Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rabe, vielen Dank für Ihren Antrag. Allerdings bedauere ich ein wenig, dass Sie Mitglied im Schulausschuss aber nicht im Sportausschuss sind. Denn dann hätten Sie inzwischen auch schon mitbekommen, dass in den Lehrschwimmbecken überhaupt gar kein Schwimmunterricht mehr von schulischer Seite stattfindet,
Wir danken Ihnen aber trotzdem für diesen Antrag, weil auch die CDU-Fraktion es für richtig hält, Lehrpläne – wenn es notwendig ist – ständig zu verbessern. Daher stimmen wir auch Ihrem Anliegen das Schulschwimmen zu verbessern zu. Allerdings – und das muss ich Ihnen sagen – können die Thesen in der Begründung Ihres Antrags nicht so stehenbleiben.
Sie kritisieren das Hamburger Schulschwimmkonzept und ziehen zum Beweis die DLRG-Statistik von ganz Deutschland heran. Nicht nur, dass die bundesweiten Zahlen sich nicht auf eine Hamburger Maßnahme zurückführen lassen, auch Ihre Interpretation der Zahlen ist falsch.
Nach DLRG-Angaben ertrinken mehr Jugendliche und junge Erwachsene unter Alkoholeinfluss und aus Leichtsinn – und nicht Kinder, wie Sie uns glaubhaft machen wollen. In Wirklichkeit sind seit der Einführung des neuen Konzepts keine – und wirklich keine – schweren Badeunfälle in Hamburg gemeldet worden. Ihre Bewertung – und das beziehe ich jetzt ausschließlich auf die Bronze-Abzeichen – der Abzeichen, zum Beispiel dass ein Bronze-Abzeichen gleichzeitig schwimmen können bedeutet, ist generell falsch. Es ist nicht Ziel des Schwimmkonzepts, möglichst viele Abzeichen zu verteilen, es soll vielmehr die tatsächliche Schwimmfähigkeit und Schwimmsicherheit vermittelt werden. Das inhaltliche Konzept lehrt schwerpunktmäßig die Kernkompetenzen des Schwimmens: Atmen, Schweben, Gleiten und Antreiben. Aber wenn Sie unbedingt Abzeichen zählen wollen, dann nenne ich Ihnen einmal die Zahlen aus dem Schuljahr 2006/2007. Im dem Schuljahr haben nämlich 82,9 Prozent der Grundschüler das Seepferdchen-Abzeichen erhalten. Im Jahr zuvor, nämlich 2005/2006, waren es nach dem alten Kon
Diese Zahlen zeigen deutlich, dass der Senat das Schulschwimmen mit dem neuen Konzept gestärkt hat. Die angebliche Verkürzung des Schwimmunterrichts um 25 Prozent, von der Sie gerade auch gesprochen haben, hält allerdings einer echten Überprüfung nicht stand. Nach dem alten Konzept standen 30 Minuten brutto zur Verfügung. Real bedeutete das nur circa 20 Minuten Unterrichtszeit, und zwar reine Schwimmzeit, reine Wasserzeit.
Sie können ja versuchen, jetzt auf die Senatorin einzureden und dort irgendwie Zuspruch zu erhalten. Aber die Zahlen sprechen für sich.
Im neuen Konzept wurden von den angerechneten 60 Minuten ehrlicherweise gleich 15 Minuten als Organisationszeit abgezogen, also bleiben 45 Minuten. Bei rechnerisch 40 Wochen pro Schuljahr standen nach dem alten Modell sage und schreibe 800 Minuten reine Wasserzeit zur Verfügung,
Herr Rabe, ich gebe ja zu: Als Germanist, als Humanist, als Religions- und gegebenenfalls als Geschichtslehrer mag ich Ihnen gewisse mathematische Schwächen verzeihen. Aber, dass diese mathematischen Schwächen in der gesamten SPD-Fraktion auftauchen, das weiß ich nicht zu entschuldigen.
Herr Abgeordneter, ob Sie so freundlich wären, wenn die Glocke ertönt, erst einmal mich etwas sagen zu lassen?
Darüber hinaus bleiben bedeutsame Argumente für die neue Lösung bestehen: Geringerer Organisationsaufwand für die Schulen, weniger Wegezeiten, geringere Fahrtkosten, eine intensivere Lehrund Übungszeit pro Einheit. Nicht unerwähnt bleiben darf, dass nachweislich – aber auch wirklich nachweislich – durch diese neue Struktur keine Unterrichtseinheit wegen Erkrankung der Lehrkraft ausgefallen ist. Der Unterricht ist also absolut verlässlich und kann verlässlich stattfinden. Das neue Schwimmkonzept ist gut. Aber Gutes kann auch verbessert werden.
Daher möchten wir den Antrag an den Schulausschuss überweisen. Dort können wir darüber diskutieren, wie die vorschulische Wassergewöhnung verbessert werden kann. Das ist eigentlich das Credo: Vorschulisch. Da liegt vieles im Argen, wie die vorschulische Wassergewöhnung verbessert werden kann und wie die Begleitung der Kinder zum Schwimmunterricht noch optimiert werden kann.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas aus sportpolitischer Sicht zu den Lehrschwimmbecken sagen. Für den Schulschwimmunterricht spielen die Lehrschwimmbecken keine Rolle. Ich sagte es eingangs, der Schulschwimmunterricht muss auch an den Schulen funktionieren, die nämlich kein Lehrschwimmbecken besitzen, Herr Rabe. Und das geht nicht. Die Rechnung, die Sie gerade eben aufgemacht haben, funktioniert ohnehin nicht.
Aus sportpolitischer Sicht kann aber auf die Lehrschwimmbecken nicht verzichtet werden, denn die von privaten Betreibern übernommenen Becken sind ausgebucht und haben ein volles Programm. Hier werden Leistungen angeboten, für die es keine Alternative gibt. Bei einem Wegfall der Lehrschwimmbecken hätte die Bäderland GmbH nicht genügend Kapazität, um den Ausfall auszugleichen. Außerdem werden hier Angebote gemacht, die – wie ich schon sagte – alternativlos sind. Hier gibt es Seniorenanfängerschwimmen. Diese Gruppe würde aus Scham nicht in ein öffentliches Bad gehen. Genauso gibt es für muslimische Mädchen Schwimmkurse, für die es auch sonst keine Alternative gibt, um überhaupt Schwimmen lernen zu können. Der Senat, die CDU- und die GAL-Fraktion suchen zusammen mit den interessierten Sportvereinen nach Lösungen, die den Weiterbetrieb der Becken sichern. Die Forderung der Fraktion DIE LINKE nach Verstaatlichung kann und darf niemals auch nur ansatzweise eine Lösung sein. Daher lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, vor Ihnen steht statistisch gesehen ein Nichtschwimmer.
Ich habe im Zuge des Antrages gelernt, dass ich als Träger des Seepferdchens – und das gleich doppelt – Nichtschwimmer bin. Das Bronze-Abzeichen habe ich wegen einer halben Sekunde, die ich über der Zeit war, damals vor vielen Jahren verpasst.
Ich habe aber trotzdem Schwimmfähigkeit. Es ist nicht so, dass ich irgendwo im offenen Meer, im See oder im Schwimmbecken unterginge und vom Bademeister oder der DLRG wieder gerettet werden müsste. Das zeigt Ihnen eines: Die statistischen Zahlen über die Bronze-Abzeichen und die Seepferdchen sagen wenig über die tatsächliche Schwimmfähigkeit unserer Kinder und Jugendlichen oder auch der Erwachsenen aus. Herr Kreuzmann hat Ihnen das auch schon deutlich gemacht: Die meisten Menschen ertrinken nicht wegen ihrer fehlenden Schwimmfähigkeit, sondern aus anderen Gründen, aus Leichtsinn, aufgrund von Alkohol. Deswegen müssen wir darüber nachdenken und diskutieren, ob das noch der geeignete Gradmesser in der Ziel- und Leistungsvereinbarung mit Bäderland ist.
Es ist darüber zu diskutieren, ein neues Modell der Beurteilung der Schwimmfähigkeit der Kinder zu erarbeiten. Das gilt es im Ausschuss zu diskutieren. Die Auswertung der Neuordnung des Schulschwimmens ist natürlich auch notwendig und gehört im Ausschuss auf die Tagesordnung. Es wäre auch kein Problem gewesen, dieses Thema im Ausschuss in Selbstbefassung zu diskutieren. Wenn Sie auf uns zugegangen wären, hätten wir es auch ohne den Antrag auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich begründe Ihnen auch, warum ich das für den geeigneteren Schritt gehalten hätte als den Antrag, den Sie mit dem schönen Titel
Sie im zehnten Punkt eine Bewertung der Erfahrungen der Neuordnung des Schulschwimmens einfordern. Ich gehe davon aus, dass erst, wenn wir die Erfahrungen dieser Neuordnung des Schulschwimmens berichtet, ausgewertet und im Ausschuss diskutiert haben, wir dann gemeinsam Konsequenzen für die Fortführung des Schwimmunterrichts an den Schulen erörtern, diskutieren und gegebenenfalls beschließen. Das Interessante ist, dass Sie bereits die Konsequenzen kennen, die Sie aus der Berichterstattung ziehen werden, die Sie erst noch einfordern, und in den Punkten eins bis neun aufführen. Das halte ich für etwas voreilig. In anderen Punkten – darauf ist Herr Kreuzmann teilweise schon eingegangen – ist Ihr Antrag problematisch. Herr Buss hat vorhin in einem Zwischenruf gefragt, was die DLRG-Statistik, die Herr Kreuzmann auseinandergenommen hat, mit Ihrem Antrag zu tun habe. Da möchte ich Sie bitten, Ihren eigenen Antrag zu lesen, denn Sie schreiben da
"nach einer Statistik der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) ertrinken seit 2000 wieder mehr Menschen. Ein Grund: Besonders unter den Kindern gibt es auch wieder mehr Nichtschwimmer."
Also muss man sich auch mit den Statistiken der DLRG in der Debatte über Ihren Antrag auseinandersetzen.
Die Zahlen über das Ertrinken in Deutschland gibt es seit dem Jahr 2000. Das ist ja Ihr Vergleich. 507 Menschen in Deutschland ertranken. Im Jahr 2005 – das ist die letzte Zahl des Statistischen Bundesamtes – waren es 400. Das sind weniger. Die DLRG selbst wertet auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus und sagt über die Todesfälle bei Kindern von eins bis fünf in Deutschland, 1999 seien 58 ertrunken, 2005 27. Das ist immer deutschlandweit. Bei den Sechs- bis Zehnjährigen seien es 1999 35 ertrunkene Kinder gewesen, 2005 17.
Woraus Sie da den Trend ableiten, es ertränken immer mehr Menschen in Deutschland, kann ich nicht nachvollziehen. Bei den Kindern von null bis 14 gab es übrigens seit 1998 hamburgweit sechs Todesfälle. Das sind natürlich sechs zu viel. Vier der Kinder sind zuhause ertrunken, eins davon in der Badewanne, ein weiteres Kind ertrank in einem natürlichen Gewässer und eins 2002 in einem Schwimmbad. Die Behauptung, mehr Menschen ertränken, weil mehr Kinder Nichtschwimmer seien – und das begründen Sie auch noch mit der Statistik der Bronzeabzeichen und Seepferdchen –, ist so nicht aufrecht zu erhalten.