Frau Möller, es geht mir überhaupt nicht darum, wie Sie das empfinden, ich sage es Ihnen trotzdem, egal, was Sie davon halten.
Weil es Ihnen in Wahrheit unbequem ist, sagen Sie, das gehöre nicht an die Öffentlichkeit, obwohl es längst an der Öffentlichkeit ist. Sie sagen, das sei privat, obwohl es eine Eingabe ist
und natürlich ein politisches Thema. Sie sagen, es gehöre in den Bezirk; obwohl wir es im Bürgerschafts-Eingabenausschuss debattiert haben und es hier auf der Tagesordnung steht, erzählen Sie, es gehöre in den Bezirk. Das Beste ist daran noch, dass Sie sagen, rechtlich sei es in Ordnung, deswegen dürfe man nicht mehr anders entscheiden. Bei jeder anderen Eingabe, die wir im Ausschuss haben – da wird die Rechtslage auch ausführlich erörtert – sind Sie immer die Erste, die erklärt, wir müssten einen Weg finden, das anders zu machen.
In diesem Fall erklären Sie, rechtlich könne man da nichts machen und so weiter. Der Eingabendienst hat schriftlich festgehalten, es sei rechtlich nicht zu beanstanden, aber wie mit der Eingabe umzugehen sei, bleibe der politischen Entscheidung des Ausschusses überlassen. Genau das ist es, eine politische Entscheidung, und die haben Sie bis heute nicht ordentlich begründet. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei Ihnen, Frau Möller, bedanken, auch wenn Herr Grote anderer Meinung war. Sie haben die Integrität des Eingabenausschusses mit Ihrem Beitrag hochgehalten und dafür danke ich Ihnen als Vorsitzender.
Herr Grote, Ihr Beitrag war eine lächerliche Nummer, denn wenn Sie der Auffassung sind, den verworrenen SPD-Wahlkampf und die parteiinternen Zwistigkeiten aus Eimsbüttel im Rahmen eines
Die Sachlage wurde bereits durch meinen Kollegen und Freund Jörn Frommann ausgeführt, Frau Möller ist ansatzweise darauf eingegangen. Die rechtlichen Aspekte wurden durch den Eingabendienst geprüft und dessen Integrität wird ja wohl keiner in Zweifel ziehen. Bauplanrechtlich ist die Sache absolut korrekt.
Das Landschaftsschutzgesetz beziehungsweise das Landeswaldgesetz wurde ebenfalls nicht verletzt, auch dies wurde nicht in Abrede gestellt. Es gibt einen geltenden Mietvertrag und ich bin froh, dass sich der Senat an Recht und Gesetz hält. Im Übrigen möchte ich Sie auch noch einmal auf ein Votum des Ortsausschusses Niendorf-LokstedtSchnelsen aus dem Jahre 2007 hinweisen.
"Die Verwaltung wird aufgefordert, der Liegenschaftsverwaltung der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg zu empfehlen, das Gebäude Bondenwald 108, aber nicht das Gebäude Bondenwald 110a der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald zur Erbpacht zu überlassen."
Genau das machen wir, genau das haben übrigens auch Ihre Genossinnen und Genossen einstimmig im Ausschuss mitbeschlossen und dementsprechend setzen wir es um.
Hinweis an Frau Möller geben. Das Thema Forsthaus Niendorfer Gehege wurde nicht durch den Debattenbeitrag des Kollegen Buss an die Öffentlichkeit gebracht …
…, sondern war Gegenstand der Eingabe und der Diskussion in der Bürgerschaft und wird bereits seit Anfang 2007 in der Öffentlichkeit diskutiert.
An die Öffentlichkeit gekommen ist es nämlich, wie Sie, Frau Möller, wissen werden, durch eine Kleine Anfrage des sehr geschätzten Kollegen Claudius Lieven am 23.01.2007. Zum gleichen Zeitpunkt habe auch ich eine Anfrage gestellt und seitdem wird vor Ort über dieses Thema diskutiert. Es ist von einer Reihe von Anfragen und von der Presse begleitet worden und insofern trifft Herrn Buss überhaupt keine Schuld, er hat nichts aus dem Ausschuss ausgeplaudert.
Dieses Thema wurde in der Öffentlichkeit bereits lange vor der Eingabe in den Ausschuss diskutiert, die, soweit ich weiß, erst 2008 erfolgte und mit der Bürgerinnen und Bürger die Diskussion, die in der Öffentlichkeit geführt wurde, aufgegriffen haben.– Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Bericht aus der Drucksache 19/3058. Der Abgeordnete Kruse hat mich wissen lassen, dass er an der Abstimmung nicht teilnimmt.
Wer schließt sich den Empfehlungen an, die der Eingabenausschuss zu den Eingaben 520/08 und 1/09 abgegeben hat? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Somit wurde mehrheitlich beschlossen.
Wer schließt sich den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.
Wer stimmt den Überweisungsbegehren unter B zu? –Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dieses ist einstimmig so beschlossen.
Wer schließt sich den Ausschussempfehlungen unter C an? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist dieses ebenfalls einstimmig beschlossen.