Ich mache es mir nicht so einfach und fordere mehr Personal, sage aber nicht, wie wir das finanzieren wollen. So gehen wir in der GAL grundsätzlich nicht vor, da würde Herr Maier aufspringen und mich eigenhändig vom Rednerpunkt abführen.
nämlich als es um das Veterinäramt am Hafen ging. Dort hat es einen massiven Stellenzuwachs gegeben, der durch Gebührenerhöhungen finanziert wurde. Es werden von denjenigen, die über den hamburgischen Hafen Lebensmittel einführen, kostendeckende oder annähernd kostendeckende Gebühren erhoben. Dadurch kann im Hamburger Hafen ein ausreichendes Maß an Kontrolle gewährleistet werden. Wir müssen in diese Richtung gehen, damit der Staat die Einhaltung seiner Gesetze im Bereich der Lebensmittel gewährleisten kann.
Deswegen lassen Sie uns das, was im Bereich Hafen beim Veterinäramt gemacht wurde, zum Vorbild für den gesamten Bereich der Lebensmittelüberwachung nehmen. Lassen Sie uns die Gebühren angemessen anheben, um auch im Interesse derjenigen Betriebe, die die gesetzlichen Hygienevorschriften einhalten und dadurch zusätzliche Kosten in ihren Betrieben haben, weil sie mehr Personal einsetzen müssen, die schwarzen Schafe, die sich nicht an die Gesetze halten und die dadurch einen ungerechten Wettbewerbsvorteil haben, aus dem Verkehr ziehen können.
Es ist im Übrigen nichts Ungewöhnliches, jeder Industriebetrieb zahlt dafür, dass die Umweltbehörde misst, ob Abluft und Abwasser in Ordnung sind. Jeder von uns hat wahrscheinlich zu Hause in irgendeiner Form eine Heizung und jeder von uns zahlt dafür, dass der Schornsteinfeger mindestens einmal oder alle zwei Jahre kommt, um
Das Ergebnis dieser Kontrolle ist, dass wir in Deutschland sehr, sehr wenig Immissionen haben, die von Heizungen ausgehen, und dass wir keine Kohlenmonoxyd-Tote haben. Das heißt, wir haben in diesem Bereich über eine kostendeckende Gebührenfinanzierung ein absolut vernünftiges und richtiges Maß an Kontrolle. Was uns in Deutschland die Heizung wert sein sollte, das sollte uns aus meiner Sicht auch unsere Nahrung wert sein.
Das Gleiche könnte man übrigens auch für Autos sagen. Auch beim TÜV zahlt der Halter natürlich Gebühren für die Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften.
Wenn wir in Deutschland konstatieren müssten – ich glaube, wir müssen es konstatieren –, dass Autos und Heizungen besser kontrolliert werden als unsere Lebensmittel, dann ist im wahrsten Sinne des Wortes etwas faul im Staate Deutschland.
Ich habe noch zwei weitere Punkte, die die administrative Praxis betreffen. Der eine betrifft die Frage des zusätzlichen Personals. Aber abgesehen hiervor, müssen wir als Konsequenzen aus unserer Großen Anfrage zumindest an zwei Punkten kritisch nachfragen, ob alles richtig geht. Das betrifft zum einen die Koordinierung der Lebensmittelkontrolle in den Bezirken. Wenn Sie sich die Zahlen angucken, müssen Sie feststellen, dass wir in den Bezirken eine sehr unterschiedliche Kontrollpraxis haben. In Wandsbek haben wir 0,7 Kontrollen pro Betrieb pro Jahr, in Eimsbüttel sind es drei Kontrollen pro Betrieb pro Jahr. In Eimsbüttel gibt es auch eine deutlich höhere Zahl der Beanstandungen als in anderen Bezirken, nämlich 23 Prozent bei den planmäßigen Kontrollen. In anderen Bezirken sind es nur 12 Prozent. In Eimsbüttel wird konsequenter bestraft. Dort werden mehr als doppelt so viel Bußgeldbescheide erteilt als beispielsweise in Wandsbek. Deswegen geht die Forderung nach einer Zentralisierung der Lebensmittelkontrolle, die die SPD in ihrem Antrag aufgestellt hat, in die richtige Richtung. Wir müssen im Ausschuss noch mehr darüber beraten. Ich will mich deswegen noch nicht auf diese Forderung festlegen. Aber der Ruf nach einer Task Force, nach einer klaren zentralen Steuerung und nach Schwerpunkteinsätzen, die wir noch stärker als bisher gemeinsam in den Bezirken durchführen, ist schon jetzt mehr als begründet.
Der zweite Punkt ist, dass wir in einem Bereich, der auch anfällig für Korruptionen ist, eine verstärkte Rotation zwischen den Bezirken haben, ohne dass ich den Lebensmittelkontrolleuren irgendetwas unterstellen will. Aber es ist schlicht so, dass, wenn man sich über Jahre hinweg kennt, Beziehungen entstehen können und das ist in einem solchen Bereich nicht unbedingt erwünscht.
Schließlich zum Bereich der Transparenz: Die abschreckende Wirkung ist das eine, aber eine abschreckende Wirkung, die von Strafen ausgeht, ist sicherlich nicht so wirksam wie eine Abschreckung, die davon ausgeht, dass beim Verbraucher bekannt wird, welcher Betrieb gegen
lebensmittelrechtliche Vorschriften verstößt. Ansonsten haben Kontrollen eine sehr begrenzte Wirkung.
Deswegen ist es wichtig, dass wir noch sehr viel mehr als bisher – bisher geschah es nur, wenn Gesundheitsgefahren drohten – Ross und Reiter nennen, wenn irgendwo lebensmittelrechtliche Vorschriften verletzt werden. Deswegen ist es skandalös, wenn die CDU – nicht nur auf Bundesebene – bisher erfolgreich ein Verbraucherinformationsgesetz blockiert hat. Sie hat sich übrigens schon in der letzten Legislaturperiode auf Landesebene verweigert, hier eine Rechtsgrundlage zu schaffen, meinetwegen auch nach ihren Vorstellungen, mit klaren Vorstellungen, wann Ross und Reiter genannt werden dürfen. Aber wir haben in Hamburg bisher keine Rechtsgrundlage, zumindest keine geschriebene. Es ist skandalös, dass Sie bisher einen solchen Fortschritt in der Verbraucherschutzpolitik blockiert haben.
Auch ohne ein solches Verbraucherinformationsgesetz könnte man schon durchaus etwas machen. Lesen Sie sich das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum GlykolSkandal durch. Sie erinnern sich, das war Anfang der Achtzigerjahre, er hat vor kurzem zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geführt, in dem klar steht, unter welchen Voraussetzungen der Staat sehr wohl sagen darf, wann gegen Vorschriften verstoßen wird. Solange der Staat dabei neutral, objektiv und sachlich in seiner Darstellung bleibt, kann er auch schon heute die Namen derjenigen sagen, die klar gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verstoßen haben. Es ist traurig, dass der Senat diese Möglichkeiten nicht nutzt.
Zum SPD-Antrag: Er enthält aus meiner Sicht viele richtige Punkte, aber er ist ein wenig zu optimistisch, was den Zehn-Punkte-Plan von Herrn Seehofer angeht, und er bleibt auch in der Analyse der Probleme und in den Instrumenten hinter dem Erforderlichen zurück. Deswegen würde ich mir vorstellen, dass wir den Antrag auch in den Ausschüssen beraten, denn ich halte ihn zumindest im Moment nicht für zustimmungsfähig. Ich glaube, man müsste noch ein wenig daran arbeiten. Unsere Vorstellungen zum Informationsfreiheitsgesetz und Verbraucherinformationsgesetz gehen zum Beispiel weit über das hinaus, was in Schleswig-Holstein und in NordrheinWestfalen geregelt ist. Ebenso fehlt der Punkt mit der Gebührenerhebung, den ich genannt habe. Deswegen sollten wir die Diskussion im Ausschuss abwarten, um dann ein Konzept aus einem Guss erarbeiten zu können und es noch einmal in die Bürgerschaft einzubringen.
Im Übrigen bin ich gern bereit, mich an der Vorstellung der Verbraucher-Zentrale genau zu orientieren.
Frau Gienow, ein abschließendes Wort: Ich glaube, bisher hatte die CDU mit dem Abschreiben nie wirklich ein Problem. Immer, wenn die Handelskammer irgendetwas absondert, dann ist die CDU die Erste, die darauf springt und abschreibt. Deswegen halten Sie sich ein bisschen zurück, wenn Sie das der SPD vorhalten. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verbraucherschutz und Lebensmittelkontrolle, da sind wir uns alle einig, sind wichtig. Und Produkte, die gesundheitlich einwandfrei und richtig gekennzeichnet sind, stehen oben auf der Wunschliste der Verbraucher. Sorgen Lebensmittel in den Medien jedoch für Schlagzeilen, gibt es Skandale wie in den letzten Monaten in Deutschland, dann herrscht Verunsicherung und es wird schnell die Frage nach dem Funktionieren der Lebensmittelüberwachung laut.
Es ist unsere Aufgabe als Staat – ich gebe dieses Bekenntnis gern –, sowohl dem berechtigten Schutz und Informationsbedürfnis der Verbraucher zu entsprechen als auch entschlossen gegen schwarze Schafe in der Lebensmittelbranche vorzugehen, übrigens auch zum Schutze der vielen rechtschaffenden Produzenten und Händler.
Es ist unsere Aufgabe als Politiker – lassen Sie mich das auch ganz bewusst sagen –, mit Augenmaß adäquate Lebensmittelkontrollen sicherzustellen, ohne unbegründete Panik zu schüren. Ich sage dieses ganz besonders zu Ihnen, Frau Dr. Schaal, denn Ihre heutige Rede zeigt eine fast schon bedauerliche – oder eine bewusste – Unkenntnis dieser zugegebenermaßen möglicherweise zu komplexen Materie.
Diese Unkenntnis führt dann genau zu dem Verlust an Augenmaß beziehungsweise dem Versuch des Panikschürens, den man auch Ihrer Presseerklärung heute schon entnehmen konnte, dem wir nicht verfallen sollten. Auch Sie müssen einerseits verstehen, Frau Dr. Schaal, dass nicht neben jeder Fleischtheke ein Kontrolleur stehen kann. Andererseits müssten auch Sie akzeptieren, dass bei der Untersuchung aller Hamburger Kühlhäuser – und damit von 50 000 Tonnen Fleisch – keine Verstöße gegen lebensmittelrechtliche oder hygienische Vorschriften in Hamburg gefunden wurden.
Sich dann aber hinzustellen, Frau Dr. Schaal, und uns vorzuwerfen, wir zögen das so genannte Ekelfleisch aus NRW nicht aus dem Verkehr,
obwohl es im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen aus Essen fest liegt, oder zu behaupten, auf dem Hamburger Fleischgroßmarkt gäbe es nur drei Amtsveterinäre, wie ich das heute Ihrer Presseerklärung entnommen konnte, und dabei locker zu verschweigen, dass dort weitere hoch spezialisierte Lebensmittel- oder Fleischkontrolleure tätig sind, und mehr oder weniger dann den Zehn-Punkte-Plan vom Unions-Bundesminister Seehofer als Hamburger Sofortprogramm der SPD zu verkaufen, ohne sich vorher zu informieren, welche Punkte in Hamburg längst umgesetzt sind,