Um es allen, die es immer noch nicht verstanden haben, noch einmal ganz deutlich zu sagen. Das ist eine Frage der alten B-Pläne und des Baurechts und nicht eines Gesetzentwurfs, den Sie eingegeben haben. Der hätte nichts im Jota daran ändern können. - Vielen Dank vorerst.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Herr Niedmers, auch Sie! Zunächst zu der Frage, Frau Strasburger, was wir uns eigentlich aufregen, wo denn das Problem sei? Alle seien doch zufrieden. Frau Strasburger, wenn Sie sich in den letzten Tagen einmal die Medien angesehen haben, und zwar die bundesweiten Medien, und Sie dann immer noch nicht mitbekommen haben, dass es hier ein Problem gibt und dass sich diese Stadt bundesweit der Lächerlichkeit preisgegeben hat, weil Sie noch nicht einmal in der Lage ist, einen stinknormalen Kindergarten in ein stinknormales Wohngebiet zu bauen, ohne eine 60 Meter lange Lärmschutzmauer zu errichten. Das finde ich ein ziemliches Problem, Frau Strasburger.
Herr Senator, Sie haben versucht rechtliche Zweifel an unserem Lärmschutzgesetzentwurf zu erwecken. Da müssen Sie sich schon einmal entscheiden. Ich erinnere mich gut an einen Ausspruch Ihres zuständigen Beamten in unserer Anhörung, zu meiner wissenschaftlichen Ausführung, die ich in der "Zeitschrift für Umweltrecht" dazu veröffentlicht habe, wo gesagt wurde …
- Entschuldigung, wenn der Senator mich persönlich angreift und behauptet, ich würde nicht wissen, wovon ich spreche, dann möchte ich einfach einmal diesen Vorwurf zurückgeben und Ihren Beamten zitieren, der damals gesagt hat, da sei die Sache endlich einmal wissenschaftlich aufbereitet worden. Deswegen möchte ich persönlich diesen Vorwurf ziemlich weit von mir weisen. Ich finde das eine ziemliche Frechheit, was Sie sich erlaubt haben, Herr Senator.
Ich möchte Ihnen deswegen in aller Kürze auch noch einmal darstellen, was das Problem ist. Wir haben im Immissionsschutzrecht den Grundsatz des Trennungsgebotes. Dieses Trennungsgebot ist auch sinnvoll, denn es besagt im Wesentlichen, dass störende Nutzungen getrennt werden sollen von empfindlichen Nutzungen, also dass selbstverständlich ein Gewerbebetrieb nicht in ein Wohngebiet gehört und dass Industriegebiete und Wohngebiete möglichst voneinander getrennt werden sollen.
Das ist auch ein vernünftiger Ansatz. Bloß jetzt kommt das Problem, dass es eben in diesem Fall eine Nutzung gibt, wo man will, dass die - in Anführungszeichen - störende Nutzung möglichst nah an dem Wohngebiet dran sein soll, nämlich dass wir Kindergärten doch bitte in den Wohngebieten brauchen und nicht irgendwo in einem Gewerbegebiet. Frau Veit hat das doch vollkommen richtig gesagt.
Jetzt ist doch die Frage: Wie lösen wir dieses Problem? Wie gehen wir diesen Grundsatz des Trennungsgebots an, um einen vernünftigen Punkt hinzubekommen? Das heißt doch aber, dass wir eine rechtliche Möglichkeit brauchen, um auch von den Ausnahmemöglichkeiten, die doch das Bundesimmissionsschutzrecht uns als Land an die Hand gibt, Gebrauch zu machen. Die Bayern haben es uns doch vorgemacht.
Die Bayern haben gesagt: "Unsere Biergärten sind uns heilig, wir machen eine Biergartenverordnung." Die zweite Biergartenverordnung hat dann auch Bestand gehabt. Da hat man gesagt, diese Nutzung privilegiere man. Ich wäre nicht dafür, dass wir in Hamburg unsere Biergärten schützen sollen. Aber ich bin sehr dafür, dass wir sagen: Wir schützen unsere Kindergärten in Hamburg und wir nutzen die entsprechende Kompetenz, die wir hier haben.
Sie hätten doch auch eine B-Plan-Änderung sehr schnell einleiten können. Sie überfallen uns auch regelmäßig mit B-Plan-Änderungen, wo es Ihnen gar nicht schnell genug gehen kann und wir dann auch sehr schnell handeln. Sie hätten eine B-Plan-Änderung einleiten können. Sie hätten dann die Vorweggenehmigungsreife gehabt und Sie hätten diese ganze Problematik, die Sie uns versucht haben, als zwingendes Hindernis aufzuführen, nicht gehabt. Das hätten Sie doch alles machen können.
Im Übrigen, der Vorwurf richtet sich doch nicht gegen das Bezirksamt Wandsbek, Herr Senator. Das Bezirksamt
Wandsbek hat doch in einer Not gestanden. Was sollten die denn machen? Es gab kein vernünftiges Hamburger Gesetz, man war in der von Ihnen richtig beschriebenen Lage, wie sie nach dem Bundesrecht nun einmal ist. Deswegen richtet sich der Vorwurf doch nicht an das Bezirksamt Wandsbek und unsere Kollegen in der Bezirksfraktion haben doch auch vollkommen richtig gehandelt. Der Vorwurf richtet sich an diesen Senat,
dass Sie nicht bereit sind, in Hamburg die Kindergärten zu schützen, während die Bayern bereit sind, ihre Biergärten zu beschützen. Da kann ich nur sagen: Da stimmt etwas nicht, Herr Senator.
Herr Maaß, ich spreche Ihnen überhaupt nicht Ihre Kompetenz in Sachen Immissionsschutz ab. Aber noch einmal, es geht um eine etwas anders gelagerte Problematik. Genau das habe ich versucht, Ihnen deutlich zu machen. Das haben Sie wieder gekonnt verwischt.
Bewusst verwischt, weil ich glaube, Sie verfügen natürlich durchaus über die intellektuellen Fähigkeiten, um das tatsächliche Problem zu erkennen. Das Problem ist der alte B-Plan.
Daran ändert ein irgend geartetes neues Gesetz überhaupt nichts. Es war allen klar - wenn Sie einfach einmal so lax sagen, dann ändern wir doch einmal kurz den B-Plan -, die damit zu tun hatten, dass das eben nicht ging. Deshalb wurde genau dieser Weg gegangen. Behandeln Sie diejenigen, die diesen Kompromiss gefunden haben und sich Mühe gegeben haben, doch nicht so schlecht, dass Sie ihnen nicht zutrauen zu bewerten, was der richtige Weg gewesen wäre. Das ist einfach nicht redlich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Polemische Reden von Frau Veit sind wir gewohnt, aber das war nun der Höhepunkt. Herr Maaß, Sie sprachen die Reaktion in der Presse an. Sie sind genauso polemisch wie die Presse. Sie reden hier vom Einmauern der Kinder und bezeichnen eine Anlage mit drei offenen Seiten als Einmauern. Ich habe mir die Pläne vor Ort angesehen. Sie wollen hier den Eindruck erwecken, als hätte der Gesetzentwurf der SPD an dieser Situation irgendetwas geändert. Es ist eine Folgeerscheinung aus einem Fehlurteil, das zu dem alten Standort gefallen ist. Wir waren uns alle einig, dass das ein Fehlurteil ist. Wir haben damals für neue Gesetzentwürfe und Maßnahmen gesprochen und im Umwelt- und Jugendhil
Jetzt kritisieren Sie unseren Gesetzentwurf, der überhaupt noch nicht angewendet worden ist, weil es nämlich noch keine neuen Klagen hierfür gibt. Hier ist eine Situation gewesen, dass ein Kindertagesheim verlagert werden musste. Ich kann die Initiatoren, die Eltern und Betreiber des Kindergartens gut verstehen, dass sie sich die Situation, die sie am alten Standort hatten, nicht noch einmal aufbürden wollen, sondern versuchen, das an einem neuen Standort im Vorwege zu klären. Ich weiß nicht, ob Sie einmal vor Ort waren. Ich habe mit der Leiterin der Kita Marienkäfer gesprochen. Sie sagte, sie hätten eine Kröte schlucken müssen, aber sie seien damit einverstanden, weil sie jetzt sicher davor seien, die gleiche Problematik an dem alten Standort nicht mehr zu haben.
Ihre Argumentation ist fadenscheinig. Ich darf Sie einmal an Paragraf 5 Ihres eigenen Gesetzentwurfs erinnern.
"(1) Die zuständige Behörde hat bei der Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung nach § 1 darauf hinzuwirken, dass die von ihr ausgehenden Emissionen durch Lärm mindernde Maßnahmen auf ein Mindestmaß beschränkt werden, soweit diese unter verhältnismäßigem Aufwand zumutbar sind und der Betrieb der Einrichtung nicht in erheblicher Weise beeinträchtigt wird.
(2) Um die von Einrichtungen nach § 1 ausgehenden Immissionen auf ein Mindestmaß zu beschränken, haben die Betreiber Maßnahmen zur Lärmminderung zu treffen, soweit sie unter verhältnismäßigem Aufwand zumutbar sind […]. (3) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall entsprechende Maßnahmen anordnen."
"[…] wenn die Anwohner schon den Kinderlärm ertragen, sollen sie nicht auch noch von quietschenden Wippen und zuschlagenden Autotüren oder lautem Ballgepolter belästigt werden."
"Hier gilt […] das Gebot der Lärmminderung. Lärmminderungsmaßnahmen konkretisieren das Rücksichtnahmegebot […]."
"Lärmminderungsmaßnahmen dürfen aber nicht dazu führen, dass eine Kita wirtschaftlich ruiniert wird."
Der wirtschaftliche Ruin und die Zumutbarkeit ist der Maßstab. Ansonsten wird nämlich genau das gemacht, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf fordern. Die Nachbarn haben ihre Ruhe, die Kinder werden vor nörgelnden Nachbarn geschützt, die Kita ist nach drei Seiten offen …