Protocol of the Session on March 1, 2007

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mäße Durchführung gibt, wenn die Öffnungszeiten Berufstätige praktisch ausschließen?

Herr Staatsrat.

Herr Abgeordneter, ich muss Sie insoweit korrigieren, dass das Landeswahlamt Teil der Behörde für Inneres, Teil der Behördenorganisation ist. Das gilt nicht für den Landesabstimmungsleiter. Dessen Entscheidungen – natürlich auch die seines Stellvertreters – sind frei von Weisungen der Behörde und damit auch der politischen Ebenen.

Herr Abgeordneter Müller, Sie hatten eine zweite Frage angekündigt.

Die zweite Frage bezieht sich noch einmal auf die Antwort zu der Frage der Kollegin Möller, und zwar inwieweit Sie alles auszählen. Können Sie sich als ehemaliger Bürgerschaftsabgeordneter vorstellen, Herr Staatsrat, dass das Parlament mit großem Interesse beobachtet, wie viel Zustimmung die beiden Volksbegehren haben, um selber in seiner Entscheidung zur Übernahme dieser Volksbegehren entsprechend Hinweise zu bekommen? Könnten Sie sich das vorstellen und in dem Zusammenhang die Meinungsfindung mit dem Landeswahlleiter zumindest abstimmen?

Herr Staatsrat.

Zunächst fühle ich mich geehrt, dass die Vorstellungen eines ehemaligen Abgeordneten von so großer Bedeutung sind, dass sie hier abgefragt werden. Aber ich darf dazu sagen, dass ich aus meiner parlamentarischen Erfahrung weiß, dass die Vorstellungen, die ein Abgeordneter hat, nicht unbedingt deckungsgleich mit den Vorstellungen der abgeordneten Kollegen sein müssen. Insofern können sich auch unterschiedliche Meinungen bei den Abgeordneten bilden. Aber ich habe nicht die Absicht, mir Vorstellungen darüber zu machen, weil ich an der Entscheidungsfindung über die Öffnungszeiten nicht gefragt und nicht beteiligt worden bin, sondern sie zur Kenntnis nehme.

(Beifall bei der CDU)

Dr. Maier möchte jetzt eine zweite Nachfrage stellen.

Herr Staatsrat, angesichts Ihrer Betonung der Eigenständigkeit des Landeswahlleiters bezüglich der Öffnungszeiten eine hypothetische Frage: Wie hätten Sie sich verhalten, wenn dieser Landeswahlleiter, ein sehr demokratisch gestimmter Mensch, angeordnet hätte: 24 Stunden rund um die Uhr?

Herr Staatsrat, Sie brauchen hypothetische Fragen nicht zu beantworten, aber Sie können es natürlich.

Herr Präsident, das ist eine Auskunft, die er im Kopf hat.

Ich bedanke mich für den Hinweis des Präsidenten. Der Senat nimmt grundsätzlich zu hypothetischen Fragen keine Stellung.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Dr. Steffen, und zwar die zweite.

In der Senatsantwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drucksache 18/5859, begründet der Senat die im Vergleich zu 1998 eingeschränkte Zahl der Eintragungsstellen mit der zwischenzeitlich laufenden Bezirksverwaltungsreform.

Sollte diese Verwaltungsreform nicht zu mehr statt zu weniger Bürgernähe führen?

Herr Staatsrat.

Die Verwaltungsreform führt zu mehr Bürgernähe und zu weniger Bürokratie.

(Beifall bei der CDU – Doris Mandel SPD: Wie das denn? – Dr. Willfried Maier GAL: Das ist mehr als die unbefleckte Empfängnis!)

Weitere Nachfragen sehe ich zu dieser Thematik nicht. Dann komme ich zur Frage Wohnungszuweisungen für Frauen aus Frauenhäusern und der Abgeordneten Mandel.

Der Senat schrieb in der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage:

"Die Praxis der bevorzugten Wohnungszuweisung an Bewohnerinnen der Hamburger Frauenhäuser wurde zum 1. Juli 2005 vonseiten der SAGA/GWG eingestellt."

Was unternimmt der Senat, um die Vereinbarung wieder herzustellen?

Herr Staatsrat Wersich.

Verehrte Frau Abgeordnete Mandel! Bei der Einreichung der Frage konnten Sie wahrscheinlich noch nicht wissen, dass wir diese beiden Fragen mit der Schriftlichen Kleinen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lappe beantwortet haben. Bei der Einreichung lag die Antwort noch nicht vor. Insofern will ich zu der ersten Frage sagen, dass diese Vereinbarung gar nicht wieder hergestellt werden soll, weil der Grund für die damalige Regelung, nämlich das Ziel, die Verweildauer im Frauenhaus zu verkürzen, um ein Frauenhaus zu schließen, mit der Entscheidung entfallen ist, das Frauenhaus nicht zu schließen. Insofern entbehrte diese Vereinbarung der ursprünglichen Grundlage und sie soll auch nicht wieder hergestellt werden.

Frau Abgeordnete Mandel.

Herr Staatsrat, mir liegt die Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Kollegin Lappe immer noch nicht vor. Insofern möchte ich auch eine weitere Frage stellen: Gibt es andere wirksame Instrumente, die den Frauen wieder schnell zu einer eigenen Wohnung verhelfen sollen?

Herr Staatsrat.

Generell gilt für diese Frauen, dass viele von ihnen einen Anspruch auf einen Dring

A C

B D

lichkeitsschein mit den damit verbundenen Möglichkeiten haben, entsprechend mit Wohnraum versorgt zu werden. Es stehen natürlich auch die üblichen Möglichkeiten zur Erlangung von Wohnraum zur Verfügung, das heißt Zeitungsinserate, Internet-Angebote, Kontaktaufnahme zu Wohnungsgesellschaften und dergleichen. Die Frauenhäuser selbst – auch das hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt – bauen eine sogenannte zweite Wohnungsstufe auf für Frauen, die nicht mehr des Schutzes des Frauenhauses bedürfen, aber weiterhin eine Betreuung brauchen. Es werden also Wohnungen durch die Träger angemietet, die ebenfalls für einen vorübergehenden längeren Zeitraum bewohnt werden können.

Schließlich gibt es als weiteres Instrument natürlich noch die Beantragung der Wohnungsüberlassung bei Opfern häuslicher Gewalt. Sie wissen, dass die Opfer gemäß Gewaltschutzgesetz hier nach dem Grundsatz "Der Täter geht, das Opfer bleibt", also die Frauen, einen Anspruch geltend machen können, in der Wohnung zu verbleiben. Allerdings macht der überwiegende Teil der Frauen in den Frauenhäusern von dieser Regel keinen Gebrauch. Die Interventionsstelle "pro-aktiv Hamburg" berichtet allerdings, dass von den dort beratenen Fällen im Jahr 2005 insgesamt 193 Personen einen solchen Antrag gestellt haben. Im Jahr 2006 waren es immerhin 203 Personen, das heißt, es gibt da eine gewisse Anzahl von in der Regel Frauen, die diesen Rechtsanspruch dann auch zivilrechtlich verfolgen.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Mandel.

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatsrat, es ist kein Frauenhaus geschlossen worden, wie Sie richtig berichtet haben. Gleichwohl sind zwei Frauenhäuser zusammengelegt worden

(Wolfhard Ploog CDU: Frage!)

und dadurch gibt es insgesamt weniger Frauenhausplätze und auch weniger Beratungskräfte, die die Frauen bei der Wohnungssuche unterstützen. Ich frage Sie deshalb: Wie unterstützt Ihre Behörde, dass die Frauen weiterhin – nicht durch die Beratungsstelle "pro-aktiv Hamburg" – durch im Frauenhaus tätige Sozialarbeiter bei der Wohnungssuche unterstützt werden?

Herr Staatsrat.

Zunächst einmal ist Ihre Eingangsbemerkung nicht zutreffend, was die Verringerung angeht. Zutreffend ist, dass wir tatsächlich im Jahr 2005 etwa 20 Prozent weniger Frauen in den Frauenhäusern hatten, weil die Fallzahlen rückläufig sind. Wir haben das auch schon in der Beantwortung mehrerer Anfragen dargestellt. Es nimmt der Anteil von Frauen mit Kindern zu, aber der Anteil von Frauen ist etwa 20 Prozent rückläufig. Es gehört zum Fallmanagement der Einrichtung dazu, die Wohnsituation zu klären. Dazu gehört auch, die zukünftige Wohnsituation abzuklären und entsprechende Informationen zu geben. So werden beispielsweise die genannten Informationen über Wohnungsunternehmen und so weiter an die Frauenhausbewohner durch die Einrichtung entsprechend ausgegeben. In Einzelfällen ist auch eine Begleitung durch das Fachpersonal des Frauenhauses, zum Beispiel zu Wohnungsämtern oder Wohnungsunternehmen möglich, wenn die Frauen beispiels

weise so stark geängstigt sind, dass sie sich alleine um diese Fragen nicht kümmern können. Das ist konzeptionell in den Frauenhäusern berücksichtigt.

Eine zweite Nachfrage der Abgeordneten Mandel.

Herr Staatsrat, können Sie Angaben dazu machen, in Konkurrenz zu wie vielen anderen Dringlichkeitsscheininhabern sich die betroffenen Frauen tatsächlich um eine Wohnung bewerben?

Ich kann Ihnen aus dem Kopf leider nicht benennen, wie viel Dringlichkeitsscheininhaber wir im Moment in Hamburg haben, aber grundsätzlich sind die so gesehen alle in Konkurrenz zueinander, weil es da keine Abstufungen gibt.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Dr. Lappe.

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatsrat, in der Beantwortung meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage sagen Sie, dass 75 Prozent der Bewohnerinnen und ihre Kinder die Frauenhäuser bereits vor Ablauf von drei Monaten wieder verlassen. Meine Frage ist: Welche Vermittlungshindernisse gibt es für die übrigen 25 Prozent, die also länger als drei Monate in den Frauenhäusern verweilen?

Herr Staatsrat.

Mit Verlaub, Herr Präsident, das geht weit über die Fragestellung der Wohnungszuweisungen hinaus, denn die Frage, wie lange eine Frau in dem Schutzbereich eines Frauenhauses verbleibt, hat natürlich mit sehr vielen Faktoren zu tun, nicht zuletzt mit der Gefährdung und nicht alleine mit der Frage, wann sie wieder eine Wohnung bekommt. Insofern sind es im Einzelfall immer individuelle Gründe, die dafür sprechen, warum jemand kürzer oder länger im Frauenhaus verbleibt.