Sodann die Sicherheit innerhalb der Anstalt, eine Frage, die bei den schrecklichen Ereignissen in Siegburg, als Mitgefangene einen jungen Häftling zu Tode folterten, eine wichtige Rolle spielte.
Zuletzt, aber praktisch am wichtigsten, die Rückfallgefahr, also die Frage, ob ein Gefangener nach Verbüßung seiner Haftstrafe wieder straffällig oder sein weiteres Leben sozial integriert, also resozialisiert verbringen wird.
Alle diese drei Punkte sind nur durch ein Instrument und über einen Weg zu erreichen: Das Ziel des Vollzuges ist und bleibt die Resozialisierung oder – wie es das Bundesverfassungsgericht genannt hat – die soziale Integration.
Ein Leben in Freiheit ohne Straftaten. Es gibt kein Entweder-oder dieses Begriffes mit dem Ziel der Sicherheit. Es gibt auch kein Gegeneinander. Der von Ihnen aufgemachte und behauptete Widerspruch zwischen Sicherheit und Resozialisierung existiert nicht. Resozialisierung ermöglicht erst die Sicherheit, sie bedingt sie. Es ist im Prinzip einfach und daher auch nicht verständlich, warum Sie es nicht verstehen.
Wie erreicht man aber diese soziale Integration während des Vollzuges? Hier muss man klar feststellen, dass der Vollzug auch und gerade in Hamburg in vielen Bereichen die Vorgaben, welche das Strafvollzugsgesetz aufstellt, nicht erfüllt.
Das bedeutet vor allem, dass wir an der konkreten Ausgestaltung des Vollzuges arbeiten müssen, insbesondere an der Respektierung der gesetzlichen Standards, nicht aber an dem gesetzlichen Rahmen.
Die in Hamburg vollzogene Abkehr vom offenen Vollzug hin zum geschlossenen Vollzug als Regelvollzug stellt einen Irrweg dar. Dass Lockerungen, wie etwa der offene Vollzug, dazu dienen, den Gefangenen auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten, scheinen Sie dabei zu vergessen. Dies alles ist natürlich auch eine Frage von finanziellen Mitteln, die für einen humanen, modernen und sicheren Strafvollzug zur Verfügung gestellt werden müssen. Dass sich solche Investitionen letztendlich auch volkswirtschaftlich rechnen, muss jedem klar sein. Denn durch geringere Rückfallquoten sinkt der durch Kriminalität entstandene Schaden.
Leider hat dieser Senat durch seine vollkommen verfehlte Schwerpunktsetzung in den letzten Jahren den finanziellen Handlungsspielraum im Bereich der Strafvollzugspolitik stark beeinträchtigt. Die Errichtung der Anstalt Billwerder, die nicht nur vollkommen überdimensioniert ist, son
dern als rein geschlossene Anstalt vollkommen am Bedarf vorbei entwickelt wurde, ist Sinnbild dieser Politik. Jetzt haben Sie das Problem, wie Sie mit dem exorbitanten Leerstand von Zellen fertig werden wollen. Die Millionen, die Sie in diesen Mammutknast verschleudert haben, hätten genutzt werden können, um Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten für Gefangene zu schaffen. Sie hätten auch genutzt werden können, um dem Personalabbau im Strafvollzug entgegenzuwirken. All dies haben Sie nicht getan. Stattdessen haben Sie der eitlen Versuchung nachgegeben, sich selbst und Ihrer falschen Vollzugspolitik steinerne Denkmäler zu setzen.
Mit unserem Antrag "Menschliche Metropole – Gerechtes Hamburg: Mit modernem Strafvollzug heute Kriminalität morgen verhindern" und unseren weiteren justizpolitischen Anträgen – ich nenne auch ausdrücklich unseren Opferstiftungsantrag – weisen wir den Weg nach vorn.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, ich habe eine etwas längere Redezeit als Herr Klooß und kann das hier noch ein bisschen wettmachen.
Herr Klooß, das hätten Sie sich auch sparen können. Das waren Textbausteine der vergangenen Jahre. Auf die hätten wir gerne verzichten können.
Der vorgelegte Einzelplan der Justizbehörde zeichnet sich durch Beständigkeit aus. Die Veränderungen im Vergleich zum letzten Haushaltsplan sind marginal. Vielmehr geht es nun darum, die seit 2001 begonnenen Projekte und Schwerpunkte, aber auch den Konsolidierungskurs, fortzusetzen und Ruhe und Stabilität im Justizapparat zu halten.
Bei Gesprächen auf allen Ebenen der Justiz, mit dem Präsidenten, den Sozialarbeitern, den Therapeuten und den Vollzugsbeamten in den Haftanstalten wird die Politik dieses Senats und insbesondere dieses Senators sehr gelobt. Die Veränderungen seit 2001 waren gut und notwendig. So steht die CDU-Fraktion bedingungslos zu dem seit 2001 eingeschlagenen Kurswechsel im Strafvollzug.
Ich weiß, das mögen Sie nicht hören. Aber wir halten die Erweiterung und Zusammenlegung der Haftanstalten für richtig.
Herr Dressel, Sie können gerne noch einmal reden, aber nicht heute. Sie haben keine Redezeit mehr. Da nützen auch die Zwischenrufe nichts.
Nun sind endlich klare, übersichtliche Strukturen geschaffen worden. Es gibt nun ausreichend Haftplätze. Wenn ich noch an das rotgrüne Überbelegungsdesaster zurückdenke, waren da viele Möglichkeiten nicht gegeben, die heute gegeben sind. Heute ist so viel Arbeit in den Haftanstalten vorhanden, wie vorher noch nie. 70 Prozent der Insassen haben heute Arbeit. Was Sie hier verlangen und reden, ist völliger Schwachsinn.
Frau Abgeordnete, darf ich an ein hervorragendes Deutsch erinnern, das wir in diesem Hause sprechen wollen?
So mussten marode Anstalten geschlossen werden. Ich denke da an Vierlande, wo Sie Baumaßnahmen aus den Siebzigerjahren so wenig unterhalten haben, dass sie bereits nach 20 Jahren wieder abgerissen werden mussten. Und wir mussten den offenen Vollzug auf ein vernünftiges Maß zurückfahren.
In welcher Welt leben Sie, dass Sie hier mit Ihren Anträgen den offenen Vollzug zum Regelvollzug zu machen? Mit was für Straftätern haben wir es denn heute zu tun?
Ein Großteil der alkohol- und drogenabhängigen Straftäter ist doch gar nicht in der Lage, außerhalb der Haftanstalt auf den ersten Blick straffrei zu leben. Wie wollen Sie einem Opfer einer erneuten Straftat erklären,
dass dieser Straftäter im offenen Vollzug war und daraus eine Straftat begangen hat? Das ist das, was 2001 bei Ihnen passiert ist. Wir wollen so etwas nicht haben. Deswegen haben wir den geschlossenen Vollzug ausgebaut.
Vielmehr ist der offene Vollzug nur noch für ganz wenige Gefangene geeignet und dieses meist auch nur gegen Ende der Haftzeit. Was jetzt viel wichtiger ist: Es ist jetzt
eine Binnendifferenzierung zwischen den Gefangenen möglich. Es sind genügend Haftplätze vorhanden. Es können die rivalisierenden Gruppen auseinandergehalten werden. Früher ging es nur, dass einer in die Untersuchungshaftanstalt ging. Dies ist jetzt anders.