Herr Kollege, mir ist bekannt, dass die Wahlkreiseinteilungen in Eimsbüttel, wie sie die Mehr Demokratie vorgenommen hat, nicht überall auf ungeteilte Begeisterung gestoßen ist.
Allerdings war Mehr Demokratie so weise oder vielleicht am Ende dann nicht mehr so weise, die Formulierung einer unabhängigen Wahlkreiskommission in den Entwurf mit hineinzunehmen.
Wenn im Übrigen der alte Harburger, Manfred Brandt, gewusst hätte, wie Ralf-Dieter Fischers Finger anscheinend immer noch oder zum ersten Mal in unabhängige Wahlkreiskommissionsvertreter der Hamburger CDU hineingreifen können, dann hätte das sicherlich anders in der Vorlage von Mehr Demokratie ausgesehen.
(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD – Kai Voet van Vormizeele CDU: Unverschämtheit! Das eigentlich Interessante hieran ist, dass Harburg doch endlich einmal richtig Einfluss in die Hamburger Politik nehmen kann, aber leider in einem Fall, in welchem Sie dann vergessen, sich aus Harburg auch noch eine inhalt- liche Begründung abzuholen. Die einzige Begründung, die uns hierzu bisher einfällt, ist, Harburger Kungelrunden. Das finde ich schade, denn inhaltlich macht das absolut keinen Sinn. Aber, Herr Voet van Vormizeele, ich möchte noch einen Satz sagen. Sie wissen ja, ich bin Student und lerne zur- zeit im allerersten Semester Staatsrecht und Grund- rechte. Wenn Sie sagen, dass die Opposition eine öffent- liche Anhörung eines Ausschusses dadurch verändert hätte, dass besonders viele Bürgerinnen und Bürger mit einem gewissen politischen Hintergrund anwesend waren, dann frage ich Sie zum einen: Möchten Sie ver- hindern, dass zukünftig bei solchen Anhörungen Men- schen, die Parteimitglieder oder Mitglieder einer Initiative wie Mehr Demokratie sind, teilnehmen oder nicht? Und zum anderen frage ich mich auch: Warum haben Sie nicht dafür gesorgt, dass Mitglieder aus Ihrer Partei dort hingekommen sind und erklärt haben, welche Gründe vorliegen, die Wahlkreiszuschneidung so vorzunehmen, wie Sie es tun? Hierauf antworte ich Ihnen: Sie konnten das nicht, weil es hierfür keinen vernünftigen Grund gibt, den man anführen könnte. (Beifall bei der GAL und der SPD)
Wenn Sie in Zukunft öffentliche Anhörungen so gestalten wollen, dass Sie sagen, Menschen, die ein gewisses politisches Interesse verfolgen, sollen nicht mehr daran teilnehmen – sonst würden Sie in diesem Hause den Oppositionsparteien vorwerfen, dass sich diese Menschen dort zu Wort melden –, dann frage ich mich wirklich, welchen Anspruch haben Sie eigentlich an Ihre parlamentarische Arbeit und an Ihr demokratisches Grundverständnis? – Danke.
Änderung des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft in der Fassung vom 22. Juli 1986, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Oktober 2006 beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das Erstere war die Mehrheit. Das Gesetz ist in erster Lesung beschlossen.
Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist der Fall. Damit wird auch hierzu morgen die zweite Lesung stattfinden.
Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg. Bis morgen. Die Sitzung ist geschlossen.