Wenig diskutiert wurde an dieser Stelle bislang die Möglichkeit, Studenten mit herausragenden Leistungen von Studiengebühren durch die Hochschulen zu befreien. Auch dies ist durchaus ein wichtiger Aspekt, den wir mit dem Ihnen heute hier vorliegenden Antrag noch präzisieren und klarstellen, um den Universitäten hier die nötige Flexibilität zu geben. Weitere Änderungen am Gesetz sind aus unserer Sicht nicht erforderlich.
Lassen Sie uns dieses Studienfinanzierungsgesetz heute endgültig beschließen. Es ist angemessen, es ist sozial ausgewogen und es schafft Chancen für Studenten und Hochschulen, die wir in dieser Stadt dringend brauchen.
Daher setzen wir, meine Damen und Herren, an dieser Stelle nicht auf kurzfristige Stimmungsmache, nicht auf Schwarzmalerei, Frau Brüning, sondern auf langfristige Lösungen zum Wohle der Stadt, danke.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, lieber Herr Kleibauer! Ich hatte die kurze Hoffnung, dass die Ignoranz der CDU im Beratungsprozess vielleicht mit Ihrem Wortbeitrag einmal gebrochen würde und wir etwas Neues hören würden. Das ist aber leider nicht der Fall. Eher im Gegenteil stellt es sich dar. Sie wiederholen Platituden, aber lassen sich nicht wirklich auf die Argumentationen ein. Die Alternativen, die es zu diesem Gesetzentwurf gibt, habe ich das letzte Mal in der ersten Lesung bereits dargestellt und ich würde Sie deswegen darauf verweisen. Bei der Finanzierung zu rotgrüner Zeit muss ich Ihnen sagen, dass das Interessante ist, dass es in der rotgrünen Zeit keine Einsparungen an den Hochschulen gab. Deswegen redet der Senator immer von 1995 an, um das nachweisen zu können. Ich muss Sie leider auch in vielen anderen Dingen enttäuschen. Es wird keine deutliche Steigerung der Einnahmen geben. Es gibt keinen deutlichen Vorteil für die Studierenden durch dieses Gesetz.
Vielleicht haben Sie schon einmal etwas von der Generation Praktikum gehört, was insbesondere Hochschulabsolventen trifft. Sie sagen, liebe Studierende, geht auf die Hochschulen zu. Sie schaffen überhaupt nicht die gesetzlichen Rahmenbedingungen, weil Sie nämlich überhaupt keinen individuellen Rechtsanspruch auf eine bessere Lehre mit diesem Gesetz verbinden.
Deswegen ist es sehr schade, dass Sie jetzt nur einen Änderungsantrag einbringen, der eigentlich alle grundsätzlichen Probleme dieses Gesetzes ignoriert, also eine Minimalgeschichte ist, während die SPD sozusagen den Antrag stellt, den Sie stellen müssten, um zu retten, was noch zu retten ist.
Das Gesetz fördert keinen sozialen Ausgleich und es stärkt die Hochschulen und die Studierenden nicht. Die CDU-Fraktion verspielt mit dem Gesetz ihre Glaubwürdigkeit. Denn Sie behaupten ja immer, Sie wollten bessere Lernbedingungen, sie wollten mehr Studierende, Sie wollten die Hochschulen fördern und stärken. Aber mit dem Gesetz erreichen Sie das Gegenteil. Eine Verbesserung der Lehre würde ja voraussetzen, dass tatsächlich Geld bei den Hochschulen ankommt. Tatsächlich ziehen Sie, der Senat, muss man sagen, in der Gesetzesbegründung 20 Prozent von den Studiengebühren ab, was überhaupt ankommt. Dank der Mehrwertsteuererhöhung und dem mit den Studiengebühren verbundenen Verwaltungsaufwand wird dieser Betrag nochmals sinken. Durch den fehlenden Anspruch auf eine bessere Lehre für die Studierenden kann es passieren, dass das Geld, was bei den Hochschulen zunächst ankommt, in den Weiten der Hochschulorganisation versickert und eben nicht zu einer Verbesserung der Lehre führt. Das zweite Spannende ist, dass Sie durch die Übertragung der Ausfallbürgschaft eigentlich langfristig den Niedergang der Hochschulen einleiten. Ihre Begründung, warum die Hochschulen diese Ausfallbürgschaft tragen müssen, grenzt übrigens an Zynismus. Sie sagen nämlich, die Hochschulen wären für den Erfolg ihrer Absolventen auf dem Arbeitsmarkt zuständig. Wir alle wissen, dass niemand, weder die Politik noch die Wirtschaft, jemals in der Lage war, ernsthaft zu prognostizieren, wie sich ein Arbeitsmarkt entwickeln wird. Auch die Hochschulen besitzen diese hellseherischen Fähigkeiten nicht. Damit ist das eine reine Haushaltslösung, weil Sie nicht das Geld in die Hand nehmen wollen, das es kosten würde, das Gesetz ordentlich auszugestalten.
Auf die Hochschulen kommt damit ein Schuldenberg zu, den man übrigens schön in Australien beobachten kann. Deswegen ist es auch sehr schade, dass nicht noch einmal der wissenschaftspolitische Sprecher von Ihnen spricht, ich weiß nicht, ob Sie da intern Verschiebungen vorhaben, um einmal zu sagen, wie er noch 2004 erklären konnte, dass die Ausfallbürgschaft beim Staat und bei der Stadt liegt und warum dies nun plötzlich die Hochschulen tragen müssen. Meines Erachtens macht das eigentlich deutlich, dass sich bei Ihnen die Finanzpolitiker durchgesetzt haben und nicht die Hochschulpolitiker.
Denn mittelfristig, und auch davon können wir ausgehen, werden diese Gebühren zur Haushaltssanierung eingesetzt werden. Ich möchte Ihnen ein schönes Beispiel zeigen, wo das einfach faktisch so ist. Das ist die Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro, die bereits eingeführt worden ist. Die ist komplett zur Haushaltssanierung benutzt worden. Da kann man es wunderschön sehen. Jetzt das Problem weiter, Ihr Senator Dräger hat damals versprochen, diese 50 Euro zumindest auf die Studiengebühren in Höhe von 500 Euro anzurechnen. Auch das ist nicht passiert. Sehen Sie sich das Gesetz an! Wir haben in Hamburg jetzt 550 Euro Gebühren für Studierende.
Das Problem ist, dass Sie mit diesen Regelungen, mit der Übertragung der Ausfallbürgschaft für die Kredite auf die Hochschulen tatsächlich auch noch eine diskriminierende Wirkung für die Fächer erreichen, – jetzt möchte ich wirklich den Senator zitieren, das ist immer das Beispiel von dem Senator – mit denen man eben nicht Investmentbanker wird, sondern ein etwas geringeres Einkommen hat.
Diese Fächer werden für die Hochschulen riskant werden, weil man statistisch betrachtet einfach viel schneller zu Ausfällen kommen wird. Das bedeutet doch in der Konsequenz, dass sich die Hochschule klug verhalten würde, wenn sie diese Fächer abbaut. Das heißt, wir haben einen Abbau der Fächervielfalt hin zu dieser Geschichte, was ist unter Einkommensaspekten verwertbar? Aber die Bedeutung für Fächer, die für die gesellschaftliche Entwicklung wichtig sind, wird natürlich damit vernachlässigt. Auch die soziale Ausgestaltung, das muss ich Ihnen, Herr Kleibauer, wirklich sagen, kann man in dem Gesetzentwurf nicht finden.
Sie haben sogar überhaupt erst nachträglich diese Kappungsgrenze für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger eingeführt und haben das negativste aller Modelle gewählt. In den anderen sechs Ländern ist das anders, muss man sagen. Gerade NRW ist da einen ganz anderen Weg gegangen und hat diese Verschuldung für BAföG-Empfänger auf 10 000 Euro begrenzt, aus gutem Grund, weil natürlich bei diesen Menschen schon festgestellt worden ist, dass sie sozial bedürftig sind. Der Verweis auf das angeblich so soziale Darlehensmodell ist auch völlige Augenwischerei, weil es noch gar kein Darlehensmodell gibt. Wir wissen überhaupt nicht, wie das Darlehen eigentlich ausgestaltet werden soll.
Sie verabschieden also Gesetze, ohne die konkrete Ausgestaltung der Gebühren zu kennen, und verlassen sich allein auf Zusicherungen. Ihr Vertrauen in allen Ehren, aber Vertrauen mag für eine Regierungsfraktion gut sein, Kontrolle wäre besser.
Durch die Verzinsung erreichen Sie zudem eine Ungleichbehandlung, die von einigen bekannten Staatsrechtlern sogar als verfassungswidrig angesehen wird. Denn bei Inanspruchnahme des Darlehens muss derjenige, der dies tut, doppelt so viel zurückzahlen wie derjenige, der sich die Gebühren sofort leisten kann. Wie die im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angesprochenen und angekündigten Stipendien zu verwirklichen sind, davon wird überhaupt nicht mehr geredet. Es gibt noch nicht einmal Ideen, wie man solche Stipendien einführen könnte. Damit haben wir meines Erachtens ein Resultat, dass wir eine zusätzliche Belastung für Familien haben, die schon jetzt die Hälfte der Kosten von einem
Studium tragen, und zwar über die Lebenshaltungskosten. Es ist ja nicht so, dass studierende Kinder momentan noch nichts kosten würden. Resultat wird deswegen sein, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien vom Studieren abgehalten werden, und das, obwohl wir mehr und nicht weniger Studierende und Akademiker brauchen. Herr Kleibauer, es gibt natürlich entsprechende Studien. Wenn man sich Österreich genau ansieht, kann man sehr genau feststellen, was passiert ist, dass es nämlich diesen Verdrängungswettbewerb nach unten gibt, den ich auch schon das letzte Mal angesprochen habe. Die Kinder aus den betuchten Elternhäusern studieren, die mittleren Schichten wandern an die Fachhochschulen oder in das duale Ausbildungssystem ab und verdrängen damit die Kinder, die kein Abitur haben, nämlich in die Arbeitslosigkeit und die fallen durchs Raster.
Ich habe es schon gesagt, der Antrag der SPD hätte eigentlich von der CDU kommen müssen, damit die Glaubwürdigkeit der CDU gewahrt werden würde. Es ist schon ein Armutszeugnis, dass die CDU-Fraktion jetzt ein Gesetz beschließen wird, was noch nicht einmal Ihre eigenen programmatischen Ansprüche erfüllt. Denn alles Wesentliche fehlt. Es gibt kein seriöses Kreditmodell, es gibt keinen sozialen Ausgleich und kein Stipendiensystem.
Das Gesetz schadet daher doppelt, einmal der Glaubwürdigkeit der CDU, was ich naturgemäß nicht so schlimm finde, aber primär den Hochschulen und den Studierenden, für die dieses Gesetz kontraproduktiv ist und an deren Situation sich nichts verbessern, sondern noch verschlimmern wird.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen dann zur Abstimmung, zunächst zum SPD-Antrag aus Drucksache 18/4580. Wer diesen annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer möchte dem CDU-Antrag aus Drucksache 18/4575 seine Zustimmung geben? Den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Nun zum Bericht des Wissenschaftsausschusses, das Studienfinanzierungsgesetz aus Drucksache 18/3860, das am 31. Mai 2006 mit den vorher mit Drucksache 18/4412 beschlossenen Änderungen in erster Lesung angenommen wurde. Der Senat hatte einer sofortigen zweiten Lesung zugestimmt. Mindestens ein Fünftel der anwesenden Mitglieder dieses Hauses hatte dagegen Widerspruch erhoben. Wer möchte das am 31. Mai 2006 in erster Lesung beschlossene Gesetz mit der soeben angenommenen Änderung in zweiter Lesung beschließen? Den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen und somit in zweiter Lesung endgültig beschlossen worden.
Wir kommen zum Punkt 71 der heutigen Tagesordnung, dem Antrag der CDU-Fraktion: Lehrerfortbildung nach transparenten Kriterien gestalten.
[Antrag der Fraktion der CDU: Lehrerfortbildung nach transparenten Kriterien gestalten – Drucksache 18/4509 –]
Hier ist vereinbart worden, dass auf eine Debatte verzichtet wird. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abgeordnete Wolfgang Beuß hat mir mitteilen lassen, dass er an der Abstimmung nicht teilnehmen wird. Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/4509 an den Schulausschuss zu? Den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer möchte den CDU-Antrag aus Drucksache 18/4509 annehmen? Den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Punkt 50, Drucksache 18/4513, der gemeinsame Bericht des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses und des Gesundheitsausschusses zum Ausbau des Angebotes an Familienhebammen in Hamburg.
[Gemeinsamer Bericht des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses und des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 18/4306: Ausbau des Angebotes an Familienhebammen in Hamburg (Senatsantrag) – Drucksache 18/4513 –]
[Antrag der Fraktion der SPD: Ausbau des Angebotes an Familienhebammen in Hamburg – Drucksache 18/4577 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe heute Gelegenheit zu einem schönen Thema zu sprechen. Alle, die wir hier sitzen, sind höchstwahrscheinlich durch Hebammen, mit Hebammen auf die Welt gekommen. Hier handelt es sich weiterhin um eine schöne, wunderbare Sache für unsere Stadt.
Ja, sie wächst bei Ihnen, ich sehe das. Das ist ganz erfreulich. Bei uns haben viele junge Leute auch Nachwuchs bekommen und das ist super für unsere Stadt. Ich freue mich darüber.