len können, welche Dynamik in dieser aus meiner Sicht als Nicht-Juristin trockenen Materie lag. Aber spätestens zur CSD-Woche im Sommer war dann spürbar, dass wirklich Tag um Tag die Forderung nach einer Ergänzung des Paragrafen 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität an Fahrt aufnahm und dass Podiumsdiskussion um Podiumsdiskussion auch der Druck auf die Vertreterinnen und Vertreter der Parteien, die dieser Sache skeptisch gegenüber standen, zunahm.
Nun will ich weder mich noch meine Fraktion mit irgendwelchen falschen Federn schmücken. Es ist so, dass diese Dynamik, dieser Drive aus der Bewegung selbst kam, der kam vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland, der kam von Hamburg Pride und den wunderbaren kreativen Kampagnen, die diese Menschen auf die Straße gebracht haben und die Sie vielleicht auch mitbekommen haben. Aber, und diese Bemerkung sei mir gestattet, ich bin wirklich sehr stolz darauf, dass meine Fraktion mit Einbringung des Antrags zur Ergänzung des Grundgesetzes Anfang des Sommers hier in dieser Sache vorgeprescht war.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie daran erinnern, dass unser bisheriges Grundgesetz es nicht vermochte, vor allen Dingen schwule Männer vor Strafverfolgung und Diskriminierung zu schützen. Welche Formen das bis weit in die Siebzigerjahre hinein auch in dieser Stadt angenommen hatte, dazu hatten Sie Gelegenheit, dies hier in der Ausstellung in der Rathausdiele vor Kurzem zu besichtigen. Ich hoffe, Sie haben alle diese Gelegenheit wahrgenommen.
Angesichts der anhaltenden Bedrohung von rechts – auch Hamburg hat sich da in jüngster Vergangenheit nicht immer mit Ruhm bekleckert – halte ich es für richtig, wichtig und geboten, dass wir die Rechte der Menschen unterschiedlicher sexueller Identitäten stärken und jeder Diskriminierung den dicken Riegel des Grundgesetzes vorschieben.
Meine Partei hatte auf Bundesebene bereits in den Neunzigerjahren einen ersten Vorstoß in dieser Angelegenheit unternommen, der ist damals leider an dem konservativen Lager gescheitert. Jetzt hat Berlin die Sache wieder aufgegriffen mit Rot-Rot, Bremen ist mit einer bunten Koalition gefolgt und ich hoffe nun sehr, dass wir in Hamburg mit der wirklich geballten und gemeinsamen Kraft dieses gesamten Hauses diese Staffel weitertragen und zum Erfolg führen.
(Beifall bei der SPD, bei Kersten Artus DIE LINKE und Linda Heitmann GAL – Wolfgang Beuß CDU: Noch ein Satz!)
Ich wünsche mir, dass ähnlich wie vor zehn Jahren mit der Hamburger Ehe von Hamburg der Funke ausgeht und wir auf die anderen Bundesländer so weit einwirken, dass die sich unserer Sache anschließen. Ich bleibe, wie den ganzen Sommer über, in dieser Hinsicht optimistisch. – Vielen Dank.
Frau Dobusch, wir wollen Sie in Ihrer Freude gar nicht trüben und es war ohne Frage Ihre Initiative. Es ist eine Diskussion, die bis weit in das bürgerliche Lager hinein nicht einfach ist, das wissen wir auch. Was die Prognose für die Bundesebene betrifft, wird man sich nach der Bundestagswahl genau ansehen müssen, wie sich die Konstellationen zusammenfinden. Für Hamburg unterstützen wir diese Initiative und bringen sie von hier aus auf den Weg. – Schönen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, Sie haben den richtigen Zeitpunkt getroffen, es gibt einen gemeinsamen Antrag. Das Signal wird von Hamburg ausgehen, als erstes Bundesland haben wir uns darauf verständigt, das ist ein guter Erfolg. Ich möchte nur vor dieser Überschrift warnen, wer eigentlich die Partei oder Fraktion oder auch das Bundesland ist, welches sich am weitesten vorantraut bei dem Thema sexuelle Identitäten oder Gleichstellung. Das sollten wir lassen.
Das Thema lebt davon, dass sich in allen Parlamenten der Welt, aber auch in Deutschland die Menschen, die es betrifft, trauen, ihre sexuelle Identität auch öffentlich zu machen. Nur deswegen kann eine öffentliche Debatte, so wie sie jetzt ist, stattfinden und nur deswegen konnten wir so weit kommen. Ich bewundere den Mut dieser Menschen, danke ihnen, und wir sollten alle bei uns selbst sehen, wie viel wir jeweils dazu beigetragen haben.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.
Wer möchte den Interfraktionellen Antrag aus der Drucksache 19/3546, 2. Neufassung, beschließen? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag einstimmig beschlossen worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 75, Drucksache 19/3547, Antrag der SPD-Fraktion: Lärmschutz an der A 25.
Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der GAL-Fraktion hierzu gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Grüne sind von jeher für ein Tempolimit auf Autobahnen und das nicht nur aus Klimaschutz- und oder Lärmschutzgründen, sondern auch aus Gründen der minderen Schwere der Unfälle. Leider konnten wir uns aber bei den Koalitionsverhandlungen in Hamburg nicht durchsetzen
Ich muss ehrlich sagen, Herr Dressel, hier ist Häme oder Unmut wirklich deplaziert, denn leider gab es unter Rot-Grün im Bundesgebiet niemals in sieben Jahren die Chance, mit Ihnen eine Temporeduzierung auf Deutschlands Autobahnen zu erreichen und das ist wirklich sehr schade.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der Bundesverkehrsminister Tiefensee in regelmäßigen Abständen Pressemitteilungen veröffentlicht oder veröffentlichen lässt von seinem Ministerium, in denen es immer wieder heißt, wie zum Beispiel 2006, er sei gegen ein generelles Tempolimit, es gäbe doch schon genug Beschränkungen, oder auch 2007, ein allgemeines Tempolimit sei praktisch ohne Wirkung auf den Klimaschutz. Das sehen wir Grünen anders, aber es ist eine Ablehnung.
Am 18. August 2009 hieß es wieder, eine Pkw-Maut und ein Tempolimit ständen nicht zur Diskussion. Liebe SPD-Fraktion, wir wollten begründen, warum wir diesen Antrag ablehnen,
vielleicht nicht einmal so gern, aber bitte wirken Sie auch einmal auf Ihre Partei ein und zeigen Sie nicht mit dem Finger auf uns, wenn wir jetzt auf der A 25 das Tempo nicht reduzieren können. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das Thema ganz pragmatisch anpacken und von daher darauf verweisen, dass in der Bezirksversammlung Hamburg-Bergedorf ein solcher Antrag, Sie hatten es auch geschrieben, gestellt wurde. Er wurde sowohl von der SPD gestellt als auch von der CDU, bei der CDU mit etwas anderen Gesichtspunkten. Die SPD führte seinerzeit im April letzten Jahres aus, dass man Tempo 100 aus Lärmschutzgründen auf der A 25 einführt. Die CDU hat das Ganze mit einem geänderten Antrag erweitert, ich zitiere jetzt aus dem Antrag:
"Das Bezirksamt wird beauftragt, alle weiteren technisch und rechtlich möglichen Maßnahmen zur Reduzierung des Lärmpegels an der A 25 zu prüfen und das Ergebnis im Fachausschuss für Verkehr und Inneres vorzustellen."
Ich führe das deshalb auf, weil ich es etwas ungewöhnlich finde, wenn Anträge, die in einer Bezirksversammlung gestellt werden, ob das Bergedorf ist oder Hamburg-Mitte oder Eimsbüttel, dann hier in die Bürgerschaft eingebracht werden, insbesondere dann, wenn man die Fortführung der Diskussion sieht. Als Erstes nimmt die Behörde für Inneres Stellung und stellt fest – ich darf das wiederum aus dem Sachverhalt direkt zitieren –:
"Die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung auf der A 25 beträgt laut Verkehrsmengenkarte 32 000 Fahrzeuge und steigt bis zum Autobahndreieck Hamburg Süd-Ost kontinuierlich auf 47 000 Fahrzeuge an und der Schwerverkehrsanteil steigt von 10 auf 13 Prozent."
"Bei einem Schwerverkehrsanteil ab 10 Prozent wird der Lkw-Verkehr für die Lärmemissionen entlang eines Verkehrsweges bestimmend.
"Mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 im Pkw-Verkehr ließe sich nach den einschlägigen Regelwerken eine Reduzierung von 1,2 db erzielen."
Das heißt, dass selbst bei einer Umsetzung Ihrer Ziele eine spürbare Lärmreduzierung nicht erreicht würde.