Niels Böttcher

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Herr Präsident, meine Damen und
Herren! Frau Schaal, Ihr Skandalgeschreie nimmt derart inflationäre Züge an, dass das kein Mensch mehr ernst nehmen kann. Sie werfen alle Argumente, die Sie irgendwann einmal gehört haben, in einen Topf. Dann ziehen sich etwas heraus und ob das passt oder nicht, ist Ihnen völlig egal. Sie haben zum Beispiel in der Anhörung gesagt, dass wir kein Kohlekraftwerk brauchen. Die SPD will Stadtwerke gründen und dann hätten wir energiepolitischen Strom und auch noch die Sicherheit. Sie wollen das mit Gaskraftwerken machen.
Dann wird der Strom so teuer, dass Sie entweder keine Abnehmer finden oder Sie müssen die Hamburger zwangsbeglücken, in Ihre Stadtwerke einzutreten. Dann hat das aber mit Versorgungssicherheit nichts mehr zu tun. Sie müssen sich erst einmal entscheiden, was Sie eigentlich wollen.
In der Anhörung hatte eine junge Frau, Anfang 20 Jahre, aus der Öffentlichkeit uns Politikern vorgeworfen, wir seien ja alle schon älter und gucken nicht mehr so weit in die Zukunft und deshalb würden wir die Interessen der Menschen nicht mehr verstehen, weil wir gar nicht mehr so lange leben. Das ist falsch. Mein Sohn ist zum Beispiel auch Anfang 20 und natürlich haben wir den Blick weiter voraus. Nur haben wir den Vorteil gegenüber dieser jungen Dame, dass wir auch noch 20 Jahre mehr Lebenserfahrung einbringen und ein bisschen abschätzen können, wozu vielleicht vorschnelle Entscheidungen führen können.
Es geht hier doch allein um die Frage, dass man sich entscheiden muss, ob wir eine Energieversorgung ohne Kohlekraftwerke hinbekommen oder nicht. Wir glauben das nicht. Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass es ohne Kohlekraftwerke noch nicht geht, dann ist es, glaube ich, logisch, dass neue, moderne Kraftwerke effizienter und umweltschonender sind als die alten Dreckschleudern, die jetzt in Betrieb sind.
Es gibt noch nicht die Möglichkeit, allein regenerativen Strom einzusetzen. Alle Rechenbeispiele, die in der öffentlichen Anhörung gemacht worden sind, sind genau solche Wolkenkuckucksheime gewesen wie unsere CO2Abscheideanlagen. Da wurde gerechnet, es könnte so sein, aber alles ist noch nicht auf dem Stand der Technik. Wir müssen, wenn wir die Politik ernst nehmen, auch auf die Auswirkungen achten. Energiepolitik ist auch Wirtschaftspolitik. Wir haben im Fall Nokia in Bochum gemerkt, wie sensibel das ist. Eine kleine Stellschraube und die Unternehmen sind weg. Wir haben es mit dem Aluminiumwerk im Hafen gemerkt, welche arbeitsmarkttechnischen Auswirkungen es hat, wenn die Energie zu teuer ist. Das heißt, wir müssen nicht nur an die Endverbraucher denken, da kann der Markt das richten. Ich selber habe auch gesagt, dass ich kein Kohlekraftwerk möchte und habe mich für Ökostrom entschieden.
Das können wir Verbraucher machen. Aber das ist nicht der einzige Punkt. Wir müssen auch den Wirtschaftsstandort Hamburg für die Arbeitsplätze sichern und das sind auch die Interessen der jungen Leute, die auch noch
in 20 Jahren eine funktionierende Wirtschaft haben und diese Stadt gestalten wollen.
In all den Rechenbeispielen wird gerechnet, dass dann die Windenergie mit Gas ergänzt wird. Dann sparen wir noch ein bisschen Strom ein und dann passt das schon. Herr Maaß, Sie haben auch im Umweltausschuss Anträge eingebracht, in denen Sie die Landstromversorgung von Schiffen fordern, wo eben noch einmal der Bedarf von drei Kleinstädten dazukommt. Das lassen Sie bei all Ihren Berechnungen weg. Das wollen Sie durchsetzen, aber das ist in keines Ihrer Beispiele mit eingebracht worden, woher der Bedarf noch herkommen kann. Wir sind der Meinung, dass wir noch nicht soweit sind, dass wir das allein mit erneuerbaren Energien schaffen. Wir brauchen noch Großkraftwerke. Dann ist es wirtschaftlich besser, den Strom mit Kohle zu gewinnen als mit Gas, weil das Gas gar nicht in einem grundlastfähigen Margenmarkt zu bekommen ist.
Also, Zukunftssicherung solange wir das noch brauchen und wenn die Technik soweit fortgeschritten ist, dann werden die Kohlekraftwerke automatisch auslaufen. Frau Schaal, Sie sprachen auch noch von der Rückkühlung, dass die wasserrechtliche Prüfung da abgeschafft ist. Es wird eine abwasserrechtliche Prüfung geben. Dann wird es Auflagen geben, die das Kohlekraftwerk erreichen muss und die einzuhalten sind. Wenn sie es dann mit einer Kühlung schaffen oder das Gas abschaffen, das ist dann die Angelegenheit von Vattenfall, aber die Elberwärmung ist vorgegeben durch die wasserrechtliche Genehmigung. Das sind rechtsstaatliche Verfahren.
Herr Kerstan, der Hotel- und Gaststättenverband ist eine Arbeitgebervertretung und ein Unternehmensverband, der die Interessen der Gastronomie vertritt, und wird von einem Geschäftsführer vertreten. Dass Sie von Wirtschaft nichts verstehen, haben Sie oft genug bewiesen. Und dass Sie vielleicht mit den Zielen nicht zurechtkommen, kann ich auch verstehen. Aber wenn Sie den Geschäftsführer persönlich als unlauteren Geschäftsführer bezeichnen und mit persönlichen Beleidigungen kommen, glaube ich, haben Sie sich an dieser Stelle beim Geschäftsführer der DEHOGA zu entschuldigen. - Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Polemische Reden von Frau Veit sind wir gewohnt, aber das war nun der Höhepunkt. Herr Maaß, Sie sprachen die Reaktion in der Presse an. Sie sind genauso polemisch wie die Presse. Sie reden hier vom Einmauern der Kinder und bezeichnen eine Anlage mit drei offenen Seiten als Einmauern. Ich habe mir die Pläne vor Ort angesehen. Sie wollen hier den Eindruck erwecken, als hätte der Gesetzentwurf der SPD an dieser Situation irgendetwas geändert. Es ist eine Folgeerscheinung aus einem Fehlurteil, das zu dem alten Standort gefallen ist. Wir waren uns alle einig, dass das ein Fehlurteil ist. Wir haben damals für neue Gesetzentwürfe und Maßnahmen gesprochen und im Umwelt- und Jugendhil
feausschuss darüber gesprochen, wie solche Fehlurteile in Zukunft vermieden werden können.
Jetzt kritisieren Sie unseren Gesetzentwurf, der überhaupt noch nicht angewendet worden ist, weil es nämlich noch keine neuen Klagen hierfür gibt. Hier ist eine Situation gewesen, dass ein Kindertagesheim verlagert werden musste. Ich kann die Initiatoren, die Eltern und Betreiber des Kindergartens gut verstehen, dass sie sich die Situation, die sie am alten Standort hatten, nicht noch einmal aufbürden wollen, sondern versuchen, das an einem neuen Standort im Vorwege zu klären. Ich weiß nicht, ob Sie einmal vor Ort waren. Ich habe mit der Leiterin der Kita Marienkäfer gesprochen. Sie sagte, sie hätten eine Kröte schlucken müssen, aber sie seien damit einverstanden, weil sie jetzt sicher davor seien, die gleiche Problematik an dem alten Standort nicht mehr zu haben.
Ihre Argumentation ist fadenscheinig. Ich darf Sie einmal an Paragraf 5 Ihres eigenen Gesetzentwurfs erinnern.
"(1) Die zuständige Behörde hat bei der Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung nach § 1 darauf hinzuwirken, dass die von ihr ausgehenden Emissionen durch Lärm mindernde Maßnahmen auf ein Mindestmaß beschränkt werden, soweit diese unter verhältnismäßigem Aufwand zumutbar sind und der Betrieb der Einrichtung nicht in erheblicher Weise beeinträchtigt wird.
Frau Schaal hat dazu am 31. Januar gesagt - ich zitiere -:
"[…] wenn die Anwohner schon den Kinderlärm ertragen, sollen sie nicht auch noch von quietschenden Wippen und zuschlagenden Autotüren oder lautem Ballgepolter belästigt werden."
"Hier gilt […] das Gebot der Lärmminderung. Lärmminderungsmaßnahmen konkretisieren das Rücksichtnahmegebot […]."
Die einzige Einschränkung, die ihr später dazu einfällt:
"Lärmminderungsmaßnahmen dürfen aber nicht dazu führen, dass eine Kita wirtschaftlich ruiniert wird."
Der wirtschaftliche Ruin und die Zumutbarkeit ist der Maßstab. Ansonsten wird nämlich genau das gemacht, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf fordern. Die Nachbarn haben ihre Ruhe, die Kinder werden vor nörgelnden Nachbarn geschützt, die Kita ist nach drei Seiten offen …
- Herr Quast, wollen Sie den Kindern tatsächlich den Terror, den sie in der alten Kita hatten, wieder zumuten? Sie können Menschlichkeit nicht per Gesetz verordnen oder Sie müssen hier deutlich sagen, dass Sie das Klagerecht der Anwohner abschaffen wollen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute ist Klimaschutz in aller Munde. Das haben wir auch gestern in der Aktuellen Stunde gemerkt. Bei den Grünen wird immer nur über Klimaschutz geredet. Die CDU aber handelt und hat schon im Jahr 2003 die erste UmweltPartnerschaft ins Leben gerufen. Durch dieses seinerzeit bis März 2008 angelegte Programm wurde erstmals konsequent nachhaltiges Wirtschaften gefördert und dies nicht mit hohen Subventionen, sondern auf Basis freiwilliger Umweltschutzmaßnahmen. Die UmweltPartnerschaft Hamburg unterstützt Hamburger Betriebe durch Beratung, Förderprogramme und einen Erfahrungsaustausch gezielt bei freiwilligen Maßnahmen zum Umweltschutz.
Hier ist besonders das Programm "Unternehmen für Ressourcenschutz" zu nennen. Damit wurde in den vergangenen viereinhalb Jahren bewiesen, dass Umweltschutz und wirtschaftlicher Erfolg sich nicht gegenseitig ausschließen. Bisher ist es gelungen, allein durch freiwillige Maßnahmen jährlich 60.000 Tonnen CO2 einzusparen und gleichzeitig die Betriebskosten der Unternehmen um beinahe 7 Millionen Euro zu senken, also eine WinWin-Situation für Wirtschaft und Umwelt. Derzeit engagieren sich rund 1.200 Unternehmen mit freiwilligen Umweltleistungen in dieser Partnerschaft, wobei diese Zahl relativ ist, wenn man bedenkt, dass sich mit Unternehmen wie der Beiersdorf AG, der Still GmbH als einer der weltweit führenden Gabelstapler-Hersteller, der Norddeutschen Affinerie, Europas größter Kupferhütte, und nicht zuletzt Airbus als einem der beiden weltweit führenden Flugzeughersteller - um nur einige zu nennen - die Kronjuwelen unter den Global Playern der hamburgischen Wirtschaft an dieser Partnerschaft beteiligen.
Diese Unternehmen müssen täglich im globalen Wettbewerb ihre Betriebskosten optimieren und trotzdem - oder besser gesagt gerade deshalb - engagieren sich diese Unternehmen in der UmweltPartnerschaft, weil sie
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erkannt haben, dass sich Umweltschutz und erfolgreiches Wirtschaften nicht gegenseitig ausschließen, sondern gerade Umweltschutz heutzutage dazu beiträgt, die Betriebskosten zu senken und somit die Profitabilität eines Unternehmens zu verbessern.
Im Rahmen der Verlängerung der UmweltPartnerschaft ist es gelungen, den Unternehmensverband Hafen Hamburg als neuen Partner zu gewinnen. Mit 156.000 Arbeitsplätzen, die mittelbar oder unmittelbar im Hafen anhängig sind, ist der Hafen der größte Arbeitgeber unserer Stadt und zugleich einer der Wirtschaftsmotoren unserer heimischen Wirtschaft. Gerade der Transport und Umschlag der im Hafen ankommenden und abfahrenden Waren ist mit großem Energieverbrauch verbunden. Eine Optimierung des Hafenbetriebs unter Berücksichtigung des Umweltschutzes bietet erhebliche Potenziale für freiwillige Umweltschutzmaßnahmen. Zugleich können die Unternehmen von den Erfahrungen der UmweltPartnerschaft profitieren, sie können sich durch die UmweltPartnerschaft beraten lassen und so Potenziale finden, die zum einen eine Reduzierung ihrer CO2Emissionen ermöglicht und ihnen gleichzeitig Spielräume eröffnet, um ihre Betriebskosten zu senken.
Dass diese Synergieeffekte vorhanden sind und genutzt werden können, hat die UmweltPartnerschaft Hamburg in den vergangenen Jahren mehr als deutlich gezeigt. Daher ist die Verlängerung über März 2008 hinaus nicht zuletzt gut für die Menschen unserer Stadt, sondern auch ein weiterer Baustein für den weltweiten Klimaschutz. Daher können wir dem Senat zu der Fortschreibung der UmweltPartnerschaft nur gratulieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Schaal, Sie haben nichts verstanden. Wenn Sie so argumentieren, müssen Sie ganz klar sagen, dass Sie nicht auf Partnerschaft, sondern auf Verordnungen setzen und das wieder diktieren. Der Charme dieser UmweltPartnerschaft ist ja gerade die Freiwilligkeit und sind nicht die Gesetze, sondern die WinWin-Situation, dass die Betriebe gelernt haben, dass man mit Umweltschutzmaßnahmen auch Gewinn erzielen kann. Das muss sich herumsprechen und dafür müssen wir werben. Herr Maaß, Sie haben recht, dass das noch zu wenig ist und wir noch mehr machen müssen. Wenn man das aber die ganze Zeit schlechtredet, kann man die Betriebe nicht davon überzeugen, da noch weiterzumachen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon sehr spannend, sich diese Diskussion anzuhören. Man kann Argumente immer so auslegen, wie man es gerne möchte und wie es die GAL immer mit Ihrer CO2-Bilanz macht. Aber es ist hanebüchen, die CO2-Bilanz da anzurechnen, wo sie erzeugt wird. Sie muss dort angerechnet werden, wo sie verbraucht wird. Die CO2-Problematik ist ein weltweites Problem und wir müssen den Gesamtausstoß in der Welt verändern und nicht nur bei uns in Hamburg. Wir werden auch ohne Moorburg weiter in Hamburg Strom verbrauchen und es geht darum, diesen Strom möglichst klimaunschädlich herzustellen. Da könnte Moorburg ein Beispiel sein. Im Moment ist der durchschnittliche Verbrauch der Altkraftwerke pro Kilowattstunde Stromerzeugung 900 Gramm CO2-Ausstoß. Moorburg hätte 750 Gramm pro Kilowattstunde CO2-Ausstoß. Sie wissen, dass in der Strombörse zuerst der Strom gekauft wird, der am wirtschaftlichsten und effizientesten produziert wird. Das heißt, wenn Moorburg ans Netz gehen würde, dann würde das der zuerst abgenommene Strom sein und alte, ineffektive Kraftwerke würden vom Netz gehen, weil sie nicht mehr
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gebraucht werden. Insofern ist im Gesamtproblem CO2-Ausstoß Moorburg ein Beitrag zum Klimaschutz, zur CO2-Reduzierung, und zwar in ganz Deutschland, weltweit und europaweit. Das nur auf Hamburg anzurechnen, ist ein bisschen kleingeistig.
Aus emissionsrechtlichen Gesichtspunkten wäre Moorburg ein Erfolg. Wenn Moorburg die gesetzlichen Umweltbestimmungen, die es nun einmal gibt, einhält, dann ist das ein Beitrag. Im Moment - so wie die Planung vorgelegt worden ist - habe ich auch meine Zweifel, weil die wasserrechtliche Genehmigung nicht stimmig ist. Die Elberwärmung ist noch zu hoch. Da muss nachgebessert werden. Ob Vattenfall das kann, wird das Genehmigungsverfahren zeigen. Das läuft, das ist ein ganz normaler rechtlicher Vorgang. Die Anhörung hat gerade stattgefunden, die Prüfung läuft. Wenn das nicht erreicht werden kann von Vattenfall, dann kann das auch nicht genehmigt werden. Dazu brauchen wir aber nicht Ihre Unterstützung, sondern dazu reichen die Gesetze und die Vorschriften, die wir haben, aus. Wenn die Umweltrichtlinien erfüllt werden, dann kann das gebaut werden und wenn nicht, dann kann das nicht gebaut werden. So einfach ist das.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Quast, Sie haben uns einen Antrag vorgelegt, dem man auf den ersten Blick eigentlich nur zustimmen kann. Auch wir würden am liebsten alle Haltestellen barrierefrei haben. Aber beim genauen Lesen merkt man, dass Sie Äpfel mit Birnen vergleichen und daher zum falschen Schluss kommen. Sie vergleichen die Hamburger Schnellbahn-Haltestellen mit denen von München und Berlin. Während ein großer Teil der Hamburger Haltestellen aus den Jahren 1907 bis 1936 stammt, wurde die Münchener U-Bahn zum größten Teil erst zur Olympiade 1972 fertiggestellt und dementsprechend nach den gesetzlichen Grundlagen barrierefrei gebaut.
Die erfreulich hohe Zahl der barrierefreien Berliner S-Bahn-Haltestellen ist damit zu begründen, dass nach der Wende ein Großteil der maroden Haltestellen im Osten Berlins mit Fördermitteln des Bundes neu gebaut werden mussten - natürlich dann auch barrierefrei. Zur Berliner U-Bahn machen Sie in Ihrem Antrag keine Aussage. Das haben Sie eben hier nachgeholt. Ein Vergleich hierzu zeigt aber, dass die Ausstattung barrierefreier Haltestellen fast gleich ist, in Berlin sind es 39 Prozent der U-Bahn-Haltestellen und in Hamburg sind es 38 Prozent. Auf dem Hamburger Gebiet sind derzeit von 80 U-Bahn-Haltestellen 30 barrierefrei ausgebaut. Für sieben weitere Haltestellen ist die Barrierefreiheit im Bau beziehungsweise in Vorbereitung - Fertigstellung bis 2011.
Der Anteil erhöht sich damit auf circa 45 Prozent. Im Bereich der S-Bahn sind von 51 Haltestellen 21 barrierefrei und für 13 weitere ist mit dem Bau begonnen bezie
hungsweise die Planung aufgenommen worden. Die Fertigstellung ist überwiegend bis 2008 geplant. Der Anteil erhöht sich dann auf 67 Prozent.
Seit in Hamburg der CDU-Senat regiert, werden pro Jahr durchschnittlich drei Haltestellen für die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gebaut. Die Senate unter Ihrer Verantwortung schafften durchschnittlich eine Haltestelle pro Jahr. Hätten Sie in dem gleichen Tempo gearbeitet, dann hätten wir die 18, die Sie fordern, schon längst barrierefrei umgebaut.
Nun wollen Sie zehn Haltestellen pro Jahr umbauen und schlagen als Finanzierung die eingesparten Regiomittel aus dem neuen Vertrag der S-Bahn GmbH vor. Diese erzielten Einsparungen, sofern sie nicht im Rahmen von Preisklauseln oder zum Ausgleich von tariflichen Maßnahmen im Rahmen des Vertrags gegebenenfalls teilweise kompensiert werden, laufen erst im Jahre 2019 auf und kommen in jedem Fall dem ÖPNV zugute, da diese zweckgebunden sind.
Angesichts bestehender Großprojekte, gegebenenfalls erforderlich werdender Leistungserweiterungen im ÖPNV und künftiger Maßnahmen ist der Spielraum bei den Regiomitteln nicht so groß, dass schon heute die Festlegung umfangreicher Programme für den vorgezogenen Umbau von Haltestellen möglich ist.
Nach Vorgabe des Senats werden im Prioritätenprogramm enthaltene Maßnamen um sechs weitere Haltestellen aufgestockt. Welche Haltestellen betroffen und wie sie innerhalb der Prioritätengruppe eingeordnet sind, wird in Kürze mit den Behindertenverbänden und den Verkehrsunternehmen abgestimmt.
Beim zweiten Hinsehen werden Sie bemerken, dass dieses ein millionenschwerer populistischer Wahlkampfantrag ohne erforderliche Deckung ist. Er muss daher von uns abgelehnt werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Angesichts des heutigen Länderspiels will ich es kurz machen.
Wir möchten beantragen, dass sich die Hansestadt Hamburg mit dem Deutschen Judo-Bund zusammen um die Weltmeisterschaft der Judo-WM 2011 bewirbt. Der Hamburger Judo-Verband ist auf uns zugekommen und hat gesagt, er würde sie gerne ausrichten. Da Judo aber keine so populäre Sportart wie Fußball sei, sei auch die Vermarktung sehr schwer und sie bräuchten deshalb unsere Hilfe. Wir haben sehr lange mit dem Judo-Bund darüber geredet und es war sehr schwierig, konkret in die Planung einzusteigen, weil es für die Stadt einen sehr hohen finanziellen Aufwand bedeutet hätte.
Da kommen wir zur Drs. 18/6277, die zuletzt im Sportausschuss diskutiert wurde und mit der der Rahmenvertrag hinsichtlich einer neuen Organisation für Bewerbung von Sportgroßveranstaltungen festgelegt wurde. Damit wurde eine Flexibilität geschaffen, um auf solche Ereignisse in Zukunft besser reagieren zu können.
Für die Judo-WM 2011 bewirbt sich neben Hamburg auch Paris, ein sehr harter Gegner, denn in Paris ist der Judosport ein sehr populärer Sport und die Hallen sind immer gefüllt. Hamburg hat aber gute Chancen, weil Hamburg durch den Otto-World-Cup schon international einen sehr guten Ruf hat, was Veranstaltungen im Judosport angeht. An dieser Stelle möchte ich dem Hamburger Judo-Verband recht herzlich danken, der es mit ehrenamtlicher Tätigkeit und sehr viel privatem Engagement geschafft hat, seit fünf Jahren eine der drei Topveranstaltungen in der Welt in Hamburg auszurichten. Sie haben im letzten Jahr schon einmal versucht, den OttoWorld-Cup einer Sportagentur zu übergeben. Die hat aber nicht geschafft, Judo zu vermarkten. Seit fünf Jahren schafft es der Judo-Verband aus eigenen Kräften in ehrenamtlicher Tätigkeit, ein Top-Ereignis auf die Beine zu stellen, das international einen hervorragenden Ruf hat. Und weil wir diesen guten Ruf haben, hat Hamburg auch eine Chance, den Zuschlag für die WM zu bekommen.
Wir möchten mit der Drucksache weiter darum bitten, dass die Hamburg Marketing GmbH den Judo-Verband in der Erstellung der Bewerbungsunterlagen unterstützt,
weil durch die ehrenamtliche Tätigkeit das Know-how beim Judo-Verband nicht so vorhanden ist und die Hamburg Marketing GmbH unterstützend eingreifen könnte.
Sollten wir den Zuschlag bekommen, wird es für Hamburg um ein Kostenvolumen von 1 Million bis 1,5 Millionen Euro gehen, die wenig Chancen haben, wieder hereinzukommen, weil Judo halt nicht vermarktbar ist. Es ist aber eine Weltmeisterschaft mit Olympia-Qualifikation und damit können wir als Sportstadt Hamburg unserem Anspruch auf die Olympia-Bewerbung noch einmal Nachdruck verleihen, wenn wir ein olympisches Qualifikationsturnier 2011 in Hamburg haben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Schmidt, das Petitum Ihres Antrags können wir eigentlich sofort unterstützen. Als wir die Begründung und Ihre Einleitung gelesen haben, blieben noch ein paar Fragen offen, die im Ausschuss zu klären sind.
Sie haben für mich ganz deutlich den Unterschied zwischen dem Profi- und dem Amateurboxsport aufgezeigt, den ich vollkommen unterstreiche. Nur eine Sache müssten wir meiner Meinung nach im Ausschuss noch diskutieren.
Wenn man in der Schule Sport anbietet, dann ist dieser immer nach Vorbildern gerichtet. Und das ist nun einmal der Profiboxsport, der die Jugendlichen vielleicht anleitet. Hierbei wäre es ganz besonders wichtig, dass dieser Boxunterricht von ausgebildeten Trainern geleitet wird, die darauf achten, dass dieser Fairness- und Integrationsgedanke nicht von dem Bild des Profiboxsports, das sie vielleicht abends im Fernsehen gesehen haben, kaputtgemacht wird.
Ich möchte auch noch gern im Ausschuss diskutiert haben, dass alle diese positiven Dinge, die Sie von dem Projekt erwarten, nicht nur der Boxsport, sondern auch andere Kampfsportarten leisten können, die wir mit zu betrachten haben. Ich weiß beispielsweise von Projekten, in denen in der Schule Ringkämpfe angeboten werden und hierdurch das ganz natürliche Bedürfnis von Jungen, sich aneinander zu messen, in vernünftige Bahnen geleitet wird. Das ist keine Prügelei auf dem Schulhof, sondern dieses Bedürfnis des Kräftemessens kann in den Pausen irgendwo auf der Ringmatte mit Regeln und dem Fairnessgedanken ausgetragen werden. Die Schule Teichweg berichtet aus ihren Judoklassen, dass im Unterricht Disziplin und Konzentration der Schüler merkbar sind, weil der Judosport eine positive Auswirkung hat.
Mir wäre es also wichtig, dass wir im Sportausschuss vielleicht noch einmal darüber diskutieren, ob wir die positive Erwartung dieses Projekts nicht auf alle Kampfsportarten, wie beispielsweise Ringen, Taekwondo oder Judo, ausdehnen können, denn nicht jede Schule kann Boxen durchführen und die vorgenannten Sportarten können auch zu positiven Entwicklungen führen.
Im Übrigen habe ich heute erfahren, dass es in Hamburg bereits ein Projekt gibt. Die Grundschule Rellinger Straße ist gerade dabei, einen Boxunterricht mit Trainern einzuführen. Vielleicht können wir uns auch von den Erfahrungen in Hamburg berichten lassen. - Vielen Dank.
Herr Sarrazin, ist Ihnen bekannt, dass Mehr Demokratie im Stadtteil Eimsbüttel genau in der Mitte durchgetrennt hat und dass es dort dafür auch keine Argumente gab. Die Kolleginnen und Kollegen der GAL Eimsbüttel haben versucht, das herauszufinden, aber auch keine Antwort erhalten. Es ist einfach so festgelegt worden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir alle sind entsetzt, wenn wir hören, dass Nachbarn durch Klagen Kitas aus ihrer Nachbarschaft vertreiben wollen. Mit dem Antrag aus der Drucksache 18/3033 hatten alle drei Fraktionen versucht, Kitas vor solchen Klagen zu schützen.
In den anderthalb Jahren der Beratungen haben wir uns allerdings über die Frage entzweit, welcher Weg der richtige ist, um dieses Ziel zu erreichen. Es darf nicht passieren, dass wir heute ein Gesetz beschließen, das die Kitas in der Praxis schlechter darstellt als bisher.
Eine Lärmschutzverordnung oder ein Kinderlärmgesetz würde eher die Umgebung der Kindertagesstätte schützen als diese vor der Umgebung. Ich möchte Ihnen dies anhand von zwei Beispielen erläutern.
Die Klagemöglichkeit eines Nachbarn geht weiterhin über die Anwendung des Paragrafen 906 BGB. Im ersten Absatz, Satz 1, steht:
"Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von... Geräusch insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt."
Und jetzt Paragraf 906, Absatz 1, Satz 2 BGB:
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"Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte... nicht überschritten werden."
Der Antrag der SPD sieht schon gar keine Grenz- und Richtwerte sowie Ermittlungs- oder Bewertungsverfahren im Sinne des Paragrafen 906 BGB vor, sodass eine Regelbindung für die Zivilgerichtsbarkeit fehlt. Frau Dr. Schaal, Sie schreiben in Ihren Gesetzesformulierungen zum Beispiel:
"Unvermeidbare Geräuschimmissionen sind grundsätzlich auf ein Mindestmaß zu beschränken."
Aber wer definiert das Mindestmaß? Die Kitas wären in einer Einzelfallbewertung von der Behörde abhängig und nicht mehr von der Bewertung eines Richters. Wo bitte ist da die Verbesserung?
Michael Schäfer schrieb in seiner Stellungnahme zur Drucksache 18/3033, dass es rechtliche Bedenken gebe, wenn die geplante Kinderlärmverordnung keine grundsätzlich geltende Höchstgrenze für Immissionsrichtwerte vorsehe. Dies gilt gleichermaßen für ein Kinderlärmgesetz. Andererseits würde die Aufnahme von Immissionsrichtwerten in ein Kinderlärmgesetz dazu führen, dass potenzielle Kläger zukünftig die Kindertagesstätte in der Nachbarschaft auf Einhaltung dieser Richtwerte überprüfen lassen würden.
Da sind wir dann bei den Biergärten, Herr Maaß, für mich ist es nicht ein unwesentlicher Unterschied. Ich habe kein Problem bei einem Biergarten, der geschützt werden will, zu sagen, du bist geschützt, aber bis zu der Obergrenze, die auch für die Nachbarn einklagbar ist. Bei Kindern hätte ich mit so einer Formulierung ein Problem.
Ich möchte noch zwei Aspekte darstellen, warum die von uns gewählte Lösung pragmatischer und rechtlich fundierter ist. Die Aufnahme einer Regelung in das Ausführungsgesetz zum SGB VIII hat zwei entscheidende Vorteile. Der Paragraf 29 des SGB VIII regelt die Vorhaltung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen und ist somit die richtige Stelle, etwas für den Betrieb der Kindertagesstätten zu regeln. Zudem ist Hamburg als Landesgesetzgeber zuständig. Ein weiterer entscheidender Vorteil für diese gewählte Regelung ist, dass dadurch die Bewertung von Kinderlärm als erheblich im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder im Sinne des Paragrafen 906 Absatz 1 BGB wesentlich erleichtert wird und ein ermessensleitender Gesichtspunkt für eine richterliche Entscheidung gewährt wird. Wir wollen keine weiteren staatlichen Reglementierungen, die im schlechtesten Fall zu weiteren Nutzungseinschränkungen führen. Daher ist es für uns der falsche Ansatz, durch eine Lärmschutzverordnung vor der Lärmquelle und nicht diese selbst zu schützen.
Wir haben in den anderthalb Jahren der Diskussion viele Fachleute gehört und unterschiedliche Bewertungen erhalten. Sie kennen das: drei Anwälte, vier Meinungen. Leider sind die drei Fraktionen bei der Bewertung des Gehörten zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen gekommen. Zu unserem Gesetzesvorschlag berichtet das "Hamburger Abendblatt" über den Umweltrechtsexperten Michael Schäfer am 12. Januar wie folgt:
"In unserem Rechtssystem wird Kinderlärm bisher gleichgestellt mit anderen Lärmquellen wie Verkehrs-, Flug- oder Industrielärm. Das war ein dringend korrekturbedürftiger Fehler, so Schäfer. Mit der Rechtsänderung werde sich der Beurteilungsmaßstab in den Verfahren nun deutlich zugunsten der Kindereinrichtungen verschieben, ohne den konkreten Einzelfall außer Acht zu lassen."
Dieser Bewertung habe ich nichts hinzuzufügen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der HVV boomt. Im letzten Jahr erhöhte sich das Fahrgastaufkommen um 47,1 Millionen auf 585,6 Millionen ÖPNV-Nutzer. Für eine solche Steigerung hat der HVV unter den Vorgängersenaten sechs Jahre gebraucht. Der rotgrüne Senat hatte versucht, durch Schikane des Individualverkehrs die Bevölkerung in die Busse zu zwingen.
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Ich weiß, dass Sie das nicht hören möchten.
Sie übersahen, dass auch Busse im Stau stehen können. Im eigenen PKW mit dem eigenen Radioprogramm ist der Stau wesentlich komfortabler. Jetzt, wo der Verkehr durch die Maßnahmen des CDU-geführten Senates wieder zum Fließen kommt, bietet der ÖPNV eine schnelle Alternative zum eigenen Auto.
Nicht die Schikane des Individualverkehrs, sondern ein gutes, kundenorientiertes Angebot bringt neue Fahrgäste für den HVV.
Dieser Erfolg führt allerdings auf einigen Strecken in Spitzenzeiten zu drangvoller Enge in den Bussen und folglich zu Minderung des Komforts. Auf der Metrobuslinie 20 zum Beispiel ist das Fahrgastaufkommen um 30 Prozent gestiegen. Die Mitnahme eines Kinderwagens ist in Spitzenzeiten fast unmöglich.
Um die neu gewonnenen Kunden nicht gleich wieder zu verlieren, muss die Kapazität der Busse erhöht werden. Die beste Maßnahme wären größere Busse, also der Einsatz von Gelenkbussen. Das ist jedoch nicht immer möglich, da nicht auf allen Strecken die Busbuchten groß genug sind, um von den Gelenkbussen angefahren zu werden. Wo nur zu bestimmten Zeiten Kapazitätsengpässe bestehen – zum Beispiel bei überwiegend Schülerverkehr –, wäre der teure Umbau für Gelenkbusse nicht angemessen. In diesem Fall könnte die Erhöhung des Taktes eine Entspannung bringen.
In unserem Antrag möchten wir den Senat bitten, die Metrobuslinien auf Kapazitätsengpässe zu überprüfen und darzulegen, mit welchen Maßnahmen bei welchen Linien eine Kapazitätssteigerung erreicht werden kann. Wir möchten, dass die neuen Kunden, die im letzten Jahr den Weg zum HVV gefunden haben, Kunden bleiben. Daher müssen der Komfort und die Qualitätsstandards gehalten oder sogar verbessert werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn die Kinder nach einem anstrengenden Schultag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren, dann ist es völlig normal, dass es dort ein bisschen wild, laut und unkonzentriert zugeht. Wenn die Stimmung kippt, kommt es leider immer wieder zu Situationen, dass sich andere Fahrgäste von den Kindern
belästigt fühlen. Dann kommt es zu Tobereien und – wenn es ganz schlimm ist – auch zur Randale und zu Prügeleien. In diesen Fällen ist es oft nicht ratsam, dass Erwachsene eingreifen, weil es zu Trotzreaktionen kommen kann. Um diesem Verhalten auf den Nachhausewegen entgegenzuwirken, hat der HVV das Projekt "PeaceMaker" ins Leben gerufen.
Einige, die sich des öfteren Western anschauen, haben hiermit vielleicht eine andere Wortassoziation, aber diesen Begriff haben sich die Schüler von der Ganztagsschule Hegholt selbst in einem Projekt gegeben. PeaceMaker sind Fahrgastbegleiter, die vom HVV, von Fahrlehrern und zusammen mit den Jugendbeauftragten der Polizei ausgebildet werden. Sie führen ein Training durch, in welchem sie ein Streitschlichterprogramm lernen, das helfen soll, Situationen, die zu eskalieren drohen, beispielsweise in den Bussen, zu beruhigen. Die Jugendlichen sind keine Hilfssheriffs oder Kontrolleure, sondern sie können in der gleichen Sprache der Jugendlichen auf die Situation einwirken. Das ganze Geschehen wird ruhiger und hilft so auch den mitfahrenden Fahrgästen.
Die Ausbilder werden vom HVV ausgebildet. Das sind in den Betriebshöfen angestellte Busfahrer. Zuerst wird der Kontakt mit den Schulen aufgebaut. Dann wird eine Auswahl getroffen und anschließend werden die Schüler außerhalb der Schule beim HVV in den Ausbildungsprogrammen geschult.
Bisher wurden fast 600 Schüler ausgebildet. 17 Schulen beteiligen sich an diesem Projekt. Aber leider wird dieses Projekt bisher nur in den Randgebieten von Hamburg durchgeführt. Wir finden dieses Projekt sehr gut, weil es nicht nur für den HVV gute Auswirkungen, sondern auch pädagogische Auswirkungen hat. Es wird hierbei auch Zivilcourage gelernt. Solche ausgebildeten Schüler sind nicht nur im Schulbus, sondern auch auf Schulhöfen streitschlichtend unterwegs. Insofern hat das ganze Projekt positive Auswirkungen.
Daher möchten wir dieses Projekt gern auf das ganze Hamburger Gebiet ausweiten. Wir möchten den HVV auffordern, dass zumindest auf jedem Betriebshof ein ausgebildeter Busfahrer für dieses Projekt zur Verfügung steht und an den Schulen für dieses Projekt stärker geworben wird, sodass wir auch in den anderen Gebieten, die bisher noch nicht mit Peace-Makern ausgestattet sind, zumindest die Möglichkeit haben, diese einzurichten.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu dem Zusatzantrag von Herrn Lühmann sagen. Das Projekt Peace-Maker ist speziell darauf geschult, den Schulweg zu sichern. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der HVV. Der HVV hat auch den Nutzen, weil dadurch die Sachbeschädigung und die Unruhe in den Bussen geringer gehalten wird. Insofern ist dort auch ganz klar die Kosten-NutzenSituation gegeben.
Dieses Projekt möchten wir gern erhalten. Wenn der HVV die in Ihrem Antrag erwähnten Programme in dieses Projekt sinnvoll einbauen kann, dann ist das in Ordnung. Wir wollen aber auch für eine klare Trennung hinsichtlich der Bezahlung sorgen. Es gibt andere Streitschlichterprogramme, die die Schulen durchführen können. Wenn es
für das Verkehrsunternehmen einen sinnvollen Einsatz gibt, dann wird der HVV das auch vornehmen.
Der HVV sagt, dass es im Kernbereich Hamburgs keine reinen Schülerverkehre gibt. Hier wäre es nicht sinnvoll, diese Projekte des Peace-Makers einzusetzen. Dann würde der HVV das auch nicht bezahlen.
Wenn diese Schulen Interesse an einem Streitschlichterprogramm haben, gibt es andere Projekte für sie. Insofern können wir Ihrem Zusatzantrag leider nicht folgen. – Vielen Dank.
Herr Staatsrat, Sie sagten, Turmweg ist so gut wie gesichert. Ist es richtig, dass die angedachte dringend benötigte Pausenhalle, die im Lehrschwimmbecken vorgesehen wird, jetzt zusätzlich von der BBS finanziert wird und wie hoch belaufen sich die Mehrkosten für diese Halle?
Sie sagten, dass das Lehrschwimmbecken Turmweg so gut wie gesichert ist. Ist es richtig, dass die angedachte und dringend benötigte Pausenhalle, die ursprünglich in diesem Lehrschwimmbecken errichtet werden sollte, jetzt zusätzlich von der BBS finanziert wird und wie hoch sind die Mehrkosten für diese Halle?
Herr Präsident! In der letzten Ausgabe der "Stiftung Warentest" sind beim FIFA-WMStadion Hamburg fehlende oder zu wenige Fluchttore in Richtung Spielfeld bemängelt worden, während andere Gutachter einen Fluchtweg aus dem Stadion für den richtigen Weg halten.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Wie beurteilt der Senat die Stadionsicherheit vor dem Hintergrund des Gutachterstreits?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Schmidt, in anderen Zeiten würde Ihr Antrag sicherlich Zustimmung aller Fraktionen hier im Hause erhalten. Aber leider ist es, obwohl wir uns im Wahlkampf befinden, erforderlich, den Hamburger Haushalt zu konsolidieren, wobei die SPD aufgrund ihrer desolaten Finanz- und Wirtschaftspolitik bekanntlich nicht ganz unschuldig an dieser Situation ist.
Immerhin haben Sie, Herr Schmidt, nachdem der Sport gestern in der Aktuellen Stunde nicht besprochen werden konnte, die Möglichkeit gehabt, Ihren Frust über die so genannten SPD-Betriebsunfälle von 2001 und 2004 an der Senatorin auszulassen. Aber Ihre rüden Attacken sind völlig haltlos.
Herr Schmidt, auch wir sind nicht glücklich darüber, dass wir die Sportvereine belasten müssen. Nur sind sich Senat und CDU-Fraktion darüber einig, dass sich alle Bevölkerungsgruppen im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Konsolidierung des Haushalts beteiligen müssen, wie es beispielsweise Polizei und Feuerwehr schon getan haben.
Die SPD fordert immer mehr Geld für alle, nur bezahlen will sie es am liebsten auf Pump,
getreu dem Motto "Nach uns die Sintflut".
Wir können es uns nicht leisten, mit den Steuergeldern der Hamburger Wahlkampf zu machen, sondern wir sind verpflichtet, den zukünftigen Generationen einen soliden Haushalt zu hinterlassen.
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Darum müssen die Belastungen, die heute entstehen, auch heute bezahlt werden. Ihr Ansatz ist keine solide Politik, es ist reiner Populismus.
Die CDU-Fraktion hatte bereits für den Kompromiss mit dem HSB im Dezember eine Senkung des Betrags um 1 Million Euro auf 2,5 Millionen Euro durchgesetzt.
Diesen Betrag hat der Senat im Übrigen noch einmal ausdrücklich bestätigt. Von einem Ende des Säulenmodells kann überhaupt nicht die Rede sein. Neben dem Zuschuss aus den Lotto- und Toto-Einnahmen, der unentgeltlichen Überlassung städtischer Grundstücke wird die Stadt Hamburg auch weiter Sportstätten bauen und unterhalten und sie den Vereinen kostenlos – das heißt mietfrei – zur Verfügung stellen.
Der Sport soll sich aber an den Kosten, die durch die Benutzung entstehen, beteiligen. Es geht hier ausschließlich um eine Beteiligung an den Betriebskosten. Der vom Senat vorgelegte Kompromiss sah eine Beteiligung der Sportvereine
für die Nutzung einer Einfeldsporthalle von 2,50 Euro vor. Dabei sind Kinder und Jugendliche freigestellt. In München, wo die SPD regiert, wird für eine Einfeldhalle 5 Euro verlangt, ohne Freistellung von Jugendlichen.
Sie bemängeln, dass immer noch keine Klarheit herrscht. Sie werfen der Senatorin Unfähigkeit vor. Das liegt aber doch nicht in der Verantwortung des Senats, dass der Kompromiss mit dem Präsidium des HSB nicht umgesetzt werden konnte.
Wenn man die Selbstverwaltung des Sports ernst nimmt, dann muss man mit den gewählten Vertretungen des Sports sprechen und sich auf diese Verabredung verlassen können.
Die HSB-Führung befindet sich im innerverbandlichen Wahlkampf und scheint daher zurzeit nicht entscheidungsfähig zu sein.
Ich bin davon überzeugt, dass nach dem 28. Juni zügig eine Lösung gefunden wird.
Herr Schmidt, es ist Zeit, dass Sie Ihren Versuch beenden, beim HSB eine außerparlamentarische Opposition zu etablieren, mit der Sie alles blockieren wollen, was Sie hier mangels Mehrheit nicht verhindern können.
Im Übrigen habe ich von einer Vielzahl von Sportvereinen gehört, die bereit sind, beim Sparen mitzuhelfen. Es bringt also nichts, wenn Sie hier den Hardliner spielen und der Senatorin der Sportstadt Hamburg schaden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Zuckerer hatte vorhin Verständnis für unsere Regierungsfraktion gezeigt. Herr Maaß, ich habe Verständnis für die Opposition. Ich kann das noch ein bisschen nachvollziehen. Wir hatten allerdings während unserer Oppositionszeit den Vorteil, dass die Regierung uns genügend Vorlagen gab. Das fehlt Ihnen und deshalb kommen Sie mit solchen Regelbeiträgen wie heute.
In der letzten Sitzung des Umweltausschusses war dieses Thema als Selbstbefassungsangelegenheit auf der Tagesordnung. Dort hatten wir eine erste Einführung in die Problematik. Wir haben beschlossen, dieses Thema weiter zu behandeln. Herr Senator Freytag hatte uns dort geschildert, welche Maßnahmen in Hamburg schon durchgeführt werden. Das passt Ihnen nicht ins Konzept, weil Sie den Senator angreifen wollen. Es stört Sie schon, dass Hamburg diese Grenzwerte immer noch nicht überschritten hat. Und weil das nicht passiert und Sie den Wind leider nicht abstellen können, wollen Sie einfach die Grenzwerte absenken, bis es endlich einmal geklappt hat und Sie uns vorwerfen können, dass wir nichts tun würden. Das ist ein komischer Weg. Irgendwann müssen wir
noch alle Bäume absägen, weil die Pollen umweltschädlich sind. Dann müssen wir die Erde in Plastik einpacken, weil der Staub aus dem Weltall auch noch in Ihre Messdaten mit aufgenommen werden soll.
Hamburg hat etwas getan. Hamburg hat als Metropole diese Grenzwerte noch nicht überschritten, weil eben etwas getan wird. Sie stellen es so dar, als wenn wir bald in einer großen Wolke von Staub ersticken werden. Ich bin einige Jahre älter als Sie und kann mich noch an Zeiten erinnern, wo bei Ostwind dieser Feinstaub sogar zu sehen war. Wir haben seit 1990 die Staubbelastung auf ein Zehntel reduziert; dieser Weg geht noch weiter.
Sie haben im Ausschuss beklagt, dass wir uns nicht an die EU-Richtlinie nicht halten würden. Sie wurden eines Besseren belehrt. Jetzt reicht Ihnen die EU-Richtlinie nicht und wir sollen noch mehr machen. Die EU-Richtlinie fordert fünf Messstationen, davon eine Messstation an einer Hauptverkehrsstraße. Es gibt in Hamburg zwölf Messstationen, davon stehen drei an Hauptverkehrsstraßen. Wir tun schon mehr als gemacht werden muss. Wir haben Maßnahmen eingeleitet, die den Feinstaub reduzieren. Das 39-Ampel-Programm zur Förderung des Verkehrsflusses ist eine Maßnahme zur Feinstaubreduzierung, denn fließender Verkehr bringt weniger Staub als stehender.
Durch den Verkehr entsteht übrigens nicht die größte, sondern die drittgrößte Staubbelastung. Andere Quellen, wie zum Beispiel der im Winter liegen gebliebene Split, der durch das Überfahren zum Staub führt, wird jetzt schneller als früher weggefegt. Alle diese Maßnahmen werden durchgeführt.
Hamburg ist hier gut aufgestellt. Wir haben gut angefangen, wir sind weiter auf einem guten Weg und es wird auch weiter gut gearbeitet. Ich habe überhaupt keine Probleme, Ihren Antrag heute schon abzulehnen, aber da wir dieses Thema als Selbstbefassungsangelegenheit im Umweltausschuss noch weiter behandeln wollen, werden wir diesen mit an den Umweltausschuss überweisen und dort weiter darüber reden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In zwei europäischen Ländern gab es im letzten Jahr aufgrund explodierter Öl- und Gaspipelines Dutzende von Toten und Verletzten zu beklagen. Ursache für diese verheerenden Explosionen in den Pipelines waren Beschädigungen durch Bauarbeiten. In beiden Ländern war den ausführenden Bauarbeitern die genaue Lage der Leitungen nicht bekannt, weshalb sie für diese Unfälle nur eine Teilschuld trifft.
Eine Archivierung über die Lage der Öl- und Gaspipelines fehlte in diesen Ländern mit der Konsequenz, dass ihre Lage im Gelände lediglich den betroffenen Grundstückseigentümern bekannt war. Diese fehlende Kartierung birgt eine eminente Gefahr, dass die Lage der Leitungen in Vergessenheit gerät, beispielsweise durch Generationswechsel oder auch durch den Umstand, dass Pipelines zuerst errichtet werden und dann im Laufe der Zeit die Wohn- und Gewerbegebiete folgen.
Es ist wichtig, die größtmögliche Sicherheit der Pipelines gerade auch für Deutschland zu garantieren, gerade vor dem Hintergrund, dass zwei Drittel des gesamten Ener
giebedarfes des Landes derzeit mit Energiequellen aus dem Ausland gedeckt wird. Dabei wird Öl zu 98 Prozent und Erdgas zu 80 Prozent importiert.
In unserer Hansestadt hingegen ist eine derartige Gefahr aufgrund der fortgeschrittenen Kartierung der Leitungen nahezu ausgeschlossen. Die in Hamburg tätigen Ver- und Entsorgungs- sowie Telekommunikationsunternehmen unterhalten in eigener Verantwortung eigene Leitungskataster für ihren jeweiligen Geschäftsbereich. Die entsprechenden Datenbestände werden von den einzelnen Leitungsunternehmen fortlaufend gepflegt und auf dem aktuellen Stand gehalten. Die Kosten werden von den einzelnen Unternehmen selbst getragen.
Darüber hinaus gilt seit 1996/1997 für neu verlegte Leitungen die Verpflichtung zur digitalen Dokumentation. Auch Altbestände werden nach und nach digitalisiert. Die Leitungsunternehmen sind bezüglich der jeweiligen Lage ihrer Leitungen auskunftspflichtig. Diese Auskunftspflicht entspricht auch im besonderen der eigenen Interessenlage der Unternehmen, um die Möglichkeit von Schäden der eigenen Leitungen zu minimieren beziehungsweise auszuschließen.
Der Kenntnisstand über die Lage des Vorhandenseins von Leitungen im öffentlichen Straßengrund befindet sich daher durch langfristige Praxis und Datenpflege auf höchstem Niveau.
Der einzige Risikofaktor besteht darin, dass ein Bauherr bei der Vielzahl von Ver- und Entsorgungsbetrieben einen vergisst und eine Auskunft zu wenig einholt. Diese letzte Sicherheitslücke wird geschlossen, wenn alle vorhandenen Daten in einem zentralen Server zusammengefasst werden. Hier kann der Bauträger über die Grundstücksangaben alle vorhandenen Leitungen angezeigt bekommen und muss nicht jeden einzelnen Ver- oder Entsorger um Auskunft fragen.
Die mit diesem Antrag geforderte Einrichtung einer zentralen Auskunftsstelle entspricht den Interessenlagen der jeweiligen an einem Bauvorhaben beteiligten Personen und Institutionen. Die jeweiligen Unternehmen bleiben in der Verantwortung für die Aktualität ihrer Leitungsdaten. Die Kostenträgerschaft bleibt weiterhin klar bestimmbar. Gleichzeitig werden Geschäftsabläufe sowohl auf privater als auch auf öffentlicher Seite optimiert.
Nicht nur für die privaten Bauherren bedeutet die Einrichtung einer zentralen Auskunftsstelle für alle Leitungen einen unschätzbaren Vorteil. Im Bundesland Hessen ist es bereits möglich, Katasterauszüge und Daten rund um die Uhr online abzurufen und bietet schon jetzt den von Bürgern und Unternehmen gewünschten Service an. Dem sollte Hamburg als wachsende Stadt nicht nachstehen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Lühmann, Ihr Vortrag war ganz anschaulich. Was Sie über Quartiersgaragen und Carsharing gesagt haben, stimmt im Großen und Ganzen. Das ist eine gute Sache. Nur die Verbindung, die Sie hergestellt haben, leuchtet nicht so ein.
Die Verkehrspolitik der Grünen, die man auch in den Bezirken verfolgen kann, ist darauf bedacht, dem Bürger mit Zwangsmaßnahmen das Autofahren zu verleiten. Hiermit haben Sie aber die ganzen Jahre keinen Erfolg gehabt. Daher hat Ihre Parkplatzvernichtungspolitik in den Bezirken nicht zu weniger Autos, sondern zu katastrophalen Parktplatz-Suchsituationen geführt.
Quartiersgaragen fördern nicht den Ankauf eines Autos, sondern bereinigen einfach nur die katastrophale Situa
tion, die in den eng bebauten Quartieren, beispielsweise in Eimsbüttel oder Altona, vorherrschen. Die Förderung für diese Quartiersgaragen wird aus einem Topf bezahlt, in den Geld für nicht gebaute Parkplätze hineinkommt. Wenn man von diesem Geld dann wieder Parkplätze baut, wird dieses Geld sachgerecht verwendet.
Die Carsharing-Angebotsunternehmen sind gewinnorientierte mittelständische Unternehmen. Das sind nicht mehr wie vor 15 Jahren ökologische Selbsthilfegruppen, die die Umwelt verbessern wollten, sondern das Ganze ist zu einer funktionierenden Industrie geworden. Ich sehe es nicht ein, dass wir, wenn wir überall Subventionen abbauen wollen, mittelständische Unternehmen extra fördern. Die Carsharing-Angebotsunternehmen können sich genauso um Plätze in den Quartiersgaragen bewerben wie jeder einzelne Autobesitzer auch. Sie kommen dann auch in den Genuss der Förderung dieses Stellplatzes.
Ich weiß zum Beispiel von einer neuen Quartiersgarage in Eimsbüttel, dass sich dort kein Carsharing-Angebotsunternehmen beworben hat und es steht auch keines auf der Warteliste. Wenn sie sich dort bewerben, dann wird die Stellplatzgebühr durch fünf bis sechs Benutzer geteilt. Das ist eine sinnvolle Maßnahme. Aber dort stehen keine Fahrzeuge dieser Unternehmen und es haben sich auch keine beworben.
Wir wollen bei der Carsharing-Förderung nicht die gleichen Fehler machen wie zum Beispiel bei der Windkraft, wo erst der Bedarf teuer subventioniert wird in der Hoffnung, dass dann das Angebot kommt. Wir können uns im Ausschuss darüber unterhalten, wie man zum Beispiel – Sie haben Mittel aus der Wirtschaftsförderung und die Herstellung von Kontakten beantragt – das CarsharingAngebot unterstützen könnte, aber das kann nicht auf Kosten und gegen die Interessen anderer geschehen.