Wir haben aus der Elbphilharmonie ein Haus für alle gemacht. Wir haben dafür gesorgt, dass es ein Education-Programm gibt, das in die Stadtteile geht, weil uns die kulturelle Bildung aller Menschen in dieser Stadt am Herzen liegt. Wo bekommt man denn heutzutage für Kinder und Erwachsene Karten für ein Konzert für 10 Euro? Wo? – In der Elbphilharmonie.
Bevor ich der Abgeordneten Dr. Stapelfeldt das Wort gebe, darf ich noch einmal die Zuschauerinnen und Zuschauer bitten,
(Dr. Andreas Dressel SPD: Wir möchten ei- ne Karte haben! – Michael Neumann SPD: Für die Baustellenbesichtigung!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! An die CDU-Fraktion gerichtet und auch an den Kollegen Kruse: Ich glaube, dass der Vergleich mit den großen Wahrzeichen anderer Städte in dieser Situation überhaupt nicht zieht. Dafür ist die Lage wirklich viel zu ernst.
Es geht darum, dass wir aus öffentlichen Mitteln für die Elbphilharmonie nach dem, was uns in der Kulturausschusssitzung vorgetragen worden ist, insgesamt 400 Millionen Euro zu bezahlen haben.
Wir müssen Ihren Berechnungen zufolge – das müssen wir so im Moment hinnehmen, weil wir nur diesen einen Zettel aus der Kulturbehörde haben, der grün umrandet ist und vermutlich versehentlich entstanden ist – feststellen, dass der Bau der Elbphilharmonie insgesamt – also öffentlicher und auch privater Teil – 580 Millionen Euro kostet. Deswegen ist es wichtig, sich damit ordentlich auseinanderzusetzen. Das bedeutet zum Beispiel, die Ankündigungen des Senats auch ernst zu nehmen. Die Ankündigungen waren: Die 209 Millionen Euro, die jetzt anfallen und zusätzlich von der Stadt zu tragen sind – und zwar nicht nur für die Baukosten, sondern auch für andere Planungskosten, das wird uns noch näher erläutert werden –, sollen zu gleichen Teilen, so ist es gesagt worden, aus dem Sonderinvestitionsprogramm und aus den Steuermehreinnahmen 2008 getragen werden. Wenn man nachschaut, wie hoch das Sonderinvestitionsprogramm ausgestattet ist, dann sind wir bei 85 Millionen Euro in den nächsten zwei Jahren im Doppelhaushalt. Da können Sie sich leicht ausrechnen, was es bedeutet, wenn das SIP vollständig abgefrühstückt wird. Insofern ist die Lage ernst und nicht einfach mit einem Vergleich abzutun.
Sie haben in diesen Debatten, die wir in der Bürgerschaft führen, des Öfteren versucht uns zu provozieren mit dem Hinweis darauf, dass wir Kultur gegen Soziales ausspielen würden, was wir nie getan haben.
Das werden Sie bei den Redebeiträgen, die Sie aus der SPD-Fraktion zur Elbphilharmonie gehört haben, nie, aber auch nie erlebt haben. Für diejenigen, die neu sind, kann ich nur sagen: Lesen Sie
das nach, das tun wir nicht. Was wir aber tun, ist, die Kostenseite eines großen Bauwerks mit der Perspektive auf schöne große Konzertsäle, die wir für die Stadt, für das Musikleben der Stadt und für Bildung und Kultur für richtig halten, zu hinterfragen. Das ist absolut legitim.
Ich will Ihnen auch noch einmal sagen, was die drei Bedingungen waren, unter denen wir – aber auch große Teile der Bürgerschaft – der Elbphilharmonie im vergangenen Jahr zugestimmt haben. Das Erste war: Wir haben zugestimmt, wenn die Kosten für die Stadt für dieses herausgehobene Bauwerk in einem angemessenen und überschaubaren Rahmen bleiben. Und das war mit den damals festgehaltenen 114 Millionen Euro für die Baukosten – öffentlicher Anteil – der Fall. Wir haben zugestimmt, wenn zweitens ein Drittel der Kosten für den Bau, wie vom Bürgermeister versprochen,
aus privaten Spenden aufgebracht wird und dafür die Spendeneinwerbung verstärkt wird. Und das war im vergangenen Jahr bei der Beschlussfassung der Bürgerschaft noch absehbar. Und wir haben zugestimmt, das war der dritte Punkt, der genauso wichtig ist, wenn die Kosten für den Betrieb der Elbphilharmonie nicht zulasten des Kulturhaushalts gehen. Das schien mit dem Betriebskonzept, das Sie uns vorgelegt haben, ambitioniert aber möglich.
Aber diese drei Entscheidungsgrundlagen, die wir damals hatten und die ziemlich übereinstimmend in der Bürgerschaft waren, geraten ins Wanken. Deswegen beschäftigen wir uns damit und es ist wichtig, dass die Drucksache, die Sie vorlegen und an die wir Erwartungen haben, auch dieser Forderung nachkommt.
Was wir von dieser Drucksache erwarten, ist Klarheit und Wahrheit. Das heißt, dass wir genau dargelegt bekommen von Ihnen aus dem Senat, welche Teile des Bauvorhabens teurer geworden sind, wie das von Ihnen belegt und geprüft worden ist, auch nach den Bestimmungen der Landehaushaltsordnung.
Um das noch einmal einfließen zu lassen: Herr Bürgermeister, nachdem Sie Herrn Wegener herausgeschmissen haben aus seiner Funktion, haben Sie in der Stadt und in großen Teilen der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, als ob damit die Mehrkosten niedriger zu halten seien. Was wir aber jetzt wissen, ist, dass die damals bekannt gewesenen
ich komme zum Schluss, Herr Präsident – beziehungsweise vermuteten Mehrkosten deutlich übertroffen werden. Wir brauchen Klarheit und Wahrheit für dieses Projekt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat, wenn auch spät, aber doch immerhin jetzt einen Gesetzesentwurf beschlossen, der sich mit den Auswüchsen des Datenmissbrauchs befasst. Ich will die Einzelheiten nicht darlegen, Sie haben das in den Zeitungen gelesen. Es sind richtige Anfänge, das Listenprinzip ist aufgegeben, stattdessen wurde das Permission Marketing eingeführt. Aber reicht das aus? Zweifel sind angebracht. Aber es ist ein anderer wichtiger Punkt ins Blickfeld gerückt. Gesetzgeberische Maßnahmen helfen allein nicht weiter, wenn die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nicht ausreichend kontrolliert wird und Verstöße nicht sanktioniert werden.
Ich komme auf die Hamburger Situation zu sprechen. Derzeit können die Aufgaben der Hamburger Aufsichtsbehörde nach Paragraf 38 des Bundesdatenschutzgesetzes, die dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten vom Senat übertragen wurden,
Ich beginne mit diesem Absatz noch einmal. Herr Kerstan, Sie gestatten das und rügen nicht die Zeitüberschreitung, danke.
Derzeit können die Aufgaben der Hamburger Aufsichtsbehörde nach Paragraf 38 des Bundesdatenschutzgesetzes, die dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten übertragen worden sind, nur unzureichend erfüllt werden, zumal dem Datenschutzbeauftragten im Zeitraum 2004/2005 eine Einsparverpflichtung von 100 000 Euro auferlegt worden war. Für die Bearbeitung und Verfolgung
datenschutzrechtlicher Verstöße durch Hamburger Unternehmen stehen daher in der Aufsichtsbehörde lediglich drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Hier ist eine Stärkung der Kontrollkompetenz dringend erforderlich. Denn gerade in Hamburg gibt es viele Unternehmen, die Daten verarbeiten, nutzen und auch potenziell missbrauchen können. Wir brauchen anlassfreie, nicht nur anlassbezogene, Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde. Diese können aber entgegen der ursprünglichen Zielsetzung nur noch in geringem Umfang durchgeführt werden. Beratungsanfragen von nicht öffentlichen Stellen müssen entweder abgelehnt werden oder können allenfalls erfüllt werden, wenn damit ein geringer zeitlicher Aufwand verbunden ist.
Das heißt, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde, das Amt des Datenschutzbeauftragten, personell und finanziell in die Lage versetzt werden muss, die Beratungs- und Kontrollaufgaben umfassend und effektiv auszuüben. Es ist eine Personalverstärkung erforderlich, der Datenschutzbeauftragte spricht von zwei A13- oder A14-Stellen. Er hat zwar zwei Stellen bekommen, aber diese sind auf dem Gebiet des Informationsfreiheitsgesetzes tätig. Das heißt, wir haben einen konkreten Bedarf und eine ganz wichtige Aufgabe, die wir unterstützen müssen durch personelle und finanzielle Verstärkung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Es ist gewünscht worden, dass der Ältestenrat zusammentritt. Er wird jetzt in Raum B zusammentreten. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir fahren fort mit der Aktuellen Stunde. Das Wort hat Herr Senator Dr. Steffen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in den letzten Monaten eine Reihe von sehr erschreckenden Skandalen im Datenschutzbereich erlebt, insbesondere der Missbrauch von Adressund Kontodaten, unrechtmäßige Abbuchungen von privaten Girokonten und Missbrauch von Telefonnummern durch ständige Werbeanrufe. Das sind nur die sichtbarsten Phänomene dieses massenhaften Missbrauchs von Daten von Bürgerinnen und Bürgern, die offensichtlich in einem bestimmten Wirtschaftsbereich eine Praxis darstellen, die wir nicht akzeptieren wollen, die viele Bürgerinnen
Das Gute ist, dass dieser Konsens, dass im Bereich des Datenschutzes etwas geschehen muss, sehr weit geht. Vor einigen Wochen fand der Datenschutzgipfel beim Bundesinnenminister statt und wir haben dann lange Zeit ein gewisses Schweigen und Zögern bei der Bundesregierung erlebt, weil es offensichtlich einen Dissens zwischen den Ressorts in der Bundesregierung gab, wieweit man eigentlich gehen soll. Es gab Einwände vonseiten der Wirtschaft, dass es problematisch sei, wirksame Vorkehrungen gegen Adresshandel zu installieren. Hier lohnt es sich, einen Moment zu verweilen, weil zu Recht die Frage gestellt wird, ob es richtig sei, in wirtschaftlich unsicheren Zeiten zusätzliche Belastungen für Unternehmen vorzusehen. Dabei muss man die Frage stellen, ob die Regelungen, die jetzt vorgesehen sind, zusätzliche Belastungen darstellen. Ich meine, eindeutig nein. Wenn die Adress- und Kontodaten von ungefähr 50 Millionen Bürgerinnen und Bürgern – wie diese Woche bekannt wurde – auf dem schwarzen Markt gehandelt werden, dann bedeutet das in der Konsequenz, dass die große Gefahr besteht, dass die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen zu den Unternehmen verlieren, die sich gerade Vertriebswege über das Internet erschließen, um wirtschaftlich effizient und auch in der Lage zu sein, viele Waren und Dienstleistungen an viele Bürgerinnen und Bürger zu bringen. Wenn das Vertrauen in diese Form des Vertriebs von Waren und Dienstleistungen geschwächt wird, dann bedeutet das, dass die Bürgerinnen und Bürger zögern, diese Waren zu kaufen, diese Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dieses Zögern ist das, worüber wir vielfach reden in der jetzigen Situation. Wenn Unsicherheiten bei den Bürgerinnen und Bürgern bestehen, dann ist das sehr ungeeignet, Wirtschaftsunternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu unterstützen.