Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Sie sagen, wo gibt es so etwas, Zwangsmittel gegen eine

Behörde? Ich kann Ihnen sagen, wo es das gibt. Es steht in Paragraf 170/172 VwGO. Für eine Vielzahl von Behörden gibt es derartige Regelungen. Der Bereich des Strafvollzugs wird durch die Verwaltungsgerichtsordnung nicht geregelt. Deswegen müsste man eine solche Regelung im Strafvollzugsgesetz haben. Das ist der Inhalt der Anträge von SPD und GAL. Deshalb ist es gar nicht so ungeheuerlich, sondern man hat bisher immer gesagt, wir wollen es nicht, dass ausgerechnet Strafgefangene solche Zwangsmittel durchsetzen können. Aber es hilft bei Ihnen nicht, man muss beim Hamburger Strafvollzug, bei der Hamburger Justizbehörde, auch den Strafgefangenen wie allen anderen Bürgerinnen und Bürgern in anderen Situationen Zwangsmittel zur Durchsetzung ihrer Rechte gegen eine Behörde in die Hand geben. Das ist erforderlich. Das ist die Situation. Insoweit haben Sie hier ein interessantes rechtspolitisches Argument geschaffen.

Sie haben zum wiederholten Male gesagt, unter Rotgrün hätte es auch solche Missachtung von Gerichtsentscheidungen gegeben. Frau Spethmann, Sie dürfen hier nicht die Namen der Betroffenen, aber das Aktenzeichen nennen, sodass wir es nachvollziehen können. Die Akten liegen noch unten. Deswegen fordere ich Sie auf - in dieser Debatte ist die letzte Gelegenheit -, diese Behauptung zu untermauern. Nennen Sie das Aktenzeichen, dann können wir das überprüfen. Ansonsten ist es eine Behauptung, die auf Sand gebaut ist und als Argument so nicht gelten kann.

Im Übrigen ist die Behörde der konkreten Auflistung, die der Präsident des Landgerichts vorgelegt hat und die sehr anschaulich war, nicht entgegengetreten. Darin standen konkrete Vorwürfe, welche Maßnahme vom Gericht angeordnet wurde, wie die Behörde sich verhalten oder nicht verhalten hat. Der Senat hat es vorgezogen, sich im Ausschuss nicht konkret dazu zu äußern. Sie haben die Selbstbefassung zum Thema abgelehnt. Daraus kann nur der Schluss gezogen werden, dass Sie kein konkretes Argument haben, das diese sachliche Darstellung des Präsidenten des Landgerichts entkräften könnte. Deswegen kann man das seriös zur Grundlage unserer Forderung machen. Es hat eine ganze Serie von Missachtungen von Gerichtsentscheidungen durch den Hamburger Strafvollzug gegeben. Es ist der Justizbehörde peinlich - das ist gut, vielleicht wirkt das schon ein bisschen -, aber es ist einer politischen Linie geschuldet, die Roger Kusch in dieser Stadt gesät hat und die Sie hier weiter vollstrecken. Deswegen braucht man eine konkrete Möglichkeit, im Hamburger Strafvollzug für Recht und Gesetz zu sorgen.

Ich empfehle Ihnen einen Blick ins Gesetz, wenn wir über die Frage sprechen, inwieweit es besondere Regelungen für Jugendliche und Erwachsene gibt.

In Paragraf 3 Absatz 3 des Gesetzes heißt es:

"Den Gefangenen im Vollzug der Jugendstrafe werden unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Entwicklungsstandes und ihres persönlichen Erziehungs- und Förderbedarfs differenzierte Maßnahmen, Programme der schulischen und beruflichen Qualifizierung, der Arbeit, der psychologischen und sozialpädagogischen Betreuung und Behandlung sowie der sinnvollen Gestaltung des alltäglichen Zusammenlebens, der freien Zeit und der Außenkontakte angeboten, die geeignet sind, die Gefangenen in Entwicklung und Stärkung ihrer Fähigkeiten […]."

Es wird also eine ganze Reihe von Maßnahmen aufgezählt, die im Strafvollzug generell selbstverständlich sein sollten. Ein Beispiel ist die berufliche Qualifizierung. Sie sagen, wir haben einiges im Angebot. Das mag sogar sein, aber man wundert sich, warum es diese gesetzliche Regelung nicht für den Erwachsenenstrafvollzug gibt. Das kann nur darauf zurückzuführen sein, dass Sie befürchten, von den Angeboten, die Sie immer bewerben, auf Dauer nicht sehr viel übrig bliebe. Dann gibt es auch einen konkreten Anlass zur Sorge, weil die meisten Qualifizierungsmaßnahmen, die eine etwas höhere Qualifizierung vermitteln, aus EU-Mitteln gefördert werden. Sie wissen noch gar nicht, ob Sie dafür auf Dauer eine Finanzierung haben, und deswegen schreiben Sie es nicht in das Gesetz, weil man nicht weiß, ob man es finanzieren kann. So herum kann es aber nicht sein. Das Gesetz sollte die Standards definieren und die Finanzierung muss die Standards gewährleisten und nicht umgekehrt. Dann wird das für die Erwachsenen nicht gewährleistet. Der einzige Sinn dieser ganzen Regelungstechnik ist - jetzt reden wir über die gesetzliche Technik, die hier eine Rolle spielt -, dass Sie diesem Gebot des Verfassungsgerichts scheinbar Genüge leisten wollen, differenzierte Regelungen zu schaffen. In Wahrheit schreiben Sie einen Standard auf, der generell gilt, für den Erwachsenen- wie für den Jugendvollzug jedenfalls gelten sollte, den Sie zum Beispiel bei der psychologischen Betreuung im Erwachsenenvollzug schon geschliffen haben.

Sie haben über die Belegungszahlen gesprochen. Wir werden es in dieser Wahlperiode wahrscheinlich noch erleben, dass Herrn Lüdemanns Traum Realität wird und jedem Gefangenen ein kleines Appartement angeboten werden kann.

Es ist interessant, dass Sie der von Herrn Schill propagierten Idee, der Vollzug könnte Hotelcharakter haben, auf die Weise zur Durchsetzung verhelfen wollen. Interessant ist auch hier wieder, mit welcher Wurstigkeit Sie an das Gesetz herangehen. Die Saalunterbringung ist von Experten vor dem Hintergrund des schrecklichen Vorfalls in Siegburg massiv kritisiert worden. Es ist gesagt worden, dass es bei den gruppendynamischen Prozessen, die regelmäßig in Gefängnissen stattfinden, unverantwortlich sei, weiterhin Saalunterbringung fortzuführen. Wir haben in Hamburg aufgrund dieser Belegungssituation generell nicht das Problem. Deswegen ist es Ihnen auch leicht gefallen zu sagen, im geschlossenen Vollzug gibt es keine Saalunterbringung. Aber wenn man diese Erkenntnisse tatsächlich ernst nehmen und mit dem Gesetz nicht so wurstig umgehen würde, dann hätten Sie in dieses Gesetz hineinschreiben müssen, dass das auch für den offenen Vollzug gilt oder man das zumindest mit einer Übergangsfrist entsprechend regeln sollte. Das wäre eine verantwortliche Gesetzgebung gewesen. Nicht das Gesetz zeichnet Realität nach, sondern das Gesetz muss die Standards setzen und die Realität muss diese Standards gewährleisten.

(Beifall bei Christian Maaß GAL)

Sie behaupten, die Belegungszahlen seien ein Erfolg Ihrer Politik. Es gibt keine Untersuchung, die nachzeichnet, dass das so ist. Es gibt auch keine Untersuchung, die plausibel macht, warum die Gefangenenzahlen derart zurückgehen. Aber eines ist vollkommen klar, Sie können sich nicht mehr dafür loben, dass der Einfluss Ihrer Politik dazu führen würde, dass es mehr Verurteilungen zu Haftstrafen gegeben hat. Das behaupten Sie im Hinblick auf

die Jugendlichen, bei denen wir auch einen Rückgang der Gefangenzahlen haben. Sie haben jahrelang mit falschen Argumenten gearbeitet und die Bevölkerung glauben lassen, es hätte sich etwas getan, was in Wahrheit gar nicht stattgefunden hat.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Herr Senator Lüdemann hat das Wort.

(Christian Maaß GAL: Jedem Gefangenen eine Lüdemann Lounge, eine Lüdemann-Suite!)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist gut, dass die Neuordnung der Kompetenzen der Länder und des Bundes uns die Möglichkeit gibt, eine eigene gesetzliche Regelung für den Strafvollzug in Hamburg zu schaffen. Es ist eine weitere Möglichkeit und ein weiterer Baustein der grundlegenden Reorganisation des hamburgischen Strafvollzugs, den wir seit 2001 betreiben.

Wir haben den Strafvollzug in Hamburg seit 2001 systematisch sicherer gemacht, und zwar nicht nur durch die Neuorganisation in Santa Fu. In dieser Strafanstalt gab es vorher offene Türen. 300 Leute konnten sich völlig frei im Haus bewegen. Wir haben damit begonnen, das Gebäude baulich zu trennen, sodass wir Einheiten von 30 bis 40 Insassen haben, die wir kontrollieren können und dadurch mehr Sicherheit für Bedienstete und Insassen bekommen. Wir haben eine Telefonregelung eingeführt, die es uns ermöglicht, die Gefangenen nicht völlig unkontrolliert telefonieren zu lassen, wie es zu rotgrünen Zeiten war, sondern wir können die Gespräche und die angewählten Nummern kontrollieren und auch deckeln.

(Doris Mandel SPD: Aber dafür braucht man doch kein neues Gesetz!)

Wir haben im Übrigen die Baustellen im Bereich des Strafvollzugs, die Sie uns hinterlassen haben, beseitigt. Sie loben den Strafvollzug immer und sagen, vor 2001 sei alles besser gewesen. Wie war es denn bei Ihnen, beispielsweise bei der Abschiebehaft, die gerade den Grünen am Herzen liegt? Sie haben die Abschiebehäftlinge in Glasmoor in Blechcontainern untergebracht. Der CDUSenat hat 2001 dafür gesorgt, dass diese Container verschwunden sind und diese Leute anständig untergebracht wurden.

Die alte Jugendarrestanstalt in der Schädlerstraße ist über 100 Jahre alt. Es gab in den Hafträumen keine Sanitäreinrichtungen. Man musste nachts alle Türen offen lassen, damit die Insassen zur Toilette gehen konnten. Das heißt, die Jugendlichen sind nachts nicht gesichert untergebracht gewesen. Wir haben eine neue Jugendarrestanstalt gebaut. Dadurch wurde den Richtern gezeigt, dass Jugendarrest in Hamburg erst jetzt ein sinnvolles Instrument geworden ist. Der Jugendarrest wird von den Jugendrichtern in Hamburg gut belegt.

(Beifall bei der CDU)

Sie loben Ihren Strafvollzug auch weiterhin. Man muss einen weiteren wichtigen Punkt sehen, den Sie natürlich immer still verschweigen, das ist das Gefängnis, das die SPD Ende der Sechzigerjahre auf dem KZ-Gelände Neuengamme gebaut hat und an deren Abriss Sie nie gedacht und den Sie nie geplant haben.

(Rolf-Dieter Klooß SPD: Kusch wollte es behalten, Herr Lüdemann!)

Dieses zweite Gefängnis ist unter dieser CDU-Regierung von dem KZ-Gelände verschwunden.

(Beifall bei der CDU - Rolf-Dieter Klooß SPD: Kusch musste dazu gezwungen werden!)

Es ist richtig, wir haben im offenen Vollzug deutlich weniger Strafgefangene, als wir es zu rotgrünen Zeiten hatten. Wir prüfen die Eignung der Strafgefangenen, bevor wir sie in den offenen Vollzug schicken und bevor wir die Gefängnistore öffnen. Nur wer sich im geschlossen Vollzug bewährt und bei wem wir sagen, dass Verlässlichkeit gegeben ist, kommt heraus. Dazu gehört auch, dass Drogenabstinenz nachgewiesen werden muss. Es macht überhaupt keinen Sinn, eine Resozialisierung zu erproben, wenn man nachweislich feststellen kann, dass Leute noch drogenabhängig sind. Die haben im offenen Vollzug nichts zu suchen.

(Beifall bei der CDU)

Dieses grundsätzlich andere System, das Rotgrün immer erproben möchte, das nämlich heißt: Wir erproben sie erst einmal, wir lassen sie heraus und wenn etwas schief geht, dann können wir sie immer noch wegschließen, das ist genau der falsche Weg.

Das ist genau der falsche Weg für Leute, die mehrerer Straftaten überführt sind und deshalb ins Gefängnis geschickt worden sind.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt ein weiteres Instrument nicht mehr, von dem Sie immer so rege Gebrauch gemacht haben, nämlich das Begnadigungsrecht. Wer seine Geldstrafe nicht zahlt, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Unter Rotgrün musste er die nicht antreten. Man hat sie erst einmal begnadigt und damit war die Sache erledigt. Das ist auch der verkehrte Weg für eine effektive Strafverfolgung.

(Beifall bei der CDU)

Die Zahlen sind schon angesprochen worden. Sie belegen, dass dieser Weg, den wir im Strafvollzug verfolgen, richtig ist. Unter dem CDU-Senat hat es einen Rückgang der Entweichungen um 84 Prozent gegenüber Rotgrün gegeben. 82 Prozent weniger Urlaubsmissbräuche von Strafgefangenen, 98 Prozent weniger Ausgangsmissbräuche und 60 Prozent weniger Missbräuche im Freigang. Die Gewalt gegen Bedienstete - auch sehr, sehr wichtig - ist um 36 Prozent zurückgegangen und es gibt 28 Prozent weniger Straftaten durch Strafgefangene im Vollzug.

Ich meine, das sind Beweise für ein vernünftiges Konzept im Strafvollzug.

(Beifall bei der CDU)

Es ist gut, dass wir zu diesen Maßnahmen jetzt auch die Möglichkeit bekommen haben, den rechtlichen Rahmen, nämlich das Gesetzbuch, für Hamburg zu bestimmen. Vorab möchte ich gerne einmal etwas zu dem sagen, was Sie immer anführen, es sei ja nur noch Verwahrvollzug. Es gibt keinen Verwahrvollzug in Hamburg. Wir haben zwar klare Strukturen und Tagesabläufe, aber wir haben auch Arbeit in 83 Betrieben im Vollzug. Daneben haben wir moderne Resozialisierungskonzepte und Projekte in den Haftanstalten eingeführt. So haben wir das Projekt

Arbeit und Qualifikation in der Vollzugsanstalt in Fuhlsbüttel, AQUA-IF genannt, wir haben das Projekt "Fit für den Arbeitsmarkt" in Billwerder und weitere Projekte in Hahnöfersand für Frauen und Jugendliche eingeführt, gerechnet in einem Finanzvolumen für die Jahre 2003 bis 2007 von 15 Millionen Euro für Qualifizierungsprojekte und da sprechen Sie von reinem Verwahrvollzug.

(Beifall bei der CDU)

Mit diesem Geld haben wir 714 Ausbildungsplätze in den Anstalten geschaffen und es ist in Anbetracht dieser Ausbildungsprojekte und der guten Arbeit schlichtweg Unsinn zu sagen, es sei ein reiner Verwahrvollzug.

Wir haben darüber hinaus die Sozialtherapie für Jugendliche auf Hahnöfersand ausgebaut und werden auch ein Angebot für jugendliche Sexualstraftäter erstellen.

(Doris Mandel SPD: Erst wird etwas abgeschafft und dann neu eingeführt!)

Wir haben in Billwerder Sonderstationen ausgebaut: Eine Jungtäterstation, wo Gefangene zwischen 22 und 29 Jahren mit einem abgestuften Programm besonders betreut werden, eine Probezeitgruppe, eine Behandlungsgruppe und eine Gewaltpräventionsgruppe. Diese Stationen haben wir im Sommer 2007 von 24 auf 48 Plätze ausgeweitet.

Wir haben darüber hinaus Stationen zur Suchttherapievorbereitung. Gefangene, die sich auf Aufnahme in eine Suchttherapie vorbereiten, bekommen spezielles Personal, Psychologen und Sozialpädagogen, ein spezielles Programm zur Abstinenzförderung durch Urinkontrollen und Gesprächsgruppen. Auch diese Stationen haben wir von 24 auf 48 Plätze ausgeweitet.

Wir haben Entlassungsvorbereitungsstationen - auch das gehört mit zur Resozialisierung - für Gefangene, deren Entlassung oder Verlegung in den offenen Vollzug bevorsteht, ein spezielles Programm mit Informationsveranstaltungen, Bewerbungstraining, Ausgängen zu unterschiedlichen Institutionen. Auch diese Stationen haben wir von 32 auf 80 Plätze ausgeweitet.

(Doris Mandel SPD: Das gab es doch immer schon! Das hatte doch nur der Kusch abgeschafft!)

Die Opposition sagt immer, wir hätten die Sozialtherapie zerschlagen. Tatsache ist, dass wir durch die Umstrukturierung jetzt mehr Plätze in der Sozialtherapie haben als wir sie zu rotgrünen Zeiten hatten.

(Beifall bei der CDU)

So wichtig der Gedanke der Resozialisierung von Straftätern ist, muss es dabei immer eine Voraussetzung geben. Ich habe Ihnen aufgezeigt, welche Maßnahmen wir für Resozialisierung unternehmen, welche Projekte wir anschieben. Auch Lockerungen und offener Vollzug gehören dazu. Nur darf man bei all diesen Maßnahmen für Straftäter und jugendliche Straftäter nicht vergessen, dass auch die Sicherheit der Bevölkerung mit zu berücksichtigen ist.