Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

Das Gute ist, dass dieser Konsens, dass im Bereich des Datenschutzes etwas geschehen muss, sehr weit geht. Vor einigen Wochen fand der Datenschutzgipfel beim Bundesinnenminister statt und wir haben dann lange Zeit ein gewisses Schweigen und Zögern bei der Bundesregierung erlebt, weil es offensichtlich einen Dissens zwischen den Ressorts in der Bundesregierung gab, wieweit man eigentlich gehen soll. Es gab Einwände vonseiten der Wirtschaft, dass es problematisch sei, wirksame Vorkehrungen gegen Adresshandel zu installieren. Hier lohnt es sich, einen Moment zu verweilen, weil zu Recht die Frage gestellt wird, ob es richtig sei, in wirtschaftlich unsicheren Zeiten zusätzliche Belastungen für Unternehmen vorzusehen. Dabei muss man die Frage stellen, ob die Regelungen, die jetzt vorgesehen sind, zusätzliche Belastungen darstellen. Ich meine, eindeutig nein. Wenn die Adress- und Kontodaten von ungefähr 50 Millionen Bürgerinnen und Bürgern – wie diese Woche bekannt wurde – auf dem schwarzen Markt gehandelt werden, dann bedeutet das in der Konsequenz, dass die große Gefahr besteht, dass die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen zu den Unternehmen verlieren, die sich gerade Vertriebswege über das Internet erschließen, um wirtschaftlich effizient und auch in der Lage zu sein, viele Waren und Dienstleistungen an viele Bürgerinnen und Bürger zu bringen. Wenn das Vertrauen in diese Form des Vertriebs von Waren und Dienstleistungen geschwächt wird, dann bedeutet das, dass die Bürgerinnen und Bürger zögern, diese Waren zu kaufen, diese Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dieses Zögern ist das, worüber wir vielfach reden in der jetzigen Situation. Wenn Unsicherheiten bei den Bürgerinnen und Bürgern bestehen, dann ist das sehr ungeeignet, Wirtschaftsunternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu unterstützen.

Deswegen ist es absolut richtig, dass wir uns auf sehr breiter Ebene auf Veränderungen im Datenschutzrecht haben einigen können. Wir müssen weg von der sogenannten Widerspruchslösung, bei der man als Verbraucherin oder Verbraucher ausdrücklich widersprechen muss, damit die eigenen Daten nicht an andere Unternehmen weitergegeben werden. Das müssen wir umdrehen. Wir brauchen eine ausdrückliche Einwilligung. Wenn man zum Beispiel im Internet eine Ware bestellt, dann muss man ausdrücklich den Haken setzen: Ja, ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zu Werbezwecken weitergegeben werden. Wer das möchte, kann das tun. Es ist so, dass viele Bürgerinnen und Bürger das nämlich nicht möchten, sondern sie möchten, dass ihre Daten nur bei dem Unternehmen sind, mit dem sie ausdrücklich in Kontakt treten und das ist auch sehr vernünftig. Sie sollten deswegen durch die Gestaltung ent

(Rolf-Dieter Klooß)

sprechender Angebote im Internet nicht irregeleitet werden, sondern ausdrücklich einwilligen müssen in eine Weitergabe ihrer Daten, die eben von vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht gewünscht wird.

Darauf haben wir uns einigen können, aber wir haben leider einige Lücken bei dem Paket, das gestern im Bundeskabinett vorgelegt wurde, Lücken an Stellen, wo der Hamburger Senat im Rahmen des Bundesrats schon aktiv geworden ist. Wir hatten letztens ein verwandtes Gesetzgebungsverfahren zum Thema Scoring im Bundesrat. Wir haben diese Gelegenheit genutzt, durch einige Entschließungsanträge auf weiteren Gesetzgebungsbedarf hinzuweisen. Auf Hamburger Initiative hat der Bundesrat einstimmig beschlossen, dass eine Regelung benötigt wird, die diese Einwilligungslösung nicht nur für die Zukunft vorsieht, sondern die das auch auf die Altdaten bezieht. Sie müssen sich vorstellen, wenn Sie jetzt von irgendeinem Unternehmen angerufen werden, mit dem Sie nie in Kontakt waren, dann wissen Sie natürlich nicht, ob dieses Unternehmen Ihre Daten aus einem alten oder aus einem neueren Geschäftskontakt hat. Diese Gewissheit würden Sie nur erlangen, wenn Sie die Telefonnummer gewechselt haben, Sie umgezogen sind, Sie die Bankverbindung wechseln oder sich ein neues Konto zulegen. Das macht man nun nicht ständig. Es wäre auch lästig, aus Datenschutzgründen umzuziehen, sich eine neue Telefonnummer und Bankverbindung zuzulegen. Deswegen brauchen wir eine Regelung, die schnell auf die Altdaten zugreift. Drei bis vier Jahre Übergangsfrist, wie es jetzt vorgesehen ist, bedeutet, dass wir diese Verstärkung des Datenschutzes leider erst am Sankt-Nimmerleins-Tag haben werden.

Ein zweiter Punkt, den wir auch auf Hamburger Initiative eingebracht haben und der einstimmig im Bundesrat beschlossen wurde, ist die Forderung nach einem Herkunftsnachweis. Das klingt erst einmal abstrakt. Weil manche Leute der Staatsanwaltschaft vorwerfen, sie würde nicht mit genug Fachkenntnis und Engagement in diesen Bereichen ermitteln, wenn Straftaten begangen werden, habe ich den Leiter der Staatsanwaltschaft danach gefragt. Dieser sagte mir, wir würden gerne mehr ermitteln, aber es gelingt meistens der Nachweis nicht, dass diese Daten tatsächlich illegal erlangt wurden. Deswegen wäre es notwendig, dass wir gerade für große datenverarbeitende Unternehmen, für Callcenter oder andere Unternehmen eine Verpflichtung schaffen, dass das Einpflegen von Daten ständig dokumentiert wird, sodass nachvollziehbar ist, wenn ein bestimmter Datensatz mit einzelnen Daten zusammengeführt wird, woher die einzelnen Daten kommen und dann auch nachvollziehbar ist, wo Straftaten begangen worden sind und wer sich rechtswidrig verhalten hat. Dann können die Bürgerinnen und Bürger selbst – wir erleichtern das nicht nur für die Strafverfolgung, son

dern auch für die Bürgerinnen und Bürger – ihre Rechte wahrnehmen und gegen denjenigen vorgehen, der sich rechtswidrig verhalten hat.

Herr Klooß hat die Situation beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten angesprochen. Das ist eine Situation, die wir schon bei der Koalitionsvereinbarung in den Blick genommen hatten, dass wir eine Verstärkung für die Überwachung des privaten Bereichs brauchen. Wir haben uns dazu zwei Maßnahmen vorgenommen, die dazu führen werden, dass der Hamburgische Datenschutzbeauftragte eine bessere Überwachung vornehmen kann.

Die erste Maßnahme ist eine Langfristmaßnahme, wo überlegt wurde, dass doch bestimmt Möglichkeiten bestehen, Synergien zu schöpfen, wenn wir in Hamburg und in Schleswig-Holstein nicht alles einzeln machen, nicht alles neu erfinden, sondern uns die Arbeit teilen. Das kann durch einen gemeinsamen Beauftragten erfolgen oder durch zwei Beauftragte, die eine Dienststelle haben. Dieses Thema verfolgen wir weiterhin, auch wenn sich Schleswig-Holstein erst einmal zurückhaltend verhält. Ich bin der Überzeugung, dass es nur vernünftig ist, wenn wir insbesondere für die Überwachung des privaten Bereiches nicht an der Landesgrenze haltmachen und nicht bei der Zusammenarbeit von zwei datenverarbeitenden Unternehmen ständig die Akten hin- und herschieben müssen, sondern gemeinsam unsere Kräfte bündeln und so zu mehr Überwachung in diesem Bereich kommen können.

Ich bin auch der Überzeugung, dass die zweite Maßnahme, die wir uns vorgenommen haben, nämlich behördliche Datenschutzbeauftragte in allen Behörden zu errichten, geeignet ist, den Datenschutzbeauftragten mehr Möglichkeiten zu geben, den privaten Sektor zu überwachen und zu beraten. Wenn wir jetzt die Situation haben, dass 75 Prozent des Personals beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten dazu eingesetzt wird, die hamburgische Verwaltung zu überwachen und wir dann sehen, dass wir in allen Behörden behördliche Datenschutzbeauftragte haben, dann muss es möglich sein, in dem Umfang, den Sie angesprochen haben, die Überwachung des privaten Bereichs aus dem Bestand heraus zu verstärken. Das muss der Datenschutzbeauftragte selbstständig entscheiden, wie er das umsetzen will, aber ich bin sehr optimistisch, dass wir das hinbekommen.

Ich glaube, dass es erforderlich sein wird, dass wir nicht nur die Überwachung verstärken, sondern dass wir den Bürgerinnen und Bürgern selber Instrumente in die Hand geben, die es ihnen ermöglichen, ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Ein Beispiel habe ich genannt. Aber wir müssen dafür sorgen, dass wir zu einem Datenmiteinander kommen. Die Bürgerinnen und Bürger geben ihre Daten zu bestimmten Zwecken auch gerne, wenn sie

(Senator Dr. Till Steffen)

wissen, dass sie nicht zu anderen Zwecken verwandt werden, mit denen sie nicht einverstanden sind. In dem Sinne sollte man das ausgestalten, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf der einen Seite und Unternehmen auf der anderen Seite auf Augenhöhe begegnen. Das ist ein Vorhaben, an dem wir langfristig arbeiten werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Farid Müller.

(Andy Grote SPD: Herr Staatsrat!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lästern Sie nur, Herr Grote, aber hören Sie auch zu.

Ich glaube, dass alle Fraktionen in diesem Haus es unterstützen, dass die Bundesregierung tätig geworden ist, um den enormen Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger in den Datenschutz, der in den letzten Monaten entstanden ist, wieder ein Stück weit zu beheben. Es ist aber auch deutlich geworden, dass es viele Ängste im Vorfeld des Regierungsbeschlusses in Berlin gab, ob denn all das, was man sich vorgenommen hatte, nicht doch noch von Lobbyisten aus der Wirtschaft durchlöchert und wieder gängiger gemacht wird für die Unternehmen, die meinen, dadurch wirtschaftlich Schaden zu nehmen.

Ich persönlich bin froh, dass es nicht so arg gekommen ist, dass die Wirtschaftslobby über das Wirtschaftsministerium in Berlin Einfluss genommen hat. Es geht nicht darum, dass es die Absicht ist, irgendein Unternehmen durch den Datenschutz in den Ruin zu treiben, sondern es geht darum, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, irgendwelche Daten an Unternehmen zu geben, wieder wächst. Wir haben jetzt die Situation, dass es Misstrauen und Angst vor dem Handeln gibt und das ist eher wirtschaftsschädlich, als dass wir das Vertrauen durch einen geregelten Datenschutz wieder herstellen.

Ich glaube, dass die Regierung einen guten Vorschlag gemacht hat. Jetzt kommt es darauf an, dass all die Dinge, die dort noch nicht enthalten sind, der Bundesrat aber schon beschlossen hat und eine Diskussion der Experten als notwendig erachtet wird, möglicherweise noch im Bundestag verhandelt werden oder über den Bundesrat versucht wird, dort entsprechend nachzubessern.

Was nicht passieren darf und was im Vorfeld befürchtet wurde, ist, dass jetzt die Lobbyisten über die Bundestagsabgeordneten das, was an Wirksamkeit enthalten ist, verwässern. Ich bitte beide großen Fraktionen, in Berlin entsprechend Einfluss zu nehmen, dass das von den Ländern nicht ge

wünscht ist, sondern dass man das behält, was man hat.

(Beifall bei der GAL)

Ein wichtiger Punkt ist, dass es jetzt Bußgelder in Höhe von bis zu 300 000 Euro gibt. Ich glaube, wenn Unternehmen Geldstrafen zu erwarten haben, dass sie dann sehr genau abwägen, ob sie Risiken in der Behandlung mit Daten eingehen und dass das für viele Unternehmen durchaus eine Schmerzgrenze ist und sie sich überlegen, was schädlicher ist, dieses Bußgeld zu bezahlen oder gleich den rechtlich richtigen Weg zu gehen. Deswegen bin ich sehr froh, dass man sich darauf geeinigt hat, denn die Durchsetzung des Gesetzes ist mindestens genauso wichtig wie das Gesetz an sich.

Es gibt allerdings ein paar Punkte, die mir Sorge machen, ob sie nun gut gemeint oder der Einfluss einer Lobby sind. Als Ergebnis sind die gemeinnützigen Organisationen ausgenommen, was den Datenschutz und die Behandlung der Daten betrifft. Wir Grüne glauben, dass das keine gute Idee ist, weil gerade gemeinnützige Unternehmen sehr viel mehr davon profitieren, dass ihnen Vertrauen entgegengebracht wird. Wenn gemeinnützige Unternehmen von diesen Dingen ausgenommen werden, gibt es immer die Möglichkeit, dass dort Pannen passieren und das ist gerade für die Bereiche, wo Spenden dringend benötigt werden, viel schlimmer als gälten für gemeinnützige Unternehmen ebenfalls die für andere Organisationen getroffenen Regeln. Deswegen hoffe ich, dass in diesem Punkt noch nachgebessert wird. Das Problem ist nicht, dass die gemeinnützigen Unternehmen dann keine Spenden mehr bekommen, wenn sie den gleichen Datenschutz gewährleisten müssen wie die großen Unternehmen, sondern es besteht eher die Gefahr, dass durch Missbrauch die Spendenfreudigkeit und das Vertrauen auf lange Zeit zurückgehen. Mein Appell an dieser Stelle: Noch einmal nachdenken, damit das, was vielleicht gut gemeint auf den Weg gebracht wurde, am Ende nicht böse bezahlt werden muss, gerade von den gemeinnützigen Organisationen.

Das ist ein wichtiger Schritt, der jetzt passiert ist. Wir werden auch in Hamburg dafür sorgen müssen, dass er zur Anwendung kommt. Der Senator hat sehr deutlich gesagt, dass es dazu keine weiteren Stellen beim Datenschutzbeauftragten gibt, weil wir die Aufgaben umschichten zwischen den Behörden und deswegen auch Arbeit frei wird, um sich wieder auf die Wirtschaft zu konzentrieren. Ich möchte aber auch sagen: Gehen Sie hinaus, gehen Sie zu den Menschen und erzählen Sie ihnen, dass es jetzt, wenn der Bundestag das so beschließt, Instrumente gibt, dass sich die Menschen dagegen wehren können, wenn sie gefilmt oder wenn Daten missbräuchlich verwendet werden. – Vielen Dank.

(Senator Dr. Till Steffen)

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort erhält Frau Spethmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Datenschutz ist im Wandel. In den letzten Jahrzehnten haben wir uns viel mehr damit beschäftigt, inwieweit auf staatlicher Ebene die Verwaltung Daten ordnungsgemäß verwaltet und den Bürger beeinträchtigt. Diese Diskussion ist nahezu am Ende angelangt. Auch die Diskussion zum BKA-Gesetz ist letztendlich nur noch eine letzte Ausjustierung, aber nichts weiter.

Wir haben in den letzten Monaten, auch schon in den letzten Jahren, eine neue Entwicklung und diese ist durch die neue Technik bedingt. Der Datenhandel hat dadurch unendlichen Fortschritt bekommen. Bei Gewinnspielen, bei denen die Bürger denken, sie gewinnen ein Auto, stellen sie ihre Daten freiwillig zur Verfügung und erleben, dass sie daraufhin massenhaft mit Werbung beeinflusst werden und können nicht nachvollziehen, woher diese kommt.

Hier hat es eine Einigung über alle Parteigrenzen hinweg gegeben und die ist gut, jedoch nur von den Grundsätzen her. Wir arbeiten weiter daran. Das Listenprivileg ist ein erster Schritt, das Kopplungsverbot, das verhindert, dass ein Vertragsschluss nicht an eine Weitergabe der Daten gekoppelt werden darf und die Bußgelderhöhung – ein ganz wichtiger Punkt – sind für uns insgesamt Punkte, die essentiell waren. Diese Koalition hat aber auch weitere Punkte in den Bundesrat mit eingebracht, die wir weiter unterstützen und einfordern werden auf Bundesebene.

Herr Klooß, was Sie eben gebracht haben, abgesehen davon, dass Sie sich spontan zu Wort gemeldet haben, das war auch schon mal eine erhellende Tatsache, aber noch viel schöner war, dass Sie sich nur an die Hamburger Datenschutzbehörde gerichtet haben und zu den Bundesregeln und dem eigentlichen Thema nicht wirklich etwas gesagt haben.

(Andy Grote SPD: Das liegt daran, dass wir hier in Hamburg sind!)

Wir sind in Hamburg, aber das Thema, das angemeldet war, war der Datenklau auf Bundesebene und Sie sind wieder einmal völlig am Thema vorbeigegangen. Sie fragen nach einer Stellenerhöhung, die Sie in jedem Haushalt abfragen, aber dass wir grundsätzlich andere Punkte geändert haben im Rahmen der Koalition, dass wir sogar zwei Stellen erhöht haben, dass wir Datenschutzbeauftragte an allen Behörden haben, darauf sind Sie nicht eingegangen, Herr Klooß, und da bin ich wirklich enttäuscht.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Aber ich weiß, dass es der SPD schwerfällt, ein Lob auszusprechen. Noch nicht einmal der Datenschutzbeauftragte ist in den Ausschusssitzungen erschienen. Er hat noch nicht einmal eine Forderung gestellt und Sie stellen sich in alter Tradition hier hin und stellen Forderungen.

(Christiane Schneider DIE LINKE: Doch, doch, doch! Das stimmt nicht!)

Er hat hier keine Forderung gestellt. Sie ist bei mir nicht gelandet, Frau Schneider. Vielleicht haben Sie ein Gespräch mit ihm geführt. Ich habe ihn länger nicht gesehen. Ich glaube, da hat Herr Klooß kräftig daneben gehauen.

Ich möchte noch ein Thema ansprechen, das bisher noch kein Redner angesprochen hat und das ist die Frage der Grundgesetzänderung, die Einführung des Datenschutzes in dem Bereich des Grundgesetzes als ein Grundrecht. Wir sehen dieses nicht als notwendig an, da die Gerichte entschieden haben, dass dieses zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört. Herr Klooß, auch hier hätte ich mich über eine Aussage gefreut. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Das Wort hat Herr Klooß.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich habe die Aktuelle Stunde so begriffen, dass nicht alle Redner alles, was bereits bekannt ist und Bundesangelegenheit ist, wiederholen müssen.

(Beifall bei der SPD – Dirk Kienscherf SPD: Richtig!)

Ich meine, dass dieses Haus einen Anspruch darauf hat zu erfahren, was die Änderungen dieses Gesetzes oder auch das schon vorhandene Recht für Hamburg bedeutet und wie die Aufgaben des Datenschutzes hier wahrgenommen werden müssen.

(Beifall bei der SPD)

Da stelle ich ein Defizit fest. Ich bin sehr im Zweifel, ob das, was Senator Steffen ausgeführt hat, ausreicht, um die Kontroll- und Überwachungsaufgaben, die keiner bestreitet, wirklich ausführen zu können. Wir werden das beobachten. Ich will nicht um jeden Preis recht haben, aber ich glaube, dass die Forderung, zwei Beamte aufzustocken, vernünftig ist. Liebe Frau Spethmann, die zwei Stellen, die der Datenschutzbeauftragte bekommen hat – das hatte ich gesagt, aber Sie hatten nicht hingehört aus Wut, dass ich schon dran war –, hat er bekommen, um die Belange des Informationsfreiheitsgesetzes, das wir demnächst beschließen

(Farid Müller)

sollen, zu bearbeiten. Ich denke, wir sollten die Augen darauf richten, was zu tun ist, gerade hier in Hamburg, und das, was in Berlin passieren muss, beachten, aber hierfür haben wir ja unsere tüchtigen Bundestagsabgeordneten, die das tun. – Danke.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält Frau Schneider.