Herr Dr. Steffen, Sie möchten sich melden, darf ich fragen wozu? Nach Paragraf 26 Absatz 6? – Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat muss man diese beiden Drucksachen in engem Zusammenhang sehen. Deswegen kam jetzt hier kurz eine kleine Verwirrung auf.
Ich will etwas sagen zur Drucksache, die sich mit der Änderung der Stadtteil- und Bezirksgrenzen im Schanzenviertel befasst, was wir unter Tagesordnungspunkt 24 beraten. Jenes Gesetz ist ausführlich in einer öffentlichen Anhörung beraten worden. Allerdings hat zu dieser Ausführlichkeit inhaltlich die CDU nichts beigetragen. Auch vor diesem Hintergrund finde ich es sehr sonderbar, wenn Sie hier durch Geschäftsordnungstricks
eine solche spezielle Abstimmung ohne Aussprache am Mittwoch durchdrücken. Es wäre Ihnen ein Leichtes gewesen, das heute zur Debatte anzumelden, dann hätte die Tagesordnung nicht extra geändert werden müssen.
Es ist Ihr Gesetz, das Sie unbedingt durchsetzen wollen. Es ist nicht unser Anliegen, dieses Gesetz zu beschließen. Die Zurückhaltung an dieser Stelle vor dem Hintergrund des Verhaltens bei der öffentlichen Anhörung ist auch interessant. Dort waren eine Reihe von Bürgerinnen und Bürgern anwesend, die eindringlich in Richtung CDU gefragt haben, wozu diese Grenzänderung im Schanzenviertel eigentlich gut sein soll. Wir haben einen Entwurf vorliegen, der heute in erster Lesung beschlossen werden soll, durch den bizarre Grenzen im Schanzenviertel geschaffen werden sollen, Grenzen, die noch mehr Probleme schaffen bei der Abstimmung zwischen den verschiedenen Bezirken.
Wenn das Grundargument richtig ist, dass es einen Bedarf gebe, etwas zu ändern, weil die Zusammenarbeit zwischen den Bezirken so kompliziert sei, dann haben Sie das Argument geliefert, warum das künftig noch einmal geändert werden muss, denn die zukünftige Zusammenarbeit ist noch schwieriger geworden. Die Bürgerinnen und Bürger haben zu Recht gefragt, was eigentlich diese ganze Sache soll und Sie sind die Antwort schuldig geblieben. Auch heute haben Sie diese Debatte nicht gesucht. Wir haben immerhin die öffentliche Anhörung mit der SPD zusammen durchgesetzt und dafür gesorgt, dass die Bürgerinnen und Bürger überhaupt zu Wort kommen und Sie versuchen, diese Angelegenheit hier durchzudrücken. Ich finde das keinen guten Stil.
Wer schließt sich der Ausschussempfehlung an und möchte das Gesetz zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Sternschanze aus der Drucksache 18/5545 beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich so in erster Lesung beschlossen.
Das ist der Fall. Ich sehe Widerspruch aus dem Hause, der angekündigt war. Dann wird die zweite Lesung in der morgigen Sitzung durchgeführt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 33, Drucksache 18/5717, Antrag der CDU-Fraktion: Empfehlung der Wahlkreiskommission zur Wahlkreiseinteilung.
[Antrag der Fraktion der CDU: Empfehlung der Wahlkreiskommission zur Wahlkreiseinteilung – Drucksache 18/5717 –]
Mir ist mitgeteilt worden und Herr Müller macht es jetzt wahr, dass er nach Paragraf 26 Absatz 6 das Wort wünscht. Er hat es.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es steht wieder eine strittige Entscheidung in Sachen Demokratie an und wieder einmal versuchen Sie, diese Entscheidung gegen den Willen der Opposition durchzudrücken.
Ich sage Ihnen, Wahlkreisgrenzen gehen nicht nur die CDU etwas an. Wahlkreisgrenzen ist eine Angelegenheit der Demokratie und wir als Opposition hätten es vorgezogen, diese Entscheidung hier im Konsens gefällt zu haben.
Das lehnen Sie ab, obwohl Sie die Debatte zuerst angemeldet, dann wieder zurückgezogen haben und heute mit einem Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung bringen wollen.
Sie wollten heute auf alle Fälle die erste Lesung durchführen, was auch geschehen wird. Ich bin der Meinung, dass das auch ein Zeichen für uns und die Öffentlichkeit ist, dass Sie hinsichtlich dessen, was Sie hier heute beschließen wollen, ein äußerst schlechtes Gewissen haben.
Sie verweisen auf eine Empfehlung der Wahlkreiskommission und versuchen sich so, den Mantel der Legitimität zu verpassen.
Im Verfassungsausschuss sind berechtigte und substanzielle Bedenken hinsichtlich dieser Empfehlung aufgekommen. Ich bin der Meinung, dass wir Abgeordnete nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht haben, Empfehlungen, die uns gegeben werden, auch zu prüfen und ernst zu nehmen. Das habe ich bei Ihnen ernsthaft vermisst.
Wenn es bei der Abwägung hinsichtlich der Empfehlung einer Kommission, die wir eingesetzt haben, dazu kommt, dass wir unsere Zweifel haben, dann müssen Sie auch handeln. Dann wäre es auch richtig gewesen, wenn wir die Zweifel, die im Übrigen nicht nur aus der Opposition kommen, gemeinsam zu einem vernünftigen Vorschlag für die Wahlkreisgrenzen zusammengefasst hätten. Das ist leider nicht geschehen. Für diejenigen, die sich hiermit nicht so beschäftigt haben, will ich ganz konkret erklären, worum es hier eigentlich geht.
Es geht eigentlich um zwei Gebiete. Zum einen haben wir die Wahlkreise in Harburg. Hier werden zwei Stadtteile ohne Not einfach in der Mitte durchtrennt. Ein Blick in das Wahlgesetz zeigt uns, dass das nur im äußersten Ausnahmefall geschehen darf.
Das steht dort so geschrieben. Lesen Sie das doch einmal, Herr Reinert. Offenbar lesen Sie Ihre eigenen Gesetze nicht. Das ist sehr traurig.
Aber wenn Sie und auch die Wahlkreiskommission einen Ausnahmefall konstatieren, dann muss das sehr gut begründet sein. Die Begründung taugt aber nichts, behaupte ich einfach mal.
(Olaf Ohlsen CDU: Sie haben ja keine Argumente! – Wolfhard Ploog CDU: Das ist ja nicht auszuhal- ten!)
Sie taugt deshalb nicht, weil das Argument falsch ist, dass es unbedingt zwei gleichgroße Wahlkreise sein müssen. Gerade in diesem Wahlrecht ist es vorgesehen, unterschiedliche Größen von Wahlkreisen zu haben. Daher ist die Erklärung, dass die Wahlkreise alle gleich sein müssen, Nonsens und wir sehen hier eher ein vorgeschobenes Argument.
Jetzt kommen wir zu Hamburg-Mitte. Und in Mitte haben wir die Situation, dass Sie die Wahlkreise gern in einen Nord- und in einen Südbereich schneiden wollen.
Und wir haben zu Recht gesagt – und das ist sowohl vor der Wahlkreiskommission, als auch vor diesem Parlament durchaus angeklungen –, dass bei der Zuschneidung der Wahlkreise auch zu berücksichtigen ist, wie die zukünftige Bevölkerungsentwicklung in diesen Stadteilen ist, weil es nicht dazu kommen darf, dass Wahlkreise irgendwann abrupt ganz anders aussehen. Das macht weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die Abgeordneten, die sie vertreten sollen, Sinn.
Diese Gefahr ist aber vorhanden. Wir reden hier gern – und Sie insbesondere – von der HafenCity, weil Sie diese offenbar für sich gepachtet haben.
Wir wissen ganz genau, die Wohnungen sind in Bau und werden teilweise schon bezogen. In einigen Jahren werden wir dort mehr als 10 000 neue Einwohnerinnen und Einwohner haben. Das bedeutet, dass die Wahlkreise von keinem langen Bestand sind.