Protokoll der Sitzung vom 31.05.2006

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor und wir kommen zur Abstimmung. Zunächst zum CDU-Antrag aus Drucksache 18/4411.

Wer diesen Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Wer möchte dem CDU-Antrag aus der Drucksache 18/4412 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dieser Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Nun kommen wir zum Bericht des Wissenschaftsausschusses aus der Drucksache 18/4349. Die GAL-Fraktion hat hierzu gemäß Paragraph 36 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung beantragt.

Frau Martens und Frau Thomas werden Sie daher gleich in alphabetischer Reihenfolge aufrufen.

Wenn Sie der Ausschussempfehlung folgen möchten und das Studienfinanzierungsgesetz aus Drucksache 18/3860 mit den soeben beschlossenen Änderungen beschließen möchten, dann antworten Sie bitte mit Ja, wenn sie es ablehnen wollen, mit Nein und wenn sie sich enthalten möchten, bitte mit Enthaltung. Das sagen Sie bitte klar und deutlich. Auch hierfür bitte ich um Ruhe, sodass Sie hören können, wer aufgerufen worden ist, und wir, mit welchem Votum Sie abstimmen werden.

Ich darf nun Frau Martens bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf wird vorgenommen.)

Gibt es weitere Mitglieder der Bürgerschaft, die nicht aufgerufen worden sind? Das ist nicht der Fall. Ich erkläre die Abstimmung für beendet. Das Abstimmungsergebnis

wird nun ermittelt und Ihnen in wenigen Minuten mitgeteilt. Solange unterbreche ich die Sitzung.

Unterbrechung: 18.06 Uhr _____________

Wiederbeginn: 18.09 Uhr

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, wieder an Ihre Plätze zu kommen.

Bei der Abstimmung über das Studienfinanzierungsgesetz aus Drucksache 18/3860 mit den eben beschlossenen Änderungen gab es 61 Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen und keine Enthaltung. Damit ist das Studienfinanzierungsgesetz in erster Lesung angenommen worden.

(Beifall bei der CDU)

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? Den gibt es in der erforderlichen Menge. Dann wird die zweite Lesung für die nächste Sitzung vorgesehen.

Ich rufe Punkt 59 auf, Drucksache 18/4339, Antrag der CDU-Fraktion: Wahlrecht zur hamburgischen Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen.

[Antrag der Fraktion der CDU: Wahlrecht zur hamburgischen Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen – Drucksache 18/4339 –]

Die CDU-Fraktion möchte diese Drucksache an den Verfassungsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? Herr Voet van Vormizeele bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Offensichtlich scheint das Interesse an der Wahlrechtsdebatte langsam abzunehmen. Ich kann damit leben, aber ich gebe Ihnen die Gelegenheit, wieder hereinzukommen. Meine Fraktion ist heute vollzählig da,

(Gesine Dräger SPD: Wie bitte?)

aber bei den Kollegen der GAL, verehrter Herr Kollege Steffen, fehlt eine ganze Menge. Ich weiß, Herr Steffen, bei Ihnen zählt Qualität und nicht Quantität.

Liebe Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Antrag zum Wahlrecht wollen wir das jetzt geltende Wahlrecht in einigen Bereichen ändern. Wir wollen dieses Wahlrecht abändern, ohne den Kernbereich des von der Volksinitiative vor zwei Jahren durchgesetzten Wahlrechts zu berühren.

(Michael Neumann SPD: Lächerlich!)

Lieber Herr Kollege Neumann, Ihre gebetsmühlenartig …

(Michael Neumann SPD: Sie Lümmel!)

Herr Neumann, es fehlt Ihnen ein bisschen an der Kinderstube, das weiß ich, aber Ihre gebetsmühlenartigen

Einzelergebnisse siehe Anlage 1 Seite 3037

Wiederholungen werden dadurch nicht besser. Vielleicht hören Sie einfach zu, gerade Sie können noch ganz viel lernen. Es ist ein Prozess, der bei Ihnen nie beendet ist.

(Zuruf von Michael Neumann SPD)

Ich wollte darauf hinweisen, liebe Kollegen und ganz besonders Herr Neumann, dass wir das, was wir eigentlich im Kernbereich dieses Wahlrechts haben, nämlich die Einführung von Wahlkreisen in Hamburg und die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens in diesen Wahlkreisen, natürlich respektieren und erhalten werden.

(Michael Neumann SPD: Manipulieren will ich gar nicht lernen! Das ist lächerlich!)

Wir werden das Wahlrecht dort ändern, wo wir es als CDU-Fraktion aus Verantwortung der Stadt und ihren Bürgern gegenüber für notwendig erachten.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Was haben Sie denn für einen Verantwortungsbegriff?)

Diese Verantwortung, liebe Kollegen von SPD und GAL, haben wir als Abgeordnete gegenüber den Bürgern dieser Stadt und auch gegenüber der Demokratie insgesamt.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das ist nur die Ver- antwortung für Ihre Partei!)

Verantwortung heißt nicht nur, verehrter Herr Kollege Dressel, sich bei einer Parlamentsmehrheit immer dann, wenn es unangenehm wird, schnell in die Büsche zu schlagen, sondern dann, wenn es schwierig wird, sich zur Verantwortung zu bekennen. Das fällt Ihnen sichtbar schwer. Wir sind bereit, diese Verantwortung zu akzeptieren, wir stellen uns dieser Verantwortung.

(Beifall bei der CDU – Uwe Grund SPD: Was Sie machen, ist verantwortungslos!)

Wir haben ein Wahlrecht, von dem die Kollegen von SPD und GAL gebetsmühlenartig behaupten, es basiere auf einer breiten Mehrheit der Bevölkerung.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Mehrheit ist Mehrheit!)

Feststellen müssen und sollten wir, dass 21,1 Prozent der abstimmungsberechtigten Bürger dieser Stadt dem jetzt geltenden Wahlrecht zugestimmt und 16 Prozent den Gegenvorschlag angenommen haben. Gut zwei Drittel der Abstimmungsberechtigten haben, obwohl sie am Wahltag in der Wahlkabine gewesen sind und den Zettel in der Hand gehabt haben, gesagt, wir wollen weder das Modell der Initiative noch das Modell der Bürgerschaft, wir wollen das alte Modell. Wer ernsthaft meint, er könne von einer breiten demokratischen Basis sprechen, der irrt ganz gewaltig; dies ist ein denkbar geringer Ansatz. Er reicht formal aus, ist aber keine ausreichende demokratische Grundlage für ein solches Wahlrecht.

(Beifall bei der CDU – Farid Müller GAL: Das mei- nen Sie nicht ernst!)

Vor wenigen Monaten wurde vom Verfassungsgericht festgestellt, dass Parlament und Volksgesetzgeber gleichrangige Gesetzgeber sind. Das heißt, das Parlament hat nicht nur das Recht, ein Gesetz der Volksgesetzgebung zu korrigieren, es hat aus meiner Sicht auch die Pflicht, dort, wo ein Parlament Fehlentwicklungen erkannt hat, diese auch wahrzunehmen und zu korrigieren. Aus dieser Pflicht können wir uns nicht herauswinden.

(Zuruf von Michael Neumann SPD)

Dieses Wahlrecht, das wir jetzt in Hamburg haben, ist in übermäßigem Maße kompliziert. Das wissen wir alle und man kann es sehr gut an einer ganz einfachen Zahl darstellen. Wir benötigen in Hamburg bisher für eine normale Bürgerschafts- oder Bezirksversammlungswahl ungefähr 11 000 Wahlhelfer. Bei dem neuen Wahlrecht kommen wir mit 11 000 Wahlhelfern nicht aus, wir brauchen für das neue Wahlrecht mal eben 45 000 Wahlhelfer.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Wir haben doch den digitalen Wahlstift beschlossen!)

Wer meint, dass dies ein Beweis dafür sei, dass wir ein einfaches, gut durchschaubares Wahlrecht haben, der irrt ganz gewaltig. Dieses Wahlrecht ist in vielen Bereichen zu kompliziert, zu aufwendig und deshalb müssen wir in einigen wenigen Bereichen die Verantwortung wahrnehmen und einiges ändern. Aber, das will ich deutlich sagen, wir ändern nur einige wenige Punkte. Wir gehen nicht an den Kernbereich dieses Gesetzes heran.