Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und stelle fest, dass die Große Anfrage, Drucksache 18/5171, besprochen worden ist.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 37 auf, die Drucksache 18/5543, Unterrichtung durch den Präsidenten: Gutachtliche Äußerung zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 26. Oktober 2005 zur Übernahme von Bürgschaften durch Anstalten öffentlichen Rechts gemäß Artikel 71 Absatz 2 HV, Paragraf 88 Absatz 3 LHO.
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Gutachtliche Äußerung zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 26. Oktober 2005 zur Übernahme von Bürgschaften durch Anstalten öffentlichen Rechts (Drucksache 18/2947) gemäß Artikel 71 Absatz 2 HV, Paragraf 88 Absatz 3 LHO – Drucksache 18/5543 –]
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Haushaltsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Marx, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich beim Hamburgischen Rechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die vorgelegte gutachterliche Äußerung bedanken.
Heute geht es ausnahmsweise nicht direkt darum, dass der LBK-Verkauf durch den CDU-Senat das schlechteste Geschäft der Stadt seit 1945 ist. Es geht auch nicht darum, dass der werte Bäcker Schiesser wohl noch mehr für die Neue Heimat gezahlt hat als Asklepios für den LBK. Nein, es geht um die Drucksache mit dem etwas sperrigen Titel "Gutachterliche Äußerung zur Übernahme von Bürgschaften durch Anstalten öffentlichen Rechts". Wenn es nicht gerade um den LBK ginge, hätte wohl keiner davon Kenntnis genommen.
Ende 2004 hat die CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft auf Antrag des CDU-Senats den Verkauf des LBK an Asklepios beschlossen. Noch aus rotgrüner Zeit stammte die Neuplanung für das Allgemeine Krankenhaus Barmbek im Rahmen eines Investorenmodells. Die Bayerische Landesbank sah es dann allerdings so ähnlich wie die Sozialdemokraten und Grünen hier im Hause: Für die Bayern-LB war Asklepios kein besonders werthaltiger Partner, sodass man die Kündigung aller Kredite im Rahmen dieses Investorenmodells erwog, sofern nicht durch die Stadt neue Sicherheiten bereitgestellt würden. Diese neuen Sicherheiten stellte die Stadt schließlich über den LBK-Immobilien bereit, der nach wie vor der Stadt gehört.
Das kann man so machen. Man hätte aber die Bürgerschaft an dieser Stelle befassen müssen, zumal der LBK-Immobilien diese Sicherheit nicht aufgrund eigener Weisheit gab, sondern die Bürgschaftsübernahme auf Weisung der zuständigen Behörden erfolgte. Im Übrigen ist der LBK-Immobilien nicht gerade satt vor Geld. Er hat ein negatives Grundkapital von minus 366 Millionen Euro. Der Senat und die CDU-Fraktion wollen uns immer noch glauben machen, durch den LBK-Verkauf sei die Stadt nach fünf Jahren aus allen Verpflichtungen heraus. Der Bericht des Rechnungshofes lehrt uns das Gegenteil. Durch die Erkenntnisse des Rechnungshofs werden diese Behauptungen Lügen gestraft. Die aktuelle Bürgschaft reicht bis ins Jahr 2025, also 15 Jahre länger. Die Höhe der Bürgschaft mit zunächst knapp 212 Millionen Euro fällt nun auch nicht gerade unter Peanuts.
Anscheinend hatte der Senat befürchtet, dass die Bürgerschaft diese Bürgschaft als weiteren Negativpunkt der unendlichen Asklepios-Leidensgeschichte auffassen könnte. Artikel 72 Absatz 2 der Hamburgischen Verfas
sung verlangt bei einer solchen Bürgschaftsübernahme – das hat der Rechnungshof dankenswerterweise klar herausgearbeitet – die Zustimmung der Bürgerschaft. Hier hat der Senat ganz eindeutig gegen die Hamburgische Verfassung verstoßen.
Der LBK in Form von Asklepios wird uns in diesem Jahr noch oft beschäftigen. Der LBK-Verkauf war nicht nur ein finanzpolitischer Reinfall, sondern 600 Mitarbeitern des LBK droht in diesem Jahr die Arbeitslosigkeit. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sicher nicht wie der mittlerweile ehemalige Geschäftsführer des AsklepiosKonzerns vom LBK-Vorstand einen Beratervertrag als goldenen Handschlag bekommen.
Bereiten Sie dem Asklepios-Spuk ein Ende. Sie haben vor über einem Jahr dem entsprechenden Antrag der SPD nicht zugestimmt. Sie haben jetzt zu den Haushaltsberatungen dem Antrag der GAL-Fraktion nicht zugestimmt. Aber wir haben nichts dagegen, wenn Sie selbst einmal einen Antrag stellen, den LBK-Verkauf endlich zurückabzuwickeln.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Aus der Beurteilung des Rechnungshofes geht hervor, dass die fragliche Bürgschaft sachlich geboten war, dass durch sie keine zusätzlichen Risiken für die Stadtkasse entstanden sind, sondern vielmehr erkennbar drohende Risiken abgewendet wurden. Wir teilen die Auffassung des Rechnungshofes.
Öffentliche Unternehmen dürfen sich im Regelfall unabhängig von ihrer Rechtsform eigenständig refinanzieren und zum Beispiel Bürgschaftsverpflichtungen eingehen. Dies sieht auch der Rechungshof so. Es wäre auch naiv anzunehmen, dass die Stadt selbst bei einer haftungsbeschränkten Rechtsform wie beispielsweise einer GmbH, die sich hundertprozentig in Stadteigentum befindet, am langen Ende für deren Verpflichtungen nicht einstehen würde. Es liegt also in jedem Fall faktisch Gewährträgerhaftung der Stadt vor, wie auch hier.
Auch halten wir es für rechtsunerheblich, ob eine Anstaltsträgerversammlung einer Anstalt öffentlichen Rechts, eine Gesellschafterversammlung einer GmbH oder eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft Beschlüsse fasst, die die Geschäftsführung eines öffentlichen Unternehmens verbindlich umzusetzen hat.
Auch gibt es nach unserer, von der des Rechnungshofs abweichenden Auffassung einen klaren Anhaltspunkt dafür, dass der LBK-Immobilien mit der Bürgschaftsübernahme verbundene Verpflichtungen im Falle einer späteren Inanspruchnahme würde erfüllen können, dies zum einen durch die faktische Risikobegrenzung auf den aufzubringenden Eigenanteil in Höhe von 43,2 Millionen Euro, außerdem durch den mit jedem Baufortschritt eintretenden Wertzuwachs der finanzierten und verbürgten Investitionen und last, but not least die Freistellungserklärung der Asklepios Kliniken GmbH, deren Bilanzstruktur mit einem erheblich höheren Eigenkapitalanteil jedenfalls
deutlich gesünder ist als die der Stadt. Wem wir die übermäßige Verschuldung der Stadt zu verdanken haben, das weiß hier wohl auch jeder.
(Dr. Willfried Maier GAL: Warum sehen das die Kreditinstitute anders? – Gegenruf von Michael Neumann SPD: Das sind alles Sozialdemokraten!)
Auch in der Frage der Begrenzung des Zeitraums der Nachhaftung der Stadt auf fünf Jahre folgen wir dem Rechnungshof nicht. Diese Bürgschaft betrifft ein bereits vorher beabsichtigtes, beschlossenes, inklusive Finanzierung vertraglich vereinbartes und begonnenes Investitionsvorhaben, für das die Stadt bereits verhaftet war. Die Begrenzung der Nachhaftung für neu begründete und entstehende Verbindlichkeiten ist davon unberührt geblieben. Wenn überhaupt, reduziert sich der Kritikerhalt auf eine Formfrage.
und zwar überzeugt zugestimmt. Sie hätte das mit Sicherheit auch hinsichtlich dieser Bürgschaft getan. Unsere Fraktion ist auch von der Existenz dieser Bürgschaft nicht überrascht worden. Sie war integraler Bestandteil der Transaktionsdurchführung, zu jeder Zeit bekannt und von unserer Seite auch nicht infrage gestellt.
Unter dem Strich ist insbesondere der von Ihnen, Herr Neumann, hochgejubelte Skandal – Skandal kommt von Ihnen –
aus meiner Sicht zumindest nichts weiter als ein Beispiel für eine solide und umsichtige Wahrung der Interessen der Stadt durch den Senat.
Lieber Herr Neumann, die Kontrolle der Regierung und die Aufklärung fraglicher Sachverhalte durch die Opposition gehören sicherlich zu den wichtigsten Demokratiefunktionen.
Wir kennen das Thema der Opposition aus eigener langjähriger Erfahrung und wahrscheinlich machen Sie jetzt auch noch ein paar Jahre länger diese Erfahrung.
Insbesondere in der Person von Senator Peiner hat diese Regierung auf jede noch so abstruse kritische Fragestellung offen und umfassend reagiert und ist darauf eingegangen. Leider hat die Opposition weder Kontrolle noch
Nach einer langen Reihe unsubstanziierter Vorwürfe und mehrmonatiger umfassender Aktenvorlage haben insbesondere die Herren Neumann und Kerstan geradezu verleumderische Vorwürfe wiederholt, anstatt sich öffentlich für ihr offenkundig ehrenrühriges Verhalten zu entschuldigen. Es wurden Generalverdächtigungen gegen Senat und Asklepios wegen vertrags- und/oder treuwidrigen Verhaltens sowie wegen mangelhafter wirtschaftlicher Solidität erhoben und diese sind nachhaltig ohne Beleg geblieben. In der Summe bleiben Ihre Unterstellungen absurd und auch unanständig.
Zur allgemeinen Unterhaltung vielleicht noch einmal ein paar Beispiele bezüglich der Unterstellungen: Der Verhandlungsführer der Stadt, die WestLB, sei Hausbank der Asklepios, war einmal der Vorwurf. Das ist leider unwahr, allerdings finanziert die WestLB Aktivitäten von HELIOS. Der Kaufpreis sollte nur 19,2 Millionen betragen. Das ist auch unwahr. Er liegt bei mindestens 318 Millionen und damit deutlich über den damals vergleichbar üblichen Umsatz-Kaufpreis-Relationen.
(Lachen bei der SPD – Michael Neumann SPD: Den Geldeingang möchte ich auf dem Kontoaus- zug einmal sehen!)