Und wenn die GAL sagt, sie wolle das Wahlverfahren jetzt nicht unterbrechen, dann müssen sich GAL und CDU fragen – Frau Stapelfeldt hat das plastisch dargestellt –, ob sie denn wollen, dass der neue Präsident oder die neue Präsidentin genauso gewählt wird wie Frau Auweter-Kurtz. Dann haben wir die Probleme in kürzester Zeit wieder auf dem Tisch. Sie lösen keine Probleme, Sie verstärken sie und leider haben Sie aus der ganzen Diskussion gar nichts gelernt.
Wir sollten das Signal aus der Universität aufnehmen. Wir sollten alle beteiligen, uns ein paar Wochen mehr Zeit nehmen und in einem breiten Konsens dahin kommen, dass es einen neuen Präsidenten oder eine neue Präsidentin gibt.
Meine Damen und Herren! Ich war eben schon geneigt zu unterbrechen. Der Geräuschpegel durch Zwiegespräche ist viel zu hoch und versetzt die Rednerinnen und Redner nicht in die Lage, sich vernünftig deutlich machen zu können. Ich darf Sie bitten, das zu beachten. Ich darf auch bitten, die Stehgruppen wieder aufzulösen. Für jede Frau, für jeden Mann ist hier ein Sitzplatz vorgesehen, ansonsten dürfen Sie das gerne draußen machen. Das war durchaus ernst gemeint mit der Auflösung der Stehgruppen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kollegen! Frau Heyenn, ich muss auf Ihre Rede antworten. Begreifen Sie nicht, dass Sie sich mit Ihrer Argumentation letztlich genauso verhalten wie Herr Dräger? Herr Dräger hat dieses Hochschulgesetz geschrieben, ohne mit den Hochschulen zu sprechen; Frau Stapelfeldt hat das recht schön dargelegt. Was wir jetzt machen wollen, ist eine grundsätzliche Novellierung dieses Hochschulgesetzes im Dialog mit der Universität und den in Hamburg befindlichen Hochschulen. Sie wollen jetzt zwei einzelne Paragrafen herausnehmen; dieses Hochschulgesetz ist sehr umfänglich, Sie kennen es.
Jetzt wollen wir aber bei der Sache bleiben. Sie wollen jetzt zwei Paragrafen im Alleingang verändern. Frau Stapelfeldt sagt zwar, Sie habe mit Leuten gesprochen, ich habe auch mit Leuten gesprochen, wir haben alle mit Leuten gesprochen. Aber es gibt kein Verfahren, wir wissen nicht, was die anderen Hochschulen dazu sagen. Wir wollen weit mehr, als uns nur diese beiden Paragrafen anschauen. Was jetzt gemacht würde, wäre doch im Prinzip genau dasselbe, was wir seinerzeit Herrn Dräger vorgeworfen haben. Genau das soll doch diesmal nicht passieren. Deshalb haben wir Wert darauf gelegt, das im Koalitionsvertrag zu vereinbaren. Weil die Krise an der Universität dann so hoch gekocht ist, haben wir das jetzt vorgezogen. Aber selbstverständlich ziehen wir jetzt keine einzelnen Passagen klein-klein heraus. Wenn Sie jetzt so tun, als würden Sie glauben, dass diese Präsidentin oder dieser Präsident genauso gewählt würden wie Frau Auweter-Kurtz, dann lügen Sie doch,
weil Sie genauso wie ich wissen, dass die Findungskommission anders besetzt ist als seinerzeit. Das ist eine Tatsache und darüber kann man doch nicht hinweggehen.
Ich wollte hier nur noch einmal ganz deutlich erklären, warum wir diese beiden Anträge ablehnen, warum wir glauben, dass es ein großer Fortschritt ist, dass wir das gesamte Hochschulgesetz evaluieren, warum das wichtig ist, warum es auch für die Hamburger Universität wichtig ist und warum es auf der anderen Seite wichtig ist, dass die Hamburger Universität möglichst bald eine gute neue Präsidentin oder einen guten neuen Präsidenten bekommt. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt so ein altes Sprichwort, das heißt: Hochmut kommt vor dem Fall.
Erstens haben Sie uns Ihre Meinung gesagt und Sie akzeptieren keine andere Meinung neben Ihrer eigenen. Sie glauben wirklich, dass Sie hier die absolute Wahrheit haben; die haben Sie aber nicht. Wir haben schlicht eines gesagt: Man soll sich auch einmal die Zeit nehmen, aus Fehlern zu lernen. Und dazu hätte man hier eine Möglichkeit gehabt, und zwar im Sinne der Universität.
Zweitens: Man darf sich auch noch einmal ansehen und dem zuhören, was an den Hochschulen, das ist ja noch einmal ausgeführt worden, in den letzten Wochen und Monaten geäußert worden ist. Natürlich wurden wir als Politiker auch aufgefordert, solche Strukturen nach dem Gesetz wiederherzustellen, die für mehr demokratische Mitentscheidung und Mitwirkung bürgen. Genau das haben wir mit dem Gesetzesentwurf, den wir heute hier vorliegen haben, an dieser einen Stelle gemacht. Wir sind auf das eingegangen, was uns aus der Universität selbst über Monate vorgetragen worden ist, und ich finde es richtig, das zu tun.
Man kann es auch auf diesen einen Vorgang beschränken, man muss nicht das gesamte Hochschulgesetz novellieren, um hier zu einer Verände
rung zu kommen, denn es geht darum, für das laufende Verfahren Schaden von der Universität abzuwenden und aus den Fehlern, die es in der Vergangenheit gegeben hat, Konsequenzen zu ziehen. Das kann man ganz sachlich lösen, ich bin gespannt darauf. Wir werden heute zu einer abschließenden Entscheidung kommen, das ist dann vielleicht auch ganz gut so. Aber ich bin gespannt darauf, ob das, was Sie uns heute an Vorstellungen für die Hochschulgesetznovellierung vorgetragen haben, überhaupt in den kommenden Monaten umgesetzt wird. Sie müssen noch beweisen, dass auch wirklich alles gilt, was Sie uns heute erzählt haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für das Protokoll: Frau Stapelfeldt und Frau Heyenn, Sie haben nichts verstanden.
Herr Beuß und Frau Dr. Gümbel, das ist der älteste Trick der Welt, wenn man nicht Ihrer Meinung ist, hat man nichts verstanden und nichts begriffen.
Das ist einfach zu billig. Wir sind nicht Ihrer Meinung, wir werden auch nicht Ihrer Meinung sein. Trotzdem möchten wir auf ein paar Dinge eingehen.
Wenn Sie davon sprechen, dass hier von der SPD und von der LINKEN ein Alleingang vorgenommen werde, dann frage ich natürlich, warum Sie nicht dem Antrag auf Überweisung an den Wissenschaftsausschuss zustimmen, denn dann könnten wir in aller Breite darüber diskutieren. Wir könnten eine Expertenanhörung und eine öffentliche Anhörung durchführen, alle könnten darüber reden.
Aber Sie sagen, Sie wollen es nicht überwiesen haben. Das heißt natürlich, dass Sie auch nicht darüber diskutieren wollen.
Und wenn Sie von Evaluierung sprechen, dann werde ich schon immer leicht nervös, weil Sie niemals einen Zeitpunkt angeben. Ich würde gerne wissen, wann die Evaluierung des jetzigen Hochschulgesetzes abgeschlossen sein soll, in drei Jahren, in vier Jahren, in fünf Jahren? Da wird doch wieder nichts anderes dabei herauskommen als ein Verschieben.
Und dann zu Ihrer Aussage, wir würden lügen, wenn wir behaupten, die neue Präsidentin oder der neue Präsident würde jetzt nicht anders gewählt als Frau Auweter-Kurtz. Das stimmt nicht. Erstens müssen Sie das sofort zurücknehmen und zweitens kennen Sie entweder das Hochschulgesetz nicht oder Sie sagen hier ganz bewusst etwas, das dem Hochschulgesetz widerspricht. Ich lese Ihnen einmal vor:
"Paragraf 84 Hochschulrat (1) Der Hochschulrat hat folgende Aufgaben: 1. Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten."
Also wird es wieder genauso ablaufen wie bei Frau Auweter-Kurtz und das lehnen wir ab. Und das haben Sie eben ganz falsch dargestellt.