Farid Müller
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Von der etwas techniklastigen Antwort des Senats bewegt sich meine Rede ein bisschen mehr Richtung Mensch. Wir sind uns alle einig, dass IT-Government, dieses verenglischte Deutschwort, die Unterstützung des Regierungshandelns durch Technik, durchs Internet, grundsätzlich eine gute Sache ist. Mein Eindruck ist aber, dass bei der Realisierung der verschiedensten Projekte immer mehr die Techniker die weiteren strategischen Planungen vorantreiben und es oft wenig Nachdenken darüber gibt, wie eigentlich die Kundinnen und Kunden, also die Hamburgerin
nen und Hamburger, mit dieser doch teils inzwischen sehr komplizierten Technik zurechtkommen.
Wir sehen zunehmend eine große Skepsis und auch Sorge bei vielen Menschen, ob das auch sicher ist, und auch eine Hemmschwelle, sich auf komplizierte Verfahren Richtung Internet und Online-Service bei der Stadt einzulassen. Das trifft insbesondere natürlich ältere Menschen in dieser Stadt, aber auch bildungsarme Schichten und alle, die es eher schwer haben, sich mit dem Internet auseinanderzusetzen. Auch beim neuen digitalen Personalausweis ist es keine Frage der Bildung und des Einkommens. Auch dort gibt es sehr viel Skepsis, ob man diesen eigentlich beantragen sollte, abgesehen von den Kosten, die inzwischen auch enorm sind.
Wir müssen bei IT-Government die Perspektive Mensch mehr im Mittelpunkt sehen und abseits der internen Organisation der Verwaltung auch überlegen – weil wir diverse Projekte auf den Weg bringen, im Kfz-Bereich, bei der Steuererklärung et cetera –, wie wir nicht nur den gut informierten, den in puncto Internet schon sehr erfahrenen Teil der Gesellschaft bedienen, sondern wie diejenigen Menschen bei dieser ganzen Technisierung der Verwaltung mitgenommen werden können, die damit ein Problem oder zunehmend auch Sorge haben, was mit ihren Daten passiert und wie sicher das eigentlich alles ist. Das ist der eine Punkt, den wir als Abgeordnete nicht aus dem Blick verlieren sollten.
Der andere Bereich, zu dem ich gern etwas sagen würde, ist in den Senatsantworten nur kurz angerissen. Es ist das Thema "Green IT", also schon wieder so ein englisches Wort, das übersetzt ökologischer Einsatz von IT-Technik heißt. Das ist auch bei der CeBIT immer wieder ein Riesenthema, wo die Hallen immer größer werden. Das hat nicht nur damit zu tun, dass viele ökologisch denken, sondern auch etwas mit Kosten. Wie Sie wissen, brauchen Rechenzentren inzwischen massiv Energie, um die Server zu kühlen. Diverse Rechenzentren würden sich gern in Hamburg ansiedeln, allerdings sind die Flächen sehr teuer, weil sie so große Flächen brauchen. Ein Anbieter hatte sich einmal bei mir gemeldet, der sich, weil es in Hamburg angeblich keine Flächen gab, an die Stadt Norderstedt wenden musste, wo die Flächen etwas günstiger waren als in Hamburg. Es scheiterte aber trotzdem, weil man zwar die Flächen hatte, aber nicht die Stromkabel, die die Mengen von Strom hätten transportieren können, um dieses Rechenzentrum zu bekühlen. Man mag sich das gar nicht vorstellen: Das Rechenzentrum hätte mehr Strom gebraucht als die gesamte Stadt Norderstedt.
Green IT ist ein großes Thema, insbesondere aus ökologischer Sicht und aus Kosteneffizienz-Gründen. Das ist in der Senatsantwort angerissen,
kommt aber viel zu kurz. Wir sollten uns mit Dataport noch einmal sehr genau anschauen, was da zurzeit eigentlich gemacht wird. Es ist in unserem Interesse, als Umwelthauptstadt Europas auch Flagge zu zeigen. – Vielen Dank.
Herr Senator, Sie haben vielleicht in den Medien verfolgt, dass es eine Anhörung zu dem vorliegenden Gesetz gab.
– Ich versuche es lauter.
Es gab im Bundestag eine Expertenanhörung zu dem Gesetz und viele Experten haben gesagt, auch das neue Gesetz würde den verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht genügen. Insofern kann man schon sagen, ob nun der alte Zustand verlängert wird oder der neue den gleichen Zustand hervorruft, das ist gar nicht gesichert. Ihre Aussage ist dadurch etwas abgeschwächt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich würde ganz gerne für meine Fraktion noch einmal ein paar erklärende Worte zum Thema Vorratsdatenspeicherung sagen. Wir haben jetzt verschiedene Äußerungen dazu gehört und es ist durchaus ein Thema, das die Menschen draußen beschäftigt und das, wie wir wissen, auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat. Nicht ohne Grund musste das Bundesverfassungsgericht das Gesetz der Großen Koalition aufheben, und zwar aus einem sehr bedeutsamen Grund, weil nämlich die Richter diesem Gesetz zugestanden haben, dass es weit über das in der Abwägung der Rechtsgüter vertretbare Maß hinausging. Das Gesetz war keineswegs darauf beschränkt, besonders schwere Straftaten zu verfolgen oder den Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter, wie die Juristen sagen würden, zu gewährleisten, sondern es ging weit darüber hinaus. Dieses Gesetz ist von Karlsruhe für nichtig erklärt worden. Es gibt dazu auch ein sehr pathetisches – so würden es vielleicht einige nennen – Zitat aus Karlsruhe, das ich nicht unerwähnt lassen will, weil wir immer unter den verschiedenen Rechtsgütern abwägen müssen. Karlsruhe sagte in der Urteilsbegründung, die Tatsachen, dass die Freiheitsvereinigung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik im europäischen und internationalen Zusammenhang einsetzen sollte.
Wir wissen alle, dass die Vorratsdatenspeicherung auch auf einer EU-Richtlinie basiert und Deutschland damals mit dem Gesetz, das jetzt in Karlsruhe gestoppt wurde, darüber hinausging.
Deswegen finden wir Grünen, dass wir, bevor wir ein neues Gesetz auflegen, doch erst einmal prüfen sollten, was Karlsruhe wirklich kritisiert hat und was das für ein eventuell neues Gesetz, so es denn kommen sollte, bedeutet. Es gibt da einfach noch viele Wissenslücken. Deswegen hat das Bundesjustizministerium auch eine Studie in Auftrag gegeben, um die sogenannten Schutzlücken, die jetzt in der Öffentlichkeit immer zitiert werden, einfach einmal zu konkretisieren, denn die Schutzlücken, die in der Öffentlichkeit als Beispiele genannt wurden, sind keineswegs diejenigen, die man über ein möglicherweise verfassungskonformes Gesetz gewährleisten könnte. Deswegen bitte ich darum, mehr Sachlichkeit in die Debatte einzubringen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass es noch einmal eine Regierung verantworten will, in Karlsruhe mit einem schlampig gemachten Gesetz zu scheitern.
Vielleicht einmal ganz praktisch: Bei begründetem Verdacht ist es schon jetzt möglich, über die normalen Gesetze der Polizei, der Verfolgungsbehör
den et cetera an die Daten heranzukommen, die bei den Providern wegen der Rechnungslegung sowieso bis zu sechs Wochen gespeichert werden. Also es bedarf hier keiner Vorratsdatenspeicherung, sondern es liegen bereits Daten vor, die im konkreten Fall angefordert werden können.
Meine Damen und Herren! Dieses Thema ist zu wichtig, als dass man es im Umfeld einer Terrorwarnung hochziehen sollte. Deswegen bitte ich um mehr Sachlichkeit und vor allen Dingen um mehr Gründlichkeit. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie schon gesagt wird der Antrag von uns an den Ausschuss überwiesen und wir werden dort die fachliche Debatte dann ein bisschen vertieft fortsetzen. Ich möchte trotzdem gerne ein paar Dinge für meine Fraktion zu dem Antrag sagen und würde dann vorschlagen, die Chance im Ausschuss zu nutzen, damit umzugehen.
Die Frage von Medienkompetenz ist nicht neu in diesem Haus und sie ist auch nicht neu in Hamburg. Wir wissen, dass sehr viele Akteure hier unterwegs sind. Das betrifft nicht nur die Bildungsbereiche in Bezug auf die Schulen, sondern die Stadt im Allgemeinen. Wir hatten eine sehr schöne Fernsehdiskussion mit den medienpolitischen Sprechern auf TIDE und da wurde uns allen noch einmal sehr deutlich, dass dieses Thema in Hamburg außerordentlich komplex verankert ist, und so komplex kommt nun auch der Antrag daher. Komplexität und auch Fülle führen vielleicht nicht immer zu den Lösungen, die man will. Es sind durchaus einige interessante Anregungen in dem SPD-Antrag dabei, aber an einigen Stellen sollten wir das noch einmal vertieft diskutieren.
Ich will ein paar kleine Beispiele geben, wo es aus meiner Sicht noch nicht ganz rund ist. Die SPD fordert in ihrem Antrag, man müsse eine groß angelegte Untersuchung machen, um die Medienkompetenz bei den verschiedenen Akteuren in Hamburg überhaupt erst in Erfahrung zu bringen. Gleichzeitig sagt aber Herr Grund, dass das alles schon ganz furchtbar sei oder zumindest aus sei
ner Sicht nicht ausreiche bei den Schülern. Das beißt sich so ein bisschen, wenn man die Ergebnisse schon kennt oder zu kennen glaubt, dann aber meint, noch einmal eine Evaluation fordern zu müssen. Darüber sollten wir im Ausschuss noch einmal reden. Entweder haben wir Ergebnisse, die einleuchtend sind, oder wir haben sie nicht.
Was ein bisschen zu kurz gekommen ist, ist das Thema digitale Spaltung in der Gesellschaft. Die SPD beantwortet diese Frage so, dass man etwas in den Bücherhallen tun müsse. Das ist nicht verkehrt, aber die Bücherhallen tun das schon. Dort gibt es nämlich über WLAN bereits eine kostenlose Nutzung des Internets. Diese Frage allein wird das Problem der digitalen Spaltung nicht lösen können. Wir werden also auch im Ausschuss darüber reden müssen, was wir vielleicht noch mehr tun sollten.
Auch ein schwieriges Thema ist, Einfluss auf TIDE selbst zu nehmen. Sie sind Vorreiter und von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein auch beauftragt, gerade in dem Bereich tätig zu werden. Der Senat soll nun nach SPD-Ansicht entsprechend Einfluss nehmen, dass da noch mehr passiert. Ich halte es für keine gute Idee, wenn das auf direktem Wege passiert, denn TIDE ist unabhängig von der Stadt und hat nun einmal diesen Charakter eines Bürgerkanals. Insofern sollten wir eher überlegen, wie die beiden Bundesländer die Anstalt besser ausstatten können, um damit noch mehr für Medienkompetenz zu tun, anstatt politisch Einfluss auf ein unabhängiges Gremium zu nehmen.
Das Thema finde ich schwierig, aber auch darüber können wir im Ausschuss gerne reden.
Dann wird als ein weiteres Thema der Medienkompetenzführerschein hervorgehoben. Auch mein Kollege Herr Wankum hat seine Sympathie dafür kundgetan. Wir können uns dem gerne zuwenden; ich habe bisher noch kein ausgearbeitetes Konzept gesehen, wo man sagen könnte, das ist es. Wir haben gesehen, dass die Koalition in Nordrhein-Westfalen das in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten hat. Ich finde es schön, wenn wir da auch von Düsseldorf lernen können, wenn wir denn lernen können. Wir schauen uns, auch im Ausschuss, alles in Ruhe an, was uns in diesem Bereich voranbringt. Ich sehe das Thema Medienkompetenzführerschein tatsächlich auch als ein symbolisches im Sinne einer Möglichkeit, mit einem fassbaren Instrument weiter voranzukommen. Wenn wir da zu einer Lösung kommen, die uns voranbringt, warum nicht. Ich fände es auch gut, wenn das dann fraktionsübergreifend geschieht. Dafür ist der Ausschuss da; ich freue mich auf die Debatte dort und wir sollten sie hier jetzt beenden. – Vielen Dank.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Beenden wollen wir die Debatte noch nicht. Ich rufe Frau Artus auf.
Ich möchte nur ganz kurz Frau Artus und der LINKEN sagen, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von 16 Landesregierungen ausgehandelt wird. Er ist auch von zwei links regierten Bundesländern ausgehandelt worden. Wir alle müssen letztlich über einen Kompromiss abstimmen. Wir haben alle auch Kritik daran, aber Hamburg hat sich mit einer Protokollerklärung sehr deutlich dafür eingesetzt, dass eben nicht geschieht, dass der alte Rundfunkbegriff aufs Internet übertragen wird. Vergessen Sie also nicht, Frau Artus, dass Sie auch Verantwortung in diesem Land haben. – Vielen Dank.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 19/7457 an den Kultur-, Kreativwirtschafts- und Medienausschuss zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist somit einstimmig überwiesen.
Tagesordnungspunkt 3, Drucksachen 19/7634 bis 19/7636, Berichte des Eingabenausschusses.
[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drs 19/7634 –]
[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drs 19/7635 –]
[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drs 19/7636 –]
Ich beginne mit dem Bericht 19/7634. Hierin ist nur eine einstimmige Empfehlung enthalten.
Wer möchte dieser Empfehlung folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Nun zum Bericht 19/7635.
Wer möchte der Empfehlung folgen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 387 aus 2010 abgegeben hat? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist somit mehrheitlich angenommen.
Wer schließt sich den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so angenommen.
Schließlich zum Bericht 19/7636.
Hier zunächst zu Ziffer 1. Es sind nur einstimmige Empfehlungen enthalten.
Wer möchte diesen folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Von der Ziffer 2 hat die Bürgerschaft Kenntnis genommen.
Die in der Geschäftsordnung für bestimmte Punkte der Tagesordnung vorgesehene
Sammelübersicht
haben Sie erhalten.
Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.
Wer stimmt dem Überweisungsbegehren unter B zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist somit einstimmig beschlossen.
Tagesordnungspunkt 12, Drucksache 19/7661, Bericht des Wissenschaftsausschusses: Schaffung der rechtlichen Grundlagen für eine institutionenübergreifende Identitätsverwaltung für IT-Verfahren staatlicher Hochschulen und der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky – Zehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes.
sitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky – Zehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes – (Senatsantrag) – Drs 19/7661 –]
Wer möchte sich der Ausschussempfehlung anschließen und das Zehnte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes aus der Drucksache 19/7113 beschließen? – Die Gegenprobe – Enthaltungen? – Das ist somit einstimmig beschlossen.
Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?
Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 14, Drucksache 19/7354, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Frauenhäuser müssen als Zufluchtsorte für Opfer häuslicher Gewalt in Hamburg und über die Landesgrenze hinweg erhalten bleiben.
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Frauenhäuser müssen als Zufluchtsorte für Opfer häuslicher Gewalt in Hamburg und über die Landesgrenze hinweg erhalten bleiben – Drs 19/7354 –]
Diese Drucksache möchte die Fraktion DIE LINKE an den Sozialausschuss überweisen.
Wer stimmt dem Überweisungsbegehren zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist somit mehrheitlich abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen.
Wer möchte sich dem Antrag der Fraktion DIE LINKE aus der Drucksache 19/7354 anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist somit mehrheitlich abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 17, Drucksache 19/7565, Antrag der SPD-Fraktion: Erhalt des Therapie-Zentrums für Suizidgefährdete in seinen bisherigen Strukturen.
[Antrag der Fraktion der SPD: Erhalt des Therapie-Zentrums für Suizidgefährdete in seinen bisherigen Strukturen
Siehe Anlage, Seite 4145
Drs 19/7565 –]
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz überweisen. Die Abgeordnete Christiane Blömeke hat mir mitgeteilt, dass sie an der Abstimmung nicht teilnehmen wird.
Wer stimmt nun der Überweisung der Drucksache 19/7565 an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen.
Wer möchte den Antrag der SPD-Fraktion aus der Drucksache 19/7565 annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist somit mehrheitlich abgelehnt.
Ich stelle das Sitzungsende fest und wünsche Ihnen einen guten Heimweg.
Ende: 19.22 Uhr
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde es etwas schade, dass wir jetzt sehr viel Polemik gehört haben. Herr Heinemann hat sich doch sehr viel Mühe gegeben, Argumente vorzutragen, die dafür sprechen und die in den anderen 14 Bundesländern bisher auch zum Tragen gekommen sind,
auch mit einer sozialdemokratischen Regierung. Nun wollen Sie eben so auf dieses Angebot reagieren. Weil wir das nicht großartig in der Presse verkündet haben, unterstellen Sie uns gleich wieder niedere Motive. Ich habe es eher so verstanden, dass dieser Antrag ein Gesprächsangebot an die SPD sein sollte, bei dem wir extra keinen Druck im öffentlichen Raum für Sie produzieren wollten. Sie drehen dies wieder um, das finde ich schade.
Möglicherweise sind Sie jedoch momentan gar nicht in der Lage, anders mit so einem Vorschlag umzugehen.
Ich nenne zwei Gründe, warum ich persönlich und meine Fraktion uns nach sehr langer Diskussion diesem Vorschlag jetzt positiv zugewendet haben, weil wir uns nämlich in der vergangenen Legisla
turperiode, als es die Debatte schon einmal in Hamburg gab, dagegen ausgesprochen hatten. Tatsächlich war eines der stärksten Argumente der Ausbau der direkten Demokratie in Hamburg. Das war unter dem Vorgängersenat, als wir in der Opposition waren, nicht der Fall. Dort wurden zwei Volksentscheide gekippt, es wurde auch am Gesetz herumgebastelt, sodass aus unserer Sicht damals die direkte Demokratie erschwert wurde. In einer solchen Situation haben wir Grüne damals gesagt, dass eine Verlängerung der Legislaturperiode nicht gerechtfertigt wäre, weil dann auf beiden Ebenen ein Demokratieverlust stattgefunden hätte.
Nun haben wir gemeinsam in diesem Haus, das erinnern Sie vielleicht noch, liebe Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die Verfassung geändert. Wir haben eine politische Verbindlichkeit von Volksentscheiden in der Verfassung verankert. Wir haben uns alle zusammengesetzt, die Bürgerentscheide auf Bezirksebene zu verbessern und werden vermutlich noch in diesem Jahr die Bürgerschaft mit neuen Vorschlägen hierzu zu erreichen versuchen.
Wir haben auch gehört, dass sich Hamburg jetzt wohl an der Spitze der direkten Demokratie befindet. Aus unserer Sicht würde sich ein Jahr Verlängerung daher ableiten, dass man sagen kann, in diesen fünf Jahren haben die Bürgerinnen und Bürger durchaus die Möglichkeit, die Politik der Regierung zu korrigieren. Wir sehen übrigens die direkte Demokratie – das ist vielleicht auch ein kleiner Unterschied zur Sozialdemokratie – nicht als eine Generalkritik an denen da oben, sondern wir haben es immer so empfunden, dass einzelne Projekte durchaus kritisiert werden von den Bürgerinnen und Bürgern. Dies geht aber auch einher mit deren Zufriedenheit mit der Gesamtpolitik des Senats. Als Beispiel dafür, dass dies einmal so war – daran können Sie sich erinnern, liebe SPD –: 2004 beim Volksentscheid über den Verkauf der Krankenhäuser sagten die Bürger, sie wollten den Verkauf nicht, gleichzeitig hat aber die CDU die absolute Mehrheit erhalten. Hier sieht man, dass die Bürger sehr wohl zwischen denen da oben und einzelnen Projekten unterscheiden können.
Auch in Bayern hat die CSU sehr lange mit der direkten Demokratie ihre Regierung halten können. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass Ihre Einschätzung, werter Kollege, da nicht ganz greift.
Es gibt aber auch noch einen zweiten Punkt, den wir Grüne nach vorne bringen wollen in diesem Zusammenhang. Sie hatten das eben ein wenig polemisch Großprojekte genannt. Sie haben völlig recht, es gibt durchaus sinkende Wahlbeteiligung in den Ländern und im Bund. Das hat auch etwas damit zu tun, dass die Parteiendemokratie nicht mehr die Akzeptanz hat wie vielleicht vor zehn oder 20 Jahren. Daraus folgernd sagen wir aber im
Gegensatz zu Ihnen nicht, dass wir unser Regierungsselbstverständnis so definieren wollen, dass wir das Gemeinwesen verwalten und nur die Schritte mitgehen an Veränderungen in der Gesellschaft, die auf möglichst wenig Widerstand stoßen. Wir Grüne haben ein dahingehendes politisches Selbstverständnis, dass wir in der repräsentativen Demokratie die Schritte nach vorne gehen wollen, um zukunftssichernd bestimmte Veränderungen auf den Weg zu bringen. Uns ist durchaus bewusst, dass diese Veränderungen am Anfang nicht immer auf einer Zweidrittelmehrheit und möglicherweise noch nicht einmal auf einer gesellschaftlichen Mehrheit fußen.
Nun kann man sagen, wenn dies so ist, dann lässt man lieber die Finger davon und macht nur das, worüber keiner schreit. Das kann man so machen, aber ob dann die Akzeptanz der Parteien wächst, wage ich allerdings zu bezweifeln, denn irgendwann wird der Reformstau auch den letzten Bürgerinnen und Bürgern bewusst werden. Wir werden auch dafür gewählt, mutige Sachen anzupacken, die sich im Nachhinein vielleicht einer breiteren Bevölkerung erst in der Einsicht zeigen. Dazu braucht man manchmal etwas mehr als vier Jahre. Man muss auch einmal sagen können, dass vielleicht nicht 60 oder 80 Prozent anfangs dafür waren, es aber der richtige Weg war und wir innerhalb einer Regierungszeit auch beweisen konnten, dass wir den richtigen Weg gegangen sind. Am Ende steht dann auch ein wenig mehr Akzeptanz für bestimmte politische Reformvorhaben.
Mag sein, dass Ihnen das fremd ist, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Wenn wir aber über Glaubwürdigkeit in der Politik sprechen, ist das ein zentraler Punkt in einer schwieriger werdenden Gesellschaft, die von den Interessen her sehr auseinanderdriftet, sodass wir eigentlich mehr Zeit brauchen, um bestimmte Dinge auf den Weg zu bringen.
Das ist bei Ihnen momentan offenbar noch nicht mehrheitsfähig. Ich finde deswegen den Vorschlag der CDU gut, dies erst einmal an den Verfassungsausschuss zu überweisen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn wir dort noch weiter im Gespräch bleiben. Ich denke, dass wir über kurz oder lang dieses Thema in diesem Hause lösen werden müssen. Sie haben von Herrn Heinemann die Zahlen gehört, was uns in naher Zukunft hinsichtlich der Wahlkämpfe droht. Wir müssen darauf jetzt verantwortungsvoll reagieren. Ich würde mich freuen, wenn wir dazu im Verfas
sungsausschuss weitere Gespräche führen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man kann nicht drum herumreden, Herr Dr. Dressel. Ihre Fraktion beantragt, Menschen, die aus der Sicherungsverwahrung kommen, als psychisch krank zu erklären und wegzusperren.
Das ist Ihr Vorschlag, so liegt er schwarz auf weiß zur Abstimmung in diesem Parlament vor.
Darüber muss man entsetzt sein. So schwierig die Suche nach einer Lösung in Berlin und den Bundesländern auch ist, vor dem Hintergrund der Geschichte in diesem Land sollten wir solche Vorgänge nicht noch einmal in Erwägung ziehen.
So ein Vorschlag ist bitter und nicht nachvollziehbar.
Es ist gesagt worden, dass wir aufgrund eines europäischen Urteils eine neue Lösung finden müssen. Das ist die Aufgabe der schwarz-gelben Bundesregierung. Für uns Grüne gilt – um noch
einmal den Unterschied zur Sozialdemokratie deutlich werden zu lassen, woran wir uns in dieser Debatte orientieren – in dieser Frage das Grundgesetz.
Ihr Vorschlag entspricht nicht dem Grundgesetz.
Wir wollen, dass die Einzelnen von Straftaten unbehelligt bleiben. Es muss aber klar sein, dass das der schwerwiegendste Engriff in das Grundrecht auf Freiheit ist und nur als allerletztes Mittel verhängt werden darf. Für uns Grüne ist klar, dass das nur für Tätergruppen mit Gewalt- und Sexualdelikten in Frage kommt und nicht, wie bisher, auch für Vermögensdelikte. Wir wollen, dass die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Grundrechte klar und streng gewahrt wird.
Auch zu einer bloßen Verwahrung darf es in Zukunft nicht mehr kommen.
Deswegen sind wir dafür, dass die Frage, über die die Sachverständigen entscheiden, wie gefährlich jemand ist, gesetzlich geregelt wird und nicht auf dem Verordnungswege vor Ort und teilweise von den Staatsanwaltschaften per Handverfahren. So ein schwerwiegender Eingriff muss eine gute Grundlage haben, für beide Seiten. In einem Rechtsstaat, wie wir alle ihn wollen, müssen wir uns diesen Vorgang vornehmen.
Die Entlassungsvorbereitung ist von der SPD schon angesprochen worden. Wir sehen Hamburg gut vorbereitet. Wenn der Anwalt eines Betroffenen Kritik äußert, weil er meint, es gäbe etwas zu beanstanden, dann ist das seine berufliche Pflicht. Dass Sie aber diese Kritik eins zu eins übernehmen, ohne zu wissen, was wirklich los ist,
das ist Ihnen vorzuwerfen. Sie hätten sich einmal erkundigen sollen,
anstatt einen Anwalt für Ihre Oppositionskritik zu missbrauchen. Das ist wirklich schwach.
Die Fußfessel ist schon öfter in der öffentlichen Diskussion aufgetaucht und insbesondere von der Sozialdemokratie als allein seligmachende Lösung präsentiert worden.
Das ist sie nicht. Das einzige, was eine Fußfessel kann, ist festzustellen, wo jemand gerade ist. Sie kann keine Straftaten verhindern. Deswegen stehen wir diesem Instrument äußerst kritisch gegenüber. Es suggeriert nämlich nur eine Scheinsicherheit der Bevölkerung. Wir sind aber nicht daran interessiert, eine Scheinsicherheit aufzubauen, sondern wirklich für Sicherheit zu sorgen, und zwar für beide Seiten.
Der Schutz des Individuums ist uns wichtig. Es ist abzuwägen, ob wir diesen tiefgreifenden Eingriff in die Freiheitsgrundrechte eines Menschen vornehmen. Diese Abwägung ist in Berlin, aber auch in den Bundesländern zu treffen. Ich bin sicher, dass wir in Hamburg den richtigen Weg finden. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Neue Technologien und neue Wege der Kommunikation lassen unsere persönlichen Daten für große Konzerne immer interessanter werden. Dieser Datenhunger kann dazu führen, dass unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und der Integrität informationstechnischer Systeme grob verletzt werden. Im Einzelfall geht es dabei meist um Eingriffe, die nicht so gravierend erscheinen, das Ablichten eines Hauses oder – worum es heute in unserem Antrag geht – die Speicherung von WLAN-Nutzerdaten. Durch die massenhafte Speicherung und die Verknüpfung mit anderen Daten ergibt sich aber eine Gefährdung dieser genannten Grundrechte in Deutschland. Dass diese Gefährdung ernst genommen wird, zeigt die lebhafte De
batte über die Aktivitäten des Internetkonzerns Google.
Gestatten Sie mir eine Zwischenbemerkung an die Linke. Auch wenn Sie heute gesagt haben, dass es alles unwichtige Themen seien, die die Regierungskoalition angemeldet habe, so wird draußen die Debatte sehr heftig geführt und es ist richtig, dass wir dieses im Parlament aufgreifen und versuchen, dafür eine Lösung zu finden.
Viele Menschen empfinden es nämlich als latentes Risiko für ihr Grundrecht auf Vertraulichkeit ihrer Daten, wenn Google anfängt, Häuser zu speichern und öffentlich verfügbar zu machen. Das ist auch durchaus nachvollziehbar, denken Sie nur einmal daran, dass Arbeitgeber, die Bewerbungen bekommen und die Adresse sehen, sich dann das Haus anschauen und sich einen Eindruck verschaffen können. Ist das vielleicht ein Mietshaus? Was ist das für ein soziales Umfeld? Ist die Fassade gepflegt? Liegt Müll auf der Straße? Es ist ziemlich ärgerlich, dass Google die Sensibilität fehlt, diesen Gefahren mit einem vorbehaltlosen, jederzeit möglichen Widerspruchsrecht zu begegnen. Das muss gewährt werden, das ist das Mindeste.
Die Erfassung von WLAN-Nutzerdaten geht aber noch einen Schritt weiter. Die Frage ist dann: Haben Sie WLAN, wie nennen Sie Ihr Netzwerk, verschlüsseln Sie es, sind Sie technisch auf der Höhe? Wir Grünen sind der Auffassung, dass diese Fragen niemanden etwas angehen außer diejenigen, die ein WLAN-Netzwerk betreiben. Mit unserem Antrag wollen CDU und GAL die Aktivitäten der großen Internetkonzerne oder auch der Forschungseinrichtungen wieder in den Einklang mit dem deutschen Grundgesetz bringen. Ich bedauere sehr, dass die Bundesregierung hierzu noch nicht in der Lage ist.
Wie Sie vielleicht verfolgen konnten, hat der schwarz-grüne Senat bereits eine Bundesratsinitiative zum Thema Street View auf den Weg gebracht zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Heute müssen wir eine Presseerklärung der Kollegen von der SPD lesen, wo Sie so tun, als ob Sie davon nichts wüssten, weil Sie das nämlich fordern. Der Hamburger Antrag ist sogar im Bundesrat angenommen worden und liegt nun dem Bundestag vor. Insofern ist es gut, dass Sie noch einmal darauf hinweisen, aber es ist längst geschehen, Herr Grund, und ich freue mich darüber, dass diese Initiative aus der Internethauptstadt Hamburg kommt.
Wir können alle sehr zufrieden damit sein, dass wir dies sehr ernst nehmen, denn eines muss uns klar sein: Wenn das Vertrauen ins Internet und in die Nutzung der Daten nicht mehr auf Akzeptanz in
der Bevölkerung stößt, dann haben wir, was die Verwendung des Internets insgesamt in der Zukunft bedeutet, ein größeres Problem, und zwar nicht nur im privaten, sondern auch im wirtschaftlichen Bereich, denn viele Geschäfte, das wissen Sie selbst, werden inzwischen über das Internet generiert. Das ist durchaus ein Bereich, in dem Deutschland weit vorn ist und wir auch wollen, dass es so bleibt.
Meine Damen und Herren! Wir wollen uns dafür einsetzen, dass dem Ablichten und Veröffentlichen von Personen und privaten Wohnungen vorbehaltlos und ohne Fristen widersprochen werden kann. Wir wollen uns weiterhin dafür einsetzen – auch wenn die Scannung dieser WLAN-Daten angeblich nur ein Versehen war –, dass das in Zukunft nicht wieder vorkommt und auch geahndet werden kann. Es ist, wie Sie alle wissen, nicht ganz einfach mit den Konzernen, die ihren Hauptsitz nicht in Deutschland und oft nicht in Europa haben. Das ist dieselbe Debatte, die wir teilweise auch bei Facebook führen. Wie kommen wir an die Konzerne heran, um sie dazu zu bringen, unser deutsches Bundesdatenschutzgesetz einzuhalten und die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Deswegen haben wir den Senat aufgefordert, geeignete Wege zu finden, um dies in Zukunft zu verhindern. Das ist wichtig, denn man darf Google nicht alleine lassen und darauf setzen, dass sie alles selbst regeln. Ich glaube, dies ist allen klar geworden und die Debatte in Deutschland hat sehr deutlich gezeigt, dass wir klare, verständliche Regeln brauchen. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Drucksache, die uns als Basis der Debatte vorliegt, war eine Anhörung im Rechtsund Gleichstellungsausschuss. Die Staatsanwaltschaft war mit dem leitenden Staatsanwalt und dem Generalstaatsanwalt vertreten und das Thema war tatsächlich die Situation in einzelnen Bereichen der Staatsanwaltschaft. Aus diesem Austausch von Informationen – Anhörung wäre vielleicht etwas übertrieben – habe ich als Abgeordneter mitgenommen, dass die Situation bei der Staatsanwaltschaft angespannt, aber nicht kritisch ist. Natürlich kann man zu Recht darauf hinweisen, dass wenn man im Zuge der Sparmaßnahmen dort etwas wegnimmt, das dann natürlich anders aussehen kann.
Wir sollten aber diese Debatte nicht als Ressortdebatte nutzen, um zu sagen, hier darf auf keinen Fall gespart werden und da hinten doch. Wir müssen sehen, wie wir damit bei den Haushaltsberatungen zurechtkommen. Das ist keine leichte Aufgabe und uns allen ist bewusst, dass das bisher auch noch keine Landesregierung in diesem Ausmaß machen musste.
In diesem Gespräch im Ausschuss wurde unser einstimmig verabschiedeter Antrag zur Verstärkung der Abteilung Wirtschaftskriminalität sehr wohlwollend von der Staatsanwaltschaft angenommen. Die Hilfe, die da zuteil wurde, wird auch dringend benötigt und wurde entsprechend honoriert. Insofern konnten wir doch beruhigt aus diesem Ausschuss herausgehen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ist gut aufgestellt und wir sollten alle daran arbeiten, dass das auch so bleibt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dobusch, Sie können davon ausgehen, dass uns die Studie aus Berlin auch vorliegt, und natürlich wird da auch Hamburg abgefragt. Insofern wissen wir davon, wie alle anderen es auch wissen können, denn es ist im Internet veröffentlicht. Was uns dazu veranlasst hat, auch
die lesbisch-schwule Problematik in dieses Projekt mit aufzunehmen, was bisher aus schwedischer Sicht nicht vorgesehen ist, sind natürlich genau die Erfahrungen, die in den deutschen Großstädten – nicht nur in Berlin oder Hamburg – vorliegen, dass die Frage des Tabus der Homosexualität bei vielen Einwanderern ebenso in dem Kontext der Ehrenrührigkeit und der Ehrensache eine große Rolle spielt. Deswegen haben wir das mit aufgenommen und wir finden es richtig an dieser Stelle, dass das mitgeprüft wird.
Lassen Sie mich das noch einmal, auch im Nachgang zu meiner Kollegin Frau Blömeke, sagen: Sie können unseren Antrag hier gerne als zu windelweich bezeichnen – das muss man als Opposition auch tun –, aber das ist wirklich ein klassisches Exekutivprojekt, wo der Impuls aus dem Parlament kommen muss, aber eine Umsetzung hier nicht stattfinden kann. Deswegen ist es richtig, dass der Impuls aus diesem Parlament kommt – ich freue mich auch, dass er grundsätzlich im Haus geteilt wird – und jetzt die exekutive Umsetzung beim Senat liegt. Man kann uns gerne dafür bestrafen, wenn dieser Impuls nicht wieder zurückkommt im Sinne eines Vorschlags, wie es denn nun passieren soll, aber an der jetzigen Stelle schon wieder Zweifel anzumelden, weil man ein grundsätzliches Problem damit hat, wie diese Koalition in dem einen oder anderen Punkt Politik macht, finde ich ein bisschen schal. Lassen Sie das doch einmal so stehen, es ist eine gute Projektsache und würde Hamburg sehr helfen. Es würde mich freuen, wenn Sie das auch einmal so sagen würden. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht hier um eine Unterrichtung des Präsidenten über ein Ersuchen der Bürgerschaft zum kommunalen Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger. Die damalige Debatte hat deutlich gemacht, dass dies nicht in diesem Hause entschieden wird. Entschieden wird im Deutschen Bundestag und wenn es dort eine Zwei-Drittel-Mehrheit gibt, weil das Grundgesetz geändert werden müsste, dann kann Hamburg zustimmen. In einer erneuten Überweisung an den Ausschuss sehe ich keinen Sinn, denn für den kommenden Volksentscheid wird dies nichts mehr nützen.
Dass wir zumindest mit einem Teil dieses Parlaments übereinstimmen, dass ein kommunales Ausländerwahlrecht sinnvoll ist, steht außer Frage. Wir wissen aber, dass es auf Bundesebene selbst der im vergangenen Jahr beendeten Großen Koalition nicht gelungen ist, zu einer Übereinkunft zu gelangen und einen Schritt voranzugehen. Es gab allerdings eine sehr ordentliche Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestags, in der alle Experten unterstrichen haben, dass für ein solches Gesetzesvorhaben eine Grundgesetzänderung notwendig sei. Vor diesem Hintergrund plädiere ich dafür, bei den Christdemokraten, wobei ich in Hamburg gar nicht so sehr die Vorbehalte sehe,
weiterhin für diesen Weg zu werben, denn es ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Es nützt nichts, wenn SPD und Grüne sich einig sind, sondern wir brauchen eine grundsätzliche Übereinkunft in diesem Land.
Letztes Jahr ist bereits eine entsprechende Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz gescheitert. Sie haben ihr mit Ihrer Bundespartei nicht zum Erfolg verhelfen können; das müssen wir auch einmal festhalten. Verschonen Sie uns doch bitte in der Bürgerschaft mit all dem, womit Sie in Ihrer letzen Koalition in Berlin nicht weitergekommen sind.
Wir haben zudem die Situation, dass ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger Bezirkswahlen und Bürgerentscheide betreffen würde, aber nicht zwangsläufig auch Volksentscheide auf Landesebene. Sicher kann man darüber bei einer Grundgesetzänderung nachdenken, aber damit machen wir dann noch einmal ein neues Fass auf.
Ich bitte Sie, in diesem Land für diesen Weg zu werben, aber hier erst einmal die Debatte ruhen zu lassen, denn auf Bundesebene sehe ich zurzeit überhaupt keine Bewegung in diesem Punkt. Ich muss gestehen, dass mir nicht einmal die Position des neuen Koalitionspartners der Christdemokraten bekannt ist. Es bringt uns jedoch nicht weiter, diese Debatte in der Bürgerschaft in einer Endlosschleife zu führen, und deswegen plädiere ich nicht für eine Überweisung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie auch meine Kolleginnen und Kollegen schon kundgetan haben, sprachen wir im Ausschuss bereits sehr ausführlich über dieses Thema. Herr Dressel, es ist immer schwierig, wenn einmal etwas Richtiges getan wird, als Opposition noch etwas zu finden, was nicht so gut läuft. Anders kann ich mir Ihre Anmerkungen zur Staatsanwaltschaft nicht erklären.
Bevor ich zum eigentlichen Thema komme, möchte ich noch sagen, dass wir gerne über Jugendkriminalität, einem zweifellos wichtigen Thema für diese Stadt, reden können; aber wenn Sie sich dabei nur die Staatsanwaltschaft herauspicken, greift das zu kurz. Wie Sie wissen, haben wir gerade bei jugendlichen Straftätern sehr kurze Verfahren mit durchschnittlich 3,6 Monaten, womit wir im Vergleich zu den anderen Bundesländern sehr gut abschneiden. Jede weitere nennenswerte Verkür
zung in diesem Bereich würde mich am Rechtsstaat zweifeln lassen. Insofern sollten wir über dieses Thema ausführlich ein andermal diskutieren, anstatt es jetzt mit dem schnell dahingesagten Vorwurf, es müsse noch mehr bei der Staatsanwaltschaft getan werden, zu missbrauchen. Das wird der Sache nicht gerecht.
Nun aber lassen Sie uns zum eigentlichen Thema kommen, zu dem Herr Dressel schon viel Richtiges gesagt hat. Wir wollen die Täter in den Nadelstreifenanzügen nicht schonen, sondern ganz im Gegenteil, auch auf sie sollte die Justiz schnell reagieren können. Das hat sie bisher auch getan, aber die Strafverfahren in diesem Bereich sind komplexer, internationaler und die Herausforderungen für die Staatsanwaltschaft somit größer geworden. Dies wurde uns sehr genau im Rechtsausschuss dargelegt.
Hinsichtlich der zwei neuen Wirtschaftsreferentenstellen, die wir als Bürgerschaft bewilligt haben, sollten wir uns noch einmal die Ergebnisse der Beratung im Rechtsausschuss vergegenwärtigen und auch den anderen Kolleginnen und Kollegen mitteilen, was zurzeit im Bereich der Wirtschaftskriminalität passiert. Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass dies der richtige Weg ist. Wir haben es inzwischen nicht nur mit dem Strafgesetzbuch zu tun, sondern auch mit dem Handelsgesetzbuch, mit dem GmbH-Gesetz, mit dem Aktiengesetz. Gerade die Kolleginnen und Kollegen, die im parlamentarischen Untersuchungsausschuss HSH Nordbank sind, wissen, dass wir es mit diversen Rechtsbereichen zu tun haben, wobei sich der Bereich der Wirtschaftsstraftaten für uns Abgeordnete als höchst kompliziert und komplex erweist. Aus diesem Grund ist der Schritt, den wir jetzt getan haben, richtig und signalisiert der Stadt deutlich, dass es keinen Rabatt bei intelligenten Straftatbeständen gibt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir werden dem Überweisungswunsch der SPD folgen. Natürlich muss so ein Bericht, der jetzt jedem Abgeordneten in Buchform vorliegt, ausführlich im Ausschuss besprochen und debattiert werden. Wir wollen aber trotzdem auch im Plenum noch einmal auf die Bedeutung des Datenschutzes für Hamburg und auf die veränderten gesellschaftlichen Voraussetzungen und Gegebenheiten aufmerksam machen.
Meine Damen und Herren! Die ständig steigende Digitalisierung unserer Gesellschaft führt auch zu einer Verlagerung der Datenschutzanforderungen vom öffentlichen in den privaten Sektor. Bisher war der Blick sehr stark auf staatliche Aktivitäten gerichtet, in den letzten Jahren richtet er sich zunehmend auf den Bereich der Privatwirtschaft. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Papier, hat jüngst gesagt, vor 25 Jahren habe man noch den von Orwell erdachten "Big Brother", der alles weiß und kontrolliert, gefürchtet und diese Furcht natürlich auf den Staat und staatliche Stellen bezogen. Aus heutiger Sicht müsse die damalige Zeit als informationstechnische Steinzeit gelten. Das sagen inzwischen alle Experten und Techniker.
Wenn wir uns heute den Stand der Informationstechnik ansehen, können wir eigentlich nur noch von vielen Big Brothers sprechen, und damit ist nicht der Überwachungsstaat gemeint oder mehrere staatliche Stellen, sondern es ist – das fand ich auch sehr prägnant im Bericht des Datenschutzbeauftragten – datenschutzrechtlich gesehen die Anarchie ausgebrochen. Es gibt ganz viele Akteure, die mit Daten umgehen und mit Daten handeln, und diese Akteure sind nicht Teil des Staates, sondern tatsächlich, zum Beispiel im Internet, Privatfirmen.
Dieser Trend der Verlagerung datenschutzrechtlicher Anforderungen von staatlicher Seite in den privaten Sektor zeigt sich auch ganz eindeutig bei den Eingaben an die Dienststelle des Datenschutzbeauftragten. Zu Beginn der Neunzigerjahre hatten nur 43 Prozent der Eingaben einen privaten Bezug, das hat sich im neuen Jahrtausend völlig verschoben. Im Jahr 2009 sind inzwischen 80 Prozent aller Eingaben auf den privaten Sektor bezogen. Insofern stellt diese Entwicklung tatsächlich eine ganz neue Herausforderung dar, was nicht im Umkehrschluss heißt, dass unsere Bemühungen seitens des Parlaments, aber auch des Senats hinsichtlich der Datenschutzanforderungen an unser eigenes Handeln gemindert werden, ganz im Ge
genteil, wir müssen mit gutem Beispiel vorangehen.
Aber die Herausforderungen haben sich verlagert und auch die Beanstandungen haben zugenommen; auch das geht aus dem Bericht hervor. Waren in den Jahren 2001 bis 2007 noch durchschnittlich 542 Eingaben pro Jahr zu verzeichnen, ergab sich im letzten Jahr ein Höchststand von nunmehr 1115 Eingaben. Diese Belastung muss in der Dienststelle natürlich auch aufgefangen werden. Der Mehraufwand ist durchaus nicht nur auf diese erhöhte Zahl der Eingaben zurückzuführen, sondern erfreulicherweise auch darauf, dass viele Behörden sehr früh auf den Datenschutzbeauftragten zugehen und ihn in einzelne Projekte einbinden. Auch bei geplanten IT-Projekten kann man inzwischen davon sprechen, dass es eine relativ frühe Einbindung des Datenschutzbeauftragten gibt. Auch das hat zu mehr Arbeit in der Dienststelle geführt; also aus dieser Sicht ist das durchaus eine erfreuliche Entwicklung. Die Einbindung des Datenschutzbeauftragten zu einem sehr frühen Zeitpunkt spricht für eine erhöhte Sensibilität in dieser Frage zumindest auf staatlicher Seite. Auf der anderen Seite muss man natürlich schon sagen, dass die Sensibilität in der Gesellschaft und auch im privatwirtschaftlichen Bereich, auf den sich die Mehrzahl der erhöhten Eingaben offenbar bezieht, damit nicht Schritt hält.
Bei einer solchen Entwicklung würden wir normalerweise Forderungen nach mehr Stellen und höheren Zuwendungen zu hören bekommen. Dies hat aber der Datenschutzbeauftragte nicht gleich und auch nicht ausschließlich gefordert, sondern er hat durchaus sehr selbstkritisch angekündigt, die Organisationsstrukturen und die Verfahrensabläufe innerhalb der Dienststelle zu überprüfen. Darüber hinaus hat er eine strategische Neuausrichtung angekündigt – was angesichts dieser veränderten Anforderungen auch Sinn macht –, auch als ein Instrument, um den zunehmenden Eingaben und veränderten Anforderungen gerecht zu werden.
Ich will, um der Debatte im Ausschuss nicht vorzugreifen, nur die drei Bereiche der geplanten strategischen Neuausrichtung kurz skizzieren, weil ich denke, darauf sollten wir als Abgeordnete heute den Blick richten. Der Datenschutzbeauftragte sagt ganz deutlich, es gehe um die Stärkung der Kompetenzen zum Selbstdatenschutz. Das ist ein wichtiger Hinweis. Es gibt schon jetzt verschiedene Projekte auch an den Schulen, bei denen es darum geht, dass die Menschen sich bewusst machen, wie sie mit ihren Daten umgehen, und sich selbst darum kümmern, was mit ihren Daten eigentlich geschieht. Das ist der richtige Ansatz. Der zweite Bereich der strategischen Neuausrichtung zielt darauf, Datenschutz zu definieren als betriebliche und behördliche Selbstverantwortung. Auch da sind wir, zumindest was die Senatsseite betrifft, auf einem guten Weg, weil jede Behörde ihren eige
nen Datenschutzbeauftragten entweder schon eingestellt hat oder jetzt bestimmen wird. Und das dritte Modul ist die präventive Kontrollverantwortlichkeit.
Ich bin sehr erfreut über diesen neuen Datenschutzbericht, in den all die Veränderungen Eingang gefunden haben, die wir schon ahnten, die wir den Medien entnehmen konnten oder selbst als Internetnutzer bei Facebook oder studiVZ festgestellt haben oder als Eltern bei schülerVZ et cetera erleben.
Ich freue mich sehr auf die weiteren Darlegungen des Datenschutzbeauftragten im Ausschuss. In seinem Bericht hat er angekündigt, dass er diese strategische Neuausrichtung schrittweise intern umsetzen will. Die einzelnen Bereiche, die dort natürlich aufgeführt sind und uns stundenlang in einer Debatte beschäftigen könnten, werden die Grundlage der weiteren Beratung im Ausschuss bilden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dressel, man kann aus diesem Bericht des Rechtsausschusses zwar die fehlerhafte Dateneingabe bei KrimZ herauslesen, aber wir haben auch über die Zukunftsprognose gesprochen. Dieses Thema ist jetzt etwas zu kurz gekommen. Natürlich ist es wichtig – darin gibt es aus meiner Sicht jetzt auch gar keinen Dissens mehr –, dass man die richtigen Daten eingeben lassen muss von Mitarbeitern, für die wir nun einmal die politische Verantwortung tragen. Ich bin froh, dass jetzt die nötigen Schritte eingeleitet worden sind. Fairerweise muss man dazu auch sagen, Herr Dressel, dass die richtigen Schritte aus den Lehren der Eingabe falscher Daten bereits während der Senatorenzeit von Herrn Lüdemann eingeleitet wurden; auch das ist im Ausschuss dargelegt worden. Diese Schritte wurden dann weiter verfolgt vom neuen Justizsenator. Dieser Rückblick ist durchaus wichtig, aber er muss uns auch dazu füh
ren, jetzt eher daraus zu lernen, was gemacht werden muss. Dazu sind meiner Meinung nach die richtigen Entscheidungen auf den Weg gebracht worden. Es ist auch gesagt worden, dass die Empfehlungen der Experten weitestgehend umgesetzt wurden, was zu begrüßen ist, weil wir als Parlament über die zukünftige Planung bei den Justizvollzugsanstalten, über das zukünftige Zusammenwirken von geschlossenem und offenem Vollzug entscheiden. Da geht es um Investitionssummen, die wir alle schon bewilligt haben, sei es in die bestehenden Justizvollzugsanstalten, sei es aber auch in neue, die wir vor Kurzem grundsätzlich verabschiedet haben.
Diese Daten sind wichtig für die politische Planung in dieser Stadt und deswegen sind wir sehr froh, dass die Prognoseinstrumente von KrimZ für die Zukunft noch einmal verfeinert wurden, sodass wir aus unserer Sicht durchaus über ein Instrument verfügen, dem wir großes Vertrauen schenken können. Gleichwohl gibt es bei den Prognoseinstrumenten Unsicherheitsfaktoren, die nun einmal nicht im Voraus gesehen werden können. Das sind Wirtschaftskrisen, das sind Kriege in anderen Teilen der Welt, die möglicherweise zu Flüchtlingsströmen führen, die unter Umständen auch Auswirkungen haben können auf die Kriminalität in dieser Stadt. All diese Fragen kann ein Prognoseinstrument schwerlich voraussehen. Deswegen haben wir auch vereinbart, wenn wir der Meinung sind, darüber noch einmal reden zu müssen – und es gibt neue Hinweise, denn jetzt ist auch noch eine Anschlussuntersuchung vereinbart worden zwischen der Stadt und KrimZ –, das natürlich dann im Rechtsausschuss besprechen werden und uns entweder noch einmal bestätigen lassen, dass die Prognose richtig war oder gegebenenfalls eine Berichtigung der Prognose erfolgt.
Vor diesem Hintergrund ist für mich als Mitglied des Rechtsausschusses das Thema erst einmal abgeschlossen. Sollten wir Erkenntnisse haben, die eine Neubefassung erfordern, werden wir das zweifellos tun. Ich habe auch nicht das Gefühl, dass unser Koalitionspartner CDU das nicht will, ganz im Gegenteil. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grüne und, ich glaube, alle in diesem Haus haben es schweren Herzens zur Kenntnis genommen, dass der Senat erstmals einen Bürgerentscheid in dieser Stadt aufheben musste, der gegen das Gesetz verstoßen hat. Das ist keine Lösung, wie man mit der direkten Demokratie umgeht, da sind wir uns auch alle einig.
Frau Krischok, eine Polemisierung in der Sache gegen die Grünen aus Hilflosigkeit vor dem Rechtsstaat hilft uns hier nicht weiter.
Zu Ihrem Hinweis auf die Eingabe, auch wenn sie einseitig veröffentlicht wurde, sei gesagt, wir haben parallel dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Die Antwort des Senats wird kommen. Wir als Abgeordnete werden uns diese Antwort natürlich auch anschauen, aber heute darüber zu reden ist schwer möglich.
Worüber wir aber tatsächlich reden können, ist die rechtliche Situation, die der Kollege Roock eben schon angesprochen hat. Bürgerentscheide sind nach Paragraf 19 Bezirksverwaltungsgesetz bindend für die Verwaltung. Genauso bindend für die Verwaltung ist aber auch, dass ein solcher Entscheid nicht gegen geltendes Recht verstößt. Im Zweifel darf der Staat nicht gegen sich selbst und gegen die Gesetze handeln.
Gerade wir als Parlamentarier sollten das gut finden, denn wir machen zusammen mit dem Senat die Gesetze und Verordnungen. Man kann das unterschiedlich interpretieren. Gerichte mögen sich damit beschäftigen, aber dass die Verwaltung sehenden Auges sich selbst nicht mehr an Gesetze hält, kann nicht im Interesse der Hamburger Bürgerschaft und schon gar nicht der Bezirksversammlung Altona sein.
Meine Damen und Herren! Wir Grüne haben zu einem partei- und fraktionsübergreifenden Dialog eingeladen, um zu thematisieren, wie wir solche Situationen, die hier aufgetreten sind, in Zukunft verhindern können. Wir sind uns alle einig, dass es Bürgerentscheide, die gegen das geltende Recht verstoßen, zukünftig nicht mehr geben soll, sondern da muss vorher eine rechtliche Prüfung erfolgen. Ich glaube, dass wir uns da einig sind, und ich würde mich freuen, dass wir diese Einigkeit nutzen, um nicht in der Sache gegeneinander zu polemisieren. – Vielen Dank.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von der Drucksache 19/5304 Kenntnis genommen hat.
Tagesordnungspunkt 29a, Drucksache 19/5398, Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz: Zuweisung der Aufgaben gemäß Paragrafen 22 ff. Medizinproduktegesetz an die Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg im Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe
sowie Erklärung einer Haftungsübernahme für die Wahrnehmung dieser Aufgabe.
Wer möchte sich der Ausschussempfehlung anschließen und das Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Kammergesetzes für die Heilberufe aus der Drucksache 19/5093 beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig beschlossen.
Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?
Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wer möchte sich darüber hinaus der Empfehlung des Ausschusses aus der Drucksache 19/5398 anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch das beschlossen.
Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?
Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.
Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist auch in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 29b, Drucksache 19/5416, Bericht des Kultur-, Kreativwirtschafts- und Tourismusausschusses: Dreizehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge.
[Bericht des Kultur-, Kreativwirtschafts- und Tourismusausschusses über die Drucksache 19/4950:
Wer möchte sich der Ausschussempfehlung anschließen und das Gesetz zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus der Drucksache 19/4950 beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit einigen Gegenstimmen beschlossen.
Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?
Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung mehrheitlich mit wenigen Gegenstimmen und somit endgültig beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 30, Drucksache 19/5149, Antrag der SPD-Fraktion: Einen wirkungsvollen Jugendarbeitsschutz erhalten – Auszubildende und junge Menschen vor betrieblicher Willkür schützen.
[Antrag der Fraktion der SPD: Einen wirkungsvollen Jugendarbeitsschutz erhalten – Auszubildende und junge Menschen vor betrieblicher Willkür schützen – Drs 19/5149 –]
Wer möchte diesen Antrag annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 43, Drucksache 19/5346, Antrag der SPD-Fraktion: Hamburg braucht einen aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan.
[Antrag der Fraktion der SPD: Hamburg braucht einen aktualisierten Verkehrsentwicklungsplan – Drs 19/5346 –]
Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 44, Drucksache 19/5347, Antrag der SPD-Fraktion: Barrierefreies Bauen.
[Antrag der Fraktion der SPD: Barrierefreies Bauen – Drs 19/5347 –]
Wer möchte dem Antrag seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 48, Drucksache 19/5351, gemeinsamer Antrag der CDU- und der GAL-Fraktion: Hamburger Rathaus – fester Programmteil bei der Langen Nacht der Museen.
[Antrag der Fraktionen der CDU und GAL: Hamburger Rathaus – fester Programmteil bei der Langen Nacht der Museen – Drs 19/5351 –]
Wer möchte sich diesem Antrag anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.
Ich stelle das Sitzungsende fest und wünsche Ihnen einen guten Heimweg.
Ende: 19.01 Uhr
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon spät, trotzdem haben die rechtspolitischen Sprecher entschieden, dieses Thema noch zu behandeln. Meine Vorrednerin von der SPD hat sehr richtig gesagt, es ginge um eine Richtungsentscheidung in der Justizpolitik. Wir waren der Meinung, darüber sollte das Plenum kurz informiert werden und nicht nur im Ausschuss die Fachdebatte geführt werden. Wir werden uns jetzt bemühen, das entsprechend straff hinzubekommen. Ich will deswegen aber nicht die Debatte aus dem Rechtsausschuss wiederholen, sondern versuchen, sehr kurz ein paar Worte zur Kollegin von der SPD zu sagen und auch Ihnen allen noch einmal zu erklären, worum es geht.
Frau Schiedek, ich habe das schon im Ausschuss gehört, Sie können diesem Weg momentan nicht folgen und haben gesagt, dass die vorgetragenen Argumente, es in Fuhlsbüttel zu machen, Sie nicht überzeugt hätten. Das muss man so hinnehmen. Die Union und ich teilen das nicht und, soweit ich es im Rechtsausschuss verstanden habe, ist DIE LINKE auch geneigt zuzustimmen. Insofern hoffen wir, dass wir die Sozialdemokratie im weiteren Verfahren mit noch mehr detaillierten Informationen davon überzeugen können, dass es eine richtige Entscheidung ist.
Ein paar Punkte für diejenigen, die sich nicht tagtäglich mit Strafvollzug beschäftigen. Wir haben auf der einen Seite zu viele Haftplätze in dieser Stadt und wollen jetzt darüber entscheiden – dies klingt vielleicht für einen Außenstehenden etwas obskur –, eine neue Justizvollzugsanstalt zu bauen. Das hat aber auch einen Grund, denn die Justizvollzugsanstalt in Glasmoor eignet sich nicht, um einen offenen Vollzug dort so zu führen, wie er nach modernen und menschlichen Gesichtspunkten zu führen wäre. Er ist dort auch nicht nach kos
tengünstigen Gesichtspunkten auszubauen. Dies war das schlagende Argument, das alle geteilt haben, weshalb Glasmoor keine Zukunft hat, wenn man am offenen Vollzug etwas verbessern will.
Die einzige Differenz, die jetzt noch im Raum steht, ist, an welchem Ort man es sonst machen könnte. Wir haben uns dann entschlossen, dass es in Fuhlsbüttel sein soll, weil es hier circa 100 Plätze mehr sind. Wir wollen den offenen Vollzug wieder etwas ausbauen. Das hat etwas damit zu tun, dass wir jetzt schon sehr viele Gefangene haben, die vom Strafvollzug als geeignet für den offenen Vollzug eingestuft wurden, die aber, weil sie jetzt Einzelzellen in Fuhlsbüttel und in Billwerder haben, nicht nach Glasmoor in eine Saalbelegung möchten. Wer will es ihnen verdenken, dass sie das nicht mitmachen möchten, sie bleiben lieber in ihren schönen Einzelzellen im geschlossenen Vollzug. Das kann aber nicht der Sinn sein, wenn man vernünftige Entlassungsvorbereitungen betreiben will bei denjenigen, von denen man glaubt, sie könnten schon einmal ein Stück Freiheit vertragen.
Es ist ein großes Problem, dass viele Menschen hinter Gitter gesteckt werden, weil sie sich nicht an die Gesetze gehalten haben, aber bis zu 40 Prozent von ihnen werden nach der Entlassung rückfällig. Das ist kein zufriedenstellendes Ergebnis und deswegen ist auch der offene Vollzug ein Instrument, diese Situation zu verbessern, denn man kann es beim offenen Vollzug besser schaffen, die Gefangenen auf die Freiheit vorzubereiten. Sie bekommen dann leichter einen Job, man kann sich um eine Wohnung kümmern, neue soziale Verbindungen können entwickelt werden. Das geht nicht, wenn man sie aus dem geschlossenen Vollzug nach zehn Jahren von heute auf morgen vor die Tür setzt. Dann besteht oft die Gefahr, dass es schnell wieder einen Rückfall geben kann, wenn es keine gute Hilfe gibt, um wieder in der Freiheit Fuß zu fassen. Das soll mit diesem Projekt verbessert werden. Ich denke, da lohnt sich alle Mühe, dies zu erreichen. CDU und Grüne wollen das in dieser Stadt schaffen und ich bin sehr sicher, dass die Behörde jetzt auf Basis dieser Drucksache, die wir heute verabschieden werden, die Planungen vorantreibt und dem Parlament verdeutlicht, dass hier nicht etwas beschlossen worden ist, von dem Millionen noch nichts wussten, sondern hier wird seriös vorangegangen.
Ich bin sicher, dass wir am Ende alle froh darüber sein werden, dass wir Glasmoor schließen können und einen sehr modernen offenen Vollzug in Hamburg haben werden. – Jetzt darf geklatscht werden.
Es ist haushaltstechnisch kurz angesprochen worden: Wann hat man schon einmal die Möglichkeit, in der Politik inhaltlich voranzukommen, etwas zu modernisieren, für die Sicherheit in dieser Stadt et
was voranzubringen und gleichzeitig in einer schwierigen Haushaltslage eine strukturelle Verbesserung zu erreichen mit der Schließung einer Justizvollzugsanstalt, die uns im Haushalt in den nächsten Jahren strukturell Millionen Euro einsparen wird. Diese Gelegenheit, eine strukturelle Einsparung mit einer inhaltlichen Verbesserung zu erreichen, hat man nicht oft. Wir haben sie hier gefunden, darüber bin ich sehr froh und ich wünsche mir Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Schneider.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Debatte zeigt doch, dass wir die offenen Räume, die Hamburg braucht, um Kreativen in dieser Stadt die Entfaltung zu ermöglichen, auch in unseren Köpfen brauchen. Wir müssen lernen, damit anders umzugehen. Da gibt es überhaupt keinen Unterschied zwischen Regierungsund Oppositionsparteien. Wir sind als Parteien auch Akteure in den Bezirken, wo Entscheidungen getroffen werden, durch wen und auf welche Weise Räume vor Ort genutzt werden sollen. Deswegen ist diese Studie ein hilfreicher Beitrag zur Debatte, denn es geht nicht nur darum, wie man bestimmte Bereiche finanziell fördert.
Auch wenn uns vorgeworfen wird, das komme nicht so richtig in Gang, haben wir in diesem Punkt schon einiges geleistet. Wir haben im laufenden Haushalt die Filmförderung erhöht, die Stadtteilkultur wird finanziell wieder stärker berücksichtigt und wir haben etwas für die Livemusik-Clubs getan, auch ein ganz wichtiger Faktor im Kreativbereich und in den Vierteln. Im Zusammenhang mit dieser Studie geht es jetzt um die Frage, wo das alles stattfinden soll und – gerade wenn man sich die innerstädtischen Quartiere ansieht – wie es in Konkurrenz zu anderen Nutzungen stattfinden soll. Natürlich sind die erwähnten Stadtteile im Westen beliebt. Das hat – wie eben auch die Senatorin sagte – Auswirkungen auf die Preise.
Dass wir die soziale Dimension nicht sehen, Herr Bischoff, stimmt nicht. Im Bezirk Hamburg-Mitte hat die dortige Koalition schon im letzten Jahr erklärt, eine Soziale Erhaltensverordnung sei notwendig, sie führe eine erste Plausibilitätsprüfung durch. Inzwischen hat sich der schwarz-grüne Senat dazu geäußert und sieht das ähnlich. Wir wollen in diesem Frühjahr für St. Georg und St. Pauli mit diesem Verfahren beginnen. Der Blick geht in diese Richtung, aber Sie wissen auch, dass diese Verfahren dauern. Im Bezirk Hamburg-Mitte hat man mehrere Monate gebraucht, um überhaupt erste Zahlen zu bekommen. Die soziale Dimension wird von uns also längst berücksichtigt und jetzt haben wir mit dieser Studie die Chance, auch über die räumliche Dimension zu sprechen, und dafür bin ich sehr dankbar.
Tatsächlich haben sich schon viele Kreative in anderen Vierteln angesiedelt, das sind wichtige Ansätze. In Bezug auf den Oberhafen bin ich zum Beispiel auch Ihrer Meinung, dass es eine ganz große Chance ist, aber es ist durchaus nicht die einzige Chance. Wir brauchen Offenheit im Kopf. Wir müssen gemeinsam sehen, ob die Künstler Lust darauf haben, dorthin zu gehen, denn die Studie zeigt auch, dass der Staat nicht bestimmen kann, wo das stattfindet, aber man muss Möglich
keiten eröffnen. Das ist doch das zentrale Ergebnis dieser Studie. Die Offenheit ist entscheidend und nicht planen, wie immer, nicht grundsätzlich demjenigen, der bereit ist, mehr zu zahlen, die Flächen zu geben, sondern zu prüfen, ob sich die Räumlichkeiten vor Ort für eine kreative Nutzung eignen und ob es Anschlussmöglichkeiten für weitere Nutzungen gibt, natürlich auch für Gastronomie et cetera. All das ist in dieser Studie noch einmal benannt worden.
Diese Räume für Kreative können nicht durch staatliche Lenkung entstehen, aber die Stadt muss ihre Entwicklung ermöglichen und darf sie nicht behindern. Das ist die zentrale Aussage. Es wurde auch deutlich – und darüber bin ich sehr froh –, dass es nicht nur möglich ist, in St. Pauli, in Ottensen, im Karoviertel oder in St. Georg kreativ zu sein, sondern auch in anderen Bereichen der Stadt; Hamm-Süd ist genannt worden und auch Hammerbrook. Da hat sich viel im Verborgenen getan und es wäre zu überlegen, die einzelnen Zellen, die sich dort gebildet haben, vielleicht einmal zu besuchen, damit auch wir im Parlament eine gewisse Offenheit entwickeln und den Blick dafür, wo so etwas entsteht. Wir haben kürzlich gehört, dass es selbst in Barmbek demnächst ein Musikzentrum geben wird.
Überall in der Stadt entsteht etwas, wo wir als Abgeordnete der Bürgerschaft, aber auch als Bezirksabgeordnete vor Ort hinsehen müssen, wofür wir die Offenheit aber auch mitbringen müssen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es kommt in diesem Hause selten vor, dass über alle Fraktionen hinweg darüber Einstimmigkeit erzielt wird, dass das Grundgesetz geändert werden soll. Vor vier Monaten ist das in diesem Hause passiert und jetzt liegt die Antwort des Senats vor, was aus dem Begehren der Hamburgischen Bürgerschaft geworden ist.
Fazit: 60 Jahre nach Inkraftsetzung des Grundgesetzes ist es nicht gelungen, das Merkmal sexuelle Identität und damit Lesben, Schwule und Transgender unter den besonderen Schutz der Verfassung zu stellen. Berlin, Brandenburg, Bremen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Hamburg haben sich im Bundesrat für eine solche Initiative ausgesprochen. Es ist nicht gelungen, auch die FDP/ CDU-regierten Länder zu einer Zustimmung zu bewegen. Das hätte zumindest teilweise gelingen müssen. Für den ersten Schritt, der Vorlage im Bundestag, bedarf es im Bundesrat nur einer einfachen Mehrheit, aber nicht einmal die ist wegen der Blockade der FDP zustande gekommen. Ich finde es traurig, 60 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik. Im Grunde genommen gibt es dafür auch gar keine Ausrede.
Dennoch wurden im Bundesrat Ausreden vorgebracht, sehr viele sogar. Eine davon werde ich nachher erläutern.
Ein Argument aufseiten der Befürworter ist, dass wir damit ohnehin in unserer Verfassung nur einen Zustand herstellen, der seit der Ratifizierung der Grundrechtecharta Europas im Vertrag von Lissabon seit Herbst 2009 längst geltendes Gesetz ist. Deutschland hat der Charta der Grundrechte ausdrücklich im Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Umso unverständlicher ist, dass wir in unserem eigenen Grundgesetz, in unserer eigenen Verfassung, dann nicht die Merkmale der Diskriminierung entsprechend benennen. Es wurden nicht allzu viele glaubwürdige und wirklich nachvollziehbare Gründe genannt, warum dieser Schritt nicht gegangen werden sollte.
Wenn man ein wenig in den Plenarprotokollen liest, wird man feststellen, dass von allen Rednern im Bundesrat gesagt wurde – und zwar auch von denen, die später gegen die Initiative gestimmt haben –, es sei selbstverständlich, dass man eine Diskriminierung von Menschen aufgrund eines Persönlichkeitsmerkmals, und gerade auch aufgrund dieses Persönlichkeitsmerkmals, nicht hinnehmen dürfe. Gerade weil das aber angeblich so selbstverständlich ist, ist jetzt die Erklärungsnot derjenigen, die es abgelehnt haben, entsprechend zu handeln, auch besonders groß.