Protokoll der Sitzung vom 03.09.2008

Die Antwort haben schon alle gesagt und ich sage sie nicht zum dritten Mal.

(Glocke)

Frau Möller, darf ich Sie bitten, einen Moment innezuhalten. Herr Neumann, darf ich Sie bitten, Frau Möller zu Ende reden zu lassen.

(Michael Neumann SPD: Geben Sie mir Re- dezeit, dann kann ich das noch einmal erklä- ren!)

Noch einmal zurück zu dem, wie wir mit dieser Situation umgehen und wie wir was aufarbeiten. Ich sage auch einmal etwas zur Kirche, weil alle etwas zur Kirche gesagt haben. Ich bin nach meiner Konfirmation aus der Kirche ausgetreten, nachdem mir klar geworden ist, dass die Vertreter der evangelischen Kirche Waffen segnen. Das fand ich in meinem jugendlichen Elan den entscheidenden Grund zu sagen, dass ich mit dieser Kirche nichts zu tun haben will.

Wir alle können individuell auf das reagieren, was die Kirche sagt, aber was ich weiterhin will, ist, dass die Kirche – genauso wie alle anderen in diesem Raum oder in dieser Stadt – öffentliche Kritik am Behördenhandeln los werden darf, genauso wie am Handeln von Industriebetrieben, von Vorsitzenden, von Aufsichtsräten und so weiter. Das ist unser aller Recht, Herr Voet van Vormizeele. Die Form ist entscheidend, aber das deutliche kritische Wort gegenüber Behördenhandeln ist genauso zulässig wie das deutliche kritische Wort gegenüber dem Handeln von Aufsichtsratsvorsitzenden und anderen, die wichtige Positionen haben.

(Beifall bei der GAL, der LINKEN und verein- zelt bei der SPD)

Ich glaube, das ist das, was wir lernen müssen. Die Bandbreite der Rechte, die uns unsere Demokratie gibt, ist vielleicht strittig, aber sie ist wichtig, um solch eine Diskussion bestehen zu können wie wir sie hier haben. Wir werden Sie möglicherweise noch das eine oder andere Mal in dieser Koalition bestehen müssen, aber auch mit dieser Opposition. Deswegen mit der ganz großen Keule zu kommen und immer gleich zu sagen, wenn die nötige Distanz fehlt, dann ist das sofort auch das Mitmachen bei Straftaten, finde ich grenzwertig und das sollten wir hier nicht tun.

(Beifall bei der GAL, der LINKEN und verein- zelt bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Damit ist die Aktuelle Stunde für heute beendet. Wir werden sie morgen mit dem dritten und vierten Thema fortsetzen.

Ich unterbreche jetzt die Sitzung und berufe auf Antrag der Fraktion DIE LINKE den Ältestenrat ein.

Unterbrechung: 16:56 Uhr

Wiederbeginn: 17.03 Uhr

Meine Damen und Herren! Nehmen Sie bitte wieder Ihre Plätze ein, wir führen die Sitzung fort.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf, Drucksache 19/886: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Härtefallkommission.

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Härtefallkommission – Drs 19/886 –]

Der Stimmzettel liegt Ihnen vor. Er enthält jeweils ein Feld für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Sie dürfen auf dem Stimmzettel ein Kreuz machen, aber bitte nur eins. Weitere Eintragungen oder Bemerkungen würden zur Ungültigkeit führen. Auch unausgefüllte Zettel gelten als ungültig. Bitte nehmen Sie Ihre Wahlentscheidung vor.

(Die Wahlhandlung wird vorgenommen.)

Ich darf die Schriftführer bitten, mit dem Einsammeln der Stimmzettel zu beginnen.

Meine Damen und Herren! Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? – Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich die Wahlhandlung. Das Wahlergebnis wird nun ermittelt und Ihnen im Laufe der Sitzung bekannt gegeben.

Ich rufe die Punkte 31 und 33 bis 36 auf, die Drucksachen 19/939 sowie 19/907 bis 19/910. Bericht des Haushaltsausschusses: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes, hier: Neugestaltung der Studienfinanzierung mit vier Berichten des Wissenschaftsausschusses zum Thema Studiengebühren. Zum Tagesordnungspunkt 31 liegen Ihnen mit den Drucksachen 19/1019 bis 19/1022 vier Anträge der Fraktion DIE LINKE vor.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 19/552: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes hier: Neugestaltung der Studienfinanzierung (Senatsantrag) – Drs 19/939 –]

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Entkoppelung von Rückmeldung und Studiengebühren – Drs 19/1019 –]

[Antrag der Fraktion DIE LINKE:

Uneingeschränkte Befreiung von den Gebühren für Eltern, chronisch kranke und behinderte Studierende – Drs 19/1020 –]

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Uneingeschränkte Befreiung von den Gebühren für Studierende, die in den Gremien der Hochschule mitwirken – Drs 19/1021 –]

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Koalitionsvertrag nachgelagert einhalten – Drs 19/1022 –]

[Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Drucksache 19/29: Studiengebühren abschaffen (Antrag der SPD- Fraktion) – Drs 19/907 –]

[Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Drucksache 19/39: Studiengebühren (Antrag der Fraktion DIE LIN- KE) – Drs 19/908 –]

[Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Drucksache 19/89:: Studiengebühren, Moratorium für Exmatrikulation wegen Nichtzahlung der Studiengebühren (Antrag der Fraktion DIE LINKE) – Drs 19/909 –]

[Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Drucksache 19/152: Exmatrikulationen wegen Studiengebühren sofort stoppen! (Antrag der SPD-Fraktion) – Drs 19/910 –]

Wer wünscht das Wort? Herr Beuß hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben heute eine Abstimmung über die Neugestaltung der Studienfinanzierung in Hamburg durchzuführen, die ein wirklicher Meilenstein an Abarbeitung in diesem Koalitionsvertrag ist.

(Dr. Joachim Bischoff DIE LINKE: Schon wieder Meilenstein!)

Das Ganze hat zügig funktioniert, weil die Behörde und die sie führende Senatorin das neue System der Studienfinanzierung schnell und sehr korrekt auf den Weg gebracht haben, sodass wir nach den parlamentarischen Beratungen in den Gremien heute dieses Gesetz verabschieden können.

Deutlich wird auch, dass Regierung und die sie tragenden Fraktionen absolut handlungsfähig sind.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

(Vizepräsident Wolfhard Ploog)

Die neue Regelung, die wir verabschieden, kann zum Wintersemester 2008/2009 in Kraft treten und ich finde es sehr interessant und auch sehr bezeichnend, dass wir diese ganzen Dinge relativ geräuschlos und auch nicht von Studentendemonstrationen begleitet wie beim ersten Gesetz über die Bühne bekommen haben. Im Parlament wird auch deutlich, dass das Interesse an dieser Debatte so groß nicht sein kann im Gegensatz zur damaligen Einführung des ersten Gesetzes zur Einführung von Studiengebühren.

Mein Dank geht in dieser Beziehung an die Wissenschaftssenatorin Frau Gundelach und ihre Mitarbeiter, die in den vergangenen Wochen mit enormer Energie daran gearbeitet haben, dass wir heute dieses Gesetz verabschieden können.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Die CDU hatte in der vergangenen Legislaturperiode die Studiengebühren eingeführt und wir hatten dafür gute Gründe.

Erstens: Die CDU ist der Meinung, dass Studiengebühren bei steigenden Studentenzahlen ein Baustein sind, um die Studienbedingungen an den Hochschulen zu verbessern. Nur so machen wir Hamburgs Hochschulen fit für die Zukunft.

Zweitens: Studierende profitieren in der Berufswelt von ihrer Ausbildung, ideell sowie materiell.

Drittens: Neben den Einnahmen aus den Studiengebühren für die Hochschulen haben wir aber auch den Etat der Wissenschaftsbehörde erhöht, und zwar in den vergangenen zwei Legislaturperioden von 2001 bis 2007 um insgesamt fast 145 Millionen Euro auf insgesamt 846,2 Millionen Euro. Es ist ein wirklich stattlicher Betrag, der den Hochschulen zur Verfügung gestellt wird.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Allen Unkenrufen zum Trotz steht die CDU weiterhin dafür ein, dass unsere Hochschulen zukünftig finanziell gut ausgestattet werden, um Hamburg zu einer Wissensmetropole zu machen.

Heute lässt die schwarz-grüne Koalition also ein gewichtiges Dickschiff vom Stapel. Dieses neue Modell, das wir verabschieden, stellt eine Lösung dar, die uns alle zufrieden stimmen muss. Die Hamburger Hochschulen erhalten auch weiterhin die notwendige Finanzierung, um die Qualität in Lehre und Studium zu verbessern. Unsere Hochschulen brauchen dieses Geld. Durch das neue Modell werden die Gebühren erst nach dem Studium ab einem Jahreseinkommen von 30 000 Euro fällig. Zu zahlen sind dann 375 Euro pro Hochschulsemester. Mein Fazit: Kein Student wird während des Studiums mit den Gebührenzahlungen belastet und es ist ein guter Kompromiss, den die Koalition in dieser Frage gefunden hat.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Nun noch ein paar Zahlen. Dieses Gesetz wurde in der Vergangenheit ein wenig von der Opposition heruntergeredet, indem gesagt worden ist, ihr nehmt längst nicht mehr das ein, was ihr euch ursprünglich vorgenommen hattet; das ist richtig. Diesen Kompromiss haben wir in den Verhandlungen ausgehandelt, aber die zu zahlenden Gebühren von 47 500 Studierenden in dieser Stadt ergeben nach unserem neuen Modell immerhin noch die stattliche Summe von 35,6 Millionen Euro und die sind bitter notwendig, um den Reformprozess an den Hochschulen weiter voranzutreiben.

(Beifall bei der CDU und der GAL)