebende behaupten, dass Gerichtsbeschlüsse ignoriert würden. Ich werde nicht en detail auf die Beratungen des Eingabenausschusses eingehen, da die Vertraulichkeit der Beratungen feststehende Praxis ist.
Es wurde uns dargelegt, dass sich die Innenbehörde am rechtstaatlichen Verwaltungshandeln orientiere. Es konnte uns von keiner Partei das Gegenteil belegt werden.
deretwegen eine Abschiebung nach Afghanistan nicht möglich wäre, und auch die Sicherheitslage dementsprechend ist, kann ich der SPD-Fraktion nur den wohlgemeinten Rat geben: Frau Möller ist in Afghanistan gewesen, ich bin in Afghanistan gewesen, von Ihnen ist mir das nicht bekannt. Wissen Sie was? Fahren Sie erst einmal hin und dann reden Sie über den Sachverhalt. – Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der CDU – Dr. Willfried Maier GAL: Sie wollen über Strafrecht reden, dann brechen Sie doch erst einmal ein!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir wollen Folgendes festhalten: Richtig ist, dass der Senator das Vertrauen der betroffenen Menschen ganz bewusst verspielt hat. Das begann damals mit seinem Alleingang, den er in einer Protokollnotiz der IMK ankündigte. Dort hat er nicht auf die leisen Töne gesetzt. Er hat nicht auf die Menschlichkeit und nicht auf die Einzelfallprüfung gesetzt. Er hat sich durch völlig unnötiges Vorpreschen aufkosten dieser Menschen profilieren wollen. Das Chaos, das dann folgte, konnte man nur deshalb in den Zeitungen nachlesen, weil er im Vorwege keine Vorkehrungen getroffen und auch mit den betroffenen Menschen nicht gesprochen hatte. Ich habe in der Debatte, die wir hier bereits im Mai letzten Jahres geführt haben, sehr deutlich gemacht, dass wir Alleingänge bei derartigen Vorgängen nicht unterstützen würden.
Im Nachhinein kann man sagen, dass dabei auch nichts Sinnvolles herausgekommen ist, abgesehen vielleicht davon, dass Sie mehrere hundert Menschen in dieser Stadt völlig verunsichert haben.
Wir haben immer auf einen einheitlichen Beschluss der IMK gedrängt. Dieser Beschluss liegt nun vor. Wenn Menschen keine Bleibeperspektive bei uns haben, muss man auch so ehrlich sein, es ihnen zu sagen. Im IMKProtokoll kann man wiederum sehr genau nachlesen, dass die freiwillige Rückkehr Vorrang vor der Abschiebung hat. Damit es zu einer solchen freiwilligen Rückkehr kommen kann, bedarf es natürlich zunächst einmal vertrauensvoller Gespräche. Das Problem ist aber, dass der Senator dieses Vertrauen von Anfang an verspielt hat. Wir Sozialdemokraten haben von Anfang an gefordert, dass die Aufforderung zur Rückreise sowie auch die
Abschiebung einhergehen müssen mit einer Bleiberechtsregelung. Da hat es etwas länger gedauert, aber auch diese liegt inzwischen vor. Nun haben wir Sozialdemokraten weitergehend eine allgemeine Bleiberechtsregelung formuliert. Wir freuen uns, dass die Regierungsfraktion signalisiert hat, dies im Ausschuss beraten zu wollen.
Nun zum Antrag der GAL. Frau Möller, wir haben gern zugestimmt, als Sie im Eingabenausschuss anregten, zwei Fälle noch einmal im Besonderen auf die Tagesordnung zu setzten. Herr Grapengeter hat dies eben zitiert. Es hat sich gezeigt – Herr Grapengeter, das möchte ich deutlich sagen – dass es dort mehr als einen Widerspruch gab, auf den man genauer schauen sollte und vor allen Dingen schauen muss. Natürlich müssen wir an geeigneter Stelle die Konsequenzen einfordern. Wenn bei einer – wie vom Leiter der Ausländerbehörde formuliert – so genannten freiwilligen Abschiebung, wie es sie juristisch gar nicht gibt, die Ausländerbehörde für die Betroffenen ab einem bestimmten Zeitpunkt schlicht nicht mehr erreichbar ist, muss man schon nachfragen, ob dieser Abschnitt Afghanistan richtig organisiert sei.
Es sind mehrere Fragen offen geblieben. Das ist richtig. Man muss aber auch festhalten, dass das Gespräch stattgefunden und sich niemand verweigert hat. Auch die Auswertung dieser Gespräche wird stattfinden. Dies wurde bereits signalisiert. Daneben hat es im Innenausschuss am 1. Dezember 2005 eine Selbstbefassung zu diesem Afghanistan-Referat gegeben. Ich habe mir das Protokoll sehr genau durchgelesen. Mir ist das Verhältnis der Größe dieses Apparates zu seiner Arbeit auch nicht ganz deutlich geworden. Da müssen wir sicher nachfragen und sehr genau hinsehen. Ich konnte aber in dem Protokoll, das uns am 17. Januar 2006 vorlag, auch von Seiten der GAL keine Anklage erkennen, dass diesen Punkt – externe Überprüfung – gerechtfertigt hätte. Da Sie Schriftführerin sind, gehe ich davon aus, dass Sie hier richtig wiedergegeben wurden. Daher kann ich dem Antrag der GAL, der einen Tag später vorlag, nicht folgen. Unsere Maxime muss lauten, dass Verwaltungshandeln von Gerichten und vom Parlament kontrolliert wird. Wenn in den Ausschüssen keine völlige Verweigerung der Exekutive oder der Regierungsfraktion deutlich wird oder deutlich genannt wird, sollten wir das Zepter der Kontrolle nicht so leichtfertig aus der Hand geben und an andere weitergeben. Wir werden zunächst unsere Sitzung im Eingabenausschuss ordentlich auswerten und dann unsere Konsequenzen ziehen. Wir werden daher diesem Antrag heute nicht zustimmen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Özoguz, um diese kleine Breitseite öffentlich zu parieren: Die Ausschusssitzung hat am 1. Dezember 2005 stattgefunden. Das Protokoll liegt tatsächlich mit Datum vom 17. Januar 2006 vor. Dazwischen liegen fünf Wochen, in denen sich viele Einzelfälle von Afghanen und Afghaninnen, die abgeschoben wurden, bei uns im Eingabenausschuss und an anderer Stelle auf dem Tisch gesammelt haben. Sie stellen sich jetzt hier hin und sagen, ich hätte am 1. Dezember 2005 keine Anklage formuliert. Ich formuliere auch jetzt keine Anklage. Ich habe viele Punkte gesammelt und viele Fragen gestellt. Diese Fragen müssen geklärt werden.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer möchte dem GAL-Antrag aus der Drucksache 18/3547 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Das war es. Meine Tagesordnung ist zu Ende. Die Sitzung ist geschlossen. Wir sehen uns morgen am selben Ort ab 15 Uhr wieder. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.