Protokoll der Sitzung vom 11.02.2009

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Hannelore ist eine Ehre, nicht nur für sie selbst, sondern auch für Hamburg. Wir sind alle sehr stolz darauf, sie unsere neue Ehrenbürgerin nennen zu können, auch wenn sie heute persönlich leider nicht anwesend sein kann. Ich wünsche ihr aber im Namen des ganzen Hauses alles, alles Gute, viel Gesundheit und Wohlergehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Das Wort bekommt Herr Kerstan.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft möchte heute Frau Professorin Hannelore Schmidt die Ehrenbürgerwürde unserer Stadt verleihen.

Wie viele Hamburgerinnen und Hamburger und eigentlich alle, denen der Schutz der Natur am Her

(Michael Neumann)

zen liegt, unterstützen natürlich auch ich und meine Fraktion diesen Antrag. Wir freuen uns sehr über die Möglichkeit, Frau Hannelore Schmidt die Ehrenbürgerschaft, die höchste Ehrenbezeugung Hamburgs, verleihen zu können. Dem Vorschlag des Senats werden wir deshalb als GAL-Fraktion gerne folgen.

Ich erinnere mich, dass Loki Schmidt einmal gesagt hat, sie wolle anständig durchs Leben gehen und wenn man ihren Lebensweg betrachtet, ist ihr das wohl gelungen. Als charakterstarke Hanseatin hat sie immer unaufgeregt die Aufgaben, die ihr das Leben gestellt hat, durchaus auch in bewegten Zeiten, verlässlich erfüllt. Dabei nahm sie sich immer die Zeit, sich für ihre Herzensangelegenheiten zu engagieren, den Schutz der Natur. Seit Jahrzehnten setzte sich Frau Schmidt mit viel Kraft und Enthusiasmus dafür ein, ihren Mitmenschen die Schönheit und die Bedeutung der Natur zu vermitteln. Sie hat dabei auch sehr viel erreicht.

Ich habe den Eindruck, als wäre es für Loki Schmidt immer eine Selbstverständlichkeit gewesen, stets ein sehr eigenständiges Leben zu führen. Dazu gehörte für sie nicht nur, Verantwortung für die eigene Familie zu übernehmen, sondern auch als Ehefrau eines der wichtigsten Politiker unseres Landes stand sie selber viele Jahre im Licht der Öffentlichkeit. Dabei ist sie, ganz Hanseatin, immer bewundernswert bescheiden geblieben.

Aber eigentlich war ihre große Leidenschaft, unermüdlich ihr ganz eigenes Pflänzchen, die Liebe zur Natur, zu pflegen und zu hegen. Zielstrebig hat sie sich für ihre Herzensanliegen, den Schutz der Natur, die Öffentlichkeit gesucht. Die Natur war für sie immer wichtig und sie hat viele Forschungsreisen unternommen. Dabei gelangen ihr auch eigene naturwissenschaftliche Entdeckungen. Dass Pflanzen nach bekannten Persönlichkeiten benannt werden, kennen wir alle, aber dass diese Persönlichkeiten diese Pflanzen auch selber entdeckt haben, ist durchaus etwas Besonderes; der Bürgermeister nannte zwei Bromelien, die nach Frau Schmidt benannt sind. Aber für eine Botanikerin vielleicht etwas ungewöhnlich ist, dass auch ein Skorpion am Amazonas mit ihrem Namen verbunden worden ist, der Tityus lokiae. So ist sie untrennbar mit der Natur verbunden.

Die zahlreichen Ehrungen und Auszeichnungen, die Loki Schmidt von der wissenschaftlichen Fachwelt erhalten hat, zeigen, dass sie auch eine beund anerkannte Forscherin ist. Ich finde es durchaus bewundernswert, dass es ihr gelungen ist, von der Naturschützerin zu einer anerkannten Wissenschaftlerin zu werden; doch damit nicht genug. Frau Schmidt hat sehr früh erkannt, dass die Natur bedroht ist und geschützt werden muss. Diese Erkenntnis hat Frau Schmidt für sich als Verantwortung verstanden und diese Verantwortung hat sie konsequent getragen. Noch bevor die Belange

der Natur im politischen Bewusstsein unseres Landes verankert waren, hat sie ihre Position als öffentliche Person klug genutzt. Damit meine ich, dass sie ihre Bekanntheit genutzt hat, um ihre Mitmenschen für die Natur zu begeistern. Uneigennützig und unermüdlich hat sie für den Naturschutz gearbeitet, man könnte sogar sagen, sie hat ihn wirklich populär gemacht. Frau Schmidt hat die Öffentlichkeit für den Naturschutz gesucht und sie hat sie gefunden. Sie hat es meisterlich verstanden, den Menschen die Schönheit und die Vielfalt der Natur nahezubringen. Dabei war ihr sehr bewusst, dass es dafür einen institutionellen Rahmen braucht, um langfristig Wirkungen erzielen zu können.

Vor mehr als 30 Jahren hat sie daher neben ihrem persönlichen Engagement auch aus eigenen Mitteln ihre Stiftung, die Stiftung zum Schutze gefährdeter Pflanzen, gegründet. Inzwischen hat diese Stiftung mit der Landesstiftung Naturschutz Hamburg fusioniert; bekannt geworden ist sie als die Loki-Schmidt-Stiftung. Seit Jahren leistet sie vorbildliche Arbeit im ganzen Bundesgebiet. Zum Beispiel wird jährlich eine Blume des Jahres gewählt. Sie soll – ich zitiere hier Frau Schmidt sehr persönlich –:

"… die Menschen immer wieder über den ökologischen Wert der Pflanzenwelt und über die Notwendigkeit des Schutzes aller bedrohten Arten informieren."

In diesem Jahr ist übrigens eine von Frau Schmidt persönlich sehr geschätzte Pflanze gewählt worden, die Wegwarte.

Loki Schmidt hat zahlreiche Ehrungen für ihre wissenschaftlichen Verdienste um den Pflanzen- und Naturschutz erhalten. Sie erinnern sich, dass die Universität Hamburg sie zu ihrem 80. Geburtstag zur Professorin ernannte. Sie trägt den Ehrendoktortitel der Akademie der Wissenschaften in St. Petersburg.

Weltweit, muss man feststellen, wurde Frau Schmidt für ihr Engagement als Naturschützerin ausgezeichnet. Dabei hat sie sich immer mit Hamburg verbunden gefühlt und durchaus auch als Botschafterin Hamburgs agiert. Mit der für sie typischen Mischung aus Sachverstand und Leidenschaft hat sie sich dabei allerdings nebenher auch immer noch ehrenhalber in der Hamburger Umweltpolitik engagiert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts würdigen wir das herausragende Lebenswerk von Frau Hannelore Schmidt als einer verdienstvollen Naturschützerin. Wir zeichnen sie aus als beispielhafte Bürgerin unserer Heimatstadt Hamburg. Uneigennützig hat sie Verantwortung für unser Gemeinwesen übernommen. Sie hat uns hanseatische Tugenden vorgelebt.

Am Ende meiner Rede erlauben Sie mir vielleicht noch eine Nebenbemerkung, die nicht nur auf die Person Loki Schmidts abzielt. Die heutige Auszeichnung ist auch deswegen eine besondere, weil sie eine wünschenswerte gesellschaftliche Entwicklung widerspiegelt: Die Ehrenbürgerschaft wird einer Frau verliehen. Nach Frau Hannelore Greve, Frau Professorin Dr. Marion Gräfin Dönhoff und Professorin Ida Ehre ist Frau Professorin Hannelore Schmidt die vierte Ehrenbürgerin Hamburgs. Insgesamt wurden bisher 33 Personen zu Ehrenbürgern Hamburgs ernannt. Daher möchte ich ergänzen: Loki Schmidt ist erst die vierte Ehrenbürgerin unserer Heimatstadt. Deshalb wünsche ich mir für die Zukunft, dass wir als Bürgerschaft und Senat noch viel mehr Frauen für ihre Verdienste um Hamburg ehren werden.

Aber heute freue ich mich sehr, dass Frau Professorin Schmidt die Ehrenbürgerwürde verliehen wird und ich gratuliere ihr im Namen meiner Fraktion ganz herzlich zu dieser Würdigung. – Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Das Wort bekommt Frau Heyenn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In San Francisco, Madrid oder Dallas ist es bedeutend einfacher, Ehrenbürger zu werden als in Hamburg. Dort ist es nämlich eine Frage des Geldes. In Texas reicht eine Spende über 500 Dollar.

Das Hamburger Ehrenbürgerrecht hingegen ist verankert in der europäischen Kulturgeschichte. Es führt zurück auf die Franzosenzeit und lässt sich auf die Französische Revolution zurückverfolgen. Damals wurde ausländischen Persönlichkeiten, die sich um die Menschenrechte und um die Freiheit verdient gemacht hatten, das französische Staatsbürgerrecht ehrenhalber verliehen.

Als 1813 in Hamburg die Ehrenbürgerwürde erstmals verliehen wurde, geschah es genau in dieser Tradition. Der russische General von Tettenborn wurde Ehrenbürger, weil er Hamburg, wie es wörtlich heißt, vom Joche der Fremdherrschaft befreit hatte. Erst 1948 wichen die Hanseaten von diesem Brauch ab, die Ehrenbürgerschaft ausschließlich an Nichthamburger zu verleihen. Bis heute hat der Hamburger Senat – Herr Kerstan hat darauf hingewiesen – 33mal dieses Recht verliehen und bedauerlicherweise oder auch bezeichnenderweise eben nur dreimal an Frauen. Deshalb begrüßt DIE LINKE, dass heute für die Ehrenbürgerschaft eine Frau vorgeschlagen wurde, Frau Professor Hannelore Schmidt.

Ihren Beruf als Hamburger Lehrerin musste sie eintauschen gegen ein Leben im öffentlichen Interesse; Herr Neumann hat darauf hingewiesen. Sie

nutzte die Chance und stellte ihre Liebe zur Botanik in den Dienst des Naturschutzes und sie nutzte die Chance, um mit Wissenschaftlern auf verschiedene Forschungsreisen zu gehen. Dabei war sie durchaus erfolgreich. Sie entdeckte nicht nur einen Skorpion, sondern auch verschiedene Pflanzen, die ihren Namen tragen, weil das in der Botanik so üblich ist. Wer eine Pflanzenart entdeckt, wird nach der binären Nomenklatur von Linné erwähnt. Und so gibt es zum Beispiel eine Bromelienart aus Mexiko, die Pitcairnia loki-schmidtiae heißt. Ich habe Ihnen einmal, um zu zeigen, wie toll das ist, eine Ananasart aus Bolivien mitgebracht und die heißt Puya loki-schmidtiae, eine wunderschöne Pflanze.

Ihr Vorname Hannelore ist bei den Hamburgern schon seit Langem in das vertrautere Loki umgewandelt worden; da braucht es eigentlich nicht mal mehr ihres Nachnamens. Loki, das ist, wie es heute auf Neuhochdeutsch ausgedrückt immer heißt, ein Alleinstellungsmerkmal. Hamburg hat einen sehr schönen Botanischen Garten – das kann ich nur bestätigen, ich gehe da öfter hin –, aber andere Städte auch und jeder hat seinen eigenen Charakter und das beschreibt Loki Schmidt in ihrem Buch "Die Botanischen Gärten in Deutschland". Die Besuche vor Ort muss sie so fasziniert haben, dass sie sich damit auch im Ausland beschäftigte. Loki Schmidt hat die Botanischen Gärten von Hamburg, Jerusalem, St. Petersburg, Göteborg, Mexiko-City und Merida in Venezuela miteinander vernetzt. Für sie sind es wichtige Institute zur Erforschung und Entfaltung biologischer Vielfalt und Standorte, an denen die Verantwortung des Menschen für den Erhalt des Naturerbes verdeutlicht wird. Sie hat initiiert, dass 1986 weit über 50 gegenseitige Arbeitsaufenthalte von Gärtnern stattfinden konnten. Diese bemerkenswerte Frau hat in Anerkennung ihres Engagements bisher 15 Auszeichnungen erhalten; Herr Schira und Herr Kerstan haben einige erwähnt.

Das Einzige, was noch fehlte, war die Ehrenbürgerschaft. Darüber befinden wir heute und die LINKE unterstützt das ausdrücklich.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren! Wenn weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer dem Antrag des Senats folgen möchte, Frau Professorin Hannelore Schmidt das Ehrenbürgerrecht der Freien und Hansestadt Hamburg zu verleihen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist damit einstimmig von diesem Haus angenommen worden.

(Anhaltender Beifall bei allen Fraktionen)

Herr Bürgermeister, die Bürgerschaft hat damit das ihrige getan.

(Jens Kerstan)

Meine Damen und Herren! Ich rufe dann Punkt 3 der Tagesordnung auf: Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts.

[Unterrichtung durch den Präsidenten: Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drs 19/1107 –]

Da das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht in seinem Paragrafen 4 eine geheime Wahl vorschreibt, findet die Wahl in Wahlkabinen statt.

Wir verfahren so, dass Frau Thomas und Herr Hakverdi abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie dann, zur Kanzleibank zu gehen und dort Ihren Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Mit dem Stimmzettel gehen Sie bitte in eine der Wahlkabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte, den Stimmzettel jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zu Herrn Hakverdi, bei dem die Wahlurne steht. Stecken Sie dann bitte Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.

Ich darf nun Herrn Hakverdi bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Die Wahlhandlung wird vorgenommen.)

Meine Damen und Herren! Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Das sehe ich nicht. Ich stelle hiermit fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmabgabe damit abgeschlossen ist. Damit erkläre ich die Wahlhandlung für geschlossen. Ich bitte nun, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.

Unterbrechung: 15.44 Uhr

Wiederbeginn: 15.52 Uhr

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen.

Ich gebe jetzt das Ergebnis der Wahl bekannt. Bei der Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 105 Stimmzettel abgegeben worden. Kein Stimmzettel war ungültig, 105 Stimmzettel waren somit gültig. Herr Joachim Pradel erhielt 86 Ja-Stimmen, 11 NeinStimmen und 8 Enthaltungen. Damit ist Herr Pra

del zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich bitte nun Herrn Pradel, nach vorne in unsere Mitte zu kommen.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Herr Pradel, die Bürgerschaft hat Sie soeben zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Dazu darf ich Ihnen die Glückwünsche des Hauses aussprechen. Ich frage Sie nun, ob Sie die Wahl annehmen.