Protokoll der Sitzung vom 24.08.2006

zweiwöchige Polizeihaft brauchen, vor allem für die Fußball-WM. Und was ist passiert? Der zweiwöchige Unterbindungsgewahrsam ist für die Innenbehörde juristisch ein Flop, und zwar ein totaler Flop. Kein Unterbindungsgewahrsam, der über einen Zeitraum von einer Woche und länger verhängt worden ist, konnte vor Gericht bestehen. Auch eingelegte Rechtsmittel der Innenbehörde blieben meist erfolglos. Deshalb ist für uns als SPD klar, dass ein Unterbindungsgewahrsam klar umgrenzt für eine Zeit von bis zu vier Tagen sinnvoll ist. Nicht mehr und nicht weniger ist an dieser Stelle richtig.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Kommen wir weiter zum Thema Aufenthaltsverbot, was Sie als den Haupterfolgsbeweis dieses neuen Rechts angekündigt haben, wo man nur sagen kann, vielleicht hätten Sie mal ein bisschen studieren sollen, was da vorher gelaufen ist. Das Verwaltungsgericht hat Ihnen bescheinigt, dass Sie ein Aufenthaltsverbot sehr wohl auch nach altem Polizeirecht verhängen können und jetzt sagen Sie, das sei der Beweis, dass das neue Polizeirecht ganz toll funktioniere. Das ist an der Stelle schon etwas peinlich. Und dann ist – ich habe die Beratungen im Innenausschuss noch in Erinnerung – zum Beispiel die Möglichkeit, das ein Jahr zu verhängen, vor allem auf Druck des damaligen Kollegen Ahlhaus hereingekommen. Die Innenbehörde wollte das gar nicht unbedingt und jetzt fragen wir, wie die Bilanz aussieht. Für ein Jahr ist es nicht einmal ausgesprochen worden, obwohl wir 19 000 Anwendungsfälle haben, ein klarer Hinweis, dass die CDU an dieser Stelle über das Ziel hinausgeschossen ist.

Thema Kontrolle nach Waffen. In wenigen Tagen jährt sich das wirklich sehr blutige Kiez-Wochenende mit 13 teilweise Schwerverletzten zum ersten Mal. Gerade deshalb ist es ein echtes Armutszeugnis, dass die Innenbehörde die Ergebnisse von Durchsuchungen nach Waffen und die Möglichkeit, die Beschlagnahme an dieser Stelle anzuordnen, nicht systematisch erfasst. Dass dies nottut, sehen nicht nur wir so, sondern da darf ich den Kollegen Warnholz mit einer Kleinen Anfrage zitieren, wo er genau nach dieser Sache gefragt hat und es dann hieß, die Polizei führe keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. Sie sehen also genau wie wir auch, dass es ein Thema ist, wie in dieser Stadt Waffen sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen werden. Da finden wir es ausgesprochen schade, dass die Innenbehörde an dieser Stelle immer noch nicht weiter denkt, um diese Möglichkeiten zu erfassen. Deshalb ist für uns klar, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen müssen, nach Waffen zu kontrollieren und den Waffenbestand in dieser Stadt zu reduzieren.

(Beifall bei der SPD)

Gehen wir ein bisschen weiter, kommen zu den Themen Rasterfahndung, Telefon- und Wohnraumüberwachung. Gerade in Zeiten von Terrorgefahr sind das Maßnahmen, – ich glaube, da besteht auch Einigkeit zwischen SPD- und CDU-Fraktion in diesem Hause – die wir brauchen, die auch weiter bestehen bleiben sollen und müssen, aber logischerweise im Rahmen der Verfassung. Das ist nun einmal die Spielregel, die wir hier in diesem Staat haben. Deshalb hat Ihnen das Bundesverfassungsgericht klare Maßgaben in Sachen Rasterfahndung, Wohnraumüberwachung und Telefonüberwachung mit auf den Weg gegeben. Das gilt auch für Hamburg.

Sie sind aber in dieser Anfrage absolut auf Tauchstation gegangen, obwohl Sie selber – nicht Sie persönlich, aber der Senat – im Rechtsausschuss gesagt haben, nach der Sommerpause werden wir etwas vorlegen. Deshalb – Sie werden sicherlich hier gleich noch das Wort ergreifen – erwartet dieses Haus von Ihnen eine klare Ansage, ob Sie diese Richtersprüche aus Karlsruhe endlich ernst nehmen wollen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Ein Wort noch in Sachen Videoüberwachung, denn diese wurde vielfältig diskutiert, auch im Rahmen der Vorlage dieser Anfrage. Wir brauchen, glaube ich, nicht alles zu wiederholen. Aber man muss trotzdem sehen, die ersten Zahlen, die wir aus St. Pauli bekommen haben, sind und bleiben durchwachsen. Sie werden dazu vielleicht gleich noch etwas anderes sagen, das sind nämlich durchaus steigende Zahlen, und zwar sowohl bezogen auf den überwachten Bereich als auch auf den Bereich von St. Pauli insgesamt. Deshalb verwundert es schon ein bisschen, wenn Sie heute – so um 13.46 Uhr hat das die dpa gemeldet – sagen, es hätte 90 Fälle gegeben, in denen die Polizei aufgrund der Videoüberwachung einen Einsatz bekommen hätte, der ohne Videoüberwachung nicht zustande gekommen wäre.

Gleichzeitig sagen Sie aber in unserer Antwort, über detaillierte Zahlen, welche Erfolge und so weiter es gegeben hat – wir haben sehr präzise nach diesen Sachen gefragt – führt die Polizei keine Statistiken. Irgendetwas stimmt nicht. Entweder haben Sie heute im dpa-Interview nicht das gesagt, was die Faktenlage ist, oder Sie haben es in unserer Senatsantwort nicht richtig gesagt. Auch das müssen Sie klarstellen. Wir erwarten schon, dass wenn wir Anfragen an den Senat stellen, dass die wahrheitsgemäß beantwortet werden.

(Beifall bei der SPD)

In der Sache muss man sagen, Sie haben bei der Videoüberwachung den Eindruck erweckt, ich stelle dort Kameras hin und in St. Pauli auf dem Kiez wird alles gut. Das ist nicht eingetreten, meine Damen und Herren.

(Elke Thomas CDU: Das stimmt ja gar nicht! – Wolfhard Ploog CDU: Das hat keiner behauptet!)

Sie haben hier Erwartungen geweckt, – jetzt werden Sie nicht gleich so unruhig, dass Sie ich an dieser stelle ertappt fühlen – dass Sie an dieser Stelle mit der Videoüberwachung die Sicherheit in St. Pauli wieder herstellen. Das ist erkennbar nicht passiert. Deshalb muss an der Stelle auch einmal kritisch nachgefragt werden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Aber die Innenbehörde ist lernfähig. Jetzt kommt das Positive, da können Sie sich auch gleich beruhigen.

(Wolfhard Ploog CDU: Sie haben den falschen Ansatz!)

Denn die Innenbehörde hat ihre Kommunikation bezüglich der Videoüberwachung umgestellt. Seit einigen Tagen sagen Sie nämlich, die Videoüberwachung ist kein Allheilmittel, – das war auch immer das, was wir an dieser Stelle dazu gesagt haben – sondern sie muss in ein Gesamtkonzept eingebunden sein.

Genau richtig, das war auch das, was wir immer dazu gesagt haben.

(Wolfhard Ploog CDU: Dann haben Sie ja dazuge- lernt!)

Nur so macht Videoüberwachung Sinn und so unterstützen wir sie auch. Kameras können Polizisten nicht ersetzen, sie können den polizeilichen Einsatz ergänzen. Das ist unsere Maßgabe und in diesem Rahmen ist das auch sinnvoll.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Aber da muss man eine Grenze ziehen. Videoüberwachung ja an Kriminalitätsbrennpunkten, auch an Orten des öffentlichen Verkehrs, das ist das, was sinnvoll ist, aber wir wollen keine flächendeckende Videoüberwachung in dieser unserer Stadt. Wir wollen nicht Big Brother in ganz Hamburg, sondern an ausgewählten Punkten. Ich glaube, da sollten wir Einigkeit erzielen können in diesem Hause. Insofern haben Sie jetzt dazu auch gleich das Wort, meine Damen und Herren.

Versöhnliches möchte ich an den Schluss meiner Ausführungen dazu stellen, dass nämlich die von SPD und CDU gleichermaßen gewollte Handyortung bei Gefahren für Leib und Leben eine wirkliche Erfolgsgeschichte ist. In 43 von 45 Fällen konnte Leben gerettet oder konnten schwere Gefahren abgewendet werden. Das – würde ich sagen – ist ein sehr großer Erfolg. Darüber sollten wir uns alle miteinander in diesem Hause freuen.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Das gibt auch Applaus von der CDU, das ist sehr gut.

Neben vielversprechenden Ansätzen – bei der Videoüberwachung in Streifenwagen und auch bei den Kennzeichenlesegeräten ist das festzustellen – ist auch das Thema der Blutprobenentnahme aus Gründen der Gefahrenabwehr positiv hervorzuheben. In 25 Fällen konnte so untersucht werden, ob eine Gesundheitsgefährdung besteht, wenn etwa ein Verdächtiger einen Polizisten angreift, eine wirklich wirksame Verbesserung des Schutzes unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Das ist eine gute Maßnahme gewesen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Umso unverständlicher, und damit komme ich zum Schluss, ist es, liebe Kollegen von der CDU, dass Sie diese Anfrage nicht an den Innenausschuss überweisen wollen, damit wir noch einmal sehr detailliert in die Einzelheiten schauen können.

(Olaf Ohlsen CDU: Es reicht doch, wenn wir hier darüber reden!)

Das zeigt, dass Sie offenbar nicht ganz zufrieden mit dieser Bilanz sind. Sie wollen nicht, dass noch einmal kritisch nachgefragt wird.

(Wolfhard Ploog CDU: Sie haben schon alles ge- sagt!)

Das ist aber die Aufgabe dieses Hauses und auch des Innenausschusses, dieses Gesetz, das wirklich für die Bürgerinnen und Bürger einschneidend sein kann, genau zu evaluieren. Dazu fordern wir Sie heute auf. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Nach der bereits erfolgten Ankündigung des Abgeordneten Dr. Dressel gebe ich tatsächlich dem Abgeordneten Jäger das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren. An sich, Herr Dressel, das möchte ich gleich zu Beginn feststellen, hätten Sie mit Ihrer Großen Anfrage zum neuen Polizeigesetz einen verdienstvollen Beitrag zur Diskussion um das neue Polizeirecht leisten können.

(Uwe Grund SPD: Der Meinung waren wir schon!)

Aber, und dieses aber werden Sie erwartet haben, diese Anfrage kommt zu einem viel zu frühen Zeitpunkt. Wie Sie sicherlich wissen, sieht das Gesetz selbst eine Evaluation nach drei Jahren vor. Erst nach diesem Zeitpunkt lassen sich wirklich verlässliche Aussagen über die Effektivität einzelner Maßnahmen treffen. Insofern haben wir es hier wieder mit einem Schnellschuss der SPD-Fraktion zu tun.

(Beifall bei der CDU – Olaf Ohlsen CDU: Populis- tisch! – Michael Neumann SPD: Volltreffer!)

Lassen Sie mich das an einem Beispiel erläutern, nämlich der Videoüberwachung, die auch Herr Dressel erwähnt hat. Sie kritisieren, dass die Kriminalitätszahlen trotz der Videoüberwachung auf der Reeperbahn gestiegen seien. Das ist zwar richtig, Herr Dr. Dressel, aber das ist auch nicht verwunderlich. Zunächst lässt eine verschärfte Überwachung naturgemäß die Zahlen steigen.

(Beifall bei Elke Thomas CDU)

Außerdem brachte die WM auch für den Bereich der Reeperbahn wegen des Publikumsansturms eine Sonderbelastung. Im Ergebnis kann man deshalb nach so kurzer Zeit allein anhand der Zahlen nicht seriös beurteilen, ob eine Maßnahme wie die Videoüberwachung sich wirklich bewährt hat.

(Beifall bei der CDU)

Aber, Herr Dressel, hier wäre die Möglichkeit gewesen, sich auch für Ihre Fraktion klar dafür auszusprechen, dass diese Maßnahme wirklich weiter durchgeführt wird. Diese Möglichkeit haben Sie verpasst.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Was, Sie haben nicht zugehört!)

Für die CDU-Fraktion stelle ich hier auch angesichts der neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse im Zusammenhang mit den fehlgeschlagenen Attentaten ohne Wenn und Aber fest, die CDU hat die Videoüberwachung in Hamburg gesetzlich möglich gemacht.

(Beifall bei der CDU – Dr. Andreas Dressel SPD: Das stimmt nicht!)

Die CDU hat dafür gesorgt, dass Kriminalitätsschwerpunkte wie die Reeperbahn schon jetzt überwacht werden. Die CDU wird auch in den nächsten Jahren dafür sorgen, dass die Videoüberwachung ausgedehnt wird. Zu diesem Zweck stellen wir auch weitere 500 000 Euro im nächsten Haushalt zur Verfügung.

(Beifall bei der CDU)