2001 hatten wir 960 000 Verfahren bei den ordentlichen Gerichten und 2005 1,1 Millionen. Das ist zunächst ein Anstieg und Sie haben richtig festgestellt, dass in der gleichen Zeit 62 Stellen gestrichen worden sind.
Sie müssen sich aber den Anstieg der Zahlen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit einmal genauer angucken. Allein beim elektronischen Mahnverfahren ist ein Anstieg von 530 000 auf 750 000 Verfahren zu verzeichnen. Nur sind das Verfahren, die die Mitarbeiter nicht belasten, weil das vollautomatisch bis hin zur Poststraße geht. Diese Verfahren müssen Sie herausrechnen und dann erklärt sich auch der Anstieg, weil wir mittlerweile das gesamte elektronische Mahnverfahren für Mecklenburg-Vorpommern mitmachen. Wir haben nämlich mittlerweile ein gemeinsames Mahngericht mit Mecklenburg-Vorpommern.
Wenn Sie den Anstieg von 200 000 Verfahren im Mahnverfahren einmal herausrechnen, dann sind die verbleibenden Zahlen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sehr zurückgegangen.
Von den 62 Stellen, die wir gestrichen haben, sind allein 42 Stellen aufgrund der Arbeitszeitverlängerung gestrichen worden. Das ist also kein Verlust von Kapazität, weil das durch die Arbeitszeitverlängerung ausgeglichen ist. Es bleiben 20 Stellen und davon sind in der Tat acht Richterstellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei rückgängigen Eingangszahlen gestrichen worden.
Wir können aber gerne mal das Fass aufmachen und uns nicht die fünf Jahre des CDU-Senats anschauen, sondern die fünf Jahre des rotgrünen Senats.
Ich nehme einmal die fünf Jahre davor, also SPD und vier Jahre Rotgrün dabei. In der Zeit haben Sie 267 Stellen bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit gestrichen. Ich will gar nicht auf die Zahlen eingehen, Sie sehen ohnehin, dass Sie da erheblich schlechter dastehen als die CDU.
Sehr ähnlich stellt sich das bei der Staatsanwaltschaft dar, wo wir eindeutig mehr Beschäftigte haben. Sie sagen, das stimme alles nicht und nehmen nur die Zahlen der Bekanntsachen und der Ordnungswidrigkeiten. Wenn Sie aber die Unbekanntsachen – diese Verfahren müssen genauso bearbeitet werden – mit hinzurechnen und dann die Gesamtzahl sehen, dann haben wir die gleichen Zahlen wie 2001, aber tatsächlich mehr Bedienstete bei der Staatsanwaltschaft.
Wenn Sie die Bekanntsachen, Ordnungswidrigkeiten und Unbekanntsachen nehmen, dann haben wir gegenüber dem Stand von 2001 tatsächlich mehr Beschäftigte bei der Staatsanwaltschaft; also schauen Sie sich die Zahlen ein bisschen genauer an.
Und dann schauen Sie sich einmal die Personalsituation an; Frau Spethmann hat es schon gesagt. Fragen Sie einmal die Präsidenten, die haben nämlich Verlässlichkeit, weil sie jede Stelle sofort neu besetzen können. Damit können die Präsidenten sehr gut arbeiten und sie sind mit der Politik des CDU-Senats sehr, sehr zufrieden – Gott sei Dank.
Im Bereich des Strafvollzugs können wir noch gestalten und in der Tat ist die Kompetenz nach der Föderalismusreform für den Strafvollzug auf die Länder übergegangen; dafür haben wir uns immer eingesetzt. Wir haben immer gesagt, wer vor Ort für den Strafvollzug verantwortlich ist, der soll ihn auch gestalten können, denn wenn in Hamburg im Strafvollzug irgendetwas passiert, dann wird niemand verlangen, dass Frau Zypries geht, sondern es wird verlangt, dass in Hamburg der Senator geht und deswegen sollten wir auch die Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort haben.
Es gibt eine Arbeitsgruppe, an der sich zehn Länder beteiligt haben. Sie verlangen von uns wiederum, in diese Arbeitsgruppe hineinzugehen und dort einen gemeinsamen Entwurf zu erarbeiten. Das ist nun einmal nicht Sinn der Sache. Sinn des Föderalismus ist es gerade, dass jedes Land seine eigene Regelung machen kann.
Wenn wir versuchen, mit zehn anderen Ländern einen Kompromiss hinzukriegen, dann können wir unsere Vorstellungen wieder nicht durchsetzen, sondern es ist ein Kompromiss und Kompromiss ist immer noch die zweite Wahl. Damit brauchen wir gar nicht anzufangen und wenn wir erst in die Arbeitsgruppe gehen, Herr Dr. Steffen, dann wird sich das Gesetzgebungsverfahren noch viel mehr verlängern.
Die Opposition will dabei bleiben, dass der Regelvollzug der offene Vollzug sein soll. Wie Sie wissen, wollen wir genau das ändern. Wir wollen, dass der Regelvollzug der geschlossene Vollzug ist. Das ist auch sinnvoll und in der Tat sieht es meistens auch so aus.
Wer endlich in der Haft ankommt, nachdem die Richter schon Bewährungsstrafen verhängt haben, Geldstrafen verhängt haben, der soll nicht noch einmal den Bonus bekommen, in den offenen Vollzug zu gehen und erst dann, wenn etwas schief geht, in den geschlossenen Vollzug, sondern die Regel muss genau andersherum sein. Die Leute kommen in Haft und müssen sich dort bewähren und wer sich bewährt hat, wer gut mitarbeitet, den schicken wir nach draußen, wenn wir es verantworten können. Das ist das Verhältnis von Regel und Ausnahme.
Zu SPD-Zeiten hatten wir im offenen Vollzug in der Anstalt JVA Glasmoor im Jahr 1994 in einem einzigen Jahr 200 Entweichungen. Da bekommt dann der Begriff offener Vollzug eine ganz andere Bedeutung, da geht nämlich jeder wie er Lust hat.
Auch beim Thema Resozialisierung sind wir nicht weit voneinander entfernt. Sie versuchen, aus politischen Gründen immer zu sagen, Hamburg mache einen reinen Verwahrvollzug, wir machten mit den Leuten überhaupt nichts, wir würden sie wegschließen. Das stimmt schlichtweg nicht. Im Hamburger Strafvollzug wird sehr intensiv mit den Gefangenen gearbeitet und das ist auch gut so. Allein im Haushalt 2005/2006 haben wir 5,3 Millionen Euro für Resozialisierungsmaßnahmen ausgegeben und konnten so 1065 Insassen in den Anstalten therapieren. Was Sie unter Resozialisierung verstehen, möglichst früh möglichst viele Leute herauszulassen, dient den Insassen überhaupt nicht und hat mit Resozialisierung überhaupt nichts zu tun.
(Beifall bei der CDU – Doris Mandel SPD: Das ist ja merkwürdig, die Wissenschaftler sehen das an- ders!)
Und dann reden Sie von Resozialisierung und sozialer Integration, die so wahnsinnig wichtig sei. Herr Neumann, der Fraktionsvorsitzende, stellt sich bei einer Veranstaltung des Bundes der Strafvollzugsbediensteten hin und sagt, wir brauchen Resozialisierung, wir müssen mit den Leuten arbeiten, wir brauchen soziale Integration. Gleichzeitig – Thema soziale Integration – macht Herr Petersen seine Kampagne in der "Bild"-Zeitung und sagt, wir wollen die Leute an den Internetpranger stellen. Also wie denn nun? Auf der einen Seite Herr Neumann mit Resozialisierung, auf der anderen Seite Herr Petersen mit Internetpranger.
Das führt genau zu dem, was Sie gerade gesagt haben, was mir vorgeworfen wird, Herr Petersen, zu meiner Äußerung in Hamburg 1. Ich habe bei Hamburg 1 gesagt, wenn ich eine Verurteilung höre – da ging es um den sexuellen Missbrauch von Kindern –, ohne den Einzelfall zu kennen, habe ich persönlich oft selbst die emotionale Empfindung zu sagen, die Strafe ist zu niedrig, ich würde mir wünschen, dass die Freiheitsstrafe höher ausfallen würde. Ich habe es sehr abstrakt und deutlich gesagt. Das ist etwas anderes als das, was Herr Petersen heute gemacht hat, ein konkretes Urteil anzusprechen, das letzte Woche gesprochen worden ist. Das ist Richterschelte, dem Richter vorzuwerfen, er habe zu mild geurteilt.
Genau das haben Sie bei einem ganz konkreten Fall gesagt und mir, dem Senat, noch vorgeworfen, dass wir nicht eingegriffen und für ein höheres Urteil gesorgt hätten. Das ist Richterschelte und ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit.
(Beifall bei der CDU – Dr. Mathias Petersen SPD: Das ist gelogen! Als Justizsenator lügen Sie da gerade! – Glocke)
(Dr. Mathias Petersen SPD: Warum? Wenn hier die Unwahrheit gesagt wird, werde ich doch wohl was sagen dürfen!)
Und dann gibt es den Antrag der GAL, in dessen Vorspann zum Strafvollzug gesagt wird, dieser Senator habe sich auch nicht dafür eingesetzt, dass das Moritz-LiebmannHaus und die Anstalt in Altengamme wieder eröffnet werde. Sie verlangen also von mir, dass ich zwei Anstalten wieder öffnen soll,
nämlich eine Anstalt mit 50 Plätzen und eine Anstalt mit 60 Plätzen, und dann heißt es als erster Spiegelstrich, ich solle Teilanstalten schließen. Das passt irgendwie überhaupt nicht zusammen, erst zwei Anstalten wieder aufzumachen und dann Teilanstalten zu schließen.
Kosten spart man auch nicht, indem man Teilanstalten schließt und damit bestimmte Bereiche absperrt. Da sind die Einsparungen sehr gering, denn ich spare vielleicht die Heizkosten, den Strom, aber richtig Geld spare ich natürlich nur, wenn ich eine gesamte Anstalt schließen kann. Das haben wir gemacht, indem wir sehr deutlich von 12 Anstalten auf mittlerweile nur noch fünf Anstalten umstrukturiert haben.