Protokoll der Sitzung vom 28.02.2007

Insoweit war das eine deutlich Klatsche des Verfassungsgerichts an Frau Zypries.

Frau Zypries braucht immer solche Anstöße. Sie brauchte jetzt auch wieder den Anstoß zur Sicherungsverwahrung. Auch da hätte sie längst zur deutlichen Verschärfung der Sicherungsverwahrung und auch zur Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter einen Gesetzentwurf vorlegen müssen. Sie hat auch da schon lange einen Gesetzentwurf der Länder gehabt. Erst jetzt, nach dem öffentlichen Druck, ist sie bereit und hat angekündigt, dass sie auch in dem Bereich einen Gesetzentwurf vorlegen müsse. Das sind aber deutliche Versäumnisse einer SPD-Bundesjustizministerin.

Zu der Arbeitsgruppe, die Sie angesprochen haben und die einen Gesetzentwurf erarbeitet hat, die Zehner- oder jetzt nur noch Neuner-Arbeitsgruppe: In der Tat hat sich Hamburg nicht verweigert. Wir haben dort mitgearbeitet.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Warum haben Sie nicht wirklich mitgemacht?)

Wir haben unser Wissen mit eingebracht und dort mitgearbeitet.

Meinen Sie mich persönlich, warum ich da nicht mitgemacht habe?

(Dr. Andreas Dressel SPD: Nein, es geht darum, warum Sie sich da ausgeklinkt haben.)

Aber bitte schön, Herr Dr. Dressel, wir haben uns doch nicht ausgeklinkt.

Hamburg hat in dieser Arbeitsgruppe mitgearbeitet. Nur hat Hamburg letztlich gesagt, dass es einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wird. Wir arbeiten in der Arbeitsgruppe mit, aber die letzte Entscheidung bleibt bei Hamburg, weil wir dann auch noch deutliche Nuancen setzen können. Es ist nun einmal so, ob Sie die Entscheidung mögen oder nicht. Die Föderalismusreform hat nun einmal gesagt, dass die Kompetenz in die Länder geht. Dann ist es auch nicht ungewöhnlich, dass ein Land von dieser Kompetenz Gebrauch macht. So ist nun einmal Föderalismus.

(Beifall bei der CDU)

Wenn man sich im Übrigen die drohende Rechtszersplitterung, die Sie immer ankündigen, einmal anschaut, dann haben wir unterschiedliche Polizeigesetze in den Ländern, wir haben unterschiedliche Schulgesetze in den Ländern und im Bereich Polizeirecht spricht kein Mensch von drohender Rechtszersplitterung und davon, dass die Sicherheit in Deutschland nicht mehr gewährleistet sei, nur weil die Länder eigene Polizeigesetze machten. Da widersprechen Sie sich in Ihrer Argumentation vollkommen.

Der von Herrn Dr. Steffen immer so angekündigte SPDEntwurf war ja kein SPD-Entwurf. Es ist einfach der Entwurf dieser Neuner-Arbeitsgruppe, den Sie nicht abgeschrieben haben – den braucht man nicht abschreiben, den kann man einfach kopieren, wenn man ihn denn elektronisch hat. Das ist nun einmal dieser Entwurf der Arbeitsgruppe, Sie haben zwei, drei Wörter geändert, insofern ist das überhaupt keine eigene Leistung der SPD. Sie wollen das Thema heute politisieren und das ist auch Ihr gutes Recht. Das macht auch nichts. Die Notwendigkeit, die Sie angesprochen haben, Herr Steffen, weil die Beschlüsse des Verfassungsgerichts unbedingt umgesetzt werden müssen, ist in Hamburg nicht so groß, da das, was das Bundesverfassungsgericht fordert, in Hamburg ohnehin schon längst gemacht wird.

Wenn das Verfassungsgericht sagt, wir müssten Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für soziales Lernen in der Gemeinschaft vorhalten, dann tun wir das längst. Sie zeugen selbst davon, dass Sie eine absolute Unkenntnis vom Jugendstrafvollzug in Hamburg haben. Gehen Sie hin und schauen sich das an. Wir geben Millionen für Resozialisierungs- und Ausbildungsmaßnahmen aus. Sie wollen sie nur nicht wahrnehmen, weil das nicht in Ihre Politik passt.

Weiterhin: Unterbringung in kleinen Wohngruppen. Auch da ist für uns keine Notwendigkeit vorhanden. Wir machen es ohnehin schon. Wir haben Wohngruppen mit acht und neun Gefangenen und eine Wohngruppe mit 13 Leuten. Das funktioniert ganz hervorragend. Besonderer Schutz vor Übergriffen: Tagsüber haben wir die Wohngruppenunterbringung, abends hat jeder seinen Einzelhaftraum und das ist auch gut so, damit solche furchtbaren Vorfälle, wie sie in Siegburg passiert sind, wo sie passieren mussten, weil drei oder vier unbeobachtet die ganze Nacht in einem Haftraum waren, in Hamburg nicht möglich sind.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Auch die spezifischen Betreuungsmöglichkeiten für Gewalt- und Sexualstraftäter, die gefordert wurden, haben wir auf Hahnöfersand. Wir haben dort eine eigene Sozialtherapie, die schwerpunktmäßig Gewalttäter und Sexualstraftäter behandelt. Wir werden diese Sozialtherapie auf Hahnöfersand auch noch weiter ausbauen. Auch die Entlassungsvorbereitung, die gefordert wird, machen wir selbstverständlich. Sport und Bewegung muss sein, auch das hat das Bundesverfassungsgericht gefordert. Wir haben auf Hahnöfersand einen eigenen Sportlehrer, der sich nur darum kümmert, ein Programm für unsere Jugendlichen zu schreiben, damit sie ausreichende Sportangebote zur Verfügung haben. Das ist auch vernünftig so. Aber wir haben das alles schon. Die Dramatik, die Sie geschildert haben, ist also überhaupt nicht vorhanden.

(Beifall bei der CDU)

Und zwei, drei Worte zu meinen Äußerungen, wenn ich denn sage, dass ich nicht mehr möchte, dass in einem Gesetz steht, dass ein Inhaftierter einen Anspruch auf Urlaub hat: Das möchte ich in der Tat nicht. Wenn heute im Gesetz steht, dass ein Gefangener Anspruch auf 21 Tage Urlaub im Jahr hat, dann suggeriert das auch schon dem Gefangenen eine vollkommen irreale Situation. Wie soll ich dem denn erklären, dass ich ihn nach Billwerder bringe, wo wir sechs Meter hohe Mauern und elektronische Sicherungsmaßnahmen haben, das ist ein Hochsicherheitsgefängnis. Ich bringe ihn in das Gefängnis, dann hat er Langeweile, schlägt das Gesetz auf und sagt: "Aber hier steht, dass ich Anspruch auf 21 Tage Urlaub habe. In der nächsten Woche möchte ich schon einmal die erste Woche von meinem Urlaub nehmen." Das ist einfach nicht die Realität und das sollte man den Gefangenen auch nicht suggerieren.

(Beifall bei der CDU)

Das heißt aber auch, dass jemand, der im Vollzug arbeitet – wir wünschen natürlich, dass möglichst viele arbeiten, weil das auch für die Resozialisierung wichtig ist –, genau wie draußen mit jedem Tag, den er arbeitet, auch einen gewissen Anspruch auf arbeitsfreie Tage hat. Nur müssen wir ihm sagen, dass ein arbeitsfreier Tag nicht automatisch Urlaub draußen heißt, sondern zunächst einmal in der Anstalt. Nur wenn die Anstalt es verantworten kann, werden die Möglichkeiten gegeben, diese Tage auch draußen zu nehmen.

Etwas verquer dargestellt ist es ebenfalls, wenn Sie mir sagen, ich fände es zugespitzt, wenn im Gesetz steht, dass ein Jugendlicher ein Recht – quasi wieder einen Anspruch – auf Bildung hätte. Das soll er gerne haben, nur ist das nicht die Realität. Wir bemühen uns sehr intensiv und haben Schwierigkeiten, Jugendliche überhaupt

einmal dazu zu bekommen, an irgendeiner Qualifizierungsmaßnahme oder an der Schule teilzunehmen, ihn irgendwie dazu zu bewegen, seinem Leben überhaupt einen Sinn zu geben und etwas zu machen. Wir haben nicht die Jugendlichen, die in der Haft sitzen und sagen: "Ich habe jetzt aber einen Anspruch auf Bildung und möchte deswegen einen Fremdsprachenkursus machen." Das ist es nicht.

(Michael Neumann SPD: Das meinen wir doch gar nicht!)

Wir haben das Problem, dass wir die Leute …

(Zuruf von der SPD)

In Baden-Württemberg steht Recht auf Bildung. Ich sage, dass ich das denen auch gerne zugestehe.

Wir haben nur das Problem, dass wir die vielen Angebote, die wir machen, erst einmal irgendwie – auf Deutsch gesagt – verkaufen müssen, an den Mann bringen müssen. Deswegen habe ich überhaupt kein Problem mit dem Recht auf Bildung. Nur ist es nicht so, dass wir die Insassen haben, die sagen: "Ich fordere jetzt die Fortsetzung meines Spanischkurses." Das ist es einfach nicht.

(Michael Neumann SPD: Nein, aber der Staat soll sich darum kümmern, er soll sich verantwortlich fühlen!)

Wir kümmern uns sehr intensiv, Herr Neumann. Wir kümmern uns sehr intensiv um diese Leute.

Ähnlich ist es mit dem Chancenvollzug, auch hier sagen wir,

(Christian Maaß GAL: Chancentod nenne ich das!)

dass wir alle Leute, die wirklich etwas aus sich machen wollen und im Idealfall kommen und das sagen, so weit wie möglich fördern werden. Nur, diejenigen, die sich total verweigern, werden wir natürlich immer wieder ansprechen und versuchen zu motivieren und auf einem Minimalniveau bespielen und unterhalten und bilden. Diejenigen, die mehr machen wollen, sollen dann aber auch die Chancen haben, besonders viel zu bekommen.

Wenn Sie in Ihrem Entwurf zum Jugendvollzug sagen, Sie hätten von Praktikern gehört, man könne auf Disziplinarmaßnahmen vollkommen verzichten, dann möchte ich wirklich einmal wissen, mit welchen Praktikern Sie gesprochen haben. Die AVDler, die Mitarbeiter im Allgemeinen Vollzugsdienst, mit denen ich spreche, sagen, es sei ein vollkommener Irrsinn zu sagen, man würde auf Jugendliche ohne Disziplinarmaßnahmen auch nur in irgendeiner Weise einwirken können, jedenfalls nicht auf die Jugendlichen, die letztlich bei uns in der Jugendstrafhaft ankommen. Das ist völlig illusorisch.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen wird es natürlich auch weiterhin in dem Entwurf, den wir vorlegen werden, Disziplinarmaßnahmen geben. Die sind auch erforderlich. Ich kann nur sagen: Bleiben Sie ganz entspannt, der Entwurf wird in den nächsten Wochen vorgelegt. Warten Sie erst einmal ab, was darin steht. Dann können Sie anfangen, sich aufzuregen. Nur reden Sie unseren Hamburger Jugendstrafvollzug nicht schlecht. Er ist nämlich sehr gut. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Klooß.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein paar Worte muss ich doch noch zu den Ausführungen des Herrn Senators sagen. Wenn Sie meinen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2006 eine Klatsche für die Bundesjustizministerin war, dann muss ich einmal fragen, warum denn die wackeren Rechtspolitiker der CDU im Deutschen Bundestag nicht schon viel früher gesagt haben, dass wir ein Jugendstrafvollzugsgesetz bräuchten. Aus der Richtung kam nichts. Meinetwegen ist es ein kollektives Nichthandeln gewesen, aber es ist kein Versäumnis der Bundesjustizministerin.

Außerdem hat die Bundesjustizministerin schon im Juni 2006 einen sehr beachtlichen Entwurf vorgelegt. Wenn es denn so ist, dass Ihnen in dem Bereich etwas gefehlt hat, dann hätten Sie darauf springen und das verarbeiten können. Das haben Sie aber nicht. Nein, Sie haben bis jetzt überhaupt nichts vorgelegt. Es ist doch verblüffend, dass Sie bis jetzt gar nicht in der Lage gewesen sind, etwas vorzulegen, obwohl es zehn Bundesländer gab – jetzt noch neun –, die etwas zustande gebracht haben.

Sie sagen, die Justizbehörde, die Stadt Hamburg hätte mitgewirkt. Ja, sie hat mitgewirkt, in einer Nebenrolle, am Katzentisch, aber sie hat nicht ernsthaft gewollt, dass sie dieses Gesetz mit verabschiedet. Dabei hätten Sie es doch so leicht, es wäre doch auch so schön. Dann könnten Sie zum Beispiel bei dieser Gelegenheit wieder einmal Arm in Arm mit Schleswig-Holstein gehen. Die Schleswig-Holsteiner sind dabei. Minister Döring befürwortet das. Es ist deswegen besonders grotesk, wenn Sie dieses Gesetz hier ein wenig schlecht machen, da bei den neun ja noch einige Regierungen dabei sind, in denen die CDU mit Verantwortung trägt. Das müssen Sie denen einmal sagen. Das ist nicht mein Problem. Aber die werden darüber begeistert sein.

Wenn Sie uns vorwerfen, wir hätten etwas abgeschrieben, dann sagen wir: Ja, wir haben das zum Teil auch getan, aber das ist nichts, weswegen wir uns schämen, sondern wir haben gesagt, dass gute Arbeit geleistet worden ist. Wir hätten vielleicht noch einige abweichende Ideen, aber uns ist es auch darum gegangen, den Flickenteppich zu beseitigen und dass wir in wenigstens zehn der 16 Bundesländer ein einheitliches Jugendstrafvollzugsgesetz haben. Das ist doch ein hohes Gut, das finden Sie im Grunde doch auch. Aber nein, sie wollen einen Sonderweg gehen. Da kann man nur den Verdacht haben, dass er von den Standards und Anforderungen, wie sie in unserem Gesetzentwurf stehen, abweicht.

Nun komme ich auf zwei Einzelthemen. Einmal haben Sie gesagt, der Gefangene hätte keinen Anspruch auf Urlaub. Schauen Sie in unseren Gesetzentwurf hinein. Darin steht, er darf Urlaub – man kann das vielleicht auch anders nennen – haben, aber er muss geeignet sein. Die Eignungsprüfung darüber muss natürlich stattfinden. Bei Nichteignung kann es natürlich aus Sicherheitsgründen keine Urlaubsgewährung geben. Das ist doch selbstverständlich. Daran hat sich doch nichts geändert.

(Wolfhard Ploog CDU: Das ist aber nicht prakti- kabel!)

Dann muss ich zu dieser Seite des Hauses noch etwas sagen. Ohne Disziplinarmaßnahmen die Einhaltung der

Ordnung in der Anstalt aufrechtzuerhalten, kann nicht gehen. Das ist das, was ich vorhin mit meinem Wort "Landschulheim" auch angedeutet habe.

(Michael Neumann SPD: Selbst da gibt es Regeln!)

Es ist nun einmal eine besondere Anstalt, in der sich die Jugendlichen befinden.